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IGNORED

WaffG in Berlin nicht gültig


ASE

Empfohlene Beiträge

Aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift......

28.3.3

Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Land Berlin haben,

wenn sie die Schusswaffe nach den im Land Berlin geltenden

Vorschriften rechtmäßig erworben haben und sie

• als Inhaber eines Berliner Jagdscheins zur Ausübung der Jagd

oder zur Teilnahme an einer jagdlichen Veranstaltung oder

• als Sportschütze zur Teilnahme an einer sportlichen

Veranstaltung

in den Geltungsbereich des Gesetzes verbringen ( § 57 Abs. 6 Satz 2

WaffG )

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Früher waren die Berliner auch von der Bundeswehr befreit, mussten keinen Wehrdienst leisten.

Naja,

die BRD-alt hatte sich an den Berlin-Status gehalten. Bei der sog. "DDR" und der NVA sah das ein klein wenig anders aus. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

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Es wäre interessant, wenn nicht nur Tatbestandsmerkmale, sondern auch Rechtsfolgen zitiert werden würden.

Ach ja, Verwaltungsvorschriften haben gegenüber dem Bürger keine Rechtskraft; d.h. er kann nicht wie bei einer Verordnung oder einem Gesetz ein Recht für sich draus ableiten.

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