ASE Posted February 7, 2012 Posted February 7, 2012 Aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift...... 28.3.3 Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Land Berlin haben, wenn sie die Schusswaffe nach den im Land Berlin geltenden Vorschriften rechtmäßig erworben haben und sie • als Inhaber eines Berliner Jagdscheins zur Ausübung der Jagd oder zur Teilnahme an einer jagdlichen Veranstaltung oder • als Sportschütze zur Teilnahme an einer sportlichen Veranstaltung in den Geltungsbereich des Gesetzes verbringen ( § 57 Abs. 6 Satz 2 WaffG )
hexoplast75 Posted February 7, 2012 Posted February 7, 2012 Ich kenne deine Version der Verwaltungsvorschrift (zu welchem Gesetz eigentlich?) nicht, aber in meiner WaffVwV findet sich dieser Passus nicht.
Sal-Peter Posted February 7, 2012 Posted February 7, 2012 Das findest sich auf den Seiten des DSB, k.A., was das für eine "Version" sein soll: http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&am...HN6eBJxZ0ZcUHCA
Fyodor Posted February 7, 2012 Posted February 7, 2012 Früher© hatte Berlin eine Sonderstellung, auch im WaffG. Das ist aber schon eine ganze Weile vorbei.
reini Posted February 7, 2012 Posted February 7, 2012 Früher waren die Berliner auch von der Bundeswehr befreit, mussten keinen Wehrdienst leisten.
Tesro22 Posted February 7, 2012 Posted February 7, 2012 Wenn man bei dsb.de über die Hauptseite und dann Infothek Waffenrecht sucht findet man den Link "Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (alte Fassung vor dem 1.4.2003)" Daher alte Verwaltungsvorschrift und damit den Sonderstatus Berlin.
zykez Posted February 7, 2012 Posted February 7, 2012 Hört sich ja noch an, als hätte man es pauschal aus der Beschränkung während der Besetzungszeit (bis 1989-92) übernommen. Können ma wohl getrost ignorieren.^^ grüße, zykez
Mausebaer Posted February 7, 2012 Posted February 7, 2012 Früher waren die Berliner auch von der Bundeswehr befreit, mussten keinen Wehrdienst leisten. Naja, die BRD-alt hatte sich an den Berlin-Status gehalten. Bei der sog. "DDR" und der NVA sah das ein klein wenig anders aus. Dein Mausebaer
ASE Posted February 7, 2012 Author Posted February 7, 2012 Stimmt, es ist die alte Fassung..... sorry, nicht nur Googeln....
SDASS_Nico Posted February 7, 2012 Posted February 7, 2012 Es wäre interessant, wenn nicht nur Tatbestandsmerkmale, sondern auch Rechtsfolgen zitiert werden würden. Ach ja, Verwaltungsvorschriften haben gegenüber dem Bürger keine Rechtskraft; d.h. er kann nicht wie bei einer Verordnung oder einem Gesetz ein Recht für sich draus ableiten.
Winzi Posted February 8, 2012 Posted February 8, 2012 Der Sonderstatus von Berlin ist nun schon eine ganze Weile Geschichte. Ich denke da erübrigt wich eine weitere Diskussion.
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