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IGNORED

Aufbewahrung von Munition im Vereinstresor


Thannhaeuser

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Geschrieben

Servus zusammen,

eine Frage, die uns gestern Abend in fröhlicher Runde beschäftigt hat:

Dürfen wir in unserem dicken Nuller-Tresor im Schützenheim auch GK-Munition lagern, wo unsere .22er Kollegen Zugriff haben? Bisher war die interne Regelung wohl so, dass die oberen, zusätzlich abschließbaren Fächer den GK-Vereinswaffen und der Mun. gehörten (Zugriff nur für Berechtigte) – während sich die .22er "unten ausgebreitet" haben. Man ist wohl im Verein der Meinung, dass ein KK-Gewehrschütze keinen Zugriff auf z.B. .45er Mun. haben darf. Jetzt wird's eng mit dem Platz und deshalb kam die Frage auf...

Ich denke ja, dass die Sachkunde ausreicht, die alle haben, die Zugriff zum Tresor haben, konnte aber nicht sauber begründen und argumentieren.

Konkret: Dürfen wir also 2000 Schuss .45 ACP in den Schrank tun, wo auch Schützen ohne Berechtigung GK Zugriff haben? Und warum, bzw. warum nicht?

Hoffe, ich hab mich verständlich ausgedrückt.

Gruß

Thannhaeuser

PS: SuFu bemüht und nichts gefunden, Onkel Guugl auch und meine Waffenrechts-Lektüre hat mir auch nicht wirklich geholfen...

Geschrieben

n´abend,

bei Munition dürfen genau wie bei den Waffen nur Berechtigte Zugriff haben !

Wer keine Erwerbserlaubnis für 45ACP hat, darf diese auch nicht besitzen,

und eben auch keinen Zugriff darauf haben !

Umgekehrt dürfen er auch Erlaubnisinhaber für 45ACP keinen Zugriff auf .22lfB

haben, wenn die Erlaubnis für .22 fehlt !

Grüsse

Carsten

Geschrieben

Bei uns läuft die Munitionsausgabe ohnehin über die Aufsicht.

Hier ist das z. B. dann kein Problem auch wenn einem die EWB für irgendweine Sorte fehlt.

Geschrieben
Wer keine Erwerbserlaubnis für 45ACP hat, darf diese auch nicht besitzen,

und eben auch keinen Zugriff darauf haben !

Auf dem Schießstand darf aber auch ein ansonsten Unberechtigter eine Waffe und Munition "erwerben" und sie verwenden.

Im Vereinsheim ist die Frage nicht ganz so einfach zu beantworten, denke ich.

Allerdings wäre es weltfremd, im Schützenverein für jedes Kaliber einen eigenen Munitionstresor aufzustellen...

Geschrieben
Auf dem Schießstand darf aber auch ein ansonsten Unberechtigter eine Waffe und Munition "erwerben" und sie verwenden.

Im Vereinsheim ist die Frage nicht ganz so einfach zu beantworten, denke ich.

Allerdings wäre es weltfremd, im Schützenverein für jedes Kaliber einen eigenen Munitionstresor aufzustellen...

.... stell die Frage doch einmal anders herum, dann wird die Antwort leichter: bei Begehung der Schießanlage durch die Gewerbeaufsicht wird ein Fehlbestand bei der Gk Mun festgestellt - und ihr könnt nicht mal sicher sein ob nur ein Berechtigter den Eintrag verschusselt hat oder ob vielleicht .... Was wird wohl als Konsequenz passieren? :00000733:

Gruss,

Mich B) el

Geschrieben
...

bei Begehung der Schießanlage durch die Gewerbeaufsicht wird ein Fehlbestand bei der Gk Mun festgestellt

...

:confused:

* Was hat denn die Gewerbeaufsicht auf dem Stand zu suchen?

* Wie sollte der Fehlbestand entdeckt werden? Führt Ihr da ein Bestandsbuch??

Gruß

Sigges

Geschrieben

@ mp63:

Wer bitte führt ein patronengenaues Bestandsbuch, und vermerkt in der Ausgabeliste die Berechtigung des Empfängers? So ein Quatsch... wobei, ich kenne einen Verein, die führen tatsächlich ein "Konto" für KK-Patronen (andere werden auch nicht am Stand ausgegeben), mit Haben, Soll und aktuellem Bestand. :gaga:

Geschrieben

Jedes Päckchen für den Gastschützen einzeln abzurechnen ist aber :gaga:, denn da ist die Palette schon geliefert und bezahlt... in dem Verein werden übrigens auch einzelne nicht verschossene Patronen zurück genommen und neu verpackt, und natürlich auch wieder ins "Konto" eingebucht :o! Ich habe dort schon ein Päckchen mit drei verschiedenen Sorten drin erhalten.

Geschrieben
.in dem Verein werden übrigens auch einzelne nicht verschossene Patronen zurück genommen und neu verpackt, und natürlich auch wieder ins "Konto" eingebucht :o! ..

Bringen die kleinen .22er auch schön Zinsen?

So 50 Schuss auf dem Konto und nach einem Jahr 51 Schuss Guthaben :ridiculous:

Zur Ausgangsfrage:

Bei uns im Verein haben wir einen großen B-Tresor (Gewehrschrank) in dem alles an Muni gelagert wird. Der Tresor wurde dem Verein gespendet, weil sich der Besitzer einen neuen angeschafft hatte...

An diesen Tresor kommen nur die "Leitenden" ran!

Geschrieben

Bei uns bringt jeder seine eigene Munition mit......höchstens mal KK ist da.........und die gibts dann vom Vorsitzenden. Als wir noch Munition über den Verein kauften und da auch lagerten hatte die immer die " Schwindsucht" bekommen...hat man irgendwann die lust dran verloren. Für Neulinge schlecht, aber denen gibt man halt was ab, man ist ja nicht so ;o)

Geschrieben

hmm, so richtig klug bin ich noch nicht :confused:

Also, es geht um unseren Schießstand - ein kombinierter Stand für 50 m KK und 25 m GK (DSB-Disziplinen).

Dort steht auch der Tresor. Zugriff haben dort mehrere Leute, teilweise Schützenkameraden, die nur KK schießen (und natürlich die entsprechenden Berechtigungen haben). Teilweise GK-Schützen.

Ich selbst mache z.B. oft Standaufsicht und auch die Munitionsausgabe für Gastschützen (oder Freunde, die noch auf die eigene WBK hinarbeiten). Wir haben zwei Vereinswaffen - einen 357. Mag Revolver und eine Pistole in .45 ACP. Ich selbst habe aber auf meiner WBK nur meinen 44er eingetragen! Darf ich das also gar nicht machen??

Nun sind alle Klarheiten beseitigt :o

Gruß

Thannhaeuser

PS: natürlich führen wir auch Buch über unsere Munition. Unser Kassenwart würde uns ganz schön was erzählen, wenn wir das nicht täten! Außerdem geht es hier um Munition und nicht um ein paar Kartons Mohrenköpfe (ooh, tschulligung, darf man ja nicht mehr sagen :rolleyes: )

Geschrieben

Ohne, dass das jetzt rechtssicher ist:

Ich würde annehmen, dass ihr jegliche Munition (unsortiert) in dem Schrank lagern dürft, die ihr als Verein über die Vereins-WBK bezieht.

Beziehen dürft ihr natürlich nur die Munition, für die ihr eine Eintragung habt.

Solange nur Personen mit einer WBK (nicht zwingend Vereins-WBK) unbeaufsichtigt Zugang zum Tresor haben, solltet ihr keinerlei Probleme mit den Behörden bekommen.

Wenn nur Personen Zugang haben, die in die Vereins-WBK eingetragen sind, wird es schon dreimal keine Probleme geben.

In eurem Fall würde ich aber Abstand von der Lagerung von z.B. 9x19 nehmen, da ihr offenbar keine Waffe im Verein mit diesem Kaliber habt.

Geschrieben

Es gibt dazu Ausführungen vom DSB:

http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenre...tzenhaeuser.pdf

ACHTUNG:

"Der Kommentar zum Waffengesetz von Steindorf (Becksche Kurzkommentare,

8. Auflage, Randziffer 7 zu § 13 AWaffV) geht allerdings davon aus, dass

Abs. 3 in unbewohnten Gebäuden nicht anwendbar ist!"

Habe den Kommentar leider nicht hier, und der DSB relativiert es dann auch.

Aber defakto würde dies bedeuten, wenn ein Richter dieser Kommentierung folgt, die Lagerung von Munition im Vereinsheim NUR ZUÄLSSIG ist, wenn der Verein ein Sicherungskonzept mit der Behörde abgestimmt hat.

d.h. dann sind auch die berechtigten Personen(kreise) zu benennen.

Ich selbst mache z.B. oft Standaufsicht und auch die Munitionsausgabe für Gastschützen (oder Freunde, die noch auf die eigene WBK hinarbeiten). Wir haben zwei Vereinswaffen - einen 357. Mag Revolver und eine Pistole in .45 ACP. Ich selbst habe aber auf meiner WBK nur meinen 44er eingetragen! Darf ich das also gar nicht machen??

Auch juristische Personen (ein Verein ist eine juristische Person) können ein Bedürfnis nach Waffen- oder Sprengstoffrecht haben.

Hierbei ist dann mit der zuständigen Behörde ein Konzept auszuarbeiten, Verantwortliche zu bestimmen usw.

Und wenn die Waffen im Verein gelagert werden, ist sowieso ein Sicherungskonzept mit der Behörde auszuarbeiten (Ohne Prüfung dürfen max. 3 Langwaffen in einem entsprechenden 1er Schrank in einem unbewohnten Gebäude gelagert werden).

Und bei juristischen Personen sind im Übrigen natürliche Personen, die für die juristische Person handlungsberechtigt sind, zu bestimmen.

Geschrieben

§13 VI AWaffV sagt:

(6) In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen nur bis zu drei Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung darf nur in einem mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I entsprechenden Sicherheitsbehältnis erfolgen. Die zuständige Behörde kann Abweichungen in Bezug auf die Art oder Anzahl der aufbewahrten Waffen oder das Sicherheitsbehältnis auf Antrag zulassen.

Dies kann von einem Gericht so ausgelegt werden, dass ausschließlich drei Langwaffen ohne Genehmigung unter Einhaltung der Vorschriften (1er-Schrank oder höher) gelagert werden dürfen.

Ich kenne die zuständige Behörde in dem Fall nicht, aber sicher ist sicher: Eine neue Schlagzeile "Schützenverein hortet illegal tausende Schuss Munition" können wir nicht wirklich brauchen.

Mag jetzt arg spitzfindig klingen, muss halt jeder für sich entscheiden.

Geschrieben
@ mp63:

Wer bitte führt ein patronengenaues Bestandsbuch, und vermerkt in der Ausgabeliste die Berechtigung des Empfängers? So ein Quatsch... wobei, ich kenne einen Verein, die führen tatsächlich ein "Konto" für KK-Patronen (andere werden auch nicht am Stand ausgegeben), mit Haben, Soll und aktuellem Bestand. :gaga:

Selbstverständlich genau so!

Wird bei uns auch so gehandhabt. Wer Vereinsmuni nutzt oder keine Berechtigung hat (KK), wird mit Soll, Haben und Ausgabe registriert, wie willst du denn sonst nachhalten können, wer wieviel verbraucht hat, ob die Kasse stimmt und wann wieviel nachbestellt werden muss?

MfG

LWB

Geschrieben

§13 VI AWaffV sagt:

Dies kann von einem Gericht so ausgelegt werden, dass ausschließlich drei Langwaffen ohne Genehmigung unter Einhaltung der Vorschriften (1er-Schrank oder höher) gelagert werden dürfen.

:contra: hola amigo Reimemonster,

ein Schiessstand mit Schützenhaus zählt NICHT zu den"nicht dauernd bewohnten Gebäude", damit sind Jagdhütten/Weinberghäuser/Ferienwohnungen und ähnliche Gebäude gemeint!

Das Thema haben wir hier schon seeeeeeeeeeeeeeeehr oooooooooooooooooooooft gehabt.

saludos de pancho lobo :drinks::hi:

Geschrieben
ein Schiessstand mit Schützenhaus zählt NICHT zu den"nicht dauernd bewohnten Gebäude", damit sind Jagdhütten/Weinberghäuser/Ferienwohnungen und ähnliche Gebäude gemeint!

Das Thema haben wir hier schon seeeeeeeeeeeeeeeehr oooooooooooooooooooooft gehabt.

saludos de pancho lobo :drinks::hi:

Aus der Verwaltungsvorschrift:

"Museen, die dem Publikumsverkehr zugänglich sind, gelten als dauerhaft bewohnte Gebäude."

Jetzt ist halt die Frage, wie oft Publikumsverkehr auf dem Schießplatz herrscht. Wenn der täglich geöffnet hat, ist er wohl bewohnt...

Geschrieben
Selbstverständlich genau so!

:bud:

Hast du jetzt die grüne Farbe vergessen oder meinst du das ernst?

Wird bei uns auch so gehandhabt. Wer Vereinsmuni nutzt oder keine Berechtigung hat (KK), wird mit Soll, Haben und Ausgabe registriert, wie willst du denn sonst nachhalten können, wer wieviel verbraucht hat

=> Wozu?

ob die Kasse stimmt

=> Du verkaufst die Päckchen vor dem Schießen gegen bares.

und wann wieviel nachbestellt werden muss?

=> Wenns alle wird

Und wenn dann mal nicht alles verschossen wird, nimmt man das Päckchen zurück, schreibt den Namen drauf und der Kollege kann den Rest beim nächsten Mal verschießen.

bye knight

Geschrieben
und wenn dann mal nicht alles verschossen wird,

Wenn nun ein Schütze vor dem Schießen sein Päckchen Mun gegen Bares

gekauft hat, aber nur z.B. die Hälfte verschossen hat ?

Angenommen, er steckt den Rest in die Hosentasche und geht heim.

Dem Verein fällt das nicht auf, die (Mun)-Buchführung läuft normal weiter.

Nur der evtl. nicht Berechtige ist jetzt im Besitz von Mun, die er nicht haben darf.

Frage: Sind die Schießaufsichten in den Ständen verpflichtet, zu überwachen, ob der

Schütze seine gekaufte Mun vollzählig verschießt bzw. den Rest zurückgibt ???

Das kann ja heiter werden..........

Geschrieben
Frage: Sind die Schießaufsichten in den Ständen verpflichtet, zu überwachen, ob der

Schütze seine gekaufte Mun vollzählig verschießt bzw. den Rest zurückgibt ???

Natürlich!

Und zwar mit Nacktscannern + Leibesvisitation. Zudem brauchst du noch einen tauglichen Sprengstoffhund.

Und nicht zu vergessen beliebte Schmuggelorte für unsere Berufskriminellen (Drogen etc.): Weibliche Vagina, die musst du AUSFÜHRLICH kontrollieren! :ridiculous:

Kein Witz, so schmuggeln die z.B. Drogen in den Knast rein...

Im Übrigen kann der Schütze auch auf dem Schießplatz Waffe erwerben + Munition und dort z.B. einen Amoklauf starten (Siehe Diskussion um zentrale Aufbewahrung).

Die einzige Lösung: Du musst die Halsbänder einsetzen.

Hier eine typische Situation in einem deutschen Schützenverein, mit Verhinderung der illegalen Munitionsverbringung:

http://www.youtube.com/watch?v=Rk5d0C5vHqU#t=7m05s

Aber ansonsten: Ja, nach Gesetz musst du ihm eigentlich jede Patrone einzeln geben.

Sonst kannst du z.B. Probleme bekommen, weil gewisse "investigative" Pressetypen kommen vorbei und versuchen sowas tatsächlich...

Geschrieben

ich kläre gastschützen darüber auf, daß sie keine munition vom stand mitnehmen dürfen und erzähle etwas zum zu erwartenden strafmass. ich kann als aufsicht nicht sicherstellen, daß sich nicht doch mal einer eine murmel einsteckt.

Geschrieben
ich kläre gastschützen darüber auf, daß sie keine munition vom stand mitnehmen dürfen und erzähle etwas zum zu erwartenden strafmass. ich kann als aufsicht nicht sicherstellen, daß sich nicht doch mal einer eine murmel einsteckt.

:gutidee: hola amigo brotfried,

ich mache das genauso, aber achte darauf dass immer Zeugen dabei sind, somit ist man im Falle des Falles aus dem Schneider.

an den amigo JaegerAusBayern,

gib doch mal bei google "WaffG Schützenhäuser" ein, oder benutze hier oben rechts die SuFu...oder bist du beratungsresistent?

saludos de pancho lobo :drinks::hi:

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