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IGNORED

Nothilfe


Commerzgandalf

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

vielleicht könnt ihr mal aufhören, diese phantasiegeschichten im forum zu posten und danach zu diskutieren - kein wunder, dass regelmäßig von außen der eindruck entsteht, unter den legalwaffenbesitzern tummeln sich gescheiterte hilfssheriffs, die ihre waffen nicht im zusammenhang mit der ausübung des sports oder der jagd, sondern aus "anderen gründen" besitzen möchten.

:appl:

Ist doch schon alles geklärt!

Siehe das Zitat!

Geschrieben
Wenn derjenige die Waffe erst dann ohne Erlaubnis führt, wenn die Notwehrlage schon besteht, dann ist auch das Führen ohne die notwendige Erlaubnis durch die Notwehr gerechtfertigt. Also wenn der Dieb mit der fetten Beute aus dem Haus rennt, und ich laufe ihm mit der Pistole hinterher, um ihm in die Beine zu schießen, dann ist auch das Führen ohne Erlaubnis nicht rechtswidrig.

Dies wird jedoch erst durch einen Richter festgestellt!

Die Polizei nimmt den Sachverhalt auf, sammelt alles ein, der Staatsanwalt prüft und der Richter entscheidet!

Geschrieben
[...]Die Polizei nimmt den Sachverhalt auf, sammelt alles ein, [...]

Irgendwer muss die Sauerei ja wegräumen. :ridiculous:

Geschrieben
...hat da nicht wer gesagt, dass-wenn sich ein Täter zur Flucht wendet, die Notwehr beendet ist? Also nix mit hinterherballern :heuldoch:

Es ist immerwieder erschreckend zu welch undifferenzierten und damit unrichtigen Aussagen sich auch Ausbilder in diesem Fachgebiet hinreissen lassen. :peinlich:

Der rechtswidrige Angriff auf ein geschütztes Rechtsgut (hier das Eigentum) dauert an (und ist damit gegenwärtig), wenn der Täter *mit* Beute flüchtet.

Geschrieben

Unabhängig von allen Rechtsauffassungen möchte ich einfach noch etwas anfügen.

Es ging hier um den Ausgangssachverhalt und so wie geschildert, ist der Schusswaffeneinsatz in diesem so geschilderten konkreten Fall aus meiner Sicht ungerechtfertigt, Punkt!

Wenn es "knallt" rufen in der Regel mehrere Anwohner die Polizei, mit dem Hinweis auf "Schüsse in der Öffentlichkeit", an und was dann gerade in einer Großstadt abgeht, sollte man sich mal in Ruhe durchdenken.

Es "reisen" Funkwagen aus allen Regionen an, schon allein um die Blaulichtfahrt nicht zu verpassen!

Angekommen, wird erst einmal alles "flachgelegt" und auf dem Rücken gefesselt, ja, diese Diskussion hatten wir schon einmal.

Die Umsetzung des Notrufes auf mehreren Kanälen von mehreren Einsatzleitstellen will ich gar nicht erst erwähnen.

Bei meinem letzten Einsatztraining vor 2 Wochen wurde ich heftig kritisiert, dass ich einen Verdächtigen nicht sofort mit der Nase in den Sand verbracht und nicht auf dem Rücken gefesselt habe.

Ich bin ein Gegner von solchen Maßnahmen, muss mich aber wohl anhand der Geschehnisse in Siegen revidieren!

Wenn ich dann noch die Schießereien verfolge, die hier fast wöchentlich stattfinden, ja die berufen sich natürlich alle auf Notwehr/Nothilfe, soll es erst dazu führen, dass die eingesetzten Hundertschaften nur einen Kreis bilden und applaudieren?

Wie gesagt, ich schreibe aus einer Großstandt, in ländlichen Gegenden kann sich alles anders darstellen! Ist aber alles fiktiv.

Geschrieben

Wie handelt man richtig?:

Hallo Gandalf,

das ganze ist vor 5 Jahren bei uns im Ort passiert.

2 jugendliche aus Kroatien hatten Zoff mit einer Gruppe Jugendliche aus dem Nachbarort( Geburtsort Türkei). Die haben sich gegenseitig hochgestachelt, so dass der Vater des Kroaten zur Polizei ging, mit der Bitte sie sollten etwas unternehmen. Antwort der Polizei war: Sie könne erst bei Handlungsbedarf einschreiten. Der Vater besorgte sich eine Illegale. Irgendwann fuhr ein Auto voll Türken, bewaffnet mit Eisenrohren und Messern zu mir in den Ort, lauerten die Kroaten vor dem Haus des Vaters auf und griffen Sie an. Der Vater schaut aus dem Fenster, und sieht wie der eine Türke mit einem Messer seinen Sohn angreift. Der Vater greift sich die Waffe, rennt raus und schiesst. Ein türkischer Jugendlicher tot, einer Bauchschuss und einer hatte glaube ich einen Beinschuss.

Der Vater wurde zu 18 Monaten auf Bewährung, wegen unerlaubten Waffenbesitz verurteilt.

Gruss Holy Moses

Geschrieben

Hallo zusammen,

genau wie das Fiktive ist mir in Realität passiert.

Jedoch nicht mit eigener Waffe sondern mit Hund ( Ridgeback 56kg ).

Genau vor meinem Fenster wird ein 80jähriger von 2 Männern überfallen.

Heiden Radau auf der Strasse.

Meine Nachbarn rufen 110, ich mit dem Großen runter,

Die beiden Männer schlagen wild auf den Alten ein, der brüllt vor Schmerzen.

Ihm werden Börse und Schlüssel entwendet.

Als ich auf 30m ran bin geben die beiden Kniegas.

Ich überlege kurz den Großen von der Leine zu lassen, einen hätte er bestimmt gestellt,

lasse es aber dann zum Glück doch.

Nach 15 - 20 Minuten treffen die freundlichen u der Notarzt ein.

Auf meine Frage was geschehen wäre wenn ich Hundi los gelassen hätte kam:

ANZEIGE WEGEN KÖRPRERVERLETZUNG; SICHERSTELLEN DES HUNDES; EWIG LEINEN U MAULKORBPFLICHT.

Gut für mich dass ich nichts getan habe.

Schlecht für den armen alten Mann, der hat ein paar Hundert Euro Bares verloren, alle Papiere und musste natürlich noch alle Schlösser seines Hauses auswechseln. Von der Angst erst gar nicht zu reden.

Die beiden wurden nie erwischt !!!

So leid es mir auch tut, wenn nicht grad meine Familie oder beste Freunde betroffen sind, werde ich in solch einem Fall nichts unternehmen.

DER STAAT MÖCHTE DAS SO !!!

Plaarus

Geschrieben

Nach 15 - 20 Minuten treffen die freundlichen

Auf meine Frage was geschehen wäre wenn ich Hundi los gelassen hätte kam:

ANZEIGE WEGEN KÖRPRERVERLETZUNG; SICHERSTELLEN DES HUNDES; EWIG LEINEN U MAULKORBPFLICHT.

]

:confused: hola amigo Plaarus,

das ist die Aussage eines "freundlichen" (die wissen auch nicht immer alles, tun manchmal aber so als ob)...der Richter könnte aber ganz anders Urteilen, zB. sie hatten doch den grossen Hund dabei...warum sind sie nicht vorher eingeschritten?---> Unterlassene Hilfeleistung, oder evtl. wirst Du sogar wegen deines Eingreifen mit Hund gelobt?

Du hättest ja der Rennleitung auch sagen können: das kam alles so überraschend für mich das ich die Hundeleine nicht mehr richtig festhalten konnte...

saludos de pancho lobo :drinks::hi:

Geschrieben
Dann soll sich niemand über solche Berichte wundern:...

Nun, das ist ein Pkt., der mir schon seit langem relativ unverständlich ist, dass es bei unserem PVD keine "QS", sprich "Interne Ermittlungen" gibt. Schade eigentlich, denn das ist eine sehr wichtige Abteilung, da PVB am Ende doch auch nur Menschen sind und diese machen nun einmal Fehler, egal ob fahrlässig oder vorsätzlich. ;) Hier ist diese "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus"-Taktik ggü. der Öffentlichkeit eher kontraproduktiv, besonders wenn der Dreck dann am Ende doch irgendwann hochschwappt. ;)

Geschrieben
Nach 15 - 20 Minuten treffen die freundlichen

Auf meine Frage was geschehen wäre wenn ich Hundi los gelassen hätte kam:

ANZEIGE WEGEN KÖRPRERVERLETZUNG; SICHERSTELLEN DES HUNDES; EWIG LEINEN U MAULKORBPFLICHT.

]

:confused: hola amigo Plaarus,

das ist die Aussage eines "freundlichen" (die wissen auch nicht immer alles, tun manchmal aber so als ob)...der Richter könnte aber ganz anders Urteilen, zB. sie hatten doch den grossen Hund dabei...warum sind sie nicht vorher eingeschritten?---> Unterlassene Hilfeleistung, oder evtl. wirst Du sogar wegen deines Eingreifen mit Hund gelobt?

Du hättest ja der Rennleitung auch sagen können: das kam alles so überraschend für mich das ich die Hundeleine nicht mehr richtig festhalten konnte...

saludos de pancho lobo :drinks::hi:

ja klar, hätte wenn und aber,

es wird immer ein Risiko bleiben sich richtig zu entscheiden,.....

und einen Richter zu finden der das auch so sieht........

Plaarus

Geschrieben

Zitat Uwewittenburg:

...

Nicht der PVB entscheidet vor Ort, ob es sich um eine gerechtfertigte Notwehrhandlung handelt, sondern der Richter und nur der entscheidet, ob die Waffe dann wieder ausgehändigt wird, oder nach § 54 WaffG Einziehungsgegenstand ist.(In einigen Fällen ev. auch schon die StA.)

Sollte man dabei einfach bedenken, Notwehrrecht hin oderher.

...

Gruß

Uwe

Zitatende

SO sieht es aus!

Geschrieben
Aber der Verstoß gegen das WaffG blieb![...]

Sag mal, kannst oder willst du nicht verstehen, dass auch der Besitz und das Führen erlaubnispflichtiger und gar verbotener Waffen ohne die jeweils notwendige Erlaubnis, *während* der Notwehrhandlung gerechtfertigt und somit nicht rechtwidrig ist?

Waffenbesitz oder Führen von Waffen, jeweils ohne die nötige Erlaubnis *vor* dem vorliegen der Notwehrlage bleibt straftbar. (Das war bei dem Vater im Beispiel der Fall.)

Ab dem Eintritt der Notwehrlage erfolgt eine Zäsur. Nun sind auch der Besitz und das Führen von Waffen ohne die jeweils nötige Erlaubnis gerechtfertigt, somit nicht rechtswidrig und folglich straffrei.

Was die Kompetenz der Richter betrifft so lohnt gerade in Notwehrfällen der Instanzenweg. Jüngstes Beispiel dürfte der Fall des "Hells Angles" sein.

Geschrieben

ich war vor sehr vielen Jahren einmal in einer Nothilfesituation. Damals hatte man seine Pumpe noch über der Tür auf einem Haken hängen, als schicke Dekoration, daneben 6 Patronen mit Gummigeschossen.

Die bedrohte Person war meine Frau. Die Aggressoren waren 7 Jugendliche aus einem nahen Erziehungsheim für sogenannte "schwer Erziehbare". Ich bekam die Situation erst mit als ich lautes Geschrei hörte.

In dem Moment, als die Herren auf die Auffahrt meines Hauses kamen und meiner Frau ans Leder wollten habe ich die Pumpe genommen und deutlich hör- und sichtbar durchgeladen. (es war keine Mun in der Waffe).

Ergebnis: die laufen heute noch und wurden nie wieder gesehen.

Geschrieben
Was die Kompetenz der Richter betrifft so lohnt gerade in Notwehrfällen der Instanzenweg.

Grundsätzlich richtig.

Im Einzelfall aber auch abhängig von der Eingangsinstanz. Wird beim AG angeklagt, erreicht der Fall den BGH mit seiner grundsätzlich notwehrfreundlichen Spruchpraxis gar nicht.

Geschrieben
Sag mal, kannst oder willst du nicht verstehen, dass auch der Besitz und das Führen erlaubnispflichtiger und gar verbotener Waffen ohne die jeweils notwendige Erlaubnis, *während* der Notwehrhandlung gerechtfertigt und somit nicht rechtwidrig ist?

Du verstehst es nicht, Du meinst doch wohl nicht im Ernst, dass Du in einem derartigen Fall vor einem PVB mit einem Ausdruck irgendeines Urteils oder Rechtkommentars etwas erreichst?

Du führst nicht vor und nach der Notwehrhandlung?

Die Waffe kommt aus der Luft?

Du bist die Waffe in jedem Fall los!

Das ist nicht mein Verständnis in der Sache, sondern die Erkenntnis aus der angewandten Praxis!

ich war vor sehr vielen Jahren einmal in einer Nothilfesituation.

Irgenwann war die Welt ja auch noch in Ordnung! :eclipsee_gold_cup:

Scheint aber schon sehr viele jahre her zu sein.

Geschrieben
[...]Das ist nicht mein Verständnis in der Sache, sondern die Erkenntnis aus der angewandten Praxis![...]

Ich halte mich an das geltende Recht und erwarte, dass dies auch der PVB tut, er sich also nur innerhalb der Grenzen seiner Handlungsvollmachten insbesondere nach Polizeigesetz und Strafprozessordnung bewegt. Überschreitet er diese Grenzen bzw. will er sie überschreiten, dann reagiere ich flexibel, d.h. von dem freundlichen Hinweis auf die Rechtslage, über die Bitte sich unverzüglich rechtskundigen Rat einzuholen bis zur Dienstaufsichtsbeschwerde und einer Anzeigen wegen des Verdachts auf Vorliegen einer Straftat (§ 344 StGB bietet sich oft an) ist da alles möglich. Das ist meine angewandte Praxis und das gilt nicht nur bei Notwehrlagen.

Geschrieben
Ich halte mich an das geltende Recht und erwarte, dass dies auch der PVB tut, er sich also nur innerhalb der Grenzen seiner Handlungsvollmachten insbesondere nach Polizeigesetz und Strafprozessordnung bewegt. Überschreitet er diese Grenzen bzw. will er sie überschreiten, dann reagiere ich flexibel, d.h. von dem freundlichen Hinweis auf die Rechtslage, über die Bitte sich unverzüglich rechtskundigen Rat einzuholen bis zur Dienstaufsichtsbeschwerde und einer Anzeigen wegen des Verdachts auf Vorliegen einer Straftat (§ 344 StGB bietet sich oft an) ist da alles möglich. Das ist meine angewandte Praxis und das gilt nicht nur bei Notwehrlagen.

Ich lach mich gerade tot! :ridiculous:

Du begreifst es einfach nicht!

:peinlich:

Ich habe es doch nun bis zum Erbrechen mehrfach erklärt, der Richter entscheidet und der PVB sichert die Beweismittel, das ist seine Aufgabe und nicht die Klärung der Schuldfrage!

Beanzeigen kannst Du im Nachhinein alles, auch das wird geprüft.

Und überlege mal ob Verfolgung Unschuldiger nicht etwa eine Vorsatztat ist!

Geh doch einfach noch einmal in die Bibliothek!

Geschrieben
Ich lach mich gerade tot! :ridiculous:

[...]

Ich habe es doch nun bis zum Erbrechen mehrfach erklärt, der Richter entscheidet und der PVB sichert die Beweismittel, das ist seine Aufgabe und nicht die Klärung der Schuldfrage!

[...]

Und überlege mal ob Verfolgung Unschuldiger nicht etwa eine Vorsatztat ist!

[...]

a) Frohe Verrichtung!

b ) Das darf der PVB ja auch. Nur damit ist nichts weg und ich bin nichts los. Es soll ja Leute geben, für die geht die Welt unter wenn eine ihrer Waffen zeitweise außerhaus weilt, bei mir ist das nicht so.

c) Wie heißt die niedrigste Stufe des Vorsatz die - nach herrschender Meinung - für eine Verurteilung ausreicht - richtig: dolus eventualis.

Zitat des Leiters der Polizeidienststelle: "Du musst verstehen, ich kann nur mit den Ochsen ackern, die ich im Stall habe." Ich kann den Mann verstehen.

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