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Winnenden bittet Eltern zur Kasse


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Geschrieben

Ich erkenne nicht einmal am Horizont die Spur von Adolf H. oder Walter U.. Wir sind vollkommen anders aufgestellt und kriminellen und geistig unterbelichteten drücke ich keine Waffe in die Hand!

Geschrieben

Moin Moin !

Wenn "Gewaltmonopol des Staates" als universeller Ersatz für die zwischenmenschliche Regelung von Streitfällen wirklich funktionieren soll, bedarf dies jeder Menge Infrastruktur (Polizei, Justiz, Vollstreckungseinrichtungen). Das, was wir aktuell in D haben, reicht von der vorhandenen Arbeit nach meinen Erfahrungen nicht aus - außer vielleicht die Zahl der Anwälte.

Das Problem: Wer will als Bürger im Gegensatz zum Untertanen immer mehr Staat, der schon jetzt nicht mehr bezahlbar ist ?

Bei einem Gespräch mit einem Polizisten vor kurzem vertrat dieser die Ansicht, einen Einbrecher in der eigenen Wohnung mit Hilfe von Holzbearbeitungswerkzeugen zu stoppen, wäre schon keine angemessene SV mehr.

Die Konditionierung der Deutschen Bevölkerung auf "staatliche Waffe = gut, private Waffe = suspekt bis gefährlich" ist auch nichts neues.

Hat schon mal jemand nachgedacht, warum so häufig, wenn jemand durch "Versagen des Systems" zu Schaden kommt, Schadensersatzansprüche vor Gericht ganz schnell unter "allgemeines Lebensrisiko" - oder unjuristisch ausgedrückt "Dumm gelaufen"

fallen (bestes Beispiel: Verkehrsicherung im Straßenverkehr) ?

Oder hat schon jemals in D das Opfer enes Gewaltangriffes erfolgreich auf Schadensersatz gegen den Staat geklagt, weil das Gewaltmonopol so gut funktoniert hat ? Die Polizei kommt idR hinterher und am Ende darf es dann der Weiße Ring wieder geradebiegen, soweit das noch geht.

Manchmal könnte mensch angesichts dessen, was in diesem Land passiert, verzweifeln.

MfG

Randall-Fan

Geschrieben
Na...dann wollen sicher viele Leute Schadenersatz von ihren Peinigern haben wollen...

Schadensersatz hat sich am tatsächlichen Schaden zu orientieren und nicht an völlig unnötigen, übertriebenen Maßnahmen zur Gemütsberuhigung.

Das Schulgebäude wurde ja nicht ernsthaft beschädigt und stand die ganze Zeit zur Verfügung. Deren RA soll den Schadensersatz mal auf das vernünftige Maß zusammenstreichen lassen (Ausbesserung der Einschusslöcher, Reinigung des Gebäudes, etc) und dann geht das ganze an die Haftplicht.

Geschrieben
"Der Staat" besteht auf dem "Gewaltmonopol" (Was auch immer das sein mag)

Das ist eigentlich der Anspruch, als einziger sagen zu dürfen, welche Handlungen erlaubt und welche nicht erlaubt sind. Ohne das Gewaltmonopol gäbe es neben den Gesetzen noch andere Quellen, z.B. könnte man dann problemlos unartige Kinder umbringen und sich auf das alte Testament berufen oder ähnliches.

Geschrieben
Das ist eigentlich der Anspruch, als einziger sagen zu dürfen, welche Handlungen erlaubt und welche nicht erlaubt sind. Ohne das Gewaltmonopol gäbe es neben den Gesetzen noch andere Quellen, z.B. könnte man dann problemlos unartige Kinder umbringen und sich auf das alte Testament berufen oder ähnliches.

Da hast Du voll und ganz Recht!

Nur leider wird das (mit Absicht) vom "Staat" zum großen teil nicht so gesehen!

Und ihm das auszutreiben, sehe ich noch kein Mittel!

Was kosten einmal Wischen, bissel Spachtelmasse und paar neue Fenster und Türen?

Vergiss nicht die Geisteraustreibung!

Geschrieben
...

Oder hat schon jemals in D das Opfer enes Gewaltangriffes erfolgreich auf Schadensersatz gegen den Staat geklagt, weil das Gewaltmonopol so gut funktoniert hat ? Die Polizei kommt idR hinterher und am Ende darf es dann der Weiße Ring wieder geradebiegen, soweit das noch geht.

Manchmal könnte mensch angesichts dessen, was in diesem Land passiert, verzweifeln.

MfG

Randall-Fan

Moin!

Der Staat sogar ein ganzes Gesetz dafür geschaffen, damit die Opfer ihn nicht erst verklagen müssen - das Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Opferentschädigungsgesetz - OEG)

§ 1 Anspruch auf Versorgung

(1) Wer im Geltungsbereich dieses Gesetzes oder auf einem deutschen Schiff oder Luftfahrzeug infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs gegen seine oder eine andere Person oder durch dessen rechtmäßige Abwehr eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes. Die Anwendung dieser Vorschrift wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Angreifer in der irrtümlichen Annahme von Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrunds gehandelt hat.

(2) Einem tätlichen Angriff im Sinne des Absatzes 1 stehen gleich

1.

die vorsätzliche Beibringung von Gift,

2.

die wenigstens fahrlässige Herbeiführung einer Gefahr für Leib und Leben eines anderen durch ein mit gemeingefährlichen Mitteln begangenes Verbrechen.

(3) Einer Schädigung im Sinne des Absatzes 1 stehen Schädigungen gleich, die durch einen Unfall unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Buchstabe e oder f des Bundesversorgungsgesetzes herbeigeführt worden sind; Buchstabe e gilt auch für einen Unfall, den der Geschädigte bei der unverzüglichen Erstattung der Strafanzeige erleidet.

(4) Ausländer haben einen Anspruch auf Versorgung,

1.

wenn sie Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaften sind oder

2.

soweit Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften, die eine Gleichbehandlung mit Deutschen erforderlich machen, auf sie anwendbar sind oder

3.

wenn die Gegenseitigkeit gewährleistet ist.

(5) Sonstige Ausländer, die sich rechtmäßig nicht nur für einen vorübergehenden Aufenthalt von längstens sechs Monaten im Bundesgebiet aufhalten, erhalten Versorgung nach folgenden Maßgaben:

1.

Leistungen wie Deutsche erhalten Ausländer, die sich seit mindestens drei Jahren ununterbrochen rechtmäßig ...

Da regen wir uns zu Recht immer wieder über Antis auf, die sich über angebliche Probleme echauffieren, die schon längst gelöst sind, aber selbst mal schnell zu googlen bevor man eine falsche Behauptung ins Netz herausschreit ist dann auch nicht drin. :closedeyes:

Geschrieben

Moin Moin !

@ bouffie: Kleiner Tip: erst lesen, dann denken, dann posten !

Geld nach dem OEG vom Versorgungsamt oder der sonst zuständigen Behörde zu erhalten, kann zunächst eine sehr lehrreiche Erfahrung in angewandter Bürokratie sein.

OEG deckt in keinem Fall Schmerzensgeld ab, materielle Schäden durch den Angriff auch nicht. Beim Täter ist idR nichts zu holen. Und jetzt sind wir wieder am Anfang. Der Gewaltmonopolist hat "versagt". Ein Schaden ist entstanden, der nicht vom OEG abgedeckt wird. Haftet der Gewaltmonopolist: nein !

Jetzt verstanden ?

Randall-Fan

Geschrieben (bearbeitet)
Wo ist jetzt das Problem beim Schadensersatz? Er hat S******e gebaut. Was nun daraus für Schaden erwachsen ist und was davon schadensersatzpflichtig, kann uns doch vollkommen egal sein. Das streitet man vor Gericht aus.

Mein Mitleid hält sich in Grenzen. Er hat nicht gemrodet und kann deshalb auch nicht dafür belangt werden. Eine schuldhafte Tatbegünstigung liegt vor. Soll er zahlen.

hallo

stuss

haette der flegel das auto genommen und waere volle kanne bei schulschluss in die kindermenge vor der schule gerast haette es mehr tote und verletzte gegeben als so

von daher ist sowohl der schuldspruch chuzpe als auch die ersatzforderungen

aber wird eh ganz nett die sache jetzt

ich warte auf die ersten verfahren von geschaedigten anderer vorgaenge bei denen ebenfalls das tatmittel nicht da sein haette duerfen

wenn mir ein besoffener minderjaehriger jugendlicher in deutschland mal einen schaden - zb am auto - verursacht verklage ich den supermarkt wo er die spirituosen bekommen hat

ist doch alles absurd...

Bearbeitet von abo
Geschrieben
hallo

ein verschulden sehe ich schon:

...

Bist Du der zuständige Richter? ;)

Die Opfer von Gewaltverbrechen sahen auch häufig, ein Verschulden oder mindestens ein Versagen des administrativen Staats, insbesondere wenn der Täter nicht gefasst werden konnte oder mittellos war. Aus diesem politischen Druck entstand ja dann das OEG, und nicht aus Gerechtigkeitsempfinden der Politiker. :rolleyes:

Geschrieben
hallo

stuss

haette der flegel das auto genommen und waere volle kanne bei schulschluss in die kindermenge vor der schule gerast haette es mehr tote und verletzte gegeben als so

von daher ist sowohl der schuldspruch chuzpe als auch die ersatzforderungen

...

Vorsicht!!! :shok:

Auch beim Auto besteht eine Sicherungspflicht, auch wenn es nicht in einer Sicherheitsgarage verwahrt werden muß. Auch da kann es passieren, dass der Halter wegen fahrlässiger Tötung angeklagt und verurteilt wird. Und wenn ein entsprechende Strafurteil erst einmal da ist, sind auch Zivilklagen, die über die Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung hinaus gehen, nicht weit.

Nur läßt sich daraus hierzulande nicht soviel Profit für Medien und Politiker herausschlagen. Wer sich als Politiker durch überzogene Forderungen mit den Autofahrern anlegt, der hat schnell den ADAC, den AvD und den VDA am Hals. :closedeyes:

Geschrieben (bearbeitet)
Moin Moin !

Wenn "Gewaltmonopol des Staates" als universeller Ersatz für die zwischenmenschliche Regelung von Streitfällen wirklich funktionieren soll, bedarf dies jeder Menge Infrastruktur (Polizei, Justiz, Vollstreckungseinrichtungen). Das, was wir aktuell in D haben, reicht von der vorhandenen Arbeit nach meinen Erfahrungen nicht aus - außer vielleicht die Zahl der Anwälte.

Das Problem: Wer will als Bürger im Gegensatz zum Untertanen immer mehr Staat, der schon jetzt nicht mehr bezahlbar ist ?

Bei einem Gespräch mit einem Polizisten vor kurzem vertrat dieser die Ansicht, einen Einbrecher in der eigenen Wohnung mit Hilfe von Holzbearbeitungswerkzeugen zu stoppen, wäre schon keine angemessene SV mehr.

Die Konditionierung der Deutschen Bevölkerung auf "staatliche Waffe = gut, private Waffe = suspekt bis gefährlich" ist auch nichts neues.

Hat schon mal jemand nachgedacht, warum so häufig, wenn jemand durch "Versagen des Systems" zu Schaden kommt, Schadensersatzansprüche vor Gericht ganz schnell unter "allgemeines Lebensrisiko" - oder unjuristisch ausgedrückt "Dumm gelaufen"

fallen (bestes Beispiel: Verkehrsicherung im Straßenverkehr) ?

Oder hat schon jemals in D das Opfer enes Gewaltangriffes erfolgreich auf Schadensersatz gegen den Staat geklagt, weil das Gewaltmonopol so gut funktoniert hat ? Die Polizei kommt idR hinterher und am Ende darf es dann der Weiße Ring wieder geradebiegen, soweit das noch geht.

Manchmal könnte mensch angesichts dessen, was in diesem Land passiert, verzweifeln.

MfG

Randall-Fan

Guude,

auch wenns nicht so ganz zum Thema passt:

Das obige ist nicht ganz richtig. Ich habe vor 2 Jahren 2 Typen (Nationalität mal egal) bei Versuch in mein Haus einzubrechen per Baseballschläger die Gesichter umgebaut. Beide waren ausser mit Hammer, Brecheisen, Taschenmessern und langen Schraubenziehern nicht bewaffnet. Beide haben auf Kosten der Steuerzahler 2 respektive 3 Wochen im Krankenhaus gelegen.

In der Zeit habe ich Anzeige wegen versuchten Totschlags an mir, meiner Frau und meinen Kindern gestellt. Ich habe das ganze Päckchen meinem Anwalt in die Hand gedrückt und Klage eingereicht. Erste Instanz: Klarer Fall von Notwehr meinerseits, die Einbruchsgeräte wurden als mögliche Waffen angesehen, die Kollegen, bereits gut vorbestraft wurden zu 1,5 Jahren auf Bewährung verknackt.

Ich bin in Revision gegangen und habe das ganze Verfahren auf eigene Kosten nochmals mit Anklage Totschlag auf die Beine gestellt. Vor 2 Wochen wurden die beiden zu 3, bzw. 4 Jahren Haft verurteilt, unter anderem deswegen weil sie in der Zwischenzeit schon wieder Körperverletztung begangen haben.

Die Moral aus der Geschichte: Du musst es schon selber erledigen, der Staat wird es nicht für Dich tun. Und der Satz des Polizisten der an dem Abend bei uns im Garten stand und das Werk des amerikanischen Hickorys begutachtete, der hat mir Mut gemacht: "Hätten Sie eigendlich nicht tun dürfen, aber ich kanns verstehen. Hätte ich auch nicht anders gemacht,"

Bei der ganzen Geschichte war es übrigens zu keinem Zeitpunkt ein Thema das ich legal Waffen besitze, es kam auch kein SEK vorbei.

Ich sage Euch eines, wenn die nächsten Wixxxer in meinem Flur stehen, dann schiesse ich denen die Beine weg. My Home, My Castle. An meine Frau und Kinder lasse ich keinen ran :gutidee:

Allerdings darf man dann nicht in Demutshaltung verfallen und warten ob das "Opfer" nicht doch eine schwierige Kindheit hatte und Schmerzensgeld braucht.

Anzeige erstatten, Anwalt losjagen und streitbar bleiben.

Just my five Cents

Weissblau

Bearbeitet von weissblau
Geschrieben

Mensch, Weissblau, Du hast mir ein Lächeln ins Gesicht gezaubert. Vielen Dank dafür!

Ich sage Euch eines, wenn die nächsten Wixxxer in meinem Flur stehen, dann schiesse ich denen die Beine weg. My Home, My Castle. An meine Frau und Kinder lasse ich keinen ran

Und ich übernehme Deine Munitionskosten dafür. B)

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