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WaffG in Berlin nicht gültig


ASE

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Aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift......

28.3.3

Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Land Berlin haben,

wenn sie die Schusswaffe nach den im Land Berlin geltenden

Vorschriften rechtmäßig erworben haben und sie

• als Inhaber eines Berliner Jagdscheins zur Ausübung der Jagd

oder zur Teilnahme an einer jagdlichen Veranstaltung oder

• als Sportschütze zur Teilnahme an einer sportlichen

Veranstaltung

in den Geltungsbereich des Gesetzes verbringen ( § 57 Abs. 6 Satz 2

WaffG )

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Wenn man bei dsb.de über die Hauptseite und dann Infothek Waffenrecht sucht findet man den Link

"Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (alte Fassung vor dem 1.4.2003)"

Daher alte Verwaltungsvorschrift und damit den Sonderstatus Berlin.

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Hört sich ja noch an, als hätte man es pauschal aus der Beschränkung während der Besetzungszeit (bis 1989-92) übernommen. Können ma wohl getrost ignorieren.^^

grüße,

zykez

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Früher waren die Berliner auch von der Bundeswehr befreit, mussten keinen Wehrdienst leisten.

Naja,

die BRD-alt hatte sich an den Berlin-Status gehalten. Bei der sog. "DDR" und der NVA sah das ein klein wenig anders aus. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

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Es wäre interessant, wenn nicht nur Tatbestandsmerkmale, sondern auch Rechtsfolgen zitiert werden würden.

Ach ja, Verwaltungsvorschriften haben gegenüber dem Bürger keine Rechtskraft; d.h. er kann nicht wie bei einer Verordnung oder einem Gesetz ein Recht für sich draus ableiten.

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Der Sonderstatus von Berlin ist nun schon eine ganze Weile Geschichte. Ich denke da erübrigt wich eine weitere Diskussion.

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