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IGNORED

Reden aus dem Deutschen Bundestag


Berlin2004

Empfohlene Beiträge

Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes – Schutz vor Gefahren für Leib und Leben durch kriegswaffenähnliche halbautomatische Schusswaffen (Tagesordnungspunkt 16)

Günter Lach (CDU/CSU): Die schreckliche Tat eines Einzeltäters in Norwegen im Sommer 2011 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Anlass genommen, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Waffengesetzes vorzulegen. Der Massenmord hat auch uns in

Deutschland und den anderen europäischen Nachbarländern tief erschüttert. Wir haben gemeinsam mit den Menschen in Norwegen um die Opfer getrauert. Da ist es

naheliegend, sich angesichts der bestürzenden Berichte die Frage zu stellen, wie solche Ereignisse verhindert werden können. Die Überlegungen der Grünen-Bundestagsfraktion

gehen aber an der Problematik vorbei. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Umgang mit halbautomatischen Gewehren, die äußerlich vollautomatischen Kriegswaffen nachgebildet sind, zu verbieten. Eine weitere Forderung ist, eine Änderung der Definition des waffenrechtlichen Begriffs „Anscheinswaffe“ vorzunehmen. Unser Waffenrecht hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Änderungen erfahren, mit dem Ziel, mehr Sicherheit in unserem Land zu erreichen. Es soll den Missbrauch von Waffen verhindern und so Bedrohungssituationen im öffentlichen Raum eindämmen. Es gibt den Strafverfolgungsbehörden die rechtlichen Rahmenbedingungen, um Gewaltkriminalität zu bekämpfen. Aufgabe des Waffenrechts ist es auch, die vielfältigen Interessen von legalen Waffenbesitzern – den Jägern, Schützen, Sammlern und Herstellern – zu regeln. Insgesamt haben wir in Deutschland damit ein Waffengesetz, das die öffentliche Sicherheit unterstützt und dort den Waffengebrauch einschränkt, wo es nötig ist. Gleichzeitig beachtet es die Interessen von legalen Waffenbesitzern. Was trägt der vorliegende Gesetzentwurf nun aber zur Verbesserung unseres Waffenrechts bei? Die erste Forderung ist, halbautomatische Schusswaffen, die vollautomatischen Kriegswaffen nachgebaut sind, zu verbieten.

Kriegswaffenähnliche halbautomatische Schusswaffen haben in Norwegen nach meiner Kenntnis keine Rolle gespielt. Die vom Täter in Norwegen verwendete Waffe – eine Ruger Mini-14 – gibt es in der optischen Ausführung eines klassischen Jagdgewehrs als auch

technisch baugleich in kriegswaffenähnlicher Optik. Mit dem Änderungsvorschlag wäre nur die zweite Variante erfasst worden. Tatsache ist, dass die optische Ähnlichkeit einer Schusswaffe mit Kriegswaffen nicht dazu führt, dass ihr Gefahrenpotenzial mit einer nach dem Waffengesetz verbotenen Waffe vergleichbar ist. Das tatsächliche Gefahrenpotenzial ändert sich durch das Aussehen nicht. Diese Überlegungen und die Tatsache, dass man nach jahrelanger, intensiver Prüfung und Diskussion zu der Erkenntnis kam, dass diese Waffen bei Delikten eben nicht relevant sind, hat 2002 zu der Aufhebung einer bestehenden Verbotsregelung geführt. Dies wurde auch vom Bundeskriminalamt befürwortet.

Soweit ich der Berichterstattung entnehmen konnte, hat sich der norwegische – offensichtlich psychisch gestörte – Täter mehrere Jahre auf seine schreckliche Tat vorbereitet. So etwas kann auch das beste Waffengesetz nicht verhindern. Bei der Umsetzung eines Verbots von kriegswaffenähnlich aussehenden halbautomatischen Schusswaffen sehe ich in der Praxis außerdem Schwierigkeiten in Bezug auf die Abgrenzung beim Vollzug des Waffengesetzes.

Die technische Weiterentwicklung von Waffen macht es zunehmend schwerer, allein über das Aussehen einer Waffe zu bestimmen, welche Teile ursprünglich für die zivile und welche für die militärische Nutzung entwickelt wurden. Wir sollten immer im Blick haben, die Sicherheit

der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten und zu verbessern. Dabei müssen die Regelungen sinnvoll, wirkungsvoll und praktikabel sein. Der Gesetzentwurf fordert außerdem eine neue Definition des waffenrechtlichen Begriffs „Anscheinswaffe“. Auch dieser Forderung kann ich nicht zustimmen. Das Waffengesetz verbietet in § 42 a bereits heute das Führen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit. Dazu gehören sämtliche Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen

hervorrufen. Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach dem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt oder Teile historischer Sammlungen sind. Mit einer Erweiterung des Begriffs entsprechend dem

Gesetzentwurf auf Gegenstände, die „nach den jeweiligen Umständen auch für einen Laien“ als Schusswaffe wahrgenommen werden, würden auch viele Spielzeuge unter das Waffenrecht fallen. Dabei umfasst die heutige Regelung bereits Nachbauten und Spielzeugwaffen, von denen ein Drohpotenzial ausgeht. Darunter fallen auch viele Softairwaffen, die echten Waffen nachgebildet sind. Der Transport dieser Art von Anscheinswaffen ist nur in einem verschlossenen Behältnis erlaubt. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche. Damit halten wir die Anscheinswaffen vom öffentlichen Raum fern und verringern mögliche Bedrohungssituationen, denen sich Menschen gegenübersehen könnten.

Diese Maßnahme unterstützt auch die Arbeit und Sicherheit unserer Polizei, da so unnötige Polizeieinsätze vermieden werden. Wer Gegenstände, die den Anschein einer scharfen Schusswaffe erwecken, in der Öffentlichkeit nicht in einem verschlossenen Behältnis

transportiert, handelt gegen das Gesetz. In diesen Fällen wird nach § 53 Abs. 1 Nr. 21 a Waffengesetz eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldstrafe von bis zu 10 000 Euro geahndet werden kann. Festzuhalten bleibt, dass es sachlich nicht erforderlich ist, einen bereits geregelten Bereich erneut zu regeln. Dies bringt keinen Sicherheitsgewinn: Eine Tat wird nicht unrechter, nur weil man sie zweimal verbietet. Das Leben wird auch nicht sicherer. Anstatt die Regelungsflut zu verstärken, sollten wir unsere Behörden vor Ort dabei unterstützen, ihren bestehenden umfangreichen Überprüfungsaufgaben nachkommen zu können. Im internationalen Vergleich ist das deutsche Waffenrecht bereits eines der strengsten. Bei jeder rechtlichen Überprüfung und Diskussion darf nicht vergessen werden,

dass bei dem Gebrauch von Schusswaffen und anderen Gegenständen immer der Mensch mit allen Stärken und Schwächen dahinter steht. Daher ist und bleibt die Eindämmung und Bekämpfung von Gewaltkriminalität eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Dieser

Aufgabe müssen wir uns jeden Tag und in allen Lebensbereichen immer wieder stellen.

Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Die schrecklichen Taten von Anders Breivik vor sechs Monaten haben ein ganzes Land in einen Schockzustand versetzt. Das perfide und grausame Vorgehen hat uns alle getroffen. Den Angehörigen der Opfer gebührt unser Beileid

und unsere Unterstützung, mit dieser schwierigen Situation umzugehen. Sechs Monate nach der Tat laufen noch immer die Ermittlungen der norwegischen Polizei zu einzelnen Tatumständen und möglichen Helfern, und auch das Strafverfahren gegen Anders Breivik ist noch nicht abgeschlossen. Die bisherigen Ermittlungen haben ergeben, dass die

Taten das Ergebnis einer über mehrere Jahre andauernden Radikalisierung waren. Sie wurden sorgfältig und detailliert geplant und unter Einfluss von Drogen ausgeführt. Als die erste Tat, der Bombenanschlag in der Innenstadt von Oslo, verübt war, sich jedoch nicht die erhoffte

Wirkung für den Attentäter einstellte, änderte der Attentäter seinen ursprünglich gefassten Plan, fuhr zur Insel Utoya und setzte dort sein schreckliches Vorhaben fort. Die bisherigen Ermittlungen haben auch ergeben, dass aufgrund der geltenden Bestimmungen in Norwegen

und der fehlenden Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden – Zoll und Polizei – der Täter über mehrere Jahre hinweg die Sprengsätze, die er in Oslo einsetzte, bauen konnte.

Die Taten belegen somit den Mehrwert der jüngsten Maßnahmen der christlich-liberalen Koalition, wie beispielsweise die Einrichtung eines Gemeinsamen Abwehrzentrums

Rechtsextremismus. Eine bessere Vernetzung und ein besserer Informationsaustausch zwischen den einzelnen Sicherheitsbehörden helfen, Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen und sie schließlich auch zu verhindern. Keinesfalls haben die Ermittlungen jedoch ergeben, dass nach dem deutschen Waffengesetz erlaubte halbautomatische Langwaffen, die vollautomatischen Kriegswaffen nachgebaut sind, ursächlich für die hohe Zahl an Toten auf der Insel Utoya gewesen seien. Vielmehr hat das perfide Vorgehen des Täters, sich als Polizist zu verkleiden und alle Teilnehmer des Camps zusammenzurufen, erst den Grundstein für das schreckliche Ausmaß der Tat gelegt. Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Änderungen des Waffengesetzes und der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung stehen somit gerade nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Tat in Norwegen. Sie sind zudem in sich widersprüchlich und fern jeder Realität. Der erste Widerspruch besteht bereits darin, dass es die damalige rot-grüne Bundesregierung war, die mit dem Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts im Jahr 2002 eine bis dahin bestehende Verbotsregelung für

halbautomatische Schusswaffen, die Kriegswaffen nachgebildet sind, aufgehoben hat.

Die Aufhebung erfolgte damals auch zu Recht, denn zuvor war es in mehreren Fällen dazu gekommen, dass Waffenbehörden in einem Land halbautomatische Schusswaffen für Wettkämpfe von Sportschützen für zulässig erklärten, während die gleichen Waffen aufgrund

ihrer äußerlichen Ähnlichkeit mit Kriegswaffen in anderen Ländern verboten wurden.

Die Folgen einer Wiedereinführung der damaligen Vorschrift sind somit bereits jetzt vorgezeichnet – Rechtsunsicherheit bei den Antragstellern und den agierenden Behörden.

Auch die im Gesetzentwurf beabsichtigte Änderung bei den Anscheinswaffen vermag nicht zu überzeugen. Zum einen ist das Führen von Anscheinswaffen nach § 42 a und § 53 Abs. 1 Nr. 21 a WaffG bußgeldbewehrt. Spielen somit Kinder oder Jugendliche mit solchen

Gegenständen in der Öffentlichkeit, kann dies als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 10 000 Euro geahndet werden. Zum anderen ist durch die Anlage 1 zum Waffengesetz hinreichend gesetzlich vorgegeben, wann eine Verwechslung von Anscheinswaffen mit gefährlichen echten Schusswaffen ausgeschlossen ist, nämlich dann, wenn die Anscheinswaffen erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind, was insbesondere dann der Fall ist, wenn sie die Größe einer entsprechenden Feuerwaffe um

50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder aber keine Kennzeichnung von Feuerwaffen aufweisen. Das Gesetz stellt somit objektive Unterscheidungsmerkmale und Kriterien auf, die eine kurzfristige Entscheidung

ermöglichen, ob es sich um eine Anscheinswaffe handelt. Diese objektiven Entscheidungsmerkmale sollen nunmehr durch die subjektive „Wahrnehmung eines Laien

nach den jeweiligen Umständen“ ausgetauscht werden. Dies kommt reiner Willkür gleich und ist schlicht nicht praktikabel. Eine Vereinfachung stellt eine solche Regelung gerade nicht dar. Schließlich bleiben Verwechslungen auch weiterhin möglich und nehmen wahrscheinlich

sogar noch zu. Ein Mehrwert für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist somit nicht gegeben. Der von den Grünen eingereichte Gesetzentwurf stellt keine adäquate Antwort auf die schrecklichen Vorfälle am 22. Juli 2011 in Norwegen dar. Er ist vielmehr ein laienhafter Versuch, aus den schrecklichen Taten eines radikalisierten Täters politisches Kapital zu schlagen. Er darf daher keine Unterstützung in diesem Hohen Hause finden.

Gabriele Fograscher (SPD): Heute beraten wir in erster Lesung über einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen, der vorsieht, kriegswaffenähnliche halbautomatische

Schusswaffen zu verbieten. Mit diesem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist erneut eine Diskussion um das Waffenrecht entstanden, die sich nicht nur auf das Verbot bestimmter Waffengattungen beschränkt, sondern wieder grundsätzliche Fragen aufwirft.

Bereits seit der Ankündigung dieses Gesetzentwurfes und der Ausstrahlung eines Beitrages zu diesem Thema durch Report Mainz im Oktober letzten Jahres wird wieder hochemotional über das Waffenrecht diskutiert. Es gibt einen Grundkonflikt zwischen Legalwaffenbesitzern

wie Sportschützen, Jägern und Sammlern auf der einen Seite und Bürgerinnen und Bürgern, die mit Waffen nichts zu tun haben und nichts zu tun haben wollen, auf der anderen Seite. Beide Gruppen haben gute, zu respektierende Argumente für ihre Positionen und Anliegen,

und beide Gruppen verfügen über einen hohen Mobilisierungsgrad. Das belegt auch eine E-Petition beim Deutschen Bundestag gegen diesen Gesetzentwurf, die bereits in kurzer

Zeit mehr als 1 350 Mitzeichnerinnen und Mitzeichner mit steigender Tendenz hat.

In Deutschland haben wir eine lange Tradition von Schützenvereinen, Jägern und Sammlern und eine Tradition, in der der private Besitz von Waffen unter Auflagen wie Zuverlässigkeit, Nachweis eines Bedürfnisses und sichere Aufbewahrung der Waffen erlaubt ist. Dies erkennen auch Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Begründungsteil des Gesetzentwurfes an. Aber es gibt auch Menschen in unserem Land, die sich durch Waffen bedroht fühlen und denen die derzeit geltenden Regelungen nicht weit genug gehen. Deshalb dreht sich die Diskussion immer wieder um die gleichen Fragen: Wie ist das Verhältnis von legalen

zu illegalen Waffen? Wie hoch ist die Deliktsrelevanz von illegalen und legalen Waffen? Dürfen Waffen zu Hause aufbewahrt werden, oder sollte man Waffen und Munition getrennt und zentral aufbewahren? Soll es dann Ausnahmen für Jägerinnen und Jäger geben? Bringen

neue technische Entwicklungen von mechanischen oder biometrischen Sicherungssystemen mehr Sicherheit? Sind großkalibrige Waffen gefährlicher als kleinkalibrige Waffen? Ist die Gefährlichkeit einer kriegswaffenähnlichen, halbautomatischen Waffe größer als die eines halbautomatischen Gewehrs? Welche sicherheitsrelevanten Vollzugsdefizite bestehen beim Waffenrecht? Den Grundkonflikt in der Gesellschaft, der sich auch in den Fraktionen des Bundestages widerspiegelt, werden wir durch ein Verbot einzelner Waffengattungen

nicht lösen. Wir als Gesetzgeber sollten deshalb besonnen handeln. Wo stehen wir heute?

Nach dem schrecklichen Amoklauf im März 2009 hatten wir Änderungen am Waffengesetz vorgenommen. Hauptziel der damaligen Novellierung war, gerade Jugendlichen den Zugang zu Waffen zu erschweren und weitgehend sicherzustellen, dass nur Berechtigte Zugang

zu Waffen haben. Der Vollzug und die Kontrolle des Waffenrechts liegen bei den Bundesländern. Laut eines aktuellen Berichts des Bundesinnenministeriums für den Innenausschuss bezeichnen die Länder die 2009 getroffenen Regelungen als sinnvoll und notwendig. Auf der letzten Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder im Dezember 2011 hat die von der IMK eingerichtete Expertengruppe „Evaluierung Waffenrecht“ einen Bericht vorgelegt. Dieser Bericht ist aber, so das BMI, nicht zur Veröffentlichung freigegeben. Die Innenminister wollen die Ergebnisse selbst auswerten

und prüfen, ob sich daraus Handlungsbedarf ergibt. Da der Deutsche Bundestag als Bundesgesetzgeber für das Waffengesetz zuständig ist, halte ich es für unverzichtbar, dass wir diese Evaluierungsergebnisse zeitnah zur Verfügung gestellt bekommen. Zu begrüßen ist es, dass der Bundesrat im November 2011 nach nahezu neun Jahren die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz verabschiedet hat. Nach langwierigen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern gibt es nun endlich eine einheitliche Vollzugsanweisung für die Behörden. Dies beendet eine jahrelang unterschiedliche Praxis in den Bundesländern und bringt mehr Rechtssicherheit für die Waffenbesitzer. Wir begrüßen es auch ausdrücklich, dass das nationale Waffenregister bis Ende dieses Jahres kommen wird. Damit wird nicht nur eine EU-Richtlinie umgesetzt, sondern auch eine langjährige Forderung der Gewerkschaft der Polizei erfüllt. Mit diesem nationalen Waffenregister wird es mehr Sicherheit für Polizistinnen und Polizisten geben, die vor ihrem Einsatz herausfinden

können, ob sie am Einsatzort mit – zumindest registrierten – Waffen rechnen müssen.

In ihrem Gesetzentwurf wollen Bündnis 90/Die Grünen auch das Problem der Definition von Anscheinswaffen neu regeln. Bei jeder Änderung des Waffengesetzes haben wir uns mit Anscheinswaffen auseinandergesetzt. Es ist schwierig, die täuschend echt aussehenden Imitate (Softair-Waffen, Gasdruckpistolen) von echten, scharfen Waffen zu unterscheiden. Die Hersteller sind hier sehr kreativ, und offensichtlich gibt es einen Markt für solche

Imitate. In dem Gesetzentwurf soll die Erkennbarkeit von Anscheinswaffen durch die Einfügung der Wörter „nach den jeweiligen Umständen auch für einen Laien“ klargestellt

werden. Damit ist maßgeblich, wie ein waffentechnischer Laie den jeweiligen Gegenstand in der gegebenen Situation einschätzt. Ich habe große Zweifel, dass sich mit dieser subjektiven

Definition die Gefährdung und Bedrohung durch Anscheinswaffen wirklich lösen lässt.

Ich sage für die SPD-Bundestagsfraktion zu, dass wir ergebnisoffen in Verhandlungen über Änderungen des Waffenrechts gehen. Vorschläge, die in der Praxis, in der Realität tatsächlich mehr Sicherheit bringen, werden wir unterstützen.

Serkan Tören (FDP): Mit dem von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Entwurf einer Änderung des Waffengesetzes soll dem Schutz für Leib und Leben durch das Verbot kriegswaffenähnlicher halbautomatischer Schusswaffen begegnet werden. Ich glaube, wir alle sind uns einig, dass der Schutz von Leib und Leben bei allen Mitgliedern des Hauses an oberster Stelle steht. Darüber müssen wir nicht diskutieren. Allerdings kommen mir bei dem vorgelegten Entwurf zur Änderung des Waffengesetzes erhebliche Zweifel, ob hier ein tauglicher Änderungsentwurf zur Verschärfung des Waffengesetzes zum Schutz von Leib und Leben vorgelegt worden ist. Als Begründung für den Gesetzentwurf dient der

menschenverachtende Massenmord auf der norwegischen Insel Utoya im Sommer 2011. Aus Gewalttaten, so wie sie in Norwegen geschehen sind, kann man sicherlich immer auch neue Erkenntnisse ziehen. Die schlimmen Ereignisse auf der Insel Utoya haben meines Erachtens bis jetzt keine neuen Erkenntnisse zutage gefördert, die eine weitere Verschärfung des ohnehin schon scharfen deutschen Waffenrechts rechtfertigen würden. Was allerdings mit dem Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt wird, kann aus Sicht der FDP nicht einmal als tauglicher Versuch einer möglicherweise sinnvollen Modifizierung des Waffenrechts bezeichnet werden. So sollen halbautomatische Waffen, die ihrer äußeren Form nach vollautomatischen Kriegswaffen überwiegend nachgebildet sind oder in sonstiger

Weise den Anschein einer solchen Waffe hervorrufen, nach diesem Gesetzentwurf verboten werden. Es geht also nicht um die Wirkung der Waffen, sondern um das Design der Waffen. Der Antrag zeigt, dass es Bündnis 90/Die Grünen also nicht um eine Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung geht. Hier stehen wohl eher ideologische Fragen im Vordergrund. Gegenstände werden nicht nach objektiven Kriterien beurteilt, sondern einzig und allein nach subjektiven. Alles, was nur einen martialischen Anschein hat, ist somit per se schlecht und muss verboten werden. Diese Haltung zeigt sich auch in der Begründung zum Gesetzesantrag; dort heißt es, dass Waffen mit militärischem Aussehen in unserer Gesellschaft nichts zu suchen haben. Eine solche ideologische Argumentation lehnen wir Liberale ab. Mit diesem Argument könnte man übrigens auch den Bundeswehrparka verbieten – sofern ich mich erinnern kann, geradezu ein Statussymbol bei den Mitgliedern und Sympathisanten der Grünen der frühen Jahre. Sofern durch das Aussehen einer Waffe sicherheitsrelevante

Probleme auftauchen, gibt es Einschränkungen, was die Nutzung solcher Waffen angeht. Geregelt ist dies in § 42 a des Waffengesetzes. Dieser Paragraf verbietet das Führen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit. Damit wäre auch dem Schutz der Jugend genüge

getan, wie dies der Gesetzentwurf fordert. Unter dem Strich kann man eigentlich nur zu dem

Schluss kommen, dass es Bündnis 90/Die Grünen bei diesem Antrag nicht um ein Mehr an Sicherheit geht. Es geht vielmehr darum, Dinge, die einem sowieso ein Dorn im Auge sind, zu verbieten. Es geht also um den moralischen Zeigefinger. Dieses Gängeln von Bürgern ohne einen echten Sicherheitsgewinn lehnen wir Liberale ab.

Frank Tempel (DIE LINKE): Bündnis 90/Die Grünen haben nach dem schrecklichen Massenmord in Norwegen vorigen Jahres geprüft, ob sich hieraus Änderungsbedarf

für das deutsche Waffenrecht ergibt. Herausgekommen ist ein zwiespältiger Gesetzentwurf.

Ja, wir begrüßen Ihren Ansatz, besonders gefährliche Waffen von der Zulassung auszuschließen. Wir stimmen mit Ihnen auch überein, dass halbautomatische Schusswaffen,

die vollautomatischen Kriegswaffen nachgebaut sind, keinen „sportlichen bzw. jagdbezogenen Mehrwert“ haben. Doch, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen der

Grünen, Ihr Antrag ist zu kurz gesprungen. Angesichts eines riesigen Waffenfundus in privater Hand, legal und illegal, ist das Problem der „halbautomatischen Schusswaffen,

die vollautomatischen Kriegswaffen nachgebaut sind“ marginal. Man sollte zumindest einmal darüber nachdenken, ob halbautomatische Waffen für den Schützensport wirklich notwendig sind. In der Definition des Sportschießens heißt es: „Ziel des Sportschießens ist es, die Mitte einer Schießscheibe durch Einklang von Körper (durch statischen Aufbau und Körperbeherrschung) und Geist (durch innere Ruhe und Kontrolle von äußeren Einflüssen) zu treffen. Dies braucht Training, sowohl körperliches als auch mentales.“ Diese Herausforderung ist mit manuell nachzuladenden Waffen bereits erreichbar. Ja, ein Großteil der legalen Waffen in der Bundesrepublik – insbesondere die Kurzwaffen – dürften Halbautomaten sein. Trotzdem ist abzuwägen, ob der potenziellen Gefährlichkeit einer halbautomatischen Waffe ein entsprechender sportlicher Nutzen gegenübersteht. Wir sollten darüber hinaus über die Notwendigkeit von Großkaliberwaffen im Sportschießen nachdenken.

Polizeigewerkschaften fordern seit langem die Beschränkung auf kleine Kaliber. Die Gefährlichkeit von Großkaliberwaffen gegenüber einer Kleinkaliberwaffe ist trotz aller gegenteiligen Behauptungen deutlich erhöht. Wir wissen natürlich, dass angesichts von Millionen legaler halbautomatischer Waffen eine Änderung nicht von heute auf morgen machbar ist. Das ist klar. Der Bestandsschutz für Altbesitzer bei einem gleichzeitigen

Verbot des Neuerwerbs großkalibriger Waffen könnte aber ein realistischer Weg sein.

Wiederholt hat die Linke die Einführung von Abzugsschlössern insbesondere bei Erbwaffen gefordert. Waffenbesitz, der keinem berechtigten Bedarf entspricht, ist nur zuzustimmen, wenn die Waffe schussunfähig gemacht wurde. Dies ist am besten mit Abzugsschlössern

regelbar. Die Waffen werden dadurch nicht beschädigt und behalten ihren Wert. Sie werden aber gegen Missbrauch gesichert. Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von Bündnis

90/Die Grünen, all diesen Themen sind Sie aus dem Weg gegangen. Das ist schade!

Die weiterhin vorgeschlagenen Änderungen bei der Abgrenzung der Spielzeugwaffen von Anscheinswaffen halten wir hingegen für fraglich. Sie fordern die Streichung einer konkreten Liste von Merkmalen zugunsten einer unkonkreten Formulierung. Maßstab, ob es sich

um eine Anscheinswaffe handelt oder aber um „Gegenstände, die zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind“, soll die Einschätzbarkeit von Laien sein. Laien haben aber sehr unterschiedliche Vorstellungen, was typische Merkmale von Waffen sind. Falls das Problem einer geringen Unterscheidbarkeit wirklich besteht, wird es mit Ihrem Änderungsvorschlag nicht gelöst. Zusätzlich riskieren Sie eine höhere Rechtsunsicherheit.

In der vorliegenden Begründung gehen Sie von Polizisten aus, die zu Jugendlichen gerufen werden, die mit waffenähnlichen Gegenständen spielen, und dann nicht unterscheiden können, ob es sich um reale Waffen handelt. Ich sage aber: Es ist schon davon auszugehen, dass Polizistinnen und Polizisten die Unterscheidung von neonfarbigem oder wirklichkeitsfremd dimensioniertem Plastikspielzeug zu echten Waffen abschätzen können.

Insofern halte ich das Beispiel für konstruiert. Problematischer ist meiner Meinung nach die Unterscheidung von detailgetreuen Anscheinswaffen und echten Waffen. Nun ist das offene Mitführen solcher täuschend echt aussehenden Nachbildungen seit der letzten

Waffenrechtsänderung verboten. Trotzdem handelt es sich hier um ein größeres Problem als bei Spielzeugwaffen. Mich hat es nie überzeugt, welchen Sinn die Legalität dieser Imitate hat. Ich halte es nicht für sinnvoll, dass die Waffenliebhaberei einiger weniger die Gefährdung

vieler rechtfertigt. Die Gefährlichkeit besteht nicht im Verletzungs- oder Tötungspotenzial, sondern in der vermuteten Macht, die sie einem Straftäter verleiht. Nur wenige

Überfallopfer werden in der Bedrohungssituation den Prüfstempel zu erspähen versuchen oder den Stahlstift im Lauf erkennen. Es werden leider zu viele Straftaten mit solchen Imitaten begangen. Trotz der beschriebenen Schwächen werden wir Ihrem

Gesetzentwurf zustimmen. Je weniger Waffen im Umlauf sind, desto besser ist es für die gesamte Gesellschaft.

Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dass man über Schusswaffen unterschiedlicher Meinung sein kann, ist bekannt. Wir haben in diesem Hause auch

schon häufig darüber debattiert und gestritten. Worüber man aber nicht unterschiedlicher Meinung sein sollte, sind Mordgeräte. Und zu denen gehören die Waffen, die

wir mit unserem Gesetzentwurf verbieten wollen. Wir reden hier von Waffen, die optisch und in der Handhabung verbotenen, vollautomatischen Kriegswaffen zum Verwechseln ähnlich sind. Sie sind bis heute legal, weil sie eben nicht vollautomatisch nachladen und

deswegen nur Einzelschüsse abgeben können, aber keine Salven. Das Gefahrenpotenzial ist allerdings immens; das schrecklichste Beispiel dafür ist der Amoklauf von Utoya im Sommer 2011. Nun kann man sagen, dass ja jede Waffe missbraucht werden kann. Stimmt! Aber das darf doch nicht das Argument sein, hier eine ganze Kategorie von Schusswaffen nicht zu regulieren! Im Gegenteil: Die Missbrauchsgefahr von Waffen ist es ja gerade, die eine besonders strenge Regulierung erfordert. Einerseits sind Waffen Sportgeräte, und man kann

auch nicht einfach sagen, dass man Jagd- und Schützensport mir nichts, dir nichts abschaffen will. Andererseits sind Waffen, auch solche, die für Jagd und Schießsport gedacht sind, aber eben auch tödlich – und deswegen muss bei jeder Waffenkategorie genau geprüft werden,

welche spezifischen Gefahren von ihr ausgehen und welchen Schaden der Sport und die Jagd nehmen, wenn man diese Waffen verbietet. Und da ist die Abwägung im Falle dieser Waffen eindeutig. Sie sind besonders gefährlich, weil sie etwas zu sein scheinen, was sie nicht sind – das schafft ein Bedrohungspotenzial, das schon zum sinnvollen Verbot anderer

Anscheinswaffen geführt hat. Diese Waffen mögen zwar nur mit kleinen Magazinen verkauft werden, aber sie sind problemlos kompatibel mit solchen Magazinen, wie sie für Jagd und Sport in Deutschland verboten sind. Ein großes Magazin bedeutet besonders viele tödliche

Schüsse und macht die Chance, einen Täter zu überwältigen, besonders klein. Auf der Gegenseite stehen auch keine Argumente für diese Waffen: Für Jagd und Sport sind sie nicht wirklich geeignet, denn sie wurden als vollautomatische Kriegswaffen entwickelt, und ihre Bauweise war nicht auf besonders präzises Schießen ausgelegt. Das ist doch aber für den Schießsport die entscheidende Eigenschaft einer Waffe! Und wer mit solch einem Pseudomaschinengewehr auf die Pirsch geht, bei dem stehen auch nicht jagdliche

Motive im Vordergrund, denn die Anforderungen an Jagdwaffen erfüllen diese Nachbauten auch nicht. Diese Waffen mögen für eine bestimmte Sammler und Fanklientel interessant sein, sie mögen in manchem das Bedürfnis nach Abenteuer und Pulverdampf befriedigen.

Aber sie können und sollten nicht als Sportgeräte durchgehen – und gehören deswegen auf die Liste der verbotenen Waffen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2012

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Da sieht mans wieder: die Grünen wollen alles regulieren und verbieten, nur nicht sich selber

Die Linken würden, wenn sie uns alle denn entwaffnet kriegen, uns schon zeigen, was sie dann noch von der "Freiheit der Andersdenkenden" halten

Mein Gott, wenns die Parteien nicht gäbe, müßten die sich wirklich ernsthafte Arbeit suchen. Aber welcher AG will sie? :ninja:

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Ja ja, der Abgeordnete Wieland.

Wie immer bar jeglicher Sachkenntnis, dafür polemisch bis zum Erbrechen.

Auf Abgeordnetenwatch hat er sich kürzlich auch nochmal breit ausgelassen.

Was ansich schon ungewöhnlich ist da er unangenehme Fragen sonst auszusitzen pflegt.

Da behauptet er doch:

"...dass die weit überwiegende Anzahl der Todesopfer durch Schusswaffengebrauch auf legalen Waffenbesitz zurückzuführen sind. Laut Kriminalstatistik sind gestohlene oder originär illegale Waffen bei Verbrechen mit tödlichem Ausgang nur vereinzelt im Spiel."

Zu Beginn ihrer Existenz ist wohl fast jede Waffe erstmal legal.

Mit "illegal" kann er dann doch nur solche Waffen meinen die am Kyberpass von geschickten Dorfschmieden ohne Lizenz hersgestellt werden.

So gesehen hat er Recht, aber auf welche Statistik bezieht er sich ?

Die PKS kann es nicht sein, wahrscheinlich hat er das Excel-sheet von R.G. mal irgendwo im Netz gesehen.

Pickett

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Mein Vorschlag:

alle Schützen geben alle Waffen ab und lagern die zentral ein.

Wenn es in dem Folgejahr auch nur EIN Todesopfer, wie auch immer, durch einen nicht vorbestraften Menschen gibt (wir wollen uns ja von den illegalen Waffenbesitzern abgrenzen), werden die Waffen zurückgegeben und das Waffengesetz so liberalisiert, dass jeder ab 18 nach Sachkundenachweis frei Waffen erwerben kann!

Um zukünftige Opfer zu schützen, wird für nicht polizeilich auffällige das Selbstverteidigungsrecht innerhalb der Wohnräume als Bedürfnisgrund anerkannt.

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"Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ....deswegen muss bei jeder Waffenkategorie genau geprüft werden, welche spezifischen Gefahren von ihr ausgehen"

Interessant - Herr Wieland liefert die besten Gegenargumente schon selbst.

Wenn man die "spezifischen Gefahren" anhand tatsächlicher Deliktzahlen bezüglich der angesprochenen, legalen halbautomatischen Langwaffen in D heranzieht, ist das Ergebnis NULL.

Und fertig.

Der Rest der Wieland'schen Argumentation ist, mit Verlaub gesagt, Geblubber aus dem Bauch - aber keine durch Fakten substantiierte Argumentation.

Wenn die Grünen mit SO ETWAS (wenn es schlecht läuft nach Herbst 2013) evtl. ein Verbots-Gesetz begründen wollen, sollten wir schon jetzt eine Normenkontrollklage gegen ein solches Gesetz einkalkulieren.

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"Frank Tempel (DIE LINKE):... Der Bestandsschutz für Altbesitzer bei einem gleichzeitigen Verbot des Neuerwerbs großkalibriger Waffen könnte aber ein realistischer Weg sein.

Wiederholt hat die Linke die Einführung von Abzugsschlössern ...gefordert. Die Waffen werden dadurch nicht beschädigt und behalten ihren Wert."

Ohne nun im entferntesten mit der LINKEN oder deren Verbotsideen (sie schließen sich letztlich ja vollumfänglich dem Grünen-Antrag an) sympathisieren zu wollen - die Hervorhebungen finde ich dennoch bemerkenswert.

Bestandsschutz heißt nicht (wie bei den Grünen) Verbot und somit Enteignung.

Abzugsschlösser sind zwar überflüssig und machen IM Waffenschrank genauso wenig Sinn wie A.-Laufstöpsel - sie sind aber im Gegensatz zu letzteren zumindest um den Faktor 10 billiger und erfordern es überdies nicht, jeden vorhandenen (Wechsel-)Lauf mit abzudecken (für viele Waffenbesitzer würde sich die große Zahl an teuren "Stöpseln" allein schon zu einer Teilenteignung summieren).

Da scheint (bei aller abzulehnenden Verbotseuphorie) doch jemand von Links-/Grün mal ansatzweise daran gedacht zu haben, dass das ganze Zeug auch eine Vermögens-Dimension hat.

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"Gabriele Fograscher (SPD): ...beide Gruppen verfügen über einen hohen Mobilisierungsgrad. Das belegt auch eine E-Petition beim Deutschen Bundestag gegen diesen Gesetzentwurf, die bereits in kurzer

Zeit mehr als 1 350 Mitzeichnerinnen und Mitzeichner mit steigender Tendenz hat.

Man höre und staune... Auch wenn die E-Petition eines LWB nicht perfekt gemacht sein mag, es wird wahrgenommen, dass ein erhebliches Meinungs- und Interessenpotenzial von unserer Seite da ist. Allein das ist immens wichtig und muss uns ermuntern, uns noch viel deutlicher zu melden.

Wir als Gesetzgeber sollten deshalb besonnen handeln... Ich habe große Zweifel, dass sich mit dieser subjektiven Definition die Gefährdung und Bedrohung durch Anscheinswaffen wirklich lösen lässt...Ich sage für die SPD-Bundestagsfraktion zu, dass wir ergebnisoffen in Verhandlungen über Änderungen des Waffenrechts gehen. Vorschläge, die in der Praxis, in der Realität tatsächlich mehr Sicherheit bringen, werden wir unterstützen.

Da ist ein deutlich größeres Maß an Besonnenheit und Interesse an faktenorientierten Entscheidungen zu erkennen, als bei den pur ideologiegesteuerten Grünen.

Wie schon gesagt - allen Radikalinskis vom Schlage Tschöpe/Mäurer zum Trotz - ich halte faktenorientierte Gespräche mit der SPD übers Waffenrecht für möglich und ggf. erfolgversprechend.

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Abzugsschlösser sind zwar überflüssig und machen IM Waffenschrank genauso wenig Sinn wie A.-Laufstöpsel - sie sind aber im Gegensatz zu letzteren zumindest um den Faktor 10 billiger und erfordern es überdies nicht, jeden vorhandenen (Wechsel-)Lauf mit abzudecken (für viele Waffenbesitzer würde sich die große Zahl an teuren "Stöpseln" allein schon zu einer Teilenteignung summieren).

Mir hatte ein Beamter vor längerer Zeit gesagt, dass solche Abzugsschlösser in der WaffG. Änderung von 2003 als Erbwaffensicherung vorgesehen waren.

Eine Firma hatte eine "bessere Lösung" und auf intensives betreiben der Fa. wurde das Gesetz entsprechend auf diese "Lösung" angepasst.

Schnuffi

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Ohne nun im entferntesten mit der LINKEN oder deren Verbotsideen (sie schließen sich letztlich ja vollumfänglich dem Grünen-Antrag an) sympathisieren zu wollen - die Hervorhebungen finde ich dennoch bemerkenswert.

Bestandsschutz heißt nicht (wie bei den Grünen) Verbot und somit Enteignung.

Abzugsschlösser sind zwar überflüssig und machen IM Waffenschrank genauso wenig Sinn wie A.-Laufstöpsel - sie sind aber im Gegensatz zu letzteren zumindest um den Faktor 10 billiger und erfordern es überdies nicht, jeden vorhandenen (Wechsel-)Lauf mit abzudecken (für viele Waffenbesitzer würde sich die große Zahl an teuren "Stöpseln" allein schon zu einer Teilenteignung summieren).

Da scheint (bei aller abzulehnenden Verbotseuphorie) doch jemand von Links-/Grün mal ansatzweise daran gedacht zu haben, dass das ganze Zeug auch eine Vermögens-Dimension hat.

Ja, diejenigen die neunzehnthundertpaarunddreissig nur fordern nicht in den Geschäften bestimmter Menschen zu kaufen sind nicht so schlimm wie die, die fordern Scheiben der Geschäfte einzuwerfen ....

Merkt ihr nicht dass der Geist dahinter der gleiche ist?

Entschuldigt den blöden Vergleich, aber ich hoffe dadurch wird es deutlich!

Wehret den Anfängen!

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Entschuldigt den blöden Vergleich, aber ich hoffe dadurch wird es deutlich!

Da gibt`s nichts zu entschuldigen. Du hast Recht.

Servus,

was ich aber noch interessanter finde, ist die Rede von Frau Fograscher. Wenn ich das richtig interpretiere, dann halten sich die Sozen alle Optionen bezüglich zukünftiger Koalitionspartner offen.

Werden`s die Schwarzen wird es heißen: So schlimm ist es ja nicht. Wir haben`s ja damals schon gesagt.

Werden`s die Grünen wird es heißen: Was kriegen wir im Koalitionsvertrag dafür, wenn wir Euch helfen den LWBs eine auf den Sack zu hauen. Wir haben ja damals schon gesagt wir sind für Gespräche offen.

Mit der SPD kann man nicht rechnen.

Gruß

Tauschi

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Ich glaube das dieses leidige Thema uns alle 4 Jahre beschäftigen wird.Und es wird auch nicht mehr aufhören.Genauso wenig wie wir aufhören dürfen uns zu wehren.Die Grünen und Linken ist es egal was wir denken.Die wissen ganz genau das wir nicht deren Wählerschaft sind.Wichtig ist es zu verhindern das Rot Grün an die Macht kommt.Bei der letzten BTW haben wir eindrucksvoll bewiesen das es geht.Und es soll mir keiner erzählen das,das nicht auch unser Erfolg war das die FDP soviel % bekam.Ich kenne viele Schützen die nur aus diesem einen Grund der Entwaffnung gelb gewählt haben.Das sollte uns Mut machen bei der nächsten BTW.Und sollte uns das wieder gelingen durch Aufklärung kurz vor der Wahl werden die Grünen platzen vor Zorn.Was sie öffentlich natürlich nicht zugeben werden.Und auch nur ein Teilerfolg (große Koallition mit Mehrheit CDU) ist ein Erfolg mit dem ich leben kann.Denn dann wird wie schon vorher erwähnt die SPD sich das nicht zum Ziel machen uns zu entwaffnen.Und sollte uns das noch 2mal gelingen,dann wissen auch unsere Gegner das wir nicht nur Opfer sind sondern ein ernstzunehmender Gegner.Das Internet macht es möglich uns zu vernetzen und zu vereinen oder Überzeugen.Was vorher nicht möglich war.Nutzen wir das.Ich bin zuversichtlich das es gelingen kann.Und lasst euch nicht von jedem Kommentar eines Politischen Hinterwälders Angst machen.Zwischen Verlangen,Einbringen und Durchsezten liegen Welten.Denn wenn man hier mitließt ,hat man das Gefühl das hier nur Angst herscht.Dieses Gefühl habe ich nicht und würde ich meinem Gegner auch niemals kundtun.Das ist genau das was die wollen.Die sollen Angst haben vor uns und nicht umgekehrt.

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Das halbautomatische Waffen nicht zum sportlichen Schiessen geeignet sind kann ich nicht bestätigen. Wenn man Bsp. eine M1A nimmt dann ist das schon ein effektive Sportwaffen mit der schon einige Wettkämpfe gewonnen wurden. Auch eine H&K Expert usw. sind Sportwaffen die regelmässig erfolgreich Eingesetzt wurden. Da sieht man mal wieder deren Hintergrundwissen ist total veraltet. Es gibt sicherlich einige HA dessen Zweck als Sportwaffe fraglich sind aber auch viele die eben Sportwaffen sind und gerade deshalb auch militärisch genutzt werden weil sie so gut sind.

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Haben nicht letzten Endes alle Schußwaffen als Kriegswaffen begonnen, abgesehen von Taschenpistölchen?

Ist nicht sogar die Polizei aus dem Militär hervorgegangen, als Spezialisierung, die es immer wieder gibt?

Was machen die Grünen und Linken, wenns nichts mehr zu fordern gibt? Auswandern? Kutte anziehen und den Rest der Welt verunstalten äh missionieren?

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Weiß zufällig jemand wie die Freien Wähler dazu stehen

Jeder einzelne von uns ist ein FREIER WÄHLER!

E-Demokratie

Eine kleine Geschichte der Online-Petition

Von Hilmar Schmundt

Es war Wahlkampf, und es sah schlecht aus für die SPD. Was, wenn man ein neues Instrument entwickeln würde, um junge Leute und neue Wählerschichten zu erreichen? So wurde die Online-Petition als Werbemaßnahme geboren. Inzwischen sorgt sie für reichlich Unruhe im politischen Betrieb. Die Freischaltung des Petitionsservers am 1. September gehörte zu den cleveren Werbeideen im Wahlkampf 2005. Sie symbolisierte Technik-Affinität, Volksnähe, Transparenz und den Willen, den Wähler stärker in den politischen Prozess einzubinden. Protest gegen Familienministerin Ursula von der Leyen: Per Online-Petition wuchs der Widerstand gegen ihre Netzsperren zu einer Protestbewegung. Die Wirkung blieb zunächst aus. Gerhard Schröder wurde abgewählt. Der Petitionsserver aber blieb. Und entwickelt derzeit geradezu ein Eigenleben. Kaum eine Woche vergeht, in der nicht eine neue Online-Petition eingereicht wird: Protest gegen die Musikgebühren-Einzugszentrale Gema, gegen biometrische Kinderausweise, gegen das Verbot des Spiels "Paintball". Vor allem aber eine Petition teilt im Wahlkampf 2009 die Lager: Der Antrag gegen das "Zugangserschwerungsgesetz" von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU)."Damit meldet sich eine neue Generation zu Wort, die bislang als apolitisch galt", sagt der Politologe Michael Vester aus Hannover. "Viele jüngere Leute standen seit der Schule unter großem Leistungsdruck, auch im Beruf, und verbringen viel Freizeit im Internet. Wenn auch dieser Freiraum noch beschnitten wird, dann wehren sie sich, aber eben auf ihre Weise: pragmatisch und nüchtern."

Petitionen - direkter Draht ins Parlament

Petitionen sind der Inbegriff dieses Pragmatismus: leicht zu verlinken, schnell zu unterschreiben - wenn der Server nicht wieder streikt. Die bislang erfolgreichste Petition wandte sich gegen die Internetkinderpornosperren von "Zensursula" - mit über 130.000 Unterzeichnern.

"Petitionen sind eine hervorragende Art der Meinungs- und Willensbildung", sagt Juli Zeh, eine Vertreterin des neuen Netzbürgertums, das sich zu formieren beginnt, nüchtern und pragmatisch auch sie. Zeh gehört nicht ins klassische Protest- oder Hackermilieu, sondern hat Jura studiert und sich bislang als Romanautorin einen Namen gemacht (zuletzt erschienen: "Corpus Delicti"). Doch nun legt sie erstmals ein bitterböses Pamphlet gegen die Einschränkung der Bürgerrechte vor, das am 17. September erscheint unter dem Titel "Angriff auf die Freiheit - Sicherheitswahn, Überwachungsstaat und der Abbau bürgerlicher Rechte."

"Es ist wichtig zu merken, dass man nicht allein ist, und Petitionen können dabei helfen", sagt Zeh. "Aber gleichzeitig sind Petitionen dazu geeignet, aus dieser subversiven Protestnische herauszukommen und stattdessen lieber aktiv den Staat mitzugestalten."

Unerwartet wirksam

Ausgerechnet die gute alte Petition, die betuliche Wortmeldung, offen für jeden, aber bindend für niemand, wird nun als politisches Werkzeug wiederentdeckt. Im alten Rom nannte man die Bitten an die Herrscher "Supplikation", was sich vom Verb "supplicare" ableitet: vor jemandem auf die Knie fallen und flehentlich bitten.

Zunächst erschien auch die Petition gegen das "Zensursula"-Gesetz eher hilf- und erfolglos. Doch nun entfaltet sie ihre Langzeitwirkung, eine Art politischer Long Tail. Die 130.000 Unterzeichner und ihr Anliegen spalten die etablierten Parteien, insbesondere Grüne und SPD. Bei letzterer legte ein wichtiger Teil des Online-Beirates seine Arbeit nieder mit dem Hinweis: "Die SPD ist dabei, sich für die Digitale Generation unwählbar zu machen." Und der Bundesvorstand der Grünen watscht sich öffentlich gegenseitig ab mit einem Abgeordneten aus Bremen, der gegen Gamer, Bürgerrechtler und die Online-Petition gestänkert hatte: "Wer sich in ihre Scheinwelt einmischen will, wird mit Massenpetitionen per Mausklick weggebissen."

Gefährlicher als die Piratenpartei sind derzeit für SPD und Grüne die Petenten. Das ist nicht ohne Ironie. Jahrzehntelang mussten Petitionen schriftlich eingereicht werden, erst Rot-Grün führte die Internet-Variante ein als Signal der Modernisierung an junge Wähler, am 1. September des Wahljahres 2005.

Guter Ansatz, schlechte Technik

Anfänglich liefen die deutschen Petitionen über einen Server rund tausend Kilometer entfernt in Schottland, weil man die dortige Petitionssoftware einfach übernommen hatte von der Napier University. "Wir reisten damals mit drei Mitgliedern des Petitionsausschusses nach Schottland, um uns ein Bild zu machen", sagt Klaus Hagemann, ein langjähriger Bundestagsabgeordneter der SPD. "Wir mussten die Online-Petition gemeinsam mit den Grünen gegen den Widerstand der CDU durchsetzen."

Seit Oktober 2008 hat Deutschland endlich ein eigenes Petitionssystem, entwickelt von der Firma araneaNET aus Potsdam. Doch das System ist chronisch überlastet und demonstriert vor allem, wie man es nicht machen sollte. Nutzer beschweren sich über ständige Fehlermeldungen, Wartungspausen, Zeitverzögerungen: "Mit dem Bundestag zurück ins Web 1.0".

Am Platz der Republik 1 in Berlin kennt man diese Probleme, hier sitzen die Mitarbeiter des Petitionsausschusses und nehmen Tag für Tag über 70 Anliegen entgegen, rund 20.000 pro Jahr - rund zehn Prozent davon bereits online. In Schottland laufen bereits 30 Prozent der Petitionen digital ein.

Politikmüde? Vielleicht nicht, wenn man mitmachen ermöglicht

"Wir hatten damit gerechnet, dass sich vielleicht 200.000 Nutzer anmelden auf unserem Server, aber heute sind es schon über 500.000", sagt ein Mitarbeiter des Petitionsbüros, der nicht genannt werden möchte. "Wir rüsten die Server ständig auf, aber das ist schwer bei laufendem Betrieb. Wir sind sozusagen Opfer des eigenen Erfolgs."

"Das Petitionssystem funktioniert nicht allzu gut", sagt der Politologe Stephan Broechler, der an einem Gutachten über das System mitgearbeitet hat, gemeinsam mit dem Büro für Technikfolgenabschätzung beim Bundestag. "Der Petitionsserver müsste deutlich verbessert werden, und das kostet Geld. Aber daran bemisst sich eben auch der Wille des Parlaments, Bürgerbeteiligung ernst zu nehmen." Fachleute gehen von einem Investitionsbedarf von unter 200.000 Euro aus. Das wären unter 50 Cent pro registriertem Nutzer.

"Wir wollten damit besonders jüngere Menschen in den politischen Prozess einbinden", sagt Klaus Hagemann vom Petitionsausschuss. "Wir konnten damals nicht ahnen, dass uns das irgendwann auf die Füße fallen würde."

Petitionen bald auch für Kinder?

Dabei steht Deutschland mit seinem System international gar nicht schlecht da, die Einführung war früh, die Beteiligung ist sensationell hoch. Immer wieder kommen neugierige Besucher an den Platz der Republik 1, um sich zu informieren über das Online-Petitionssystem, über das man so viel liest. Immer mehr Bundesländer führen elektronische Petitionen ein, als nächstes wohl Berlin und Bremen. So stolpert man am Platz der Republik 1 im Petitionsbüro weiter von Erfolg zu Erfolg. Genervte Nutzer haben bereits Petitionen eingereicht zur Neuausschreibung der Petitionssoftware. Sie wurde abgelehnt.

Beim Petitionsausschuss arbeitet man derzeit an einer anderen Innovation. Wenn schon die erwachsenen Jungwähler verprellt sind, dann will man es mit der nächsten Alterskohorte versuchen. Laut Artikel 17 im Grundgesetz hat "jedermann das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden". Jedermann, das bedeutet: auch in Deutschland wohnende Ausländer. Und Minderjährige, sagt Klaus Hagemann von der SPD: "Wir haben vor, die Online-Petition so zu gestalten, dass sie auch Kinder und Jugendliche anspricht."

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Jeder einzelne von uns ist ein FREIER WÄHLER!

Hehe, ja das weiß ich auch und ich bin froh darüber. Vor allem in Bayern haben die

http://www.freie-waehler-deutschland.de/

mit dem

http://www.bayern.landtag.de/lisp/glplayer...titleURL=%27%27

eine Stärke entwickelt die mich geradezu erquicktet

Heilfroh bin ich dass endlich mal der Landtag in Bayern ordentlich ausgekehrt wird und die verstaubten CDU CSU ne klare und deutliche Aufforderung bekommen haben, sich der Realität anzupassen.

Ich finde es gut wie sich die Politik wandelt, wenns auch nur langsam geht aber dafür geht es mit deutlichem Ziel nach vorne.

Was vor Jahren noch undenkbar war und eher gelächter bei den schwarzen Dickbäuchen auslöste, wird nun immer mehr zur Wahrheit. Die alte Politik wird sich selbst bald mal den Gürtel enger :tease: schnallen müssen, juhu da freu ich mich. :s73:

Zum Waffenrecht denke ich dass die Freien Wähler sich eher als Lobyisten oder zumindest neutral entpuppen werden da der Bundesvorsitzende selbst Jäger ist.

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