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botack

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Wenn das Protokoll der Gerichtsverhandlung veroeffentlicht wird sollte es doch kein Problem sein einen entsprechenden Verweis oder eine Abschrift hier einzustellen, oder? In so einem Fall waere zumindestens WO doch rechtlich aus dem Schneider.

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Wenn das Protokoll der Gerichtsverhandlung veroeffentlicht wird sollte es doch kein Problem sein einen entsprechenden Verweis oder eine Abschrift hier einzustellen, oder? In so einem Fall waere zumindestens WO doch rechtlich aus dem Schneider.

Ja, dann schon. Mir ist allerdings kein zivilrechtlicher Fall bekannt, bei dem das Protokoll oder Urteil veröffentlicht wird. Dieses bekommen nur die Kläger.- und Beklagtenseite - bzw. deren Anwälte.

Manfred

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Ja, dann schon. Mir ist allerdings kein zivilrechtlicher Fall bekannt, bei dem das Protokoll oder Urteil veröffentlicht wird. Dieses bekommen nur die Kläger.- und Beklagtenseite - bzw. deren Anwälte.

Das stimmt nicht.

Alle Urteile sind grundsätzlich öffentlich, so wie auch die Verhandlungen. Jeder kann sie anfordern, die Namen werden dann anonymisiert. Niederschriften der Verhandlungen ("Protokolle") sind allerdings nicht für Dritte zugänglich.

Carcano

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Ist es schon so weit? Laut den Verfahrensgrundsätze der Zivilprozesse sind die Verfahren öffentlich. Laut einschlägigen Urteilen wie LG Köln, Urteil vom 13. Oktober 2010, Az.: 28 O 300/10 ist eine Berichterstattung über geführte Zivilprozesse hinzunehmen, da dies keine Rechtsverletzung darstellt. Die zutreffende Wiedergabe des Inhaltes von gerichtlichen Verfahren stellt grundsätzlich eine wahre Tatsachenbehauptung dar, die auch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.

Von daher warum kuscht ihr vor diesen A nwälten? Gebt Michael Kuhn den Bericht, vielleicht hat er die Eier ihn zu veröffendlichen.

BBF

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Das erschreckt mich jetzt aber ehrlich gesagt auch wie leicht sich Manche hier einschüchtern lassen. Solange man bei den Fakten bleibt und lediglich eine Art Gedächtnisprotokoll der Verhandlung wiedergibt kann da überhaupt nichts passieren. Zwecks Anonymisierung wird aus einem Herrn xy eben nicht einfach nur der Funktionär soundso sondern ein Vertreter der Firma xy und fertig ist die Laube.

Gerichtsverhandlungen sind in Deutschland aus gutem Grund öffentlich und bisher jedenfalls ist mir kein Fall bekannt in dem die Öffentlichkeit zur Verschwiegenheit vergattert wurde. Dann wäre sie nämlich gleich ganz ausgeschlossen worden.

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Ich würde auch gerne wissen, was vor Gericht gelaufen ist. Darf der Ehemalige A.-Mitarbeiter denn jetzt "auspacken", oder wurde ihm im Vergleichswege ein Maulkorb auferlegt? Ich würde mir so sehr wünschen, dass endlich mehr über die Interna des Unternehmens enthüllt wird, insbesondere über die Beziehungen zu den Politikern.

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das hat nix mit Einschüchterung zu tun sondern mit dem Deutschen Abmahnwesen bzw der Rechtssprechung.

Wenn Ihr mehrere 1000 Euro übrig habt dann bitte.

geht in Vorkasse und es wird veröffentlicht,

ganz einfach.

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das hat nix mit Einschüchterung zu tun sondern mit dem Deutschen Abmahnwesen bzw der Rechtssprechung.

Wenn Ihr mehrere 1000 Euro übrig habt dann bitte.

geht in Vorkasse und es wird veröffentlicht,

ganz einfach.

Die deutsche Rechtsprechung hat überhaupt nichts dagegen wenn über ihre öffentlichen Verhandlungen berichtet wird.

Aber selbst wenn diese Veröffentlichung Kosten verursachen würde, und ich bin überzeugt das wird sie nicht solange simple Regeln eingehalten werden, sollte es für eine Fördervereinigung legaler Waffenbesitz eine Ehre sein diese Kosten im Sinne einer Schwächung unserer Gegner zu tragen.

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das hat nix mit Einschüchterung zu tun sondern mit dem Deutschen Abmahnwesen bzw der Rechtssprechung.

Na dann kann man da ja bei liveleak einstellen..... duerfte interessant werden wenn man versucht diese Plattform zu verklagen.

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@All,

die Anwältin der Firma Armatix liegt bereits auf der Lauer und hat Konsequenzen angedroht, wenn Persönlichkeitsrechte verletzt, Namen und/oder Funktionen im Zusammenhang mit den Vorwürfen genannt werden.

Auch die Veröffentlichung der eigentlichen Verdachtsvorwürfe/Tatbestände aus Sicht des Klägers sollte tunlichst unterbleiben, auch hier wurden uns bereits Straf- und Schadensersatzklagen angedroht.

Wir bitten um Beachtung. Vielen Dank.

Max Braun

FvLW - Info

Hallo Max Braun,

natürlich ist mir klar, dass man das ganze Thema nur mit "spitzen Fingern" anfassen kann.

Es scheint Bestrebungen zu geben, um Informationen über Details des Gerichtstermines zu unterbinden.

Eigentlich ungewöhnlich - die Verhandlung vom 20.03.2012, Sitzungssaal 1 am Arbeitsgericht München war ja öffentlich.

Der Grund für eine mögliche Nervositat innerhalb der Steitparteien (ich halte das ganz bewusst allgemein) könnten

gravierende strafrechtlich relavante Vorwürfe sein, welche seitens einer Partei im Termin thematisiert wurden.

Aber nun zurück zur Berichterstattung:

Die Klägerseite erschien mit seinem Rechtsbeistand.

Die Bekalgtenseite erschien mit seinem Rechtsbeistand.

Der geneigte Beobachter (also ich) war von der attraktiven Erscheinung der Vertreterin der Beklagtenseite sehr beeindruckt.

Der Vorsitzende Richter fasste das Klagevorbringen zusammen und regte eine gütliche Einigung der Parteien an.

Der Vorsitzende Richter erwähnte dabei ein Verfahren vor dem Amtsgericht Nürnberg und Internet-Foren.

Im Zusammenhang mit dem Sachvortrag einer Partei zu strafrechtliche relevanten Vorwürfen begab

sich ein weiterer Verteter der gegnerischen Partei aus dem Zuschauerraum zu den Sitzplätzen der jeweiligen Partei

und nahm im Verlauf des Termines aktiv an der Verhandlung teil.

Es wurden wechselseitig Vorwürfe erhoben, welche die Gegner jedoch nicht schlüssig entkräften konnten.

Im Verlauf der Güteverhandlung erteilte der Vorsitzende Richter den Parteien den Hinweis, dass im Fall

des Scheiterns einer gütlichen Einigung die unterlegene Partei im zweiten Rechtszug vor dem Landesarbeitsgericht

bezüglich der erhobenen, strafrechtlich relevanten Vorwürfen auch Zeugen benennen könnte und dies

eine unerwünschte mediale Würdigung erfahren könnte.

Alsdann kam ein gerichtlich protokollierter Vergleich zustande.

Ende der Berichterstattung.

Fazit:

War jedenfalls ein tierischer Spass. Ich kann nur empfehlen, alle Gerichtstermine zu besuchen,

an denen die eine oder die andere Steitpartei des heutigen Verfahrens beteiligt ist.

Weitere Auskünfte möchte ich in WO mit Rücksicht auf WO nicht erteilen.

Aber es gibt ja bekanntlich auch das Telefon........

Ossi Kempf

(Der es richtig cool findet, einen Kugelscheiber mit dem Aufdruck der einen oder der anderen Steitpartei zu verwenden)

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Moin,

es geht hier weniger um den fehlenden "Arsch in der Hose" als vielmehr darum, finanziellen Schaden in Form von Anwaltskosten etc. zu vermeiden.

Die Wahrheit wird sich ohnehin nicht verheimlichen lassen, dazu ist die Firma zu prominent, der Sachverhalt zu interessant und die Geschichte an sich zu bekannt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die einschlägige Fachpresse sich diese entgehen lassen wird.

Bleiben wir als gespannt...

Gruß

Michael

PS: Habe den Beitrag von Merkava3 gerade sichtbar geschaltet (ohne jede Änderung)

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das hat nix mit Einschüchterung zu tun sondern mit dem Deutschen Abmahnwesen bzw der Rechtssprechung.

Wenn Ihr mehrere 1000 Euro übrig habt dann bitte.

geht in Vorkasse und es wird veröffentlicht,

ganz einfach.

Ich bin mir jetzt klar, dass ich mich jetzt unbeliebt mache, aber es existiert ja durchaus noch Geld aus den Spenden für die leider gescheiterte Verfassungsbeschwerde. Ich denke die Spender wären dafür damit der Firma Armatix eine Schlappe zu verpassen, wenn sie es wagen sollte eine Berichterstattung zu unterdrücken.

BBF

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Ohne auf irgendwelche Details einzugehen....der Kläger brachte erhebliche Vorwürfe aber ohne jede Substanz, wo sich neben mir selbst die Kammer fragte, warum er denn scheinbar so Erhebliches erst jetzt ans Licht bringt. Mein subjektiver Eindruck: Versuchter und verspäteter Rundumschlag eines frustrierten AN.

Sorry, so war mein Eindruck.

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ich habe den Beitrag von „gunmann45“ unsichtbar gestellt bis seine Behauptungen geklärt sind. Er hat auf jeden Fall Namen verwechselt, das könnte Schwierigkeiten geben.

LG

MK

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ich habe den Beitrag von „gunmann45“ unsichtbar gestellt bis seine Behauptungen geklärt sind. Er hat auf jeden Fall Namen verwechselt, das könnte Schwierigkeiten geben.

LG

MK

Gib mir bitte Info. welche Namen ich angeblich verwechselt habe. Ich habe zwei Namen aufgeführt:

1. Lutz B. der mir sein Einverständnis gegeben hat sowie den Namen der Anwältin von ARMATIX. Da sehe ich keine Verwechslung

Ich werde gern die Aktenzeichen und Staatsanwaltschaften benennen, bei den die Ermittlungsverfahren anhänglich sind. Wenn Du Berichte unsichtbar machst, habe ich damit kein Problem, jedoch muß Du mir die Gelegenheit geben meine Behauptungen zu beweisen. Dazu erwarte ich eigentlich, das Du mich kontaktierst und Beweise forderst.

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Gib mir bitte Info. welche Namen ich angeblich verwechselt habe. Ich habe zwei Namen aufgeführt:

Nein, Du hast zwei weitere Namen erwähnt. Einer der beiden Herren ist als klagefreudig bekannt ist und der andere nach den uns vorliegenden Informationen falsch ist.

Damit würden wir eine Falschinformation verbreiten und hätten sofort eine Klage am Hals.

Gruß

Michael

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Nein, Du hast zwei weitere Namen erwähnt. Einer der beiden Herren ist als klagefreudig bekannt ist und der andere nach den uns vorliegenden Informationen falsch ist.

Damit würden wir eine Falschinformation verbreiten und hätten sofort eine Klage am Hals.

Gruß

Michael

Entschuldigung Du hast Recht. Jedoch habe ich mich dort auf einen Bericht in der Süddeutschen Zeitung bezogen, ebtsprechenden Link eingestellt. Du kannst jederzeit den Namen unkenntlich machen und ich würde mich freuen, wenn Du dann den Bericht wieder online stellst.

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