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IGNORED

Prima, prima !


pirat52

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... und beim Kindesmißbrauch langt sogar nur irgendjemand, der irgendwas gehört hat und sich Sorgen macht i.V.m. mit einem wie auch immer motivierten Staatsanwalt.

Was denn eine "sexuelle Handlung" ist der Fantasie von Staatsanwalt und Richter nach dem Motto "I know it, when I see it." überlassen. In §184g StGB heißt es nur lapidar

Im Sinne dieses Gesetzes sind

1. sexuelle Handlungen

nur solche, die im Hinblick auf das jeweils geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit sind,

2. sexuelle Handlungen vor einem anderennur solche, die vor einem anderen vorgenommen werden, der den Vorgang wahrnimmt.

und wenn man den § 176 StGB wirklich liest und über mögliche reale Ausgestaltungen nachdenkt ... :mega_shok:

§ 176

Sexueller Mißbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. (Ja was ist, wenn halt wie hier klassisch immer wieder beschrieben es bei Hilfestellungen im Sport zu einer Berührung des Genitalbereicht oder der weiblichen Brust kommt? Was ist, wenn eine Frau von einem Kind umarmt wird, und dieses dabei auch eine Brust der Frau drückt?)

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt. ("Ja, jetzt geh mal hin zur Tante Frieda und gebe ihr einen Kuß!" Ist der Kuß jetzt eine sexuelle Handlung? Ist er es wenn mit Tante Frieda das Kind kein Verwandschafts hat oder "Frieda" eigentlich "Frieder" heist?)

(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, (Also vorsicht wenn man oder frau seinen Partner leidenschaftlich küßt oder umarmt! Es könnte ein 13 Jähriger in der Nähe sein und es mit bekommen. :bad: )

2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,

3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder

4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt. (Na toll, was haben unsere Volksverdreher für Vorstellungen, in was für Tönen so manche 14 Jährige mit mit so manchen 13 Jährigen reden und was sich da auf so manchen Handy gegenseititg vorgespielt wird? Das ist alles Kindesmißbrauch und wenn das, warum auch immer, zur Anzeige und zum Verfahren kommt, dann hat der oder die 14 Jährige schlechte Karten und ist wegen Kindesmißbrauch vorbestraft)

(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet. ("Eh Alder, zeig das krass Bild auf deinem Handy mal meiner (noch nicht 14 jährigen) Schnalle" und schon wieder gibt es einen Jugendlichen mehr, der Kindesmißbrauch begangen hat. ... und "Alder" ihr das Bild zeigt, dann sind es schon zwei jugendliche Sexualstraftäter :gaga: )

(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5. (Nur wenn schon nicht im Gesetzt bestimmt ist, was eine sexuelle Handlung ist, was ist dann erst mit dem Versuch? "Herr Richter, der Angeklagte hat die Brust meiner Tochter nicht berührt, aber hatte es vor." )

Nun mal viel Spaß mit dem Tag!

Euer

Mausebaer

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... mit einem wie auch immer motivierten Staatsanwalt.....

...ist der Fantasie von Staatsanwalt und Richter...

§ 176 StGB wirklich liest... ....mögliche reale Ausgestaltungen nachdenkt ...

Ein Staatsanwalt hat ganz klare gesetzliche Vorgaben und ist nicht "wie immer motiviert". Es geht nach dem Gesetz und nicht nach Fantasien. Was du als Laie denkst ist (leider manchmal) nicht relevant. Das Recht wird gebildet durch Urteile und in sogenannten Kommentaren gesammelt. Dicke schwere teure Bücher und genau da lesen Richter und Staatsanwälte nach. Studiere einige Jahre Jura auf der Uni und schon hast du den Durchblick. Eines ist für uns Laien aber klar: Recht haben und Recht bekommen ist unserer Republik ein gewaltiges Problem. Es gibt in unserem Staat keine Gerechtigkeit, sondern nur Recht und das ist manchmal schwer zu ertragen. Das kann uns aber nicht daran hindern mit dem gesunden Menschenverstand über ein Gesetz nachzudenken. Leider ist "der gesunde Menschenverstand" einigen LWB abhanden gekommen und fordern hier in WO Sprengstoff und vollautomatische Waffen für alle.

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...

Leider ist "der gesunde Menschenverstand" einigen LWB abhanden gekommen und fordern hier in WO Sprengstoff und vollautomatische Waffen für alle.

Das konnte ich so hier noch nicht lesen, aber vielleicht ist mir ja was durchgegangen.

Worauf beziehst Du Dich mit dieser Aussage?

Gruß, Wheelgun

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... Was du als Laie denkst ist (leider manchmal) nicht relevant. Das Recht wird gebildet durch Urteile und in sogenannten Kommentaren gesammelt. Dicke schwere teure Bücher und genau da lesen Richter und Staatsanwälte nach. Studiere einige Jahre Jura auf der Uni und schon hast du den Durchblick. ...

Einmal abgesehen davon, dass Kommentare und Entscheidungen in anderen Fällen immer lediglich als Orientierung dienen (dürfen), wälze doch bitte einmal für uns unbedarfte Laien diese dicken, teueren, schweren Bücher (btw, ich finde bereits Loseblattsammlungen schon nervig und leider oft nicht aktualisiert vor) und erläuchte uns, was da zu § 184g StGB geschrieben ist und als "Sexuelle Handlung" angesehen wird!

Da wirst Du so nette Sachen finden wie "Zungenküsse" und "Das Berühren der Geschlechtsteile und ihrer Umgebungen, selbst wenn diese bekleidet sind". Und dann erkläre uns bitte, wie mann mit seiner Partnerin, in die man vielleicht noch frisch verliebt ist, gefahrlos leidenschaftlich knutschen kann, ohne sich vorher zu vergewissern, dass keine Personen unter 14 Jahren dieses mitbekommen könnten (§176 Abs. 4 Nr. 1 StGB)!

Das Problem ist nie die Freundin der Mutter, die mit deren sexuell bereits sehr erfahrenen Zwilligen am Abend vor dem 14 Geburtstag der Zwillige mit diesen einen flotten Dreier schiebt. Das Problem sind immer die Fälle, in denen der oder die Beschuldigte nicht im Geringsten die sexuelle Entwicklung von Kindern stören wollte, es aber so ausgelegt wird bzw. werden könnte. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

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Danke für den Link. Habs mal gelesen.

Konnte aber bzgl. Sprengstoff und Vollautomaten, außer dass joker_ch die Sache als legitime Frage in den Raum gestellt hat und sich ein anderer User in einen unkontrollierten Rausch geschrieben hat, keine Forderung nach deren Erwerb und Besitz für alle entdecken. Schreibt sich halt so leicht.

Gruß, Wheelgun

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Natürlich hat das dort keiner gefordert. Wenn man aber sonst nix in der Hand hat, versucht man seinem Gegenüber halt irgendwelche Behauptungen unterzuschieben um ihn angreifbar zu machen und in die Spinnerecke drängen zu können...

Gruß André

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Ein Staatsanwalt hat ganz klare gesetzliche Vorgaben und ist nicht "wie immer motiviert".

Jaja...die objektivste Behörde der Welt. Ich würde mal tippen, Du bist im mittleren (Justiz-)Dienst? Anders kann ich mir diese Sichtweise nicht erklären.

Studiere einige Jahre Jura auf der Uni und schon hast du den Durchblick.

Mach noch ein paar Jahre länger oder am besten fertig und der Blick sieht wieder anders aus.

Eines ist für uns Laien aber klar: Recht haben und Recht bekommen ist unserer Republik ein gewaltiges Problem.

Wohl eher: Daran glauben Recht zu haben und es wirklich zugesprochen zu bekommen -ja das ist tatsächlich ein Problem.

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Aber den juristischen Dreisatz gibt es von den Dozenten gleich im ersten Semester zuhauf.

  1. Die herrschende Meinung ist XYZ.
  2. Der BGH hat entschieden das abc.
  3. Aber richtig ist lmaA.

:dirol:

Oder erfährt die juristische Kubikgleichung

  • ein Thema
  • drei Juristen
  • fünf Meinungen

:closedeyes:

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Ein Staatsanwalt hat ganz klare gesetzliche Vorgaben und ist nicht "wie immer motiviert". Es geht nach dem Gesetz und nicht nach Fantasien.

Staatsanwälte sind in D politisch :excl: weisungsgebunden (§146+§147 GVG ). Unter anderem dem/der Justizminister/in. (PC mäßig formuliert).

Unterschlägst Du das einfach oder waren die Passagen in den Büchern schon geschwärzt ? :acute:

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Staatsanwälte sind in D politisch weisungsgebunden ...

Unterschlägst Du das einfach oder waren die Passagen in den Büchern schon geschwärzt ?

Das ist mir zu blöd und ich habe keine Lust dir das auseinderzusetzen. Glaub was du meinst und gut ist es.

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Das ist mir zu blöd und ich habe keine Lust dir das auseinderzusetzen. Glaub was du meinst und gut ist es.

Volker, währ hats ährfunden? Ich nicht. Das hat leider gar nichts mit glauben und meinen zu tun. Das sind Fakten, Fakten, Fakten.

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Leider ist "der gesunde Menschenverstand" einigen LWB abhanden gekommen und fordern hier in WO Sprengstoff und vollautomatische Waffen für alle.

Ist gesunder Menschenverstand sowas wie gesundes Volksempfinden?

Vllt. magst du uns an dieser Stelle einmal aus Art. 2 (1) GG vortragen - eine recht klare Formulierung.

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Sorry, tut mir jetzt wirklich leid und macht mich auch ein Stück weit traurig. Ich wußte nicht, daß du solch eine schwere Last mit dir trägst.

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..... Leider ist "der gesunde Menschenverstand" einigen LWB abhanden gekommen und fordern hier in WO Sprengstoff und vollautomatische Waffen für alle. ....

In den radikal liberalen Blogs tauchen auch echt idyllische Bilder einer tollen neuen Welt auf. Da ist zum Beispiel eine junge Mutter am Strand zu sehen, auf dem linken Arm ihr Baby, in der rechten Hand eine Schrotflinte.

Picknikkorb und Badeanzug wäre eigentlich angebracht.

Aber wenn halt jeder Klapskalli ne Plempe bekommt, dann muss Mama statt dessen eben mit der Flinte und am besten noch einer Schutzweste Klasse 3 an den Strand um ihre Überlebens-chancen zu steigern.

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...Aber wenn halt jeder Klapskalli ne Plempe bekommt...

Eine Horrorvision ! Duell am Maschendrahtzaun wegen einem Knallerbsenstrauch. Regina Zindler mit MP5 und der Nachbar Gerd Trommer mit der Kalashnikov. Stefan Raab singt danach Ratatata. Sprengfallen, wenn der Nachbar über den Zaun nach dem Apfel greift. Schau mal nach Israel, die tragen in den entsprechenden Gebieten immer die UZI griffbereit, wahrscheinlich auch auf dem Klo. Gruss Volker

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Aber wenn halt jeder Klapskalli ne Plempe bekommt, dann muss Mama statt dessen eben mit der Flinte und am besten noch einer Schutzweste Klasse 3 an den Strand um ihre Überlebens-chancen zu steigern.
Eine Horrorvision ! Duell am Maschendrahtzaun wegen einem Knallerbsenstrauch. Regina Zindler mit MP5 und der Nachbar Gerd Trommer mit der Kalashnikov. Stefan Raab singt danach Ratatata.

Sagt mal, habt ihr Beide eigentlich schon einen Reportervertrag bei RTL. Am Stil müsst ihr jedenfalls nicht mehr viel arbeiten, eventuell noch etwas die Betroffenheitsmine vor dem Spiegel üben. Oder ihr geht als Laiendarsteller in die Reality-TV Sparte, könnte auch gehen. Nebenher könnt ihr ja noch ein Aktionsbündnis gründen.

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...

Aber wenn halt jeder Klapskalli ne Plempe bekommt, ...

Ähm,

dass in Wahrheit "jeder Klapskalli (, der will) ne Plempe bekommt", halt eben vom Schwarzmarkt, ist Dir aber schon Klar oder? :huh:

Der "Klapskalli" bekommt halt einfach bloß keine Erlaubnis vom Amt - that's it. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

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Ähm,

dass in Wahrheit "jeder Klapskalli (, der will) ne Plempe bekommt", halt eben vom Schwarzmarkt, ist Dir aber schon Klar oder? :huh:

Der "Klapskalli" bekommt halt einfach bloß keine Erlaubnis vom Amt - that's it. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

stimme zu 100 % zu.

Der Unterschied ist nur legal oder illegal. Wenn die Klapskallis ihre Verbrechen mit einer illegalen begehen, dann kann man hier noch zu Recht eine gewisse Erleichterung verspüren ( es war ja keiner von uns).

Wenn aber jeder Klpaskalli zum LWB gemacht wird, dann steht jedesmal Sportschütze in der Zeitung. Das ist dann der sicherste Weg zur radikal liberalen waffenrechtlichen Selbstversenkung.

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