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IGNORED

Waffe im Ausland erworben, Besitz in Dtl. ?


vastus

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Hallo,

weiss jemand, ob man eine Waffe, die man im Ausland legal erworben hat, z.B. wenn man einige Zeit im Ausland gewohnt hat, auch in Deutschland besitzen darf?

Oder muss man die Waffe abgeben, wenn man wieder nach Dtl. zieht?

Weiss jemand da was?

Gruss und danke

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Oder muss man die Waffe abgeben, wenn man wieder nach Dtl. zieht?

Nein, die muss man noch nicht mal anmelden sondern einfach auf die schwarze WBK packen.

Mal ehrlich, um welche Waffen (Typ) und welchen Verwendungszweck handelt es sich denn? Dann kann man mal weitersehen.

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Die genauen Auflagen wird dir dein zuständiger Sachbearbeiter der für deinen neuen Wohnort zuständig ist nennen können.

In der Regel sind Erwerbsberechtigungen, WBK etc. jedoch nicht international übertragbar... d.h. du wirst für den legalen Besitz in Deutschland zu 99.9999% dieselben Vorraussetzungen erfüllen müssen wie jemand der von Null anfängt. Und kannst die Waffe dann später unter finanziellem Mehraufwand nachholen (Export/Importgenehmigungnen, evtl. Lagergebühren im Ausgangsland)

Möglich ist es, jedoch wahrscheinlich teurer als wenn du in Deutschland wieder von Null anfängst. So meine Einschätzung.

Eine Blanko WBK nur weil du irgendwo im Ausland Waffen besessen hast, wird es nicht geben.

Umgekehrt kenne ich Fälle wo eine Deutsche WBK z.B. in Österreich von der Behörde anerkannt wurde als Grund auch in Österreich eine WBK für dieselben Waffen zu bekommen (sofern in AT zugelassen, vor allem bei GK Selbstladern immer fraglich). Das war aber reine Ermessenssache das heisst, die Behörde hätte laut Gesetz auch auf Stur schalten können und es war nur ein entgegenkommen dem Antragsteller gegenüber gewisse Vorgeschichten entsprechend zu würdigen als Zeichen seiner Verlässlichkeit etc.

Aber Grundsätzlich fängst du eigentlich immer in jedem Land von Null an.

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Oder muss man die Waffe abgeben, wenn man wieder nach Dtl. zieht?

Das Wichtigste ist, dass Du die Waffe gar nicht erst nach Deutschland mitbringst. Ansonsten gilt diese als eingeführt und Du hättest bereits zwei Straftatbestände erfüllt.

Eine Möglichkeit, die Waffe nach Deutschland zu bekommen, wäre, diese (entweder vor oder nach dem Umzug) durch einen deutschen Händler einführen zu lassen, der die Waffe vorerst solange in sein Waffenhandelsbuch einträgt, bis man eine WBK hat und die Waffe "zurück" erwerben kann.

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Das Wichtigste ist, dass Du die Waffe gar nicht erst nach Deutschland mitbringst. Ansonsten gilt diese als eingeführt und Du hättest bereits zwei Straftatbestände erfüllt.

.....

hmmm

wenn er jedoch einen europaeischen feuerwaffenpass fuer die waffe hat?

und diese zu einem schiesswettbewerb oder einen jagdeinladung nach DE mitbringt und dann wieder mit ins ausland zurueck nimmt?

wie sieht das dann rechtlich aus?

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wenn er jedoch einen europaeischen feuerwaffenpass fuer die waffe hat?

und diese zu einem schiesswettbewerb oder einen jagdeinladung nach DE mitbringt und dann wieder mit ins ausland zurueck nimmt?

wie sieht das dann rechtlich aus?

Wenn er die Waffe im Rahmen eines Umzuges (dauerhaft) mit nach Deutschland bringt, dann ist das keine Mitnahme, sondern ein Verbringen. Dafür benötigt er eine Verbringungserlaubnis und eine WBK mit entsprechendem Voreintrag. Hat er beides nicht, ist das jeweils strafbar.

Ein EFP nutzt nur dann etwas, wenn ich meinen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat als Deutschland habe und die Waffe vorübergehend mit zum Sportwettkampf oder zur Jagd einführe und anschließend, ohne Aufgabe der tatsächlichen Gewalt, wieder ausführe.

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Hallo,

weiss jemand, ob man eine Waffe, die man im Ausland legal erworben hat, z.B. wenn man einige Zeit im Ausland gewohnt hat, auch in Deutschland besitzen darf?

Oder muss man die Waffe abgeben, wenn man wieder nach Dtl. zieht?

Weiss jemand da was?

Gruss und danke

Wende dich vertauensvoll an das Bundesverwaltungsamt , die sind für solche Fälle zuständig.

Zitat: "Deutsche im Ausland beantragen die Waffenbesitzkarte und andere Erlaubnisse direkt beim Bundesverwaltungsamt. Gleiches gilt für die Anzeigepflicht zum Erwerb und Überlassen von Waffen (§ 10 Abs. 1a und § 34 Abs. 2 WaffG)."

Gruß

Erik

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und eine Beretta 8000F Cougar, Kal. 9mm.

Frage; Wo bzw. in welchem Land hast du die Waffen gekauft? Dies könnte unter Umständen wichtig sein. Wenn du die Waffen legal im Ausland gekauft hast, musst du halt in Deutschland die Behörden im Voraus anfragen wie man die Waffen in Deutschland bei Rückkehr in die Heimat legal einführt sprich überführt.

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Frage; Wo bzw. in welchem Land hast du die Waffen gekauft? Dies könnte unter Umständen wichtig sein. Wenn du die Waffen legal im Ausland gekauft hast, musst du halt in Deutschland die Behörden im Voraus anfragen wie man die Waffen in Deutschland bei Rückkehr in die Heimat legal einführt sprich überführt.

Die habe ich in der Schweiz gekauft.

Die Frage ist halt, wenn die Behörde in Dtl. mir sagt, dass ich die Waffen nicht haben darf. Was dann?

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Die habe ich in der Schweiz gekauft.

In diese Richtung habe ich auch schon gemutmasst, da die Cougar bei uns in CH zu einem günstigen Pries verkauft wurde bzw. wird. Ich habe selber da zugegriffen bei der Cougar aber anstelle der 9 mm Variante die in 45 ACP geholt. Die Frage ist halt ob du schon deutsche Sachkunde hast bzw. es Möglichkeiten gebe die Cougar in Deutschland in einem Schützenverein zu schiessen und ob es für deine KK-Pistole da auch was gibt? Hängt natürlich jetzt ab wie das mit der Einfuhr klappen soll.

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[...] Hängt natürlich jetzt ab wie das mit der Einfuhr klappen soll.

Die Einfuhrerlaubnis setzt die deutsche Besitzerlaubnis voraus.

Die deutsche Besitzerlaubnis setzt voraus:

1. Alter (mindestens 25 oder 21 und Gutachten oder 18 und deutscher Jagdschein)

2. Sachkunde (Prüfung, gleichwertige Ausbildung oder deutsche Jägerprüfung)

3. Bedürfnis (als Sportschütze schon 1 Jahr aktiv im Verein + Bedürfnisbescheinigung des Verbandes) oder deutscher Jahresjagdschein

4. Persönliche Eignung

5. Zuverlässigkeit (keine Vorstrafen) der Haken: wenn er die letzten 5 Jahre nicht in D gewohnt hat, kann jede Erlaubnis versagt werden und die Schweiz ist kein EU-Mitgliedstaat sondern ein Drittstaat.

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Die Frage ist halt, wenn die Behörde in Dtl. mir sagt, dass ich die Waffen nicht haben darf. Was dann?

Erst mal ganz faktisch geantwortet:

Dann darfst Du sie nicht einführen, Verbringen, besitzen, führen oder damit schießen.

Du musst sie dann entweder in der Schweiz lassen oder an jemand anderes abgeben.

Jetzt nochmals zusammengefasst:

Du willst die Waffen in 'Schland haben ? Du bist deutscher Staatsbürger ? Dann wende Dich an das Bundesverwaltungsamt. Beantrage eine WBK nach §8 WaffG mit der Begründung des wirtschaftlichen Interesses (Du machst ja einen Verlust, wenn Du die Waffen abgibst). Wahrscheinlich wird Dir der Besitz der Waffen erlaubt werden, aber nicht der Besitz der zugehörigen Munition, wäre meine Vermutung, eventuell erhälst Du die Auflage, die Waffen zu blockieren. Falls Dir eine solche WBK ausgestellt wird, dann gelten für Dich die Aufbewahrungs-Regeln des WaffG, Du wirst also einen Tresor Klasse "B" kaufen müssen. Ja, auch ohne Munition.

Auf Schießständen darfst Du dann die Waffen benutzen und dort auch Munition zum sofortigen Verbrauch erwerben. (Meine Einschätzung, das ist keine Rechtsberatung)

Du darfst die Waffen "nicht schussbereit" (=ungeladen) und "nicht zugriffsbereit" (z.B. in einem Futteral mit Schlössileinchen) transportieren, z.B. zum Schießstand oder zum Büchsenmacher oder während des Umzugs.

Falls dieser einfache Weg nicht funktioniert, müsstest Du die Waffe nach Deutschland einführen lassen, z.B. über einen Waffenhändler, der sie für Dich aufbewahrt, bis Du eine eigene Berechtigung für Erwerb und Besitz (Waffenbesitzkarte) erlangt hast. Als Sportschütze dauert das wenigstens ein Jahr, als Jäger die Kurslänge, mit nicht unerheblichen Kosten. Diese Berechtigung schließt eben den Erwerb der "Sachkunde" in einem staatlich anerkannten Kurs ein. Deine Zuverlässigkeit wird auf jeden Fall durch Deine Waffenbehörde bzw. das BVA überprüft werden.

Willst Du Schütze oder Jäger werden ? Dann musst Du diesen steinigen Weg gehen. Ansonsten wäre mein Rat: ver-ramsche die Kanonen bevor Du nach 'schland kommst. Und lass Dich durch die Sprüche hier nicht abschrecken, die Meistn wollen nur spielen.

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In diese Richtung habe ich auch schon gemutmasst, da die Cougar bei uns in CH zu einem günstigen Pries verkauft wurde bzw. wird. Ich habe selber da zugegriffen bei der Cougar aber anstelle der 9 mm Variante die in 45 ACP geholt.

Und, wie ist die Cougar?

HAbe meine noch nie benutzt.

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Und wenn ich alle beide in der Schweiz lasse?

Bei einem Freund oder in einem Schliessfach?

Mache ich mich dann eines Vergehens schuldig?

Die Verbringung nach Dtl. scheint ja nicht so einfach zu sein!?

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Und, wie ist die Cougar?

HAbe meine noch nie benutzt.

Ich mag meine in 45 ACP. Da es wenige kompakte Pistolen in 45 ACP gibt mit DA/SA habe ich mich für die Cougar entschieden. Trotz des leichten Gewichtes und des kurzen Laufes schiesst sich die Cougar in 45 ACP dank des Drehlaufverschlusses sehr angenehm und präzise. Nachtteilig ist halt, dass es mit Reservemagazinen da nicht so gut bestellt ist, weil die Waffe ja nicht mehr hergestellt wird. Schau mal vorne bei der Mündung deiner 9 mm ob die Laufhülse (Ring) schön rund eingefasst ist. Leider sah ich Cougars in 9mm die da sehr unschöne Zacken hatten und weil ich ein solches Exemplar in der Hand hatte, nahm ich sie dann nicht und nur die 45er Variante.

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