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IGNORED

Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!


Schwarzwälder

SEK-Einsätze bei Legalwaffenbesitzern  

556 Benutzer abgestimmt

  1. 1. Welche Meinung triff am ehesten zu:

    • Ja, mich bedrückt, dass ich als Legalwaffenbesitzer als hohes Risiko eingestuft werde und SEK-Einsätze wahrscheinlicher sind. Die FvLW/wir LWB sollten etwas dagegen tun.
      501
    • Ja, mich bedrückt das auch, aber unsere Lobbyorganisationen können und sollten da nichts unternehmen.
      9
    • Nein, die SEK-Einsätze geschehen mit Bedacht. Die Sicherheit der Beamte hat absoluten Vorrang, was zumindest in vielen Fällen den SEK-Einsatz auch bei Legalwaffenbesitzern grundsätzlich rechtfertigt.
      13
    • Nein, wir brauchen einen wehrhaften Staat. Bürger, die solche Maßnahmen auf sich ziehen, haben fast immer selbst die Schuld daran und solche Einsätze dann auch zu dulden. Die Polzei fasst die Verbrecher noch immer viel zu sanft an!
      15
    • Ich finde dieses Thema unpassend, weil es sich vordergründig zwar gegen Politik+Innenministerien richtet, aber am Ende in Diskussionen auch Polizeibeamte angeprangert werden könnten - und darunter sind doch viele nette Schützenkameraden.
      19


Empfohlene Beiträge

Dein Vergleich hinkt gewaltig. Ich beziehe mich auf eine konkrete Person, die bereits mehrmals durch Gewaltdelikte aufgefallen ist, und nicht auf einen Personenkreis, von welchem einzelne mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Wenn ich bei einer konkreten Person aufgrund der Erfahrungen aus deren Vergangenheit mit Gewatbereitschft rechnen muß, sollte man einfach Vorsichtig sein. Das hat nix mit Bestrafung zu tun. Eher mit, "Wo Rauch ist, ist auch Feuer!". Ich rede ja nicht von unbeschriebenen Blättern. Sagen wir mal, so'n Typ zeigt mir seine im Hosenbund stehende Wumme, weil er glaubt, von mir blöd angequatscht worden zu sein, ich zeige ihn an, und die Polizei, weiß, wen ich meine.

Dann würde ich rechnen: Bekannte Gewaltbereitschaft + illegale Waffe = potenziell große Gefahr. Die Summe machts. Wenn das keine Rechtfertigung ist, muß er dann erst jemanden töten?

Natürlich könnten die Beamten auch mal ganz lieb fragen, was für eine Waffe er hat, und welche Streukreise er mit welcher Munition schafft. Ich bezweifle aber, daß sie Auskunft bekämen. Spaß beiseite - Du plädierst dafür, zu erwartende Risiken zu ignorieren.? Ist dann sozusagen "Berufsrisiko"? :contra:

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Ich bekomme den Eindruck, dass hier inzwischen von vielen an einander vorbei geredet wird.

  1. Ich sehe hier keinen, der absolut gegen das Instrument der Durchsuchung ist.
  2. ich sehe hier keinen, der gegen Eigensicherung der Ermittlungs- und Vollzugspersonen ist und
  3. ich sehe hier keinen, der absolut gegen den Einsatz von SEKs bei Durchsuchungen ist.

Was ich jedoch sehe sind Forderungen,

  • dass der Einsatz, auch in Art und Häufigkeit, von Durchsuchungen nicht nur formell den Buchstaben des geschrieben Rechts entsprechen soll, sondern auch dem Geist des GG zu entsprechen habe und dieses auch nachgeprüft können werden sollte,
  • dass die Eigensicherung sich an objektiven Fakten orientieren sollte und nicht aufgrund von Diffamierungen von LWB zu erfolgen habe. Jeder zu Aktionen fähiger Mensch kann bewaffnet und gefährlich sein. Das gilt für LWB genauso wie z.B. für Personen mit individuellen Waffenverbot nach § 41 WaffG. Und
  • dass der Einsatz von SEKs gerade auch bei Durchsuchungen sich auf die wirklich notwendigen Einsätze beschränken soll und dieses ebenfalls zu überwachen und zu steuern sei.

Natürlich ist es schwierig in einem grundsätzlich demokratischen und verschuldeten Staat bei stetig und nachhaltig zahlenmäßig sinkender Gewaltkriminalität Budget und Planstellen bei SEKs zu erhalten. Aber dieses durchaus zu hinterfragende Ziel darf nicht einen inflatorischen Einsatz der SEK rechtfertigen. :closedeyes:

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Ich bekomme den Eindruck, dass hier inzwischen von vielen an einander vorbei geredet wird.

  1. Ich sehe hier keinen, der absolut gegen das Instrument der Durchsuchung ist.
  2. ich sehe hier keinen, der gegen Eigensicherung der Ermittlungs- und Vollzugspersonen ist und
  3. ich sehe hier keinen, der absolut gegen den Einsatz von SEKs bei Durchsuchungen ist.

Was ich jedoch sehe sind Forderungen,

  • dass der Einsatz, auch in Art und Häufigkeit, von Durchsuchungen nicht nur formell den Buchstaben des geschrieben Rechts entsprechen soll, sondern auch dem Geist des GG zu entsprechen habe und dieses auch nachgeprüft können werden sollte,
  • dass die Eigensicherung sich an objektiven Fakten orientieren sollte und nicht aufgrund von Diffamierungen von LWB zu erfolgen habe. Jeder zu Aktionen fähiger Mensch kann bewaffnet und gefährlich sein. Das gilt für LWB genauso wie z.B. für Personen mit individuellen Waffenverbot nach § 41 WaffG. Und
  • dass der Einsatz von SEKs gerade auch bei Durchsuchungen sich auf die wirklich notwendigen Einsätze beschränken soll und dieses ebenfalls zu überwachen und zu steuern sei.

Natürlich ist es schwierig in einem grundsätzlich demokratischen und verschuldeten Staat bei stetig und nachhaltig zahlenmäßig sinkender Gewaltkriminalität Budget und Planstellen bei SEKs zu erhalten. Aber dieses durchaus zu hinterfragende Ziel darf nicht einen inflatorischen Einsatz der SEK rechtfertigen. :closedeyes:

Und damit ist alles gesagt.

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Körperverletzungsdelikte & ähnliche schmerzhafter "Kleinkram" steigen eigentlich schon seit Jahren, siehe PKS.

Welcher Staaten?

Nicht nach den PKS-Zeitreihen, die das BKA auf seiner HP veröffentlicht. Die Fallzahlen der Schweren Körperverletzung sinken nach einer leichten Wiedervereingungsbeule beständig und die leichte vorsätzliche Körperverletzung ist ~ gleich geblieben. Was auffällig steigende Fallzahlen aufweist sind Tötungen auf Verlangen und Abtreibungen (§§ 218 ff. StGB). Nicht gerade typische Tätergruppen für SEK-Einsätze. :closedeyes:

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Welcher Staaten?

Deutschland.

Nicht nach den PKS-Zeitreihen, die das BKA auf seiner HP veröffentlicht.

Körperverletzungen 1994: 301959

Körperverletzungen 2010: 543596

Gefährliche und schwere Körperverletzungen 1994: 88037

Gefährliche und schwere Körperverletzungen 2010: 142903

Der Trend ist steigend, mit leichter Fluktuation.

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222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung §§ 224 2007 154 849 188,1 13 589 8,8 350 1 337 82,5 172 685 39 785 23,0

222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung §§ 224 2008 151 208 183,9 15 347 10,1 279 1 084 82,3 171 325 38 833 22,7

222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung §§ 224 2009 149 301 182,1 15 730 10,5 214 1 098 82,2 167 860 37 943 22,6

222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung §§ 224 2010 142 903 174,7 15 799 11,1 202 931 82,3 159 119 36 914 23,2 ...

Wenn ich mit einem beliebigen Zeitraum, statt die letzten Zeiträume vergleiche, bekomme ich auch eine Steigerung hin. ;)

Bearbeitet von bouffie
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...Aber auch sonst: Damit wäre ein Mechanismus geschaffen, daß z.B. organisierten/intelligenten/vermögenden Verbrechern ein Instrumentarium an die Hand gibt, ihre eigene Strafverfolgung zu ver-/behindern. ...

D. h. also, wenn der Staat bzw. seine Bediensteten gezwungen werden, sich an die Gesetze zu halten und die Verfassung zu respektieren, dann kann er nicht mehr effizient arbeiten und eine erfolgreiche Strafverfolgung betreiben? :peinlich:

Ich kann nur den Kopf schütteln über solche Aussagen. Das sind die Anfänge vom Ende des Rechtsstaates. Morgen heisst es dann vielleicht: Wenn es der Polizei verboten ist zu foltern und willkürliche Festnahmen nicht erlaubt sind, dann ist eine effektive Polizeiarbeit nicht mehr gegeben weil die Verbrecher immer unverschämter werden und den Rechtsstaat missbrauchen, etc..."

Diese Argumentation in ähnlicher Form war übrigens genau die Basis für Hitlers Ermächtigungsgesetz (zum Schutz von Volk und Staat wurde damals gesagt).

Wenn sich die Staatsmacht nicht an die Verfassung und an die Gesetze zu halten braucht und selbige nur als unverbindliche Empfehlung betrachtet, dann braucht sich der Bürger auch nicht mehr daran zu halten, weil sie auch seine Handlungsfreiheit einschränken.

Rechtsbruch muss Konsequenzen haben auch für die Vertreter der Staatsmacht! Sie stehen nicht über dem Gesetz, wir leben nicht mehr im Absolutismus, auch wenn es manchen schwer fallen mag, das zu akzeptieren.

Es gibt übrigens durchaus Länder, in denen dieses Prinzip tatsächlich einigermaßen eingehalten wird, ohne dass der Staat dadurch in Verbrechen und Anarchie versunken wäre. In Deutschland dagegen wurde nach 1945, soviel ich weiss, noch nie ein Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt, selbst die meisten NS-Richter kamen ungeschoren davon. Eine Krähe hackt der anderen eben kein Auge aus...

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D. h. also, wenn der Staat bzw. seine Bediensteten gezwungen werden, sich an die Gesetze zu halten und die Verfassung zu respektieren, dann kann er nicht mehr effizient arbeiten und eine erfolgreiche Strafverfolgung betreiben? :peinlich:

Ich kann nur den Kopf schütteln über solche Aussagen. Das sind die Anfänge vom Ende des Rechtsstaates.

Den :peinlich: Smiley inflationär zu gebrauchen gibt Dir nicht mehr Recht...

Der Vorschlag war: wir brauchen mehr und neue Gesetze, die den Staat (Polizei und StA) einschränken und die Verantwortlichen in ihrem Amt persönlich haftbar machen.

Mein Argument gegen diesen Vorschlag lautet: solche "Schutz-Gesetze" bergen in sich die Gefahr des Mißbrauchs und bringen für die Praxis nur mehr Aufwand in einem ohnehin schon überlasteten Rechts-Apparat. Es ist die Anwendung der schon bestehenden Gesetze, die hier alleine schon Abhilfe schaffen kann, wenn nur endlich wieder der Wille in diesem Rechtsapparat besteht, sich zum Wohle des Bürgers zu betätigen. Es gibt Mechanismen (z.B. die Beförderung nach Aufklärungs/Verurteilungsquote oder die Besoldung nach der Anzahl der Mitarbeiter) die unsere Beamten (:= Staats- und somit Volksdiener) auf den falschen Weg locken können.

Genau wie die Bereitschaft des Bürgers sich über "Maschendrahtzaun"-Nickeligkeiten bis zu den höchsten Gerichten durchzuklagen auch unser Rechtssystem mit Nichtigkeiten beschäftigt. Wobei der Nachbarschaftsstreit ja noch komisch ist, wenn aber Richter sich Ihre Posten vor Gericht erstreiten und die Politik so schlecht arbeitet, daß nur noch die Gerichte Abhilfe schaffen können dann die Beispiele sind, die mir sämtliches Lachen vergehen lassen.

Die Einschränkung staatlicher Gewalt und die Korrektive des Rechtsstaats gegen Obrigkeits-Gewalt sind doch tief in unserem Gesetzeswerk verankert. Lass uns erst einmal die Alten Zäune reparieren bevor wir nach neuen, engeren Gesetzesbarrieren schreien. Das ist nämlich genau die Tendenz, die Du auf der einen Seite beklagst, zum Anderen aber selbst forderst. Und wenn Du mit der Krähe argumentierst, kannst Du ohnehin niemand mehr trauen und landest beim Dilemma: Wer bewacht die Wächter ?

So besser und/oder klarer ?

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Den :peinlich: Smiley inflationär zu gebrauchen gibt Dir nicht mehr Recht...

Der Vorschlag war: wir brauchen mehr und neue Gesetze, die den Staat (Polizei und StA) einschränken und die Verantwortlichen in ihrem Amt persönlich haftbar machen.

Mein Argument gegen diesen Vorschlag lautet: solche "Schutz-Gesetze" bergen in sich die Gefahr des Mißbrauchs und bringen für die Praxis nur mehr Aufwand in einem ohnehin schon überlasteten Rechts-Apparat. Es ist die Anwendung der schon bestehenden Gesetze, die hier alleine schon Abhilfe schaffen kann, wenn nur endlich wieder der Wille in diesem Rechtsapparat besteht, sich zum Wohle des Bürgers zu betätigen.

...

Das Problem ist aber doch wohl, dass dieser Wille eben oft so nicht besteht oder zumindest sehr fragwürdig ausgelegt wird.

Übrigens: Was die Überlastung des Rechtsapparates angeht, da könnte man einiges verbessern, wenn man erst mal die einschränkenden Gesetze, die sich degen den Einzelnen wenden, wie z. B. das Waffenrecht, etwas entschlacken und sämtliche Regelungen, die Einschränkungen der Freiheit beinhalten und bürokratischen Aufwand bedeuten, aber eindeutig keinen erkennbaren Sicherheitsgewinn bringen, streichen würde, bevor man sich daran macht Regelungen in Frage zu stellen, die ein willkürliches Handeln der Verwaltung oder der Polizei beschränken sollen.

...Genau wie die Bereitschaft des Bürgers sich über "Maschendrahtzaun"-Nickeligkeiten bis zu den höchsten Gerichten durchzuklagen auch unser Rechtssystem mit Nichtigkeiten beschäftigt. ...

Macht das nicht gerade die Staatsmacht selbst? Illegale Hausdurchsuchungen und illegales Abhören von Telefonanschlüssen sind m. E. keine Nichtigkeiten (und belasten auch den Apparat), Polizisten und Gerichte dagegen beispielsweise mit der Länge von Messerklingen, Genehmigung von Sportordnungen, der Klassifizierung von Waffentresoren und der Beurteilung von Bedürfniskriterien zu "unterhalten", das sind in der Tat Lächerlichkeiten, die absolut nichts bringen, aber hohe Kosten verursachen und personelle Resourcen binden.

...Die Einschränkung staatlicher Gewalt und die Korrektive des Rechtsstaats gegen Obrigkeits-Gewalt sind doch tief in unserem Gesetzeswerk verankert. Lass uns erst einmal die Alten Zäune reparieren bevor wir nach neuen, engeren Gesetzesbarrieren schreien. Das ist nämlich genau die Tendenz, die Du auf der einen Seite beklagst, zum Anderen aber selbst forderst. ...

Ist das so? Ich erkenne darin eher ein Misstrauen gegen den Bürger, als gegen die Staatsmacht und eine Tendenz zum Überwachungsstaat ist klar erkennbar. Es gibt bestimmt 1000 mal mehr Gesetze, die das Handeln des einzelnen Bürgers einschränken, als solche, die die Handlungsfreiheit der Staatsmacht beschränken. Seit den 70er-Jahren werden die von Dir angeführten Einschränkungen staatlichen Handelns konsequent immer weiter ausgehöhlt. Dafür gibt es unzählige Besipiele. Im Grunde hast Du natürlich schon Recht, man bräuchte keine zusätzlichen Gesetze, es mus nur klar sein und sichergestellt werden, dass die Staatsmacht die Gesetze und die Verfassung zu respektieren hat und dass die Vertreter, welche sich darüber hinwegsetzen auch dafür bestraft werden.

Bearbeitet von guerrero1
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Ist das so? Ich erkenne darin eher ein Misstrauen gegen den Bürger, als gegen die Staatsmacht und eine Tendenz zum Überwachungsstaat ist klar erkennbar.

du vergisst, dass auch der handelnde Beamte Bürger ist. Insofern gelten für ihn dieselben Rechte und Pflichten. Sprich: ist eine Durchsuchung rechtswidrig, begeht der Beamte einen Hausfriendensbruch. Hat er dabei die Tür eingetreten, begeht er eine Sachbeschädigung.

Darüber hinaus gibt es bestimmte Straftaten, die nur von einem Beamten begangen werden können und außerdem Straftaten, die eine besondere (in der Regel höhere) Strafandrohung bei der Ausführung im Dienst vorsehen. Hinzu kommen jeweils noch die obligatorischen Disziplinarverfahren. Im Gegensatz zum Bürger wird der Beamte also doppelt bestraft.

Wie Tyr schon sagte, unser Rechtssystem bietet genügend Möglichkeiten der Sanktionierung von unrechtmäßigen Amtshandlungen.

Man hört nur sehr wenig davon, weil sie so wenig vorkommen! :P

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...

Wie Tyr schon sagte, unser Rechtssystem bietet genügend Möglichkeiten der Sanktionierung von unrechtmäßigen Amtshandlungen.

Man hört nur sehr wenig davon, weil sie so wenig vorkommen! :P

... oder man hört nur so wenig, weil sich so wenige trauen und die Mühen auf sich nehmen. :teu38: Unser Baer42 ist da wohl eher die positive Ausnahme :good::pro::appl: als die Regel.

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Sollte der Rentner in Weilerbach ein LWB gewesen sein, bekommt das Thema ev. eine andere Richtung, oder Wasser auf die Mühlen!

Inwieweit ? Welche Law&Order Aktionismen werden jetzt gezogen:

- Ärzte kommen in Schutzhaft

- 78jährige bekommen die Waffen weggenommen

- SEK's warten jetzt solange bis sich die Zugriffspersonen selbst erschossen haben

- Der Gesetzgeber verbietet Morde

- Sportschützen dürfen nur noch mit Wrigley's Pfefferminz-Geschossen arbeiten

Und die Alternative ? Wenn es nun eine illegale Waffe war, werden dann die LWB nur noch per Ehrenwort-Durchsuchungen mit der Polizei in Kontakt treten ?

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du vergisst, dass auch der handelnde Beamte Bürger ist. Insofern gelten für ihn dieselben Rechte und Pflichten. Sprich: ist eine Durchsuchung rechtswidrig, begeht der Beamte einen Hausfriendensbruch. Hat er dabei die Tür eingetreten, begeht er eine Sachbeschädigung.

Darüber hinaus gibt es bestimmte Straftaten, die nur von einem Beamten begangen werden können und außerdem Straftaten, die eine besondere (in der Regel höhere) Strafandrohung bei der Ausführung im Dienst vorsehen. Hinzu kommen jeweils noch die obligatorischen Disziplinarverfahren. Im Gegensatz zum Bürger wird der Beamte also doppelt bestraft.

Wie Tyr schon sagte, unser Rechtssystem bietet genügend Möglichkeiten der Sanktionierung von unrechtmäßigen Amtshandlungen.

Man hört nur sehr wenig davon, weil sie so wenig vorkommen! :P

Bis auf den letzten Satz gebe ich Dir absolut Recht. Dass man so wenig davon hört weil sie kaum vorkommen, möchte ich hier mal bezweifeln. Es ist wohl eher so, dass man üblicherweise versucht die Sachen zu vertuschen oder totzuschweigen oder aber nachträglich eine Rechtfertigung dafür konstruiert. Daneben tendieren die vorgesetzten Dienststellen und auch die Gerichte meist erst mal dazu, den in staatlichem Auftrag handelnden Beamten zu schützen. Und ein Richter tendiert im Zweifelsfall sowieso dazu seinen Kollegen zu schützen. Es wird da durchaus mit zweierlei Maß gemessen. Ich bin selbst Beamter und habe schon verschiedentlich solche Sachen mitbekommen. Früher (bis vor etwa 20 Jahren) war das ganz offensichtlich, in letzter Zeit hat sich das vielleicht ein Bisschen zu Ungunsten der Beamten geändert, wobei die Richter aber immer noch so gut wie unantastbar sind.

Ob man so etwas durch Gesetze ändern kann, darüber kann man streiten, ich denke wohl eher nicht, was aber vielleicht weiterhelfen würde, wäre eine wirklich unabhängige Aufsichtsinstanz, die sich ausschließlich mit Verfehlungen von Richtern und Staatsanwälten befasst.

Wie gesagt, ein Richter, der unzulässigerweise eine Hausdurchsuchung, oder Überwachungsmaßnahme genehmigt, und ein Einsatzleiter, der einen SEK-Einsatz völlig unangemessenerweise anordnet, sollte mit schmerzhaften Konsequenzen rechnen müssen, sonst wird sich an dem Dilemma nichts ändern, ja die Tendenz wird sogar dahin gehen, solche Maßnahmen auszuweiten und inflationär zu gebrauchen.

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Inwieweit ? Welche Law&Order Aktionismen werden jetzt gezogen:

Einen "TÜV" für LWB ab einem gewissen Alter wollte ich bisher noch nicht ins Spiel bringen, obwohl ich den, wie auch beim Führerschein, durchaus befürworten würde!

Hier hätte ich auch genügend Praxisbeispiele für eine derartige Notwendigkeit.

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Sollte der Rentner in Weilerbach ein LWB gewesen sein, bekommt das Thema ev. eine andere Richtung, oder Wasser auf die Mühlen!

Zitat Focus:

Der Mann hat in seinem Haus ein kleines Waffenarsenal aufbewahrt. Fahnder fanden sechs Langwaffen und drei Pistolen bei dem Mann. Er besaß nach Angaben der Polizei keinen Waffenschein.

Quelle: http://www.focus.de/panorama/welt/rentner-...aid_721015.html

Ich würde auf Altbestand von vor 1972 tippen oder Mitbringsel von Papi aus WW2

Bearbeitet von paxmortis
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Ich würde bei Altbestand nicht nur auf ältere Herrschaften tippen. Wenn die Waffen vorher schon illegal waren (Altbestand/nicht registriert), gibt es sicherlich auch jüngere Erben die diese Waffen übernehmen und nicht melden.

Frei nach dem Motto "Die Polizei kommt eh nicht vorbei, ich bin lieb und nett! Doch vor allem GG §13 schützt meine Wohnung."

Somit bleiben die Waffen illegal bzw. in der Illegalität. Ich denke aber wir weichen von der Topic ab ;)

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Frei nach dem Motto "Die Polizei kommt eh nicht vorbei, ich bin lieb und nett! Doch vor allem GG §13 schützt meine Wohnung."

Somit bleiben die Waffen illegal bzw. in der Illegalität.

Also Grundgesetz §13 streichen und alle willkürlich mit Hausdurchsuchungen durchpflügen, damit wir nach und nach die 20 Mio. illegalen Waffen finden?

Wobei selbst dann viele unentdeckt blieben...

Nein, die Tatsache, dass wir zwar nach BKA-Schätzungen (u.a. Hochrechnungen aus den legalen Waffenverkäufen via Neckermann und Co. bis 1972) runde 20 Mio. illegale Schusswaffen in D haben, aber trotzdem so wenig damit passiert, spricht doch gerade dagegen, das jetzt zu einem Riesenproblem zu machen, oder?

Kein Grund, das Grundgesetz zu schleifen.

Ansonsten finde ich uwewittemburgs zitierte Statistik ganz interessant, deckt sie sich doch im wesentlichen mit der von mir eingangs zitierten.

Bereinigt man sie um den Polizisten, der in seiner Freizeit in zivil beim Raub seines Privatwagens erschossen wurde (das ist kein Dienstunfall und kann jedem passieren) und zählt dafür den in uwewittemburgs Statistik unterschlagenen 2004 durch friendly fire erschossenen SEK-Beamten dazu, dann haben wir

2003-2012: insgesamt 5 im Dienst getötete Polizeibeamte

davon:

2 im Dienst getötete SEK-Beamte bei Stürmung jeweils einer Wohnung (die Täter, ein Libanese 2003 in Berlin und jüngst eben ein Hells Angels Rocker beriefen sich jeweils auf Putativnotwehr)

1 im Dienst getöteter SEK-Beamte (durch friendly fire versehentlich im Dienst vom SEK-Kollegen erschossen 2004 in Köln)

==> soviel zum Thema zwingende SEK-Einsätze zur Eigenschutzmaximierung, die 3 Beamte könnten alle noch leben!

Verbleiben 2 Beamte in knapp 10 Jahren. Nur zum Vergleich: In den USA werden fast 200 Polizeibeamte im Dienst erschossen - und das nicht in 10 Jahren, sondern Jahr für Jahr.

Anderer Vergleich: Das Ärzteblatt hat mal einen Artikel Link Ärzteblatt: Gewalt gegen Ärzte veröffentlicht, da hat man in wenigen Jahren 21 Fälle von Angriffen gegen Ärzte im Dienst registriert, rund die Hälfte endete für die Ärzte tüdlich: erschossen, abgestochen, erwürgt, selbst Sprengstoff und Gift wurden benutzt. Alles in Deutschland passiert. Insofern sollten uwewittemburg und andere nochmal tiefer drüber nachdenken, ob sie wirklich als Polizeibeamte in so einzigartiger Weise gefährdet sind... In den USA ist übrigens das Berufsrisiko, im Dienst umgebracht zu werden lt. diesem Artikel: 1. Taxifahrer 2. Verkäufer an Nachtschaltern 3. Polizisten 4. Ärzte

Natürlich ist jeder tote Beamte ein Beamter zuviel. Aber man muss das Thema Eigenschutz schon extrem überstrapazieren, um den inflationären Einsatz von SEKs noch rechtfertigen zu können. Mitunter (s.o.) ist er der Sicherheit der Beamten sogar kontraproduktiv.

Bessere Erklärungsansätze bietet uns ja der vorgenannte Bundesverfassungsrichter Mellinghoff:

Wenn man liest, dass eine Wohnung wegen Falschparker-Bußgeldern in Höhe von 15 Euro durchsucht wird, kann man kaum glauben, dass Polizei und Justiz so furchtbar überlastet sind. Manchmal hat man den Eindruck, da geht es noch um etwas anderes als um Strafverfolgung.

Worum?

Zum Beispiel um Einschüchterung und Disziplinierung. Dazu sind Hausdurchsuchungen im Rechtsstaat aber ganz sicher nicht da.

Link

oder ein SEK-Beamte selber:

In Bayern ist man verdächtig, wenn man sagt, dass die für den Papstbesuch ausgegebenen 40 Millionen hätten sinnvoller genutzt werden können. Wenn man sich schon so äußert, ist doch auch völlig klar, dass man das Geburtshaus des Papstes mit blauer Farbe bespritzt hat, oder? Und jemand, der so eine schreckliche Tat begeht, ist ein gemeingefährlicher Terrorist, dessen Haus sofort mit einem SEK (15 Mann in schussicheren Westen und mit MP5s) durchsucht werden muss – völlig klar, oder? Aber die eigentliche Härte kommt noch (als ob es schon nicht genug wäre, eine Familie mit einem SEK aufzumischen, nur weil der Familienvater seine weder extremistische noch sonstwie “bedenkliche” Meinung geäußert hat). Die völlig verängstigten Kinder (6 und 10 Jahre als) werden erstmal von ihren Eltern getrennt und von den Polizisten in Kampfausrüstung ausgefragt. Aber das ist immer noch nicht das Schlimmste: Als die Mutter gesagt hat, dass sie von der Situation ziemlich überfordert ist, hat der Polizist endlich mal zugegeben, wozu solche Maßnahmen wirklich dienen:

Aus diesem Grunde machen wir das, damit die Leute von der ganzen Situation her überfordert sind und dann Sachen ausplaudern, die sie sonst nicht sagen würden.”

Die Polizei gibt also offen zu, dass sie solche Durchsuchungen mit dem Ziel durchführt, Menschen einzuschüchtern und ihrer Grundrechte (z. B. Aussageverweigerungsrecht) zu berauben. Nicht, dass diese Information was neues ist, allerdings ist es wohl das erste Mal, dass ein Polizeibeamter das zugibt.

Link

Ansonsten finde ich klasse, wie manche (guerrero, timandreas u.a.) hier argumentieren.

Hausdurchsuchungen sollten in einer Demokratie letztes Mittel sein.Und Hausdurchsuchungen in SEK-Manier allerallerletztes Mittel.

Dasselbe gilt für die 37 Millionen durchsuchter Emails bzw. Telekommunikationsverkehre im Jahr 2010. Darunter gab es dann ganze 213 "verwertbare Hinweise"Link (wieviele davon wiederum zur Aufklärung wirklich schwerer Straftaten wie Mord oder Terrorakte entscheidend beitrugen, bleibt natürlich unerwähnt, denn es wäre wohl zu penlich, wenn man erstmal 1 Mio. Emails unrechtmäßig durchkämmt, um dann mal auf einen Bösewicht zu stossen, der doch glatt in ner Email erwähnt, dass er sich gerade einen durchgezogen hat). Auch die Personalkosten (wenn 1 Beamter täglich 200 Emails/Telefonate/Faxe durchkämmt a 200 Arbeitstage = fast 1000 Beamte in Vollzeit für 213 "verwertbare Hinweise"???) stehen doch dabei in keiner Relation mehr.

Abschließend: Wir mündigen Bürger müssen es hinnehmen, normalen Lebensrisiken ausgesetzt zu bleiben. Absolute Sicherheit könnte uns auch der gewaltigste Polizeistaat nicht garantieren (im Gegenteil) und meine Grundrechte sind mir wichtiger als größtmögliche Sicherheit. Wer letzteres will, müsste sonst konsequenterweise auch den privaten Waffenbesitz abschaffen - insofern: Wenn wir um unsere Grundrechte nicht mehr kämpfen (wollen), dann brauchen wir auch um unseren Legalwaffenbesitz nicht mehr kämpfen.

Grüße

Schwarzwälder

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Wie Presseberichte entstehen weiss doch wohl jeder.

Ein Zitat aus dem Zusammenhang gerissen kann verheerende Auswirkungen haben.

In meinen 41 Dienstjahren habe ich persönlich nicht erlebt, dass Wohnungsdurchsuchungen zur Einschüchterung oder zur Erlangung von Aussagen durchgeführt wurden.

Will aber nicht in Abrede stellen, dass derartiges vorgekommen sein könnte, kann es aber auch nicht bestätigen.

Eines kann ich jedoch mit Sicherheit sagen, wenn es in der ehemaligen DDR möglich gewesen wäre, so schnell wie heute einen DB zu bekommen, wäre die Aufklärungsquote noch höher gewesen! Dabei spreche ich aber auch nur für die Dienstzweige, die damals offiziell mit der Aufklärung von Straftaten gegen das Eigentum und das Leben beauftragt waren.

Dass damals illegal Wohnungen betreten, durchsucht und verwanzt wurden, stelle ich dabei auch nicht in Abrede, habe mich damit aber noch nie identifiziert und betraf auch nicht meine damaligen Dienstbereiche.

Dieses dunkle Kapitel lichtet sich aber auch immer mehr, zumal für diese Leute die Frist der damals auferlegten Schweigepflicht abläuft und einige gewillt sind die Vergangenheit zu bearbeiten, oder auch aufzuarbeiten. Ja, viele glauben noch an diese Schweigepflicht, warum auch immer.

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