Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Waffe anscheinend zum falschen Preis bei eGun eingestellt


AdventureQ

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Servus !

Vorhin ist mir ja was passiert...

War ein bischen am "stöbern" bei eGun.

Sehe ich, das ein Ruger GP100 (o.k., wirklich keine Spitzenwaffe ;) vor nicht mal 2 Minuten eingestellt wurde.

Richtig guter Zustand (neuwertig) lt. Verkäufer (Waffenhändler) kpl. MIT ZIELFERNROHR etc...

Statt Startpreis hat der Verkäufer anscheinend SOFORTKAUFPREIS angeklickt und für 1 Euro habe ich per SOFORTKAUF das Dingens gekauft.

Kurz darauf kam auch die Mail der Kaufbestätigung von eGun mit den Bankdaten des Händlers.

Nun bin ich mal gespannt, wie er sich verhält ;)

Ich brauche den Ruger GP100 sicherlich nicht und wenn er sagt, es war ein Versehen, ist das Dingens auch für mich erledigt...

Aber: das nenn´ ich mal ein richtiges Schnäppchen ;)

Geschrieben
Ich brauche den Ruger GP100 sicherlich nicht und wenn er sagt, es war ein Versehen, ist das Dingens auch für mich erledigt...

Und wenn es kein Versehen war,

dann biete ich Dir 500% Deines Kaufpreises,

denn du brauchst ihn ja nicht.... :rolleyes:

Aber im ernst: habe schon immer mal auf sowas gewartet,

gerade wer sich nicht sooo damit auskennt und nicht unbedingt

PC Freak ist, der kann da schon mal einen falschen Klick hinlegen...

Geschrieben
Und wenn es kein Versehen war,

dann biete ich Dir 500% Deines Kaufpreises,

denn du brauchst ihn ja nicht.... :rolleyes:

Aber im ernst: habe schon immer mal auf sowas gewartet,

gerade wer sich nicht sooo damit auskennt und nicht unbedingt

PC Freak ist, der kann da schon mal einen falschen Klick hinlegen...

Und wer sich im BGB nicht auskennt glaubt dass er tatsächlich einen Anspruch auf das Teil hat...

Abgesehen davon finde ich es auch einfach unanständig die Fehler anderer derart schamlos ausnutzen zu wollen.

Geschrieben
Und wer sich im BGB nicht auskennt glaubt dass er tatsächlich einen Anspruch auf das Teil hat...

Abgesehen davon finde ich es auch einfach unanständig die Fehler anderer derart schamlos ausnutzen zu wollen.

Sowas nennt man dann Lehrgeld zahlen. Und ein Unanständiger findet sich immer...

Erstens, wenn ich was Fremdes anfang, les ichs notfalls 20 mal durch, zweitens, seit wann kann man sowas nicht mehr ändern? Kenne mich aber mit egun nicht aus

Geschrieben

Servus !

Der Verkäufer kennt sich sicherlich mit eGun aus.

Es handelt sich um Waffen-Schmitt aus Goch, hat bei eGun schon viele Waffen angeboten und verkauft/versteigert.

Ändern kann man das schon denke ich mal mit der Einstellgebühr, aber wenn bereits nach 2 Minuten jemand per Sofortkauf da ist, dann ist die Zeit für die Änderung sehr knapp bemessen ;)

Wie gesagt, will mal abwarten, was der Händler dazu meint ;)

Geschrieben

Für den Preis von einem Euro hätte ich auch zugegriffen auch wenn der Ruger GP 100, hatte selbst mal einen, nicht zu meinen Lieblingsrevolvern in .357 Magnum gehört.

Geschrieben
Der Verkäufer kennt sich sicherlich mit eGun aus.

...hat bei eGun schon viele Waffen angeboten und verkauft/versteigert.

Und trotzdem passieren immer wieder durch Unachtsamkeit kleine Fehler.

§ 119

Anfechtbarkeit wegen Irrtums.

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

Und das dürfte jedem klar sein, daß eine solche Waffe nicht für Endpreis 1,-€ über den Tisch gehen sollte.

Geschrieben

Servus !

Tja, ich schicke dem Verkäufer erst mal wie in der Auktion gewünscht einen Scan meiner WBK, Scan vom Personalausweis, Angabe des SB´s und der zuständigen Behörde mit Ansprechpartner, Telefonnummer etc...und heute Abend dann mache ich die Überweisung ;) !

Mal schaun, ob er sich dann meldet ;)

Geschrieben
Tja, ich schicke dem Verkäufer erst mal wie in der Auktion gewünscht einen Scan meiner WBK, Scan vom Personalausweis, Angabe des SB´s und der zuständigen Behörde mit Ansprechpartner, Telefonnummer etc...und heute Abend dann mache ich die Überweisung ;) !

Ehrlich gesagt, das ist ein ganz schlechter Stil.

Geschrieben

Servus !

Falls Du den ges. Thread gelesen hast, dann ist schon klar das ich keinesfalls auf die Lieferung bestehe...

Ich denke mal, das sich auch der VERKÄUFER melden könnte.

Ich verstehe unter "schlechter Stil" was anderes. Wenn ich auf die Lieferung bestehen würde, dann würde ich Dir Recht geben, aber so ???

Geschrieben

****sorry, bin eben auf die falsche taste gekommen, deshalb keine text im oberen beitrag.****

ich finde es sehr gut das auf diesen kauf durch den käufer nicht bestanden wird.

ansonsten hätten wir es so sicherlich nicht hier erfahren.

gruß jeri

Geschrieben

Ich finde das gut, das die Auktion auf diese Art schnell beendet wurde.

Besser als wenn etwas später ein Idiot das "ersteigert" hätte und dann viel Ärger macht.

von mir ein :gutidee:

Geschrieben

Servus !

Mannnn, was ge**st Du Dich daran so auf ?

Was schreibst denn für einen Unsinn ?

Schon mal gehört, das ein Artikel AUSSCHL. als SOFORTKAUF angeboten wird, ohne die Option des Bietens ???

Du gehst anscheinend zum Lachen auch in den Keller, oder ?

Geschrieben

Was du natürlich machen könntest: Den Euro überweisen (ganz schnell).

Und eben wie du gesagt hast die Papiere zuschicken.

Dann wird er sich wohl melden, und etwas von "Irrtum" erzählen.

Dann kannst du anfangen, fürchterlich zu weinen :traurig_16: :traurig_16: und ihm deine Lebensgeschichte erzählen + wie sehr du dich auf das Teil gefreut hast.

Vielleicht macht er dann nen guten Preis :ridiculous:

Nur Anspruch auf die Waffe haste halt nicht, den Amtsrichter will ich sehn, der dir da Recht gibt :ridiculous:

Geschrieben
Dann kannst du anfangen, fürchterlich zu weinen und ihm deine Lebensgeschichte erzählen + wie sehr du dich auf das Teil gefreut hast.

Natürlich darf man nie vergessen die 3 Eheweiber und 17 Kinder zu erwähnen! :eclipsee_gold_cup:

Na besser AdventureQ hats gleich "gekauft" als jemand der wirklich drauf besteht, auch wenn rechtlich gesehen nach meiner Ansicht keine Chance besteht die Waffe tatsächlich dafür zu bekommen da es ein ganz offensichtlicher Irrtum ist. Aber ein anderer geht wirklich noch drum vor Gericht streiten und verliert, solche Trottln gibts.

Geschrieben

Moin!

Abgesehen davon, dass es möglicherweise ein "Fehler" war, diesen Fauxpas jetzt hier schon zu posten, gibt es für die Anfechtung wegen Irrtums ganz enge Vorschriften. Werden die nicht eingehalten, wird der Kaufvertrag trotzdem gültig.

So auch bei einem Händler, der über ein Portal 3 sehr teure Cisco Switche für 125,00 Euro aneboten hatte. Mein Kumpel hat die ersteigert und der Händler erklärte nur, dass er nicht liefern wolle.

Am Ende der Geschichte musste er 3500 Euro plus Anwaltskosten abdrücken. Teures Lehrgeld...

Der Witz ist, hätte er richtig reagiert, wäre er schadlos aus der Geschichte herausgekommen.

frogger

Geschrieben

Bei dieser Auktion war das ja irgendwie klar, dass der Preis ein Versehen war.

Wie siehts nun aus wenn zB eine gebrauchte Les Baer oder ne 2011 für Sofortkauf 200,- € angeboten wird und nach dem Sofortkauf sagt der Verkäufer das die Waffe fast nagelneu ist und eigentlich für 2000 über den Tisch gehen sollte.

Wäre so ein "Schreibfehler"nicht immer eine gute Ausrede für eine verkorkste Auktion?

Muß ich als Käufer immer abwägen ob der Preis vielleicht zu niedrig ist, bevor ich kaufe?

Geschrieben
Nur Anspruch auf die Waffe haste halt nicht, den Amtsrichter will ich sehn, der dir da Recht gibt :ridiculous:

Versteh ich zwar nicht ganz, denn bei Gebotsabgabe kommt ja ein Feld wo draufsteht, das man mit Gebotsabgabe einen rechtsmäßigen

Vertrag schließt. Genauso, so meine ich mich zu erinnern, gilt das auch für das Eröffnen einer Auktion.

Für den Verläufer wird das zu einem Lehrgeld- Erlebniss, wenn er den Fehler macht und 1€ eingibt.

Nicht wenige starten ja generell bei einem Euro, weil dann die Einstellgebühr entspr. niedrig ausfällt.

Aber ich bin ja kein Jurist :rolleyes:

Geschrieben

Soviel ich weiß sind Auktionen nicht anfechtbar. Dazu gibt es auch Urteile. z.B. hatte jemand bei EBay für einen Erntegerät im Wert von 60.000,00 Euro nur 54,00 Euro bekommen und musste dem Käufer Schadenersatz leisten weil er das Teil nicht rausgeben wollte und anderweitig verkauft hat.

Ob das auf Sofortkauf übertragbar ist weiß ich nicht.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.