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IGNORED

Reck 4mm M20 Revolver


baechy

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Geschrieben

Hallo zusammen

Sorry, dass ich mit dem Thema einen etwas harten Ton provuziert habe.

Bin zum Sachkunde Lehrgang angemeldet.

Die nette Dame vom Amt hat mir versichert, dass ich nach erhalt des Sachkundenachweises eine WBK bekomme.

Sie wird sich ebenfalls kundig machen, ob die Möglichkeit besteht, eine solch geerbte Waffe zu legalisieren.

Ich habe auch die Original Rechnung, die Damals beim Kauf ausgestellt wurde.

Drückt mir die Daumen

und vielen Dank für Euren Rat

ciao

Markus

Geschrieben
... eine WBK bekomme....

Hallo,

ich habe in der Tat nicht beachtet das es sich bei einer 4mmM20 um eine bedürfnisfreie Waffe handelt.

Trotzdem wird die Waffe sicherlich ersteinmal beschlagnahmt und der KTU zugeführt, danach erfolgt die Prüfung ob die Waffe bei einer kriminellen Handlung beteiligt war (Geschossvergleich) durch das BKA.

In meinem Fall hat das 1 Jahr und 3 Monate gedauert.

Da ich keine Rechtsberatung betreibe, würde ich mich an den VDW, Hrn. Dr. Scholzen, wenden.

http://www.vdw-duesseldorf.de/

Ich bin bereits einmal vor dem VG von ihm vertreten worden und habe gewonnen.

Eine Mitgliedschaft im VDW halte ich für lohnend.

LG

Volker

Geschrieben
Ich verbitte mir den Ton Ihrer Belehrung. Das können Sie mit Ihren Kindern oder sonst wem machen !

Ich mache es mit dir, weil du es sehr nötig hast, und genau diesen Ton brauchst. Fertig.

Zum Original-Fragesteller: Behörden sind in dem Punkt oft und gern falsch informiert. Du bist entweder Erbe oder Finder, und wirst so oder so Eigentum erwerben. Davon ist die Frage zu trennen, ob Du für die geerbte Waffe auch eine Waffenbesitzkarte bekommst. Worauf es dabei ankommt, habe ich erläutert. Jetzt wünsche ich erst einmal viel Erfolg im Sachkundelehrgang !

Carcano

Geschrieben
Ich mache es mit dir, weil du es sehr nötig hast, und genau diesen Ton brauchst. Fertig....

Ich denke das die Rechtsanwaltskammer sehr an Ihrem Ton in der Öffentlichkeit interessiert ist und was ich nötig habe oder nicht soll nicht Ihr Problem sein.

Geschrieben
und was ich nötig habe oder nicht soll nicht Ihr Problem sein.

Wer sein Problem an die Öffentlichkeit trägt, bekommt auch öffentliche Antwort, und zwar die, die ihm gebührt. Wer das nicht mag, kann sich wieder in die Privatheit verziehen, das Forum wird schon ohne ihn überleben können.

:heuldoch:

Carcano

Geschrieben
Wer sein Problem an die Öffentlichkeit trägt, bekommt auch öffentliche Antwort, und zwar die, die ihm gebührt. Wer das nicht mag, kann sich wieder in die Privatheit verziehen, das Forum wird schon ohne ihn überleben können.

:heuldoch:

Carcano

Ich kritisiere nicht Ihre fachliche Antwort, sondern Ihren Ton und der ist nicht richtig. Ihr Beruf sollte Sie auch als Privatmann in der Öffentlichkeit verpflichten professionell zu argumentieren und sich zu benehmen. Das Forum hat damit nichts zu schaffen. Halten Sie sich jetzt bitte mir gegenüber zurück.

Geschrieben
Kindergarten hier... :peinlich:

Herr Rathmann sollte Herrn RA Carcano als Rechtsbeistand engagieren, dann würde ihm sicher der ruppige Ton dem jeweiligen Gegner gegenüber gefallen - und Carcano würde sicher ein wenig höflicher mit seinem Mandanten reden. Soweit mit bekannt, soll Herr Carcano einen recht passablen und durchaus erfolgreichen Waffenrechtsanwalt abgeben. Freundlichkeit gegen jedermann gehört da nicht unbedingt zu den Kardinaltugenden. :rolleyes:

Geschrieben

Hallo

wobei gesagt werden muß, daß die Antworten von Carcano zwar perfekt sind, der Ton aber zumindest gewöhnungsbedürftig. Er sollte evtl. mal an seiner Kinderstube arbeiten.

Steven

Geschrieben
Was ist mit, die Waffe zur Dekowaffe umbauen zu lassen - sofern erwünscht? Wäre dies vielleicht nicht noch ne Alternative?

Mühlis Überlegung hatte noch keine Antwort bekommen, sehe ich. Diese naheliegende Option wird von Erben und Findern oft erst einmal nachgefragt. Die sind dann immer entsetzt, wenn sie vom Büchsenmacher hören, wie teuer das in Deutschland geworden ist. Durch das zwischenzeitlich bestehende Erfordernis der einzelnen beschußamtlichen Abnahme im Verein mit (zumindest anteiligen) Transportkosten und den Büchsenmacherarbeiten selbst fallen da leicht 200 Euro an. Gerade bei den (pekuniär i.d.R. wertlosen, mit Ausnahme alter Zimmerstutzen) 4mm-Waffen ist das zumeist keine Option.

Wie andere oben schon ausgeführt haben: originäre / geborene (also nicht umgebaute / gekorene) 4mmM20-Waffen sind weiterhin erlaubnispflichtig, bleiben aber bedürfnisfrei. Für andere 4mm-Waffen, unabhängig von der Geschossenergie (also auch umgebaute 4mmM20), gilt wegen einer dumm formulierten und an sich für die LEPs gedachten neuen Regelung jetzt das Bedürfnisprinzip der ursprünglichen Waffen; aber gibt es schießsportliche Disziplinen, wenn man etwas nachschaut. Da der Antragsteller ohnehin dem Schießsport zumindest schon nahestand, hat ihm dieses Auffinden jetzt den erfreulichen Anstoß gegeben, einen Sachkundelehrgang zu machen, und dann wird er sich vermutlich wie angekündigt einem Verein anschließen. :-)

Carcano

Geschrieben
Da der Antragsteller ohnehin dem Schießsport zumndest nahestand, hat ihm dieses Auffinden jetzt den erfreulichen Anstoß gegeben, einen Sachkundelehrgang zu machen, und dann wird er sich vermutlich einem Verein anschließen. :-)

Carcano

Und getreu dem Motto "Mehr Waffen ins Volk" hoffentlich nicht bei 4mm stehen bleiben, sondern von KK bis GK die sportliche Bandbreite ausschöpfen. :-)

BTW ist Training mit 4mmM20 ja auch "Schießen mit erlaubnispflichtigen Schußwaffen". Klein(st)kaliber :rolleyes:

Geschrieben
Und getreu dem Motto "Mehr Waffen ins Volk" hoffentlich nicht bei 4mm stehen bleiben, sondern von KK bis GK die sportliche Bandbreite ausschöpfen. :-)

Genau die Hoffnung habe ich auch. Gutes Motto. :eclipsee_gold_cup:

BTW ist Training mit 4mmM20 ja auch "Schießen mit erlaubnispflichtigen Schußwaffen". Klein(st)kaliber :rolleyes:

Ja. Während 4,5mm (Diabolo) ja dann schon Mittelkaliber sein müßte... LOL.

Übrigens gibt es ältere 4mmM20 bei vielen Büchsenmachern oder Händlern aus übernommenen Nachlässen. Da es kaum Nachfrage gibt, kann mensch oft einen guten Preis aushandeln. Jedenfalls nie mehr als 50 % des RWS-Neupreises.

Carcano

Geschrieben
Herr Rathmann sollte Herrn RA Carcano als Rechtsbeistand engagieren, ....

Mein Rechtsbeistand ist Dr. Scholzen vom VDW und der ist auch erfolgreich in meinem Fall vor dem VG gewesen, mit normalem Tonfall.

Hunde die bellen, beissen nämlich nicht.

Geschrieben
Herr R. sollte Herrn RA Carcano als Rechtsbeistand engagieren

Ich nehme viele Mandanten, unabhängig von Sympathie oder Antipathie, aber nicht jeden. :-) Unbelehrbare jedenfalls nicht.

Carcano

Geschrieben
Trotzdem wird die Waffe sicherlich ersteinmal beschlagnahmt und der KTU zugeführt,

danach erfolgt die Prüfung ob die Waffe bei einer kriminellen Handlung beteiligt war

(Geschossvergleich) durch das BKA.

In meinem Fall hat das 1 Jahr und 3 Monate gedauert.

Das war aber mit Sicherheit keine 4 mm, gell?

Geschrieben
Das war aber mit Sicherheit keine 4 mm, gell?

P08, DWM 1916, 9mm, nrgl. mit und eingetragen im Wehrpass vom Opa samt eingeklebter handschrifttlicher Liste an allen teilgenommenen Gefechten mit Ort, Datum, Uhrzeit. Die Waffe kam natürlich ungeputzt vom Beschuss zurück, glücklicherweise ohne Schaden.

Geschrieben
...Unbelehrbare jedenfalls nicht...

Genau, als Organ der Rechtspflege können Sie auch ein wenig auf Einnahmen verzichten. Diplom Jurist vor 89 ?

Geschrieben
Die Waffe kam natürlich ungeputzt vom Beschuss zurück, glücklicherweise ohne Schaden.

Naja,

bei der großen Anzahl der Schüsse die dazu abgegeben werden,

kann der Dreck nicht allzu groß gewesen sein...

Aber jetzt die rhetorische Frage:

Glaubst Du wirklich, daß mit einer 4 mm genauso verfahren wird?

Geschrieben
Glaubst Du wirklich, daß mit einer 4 mm genauso verfahren wird?

Ich denke ja, es könnte ja auch damit eine Straftat begangen worden sein.

Zum Beschuss: Der Lauf war dreckig mit Pulverresten. Das Beschlagnahmeprotokoll bescheinigt einen rostfreien Lauf und Gesamtzustand.

Nach 1Jahr und 3 Monaten Lagerung könnte ich mir einen Rostansatz im Lauf durchaus vorstellen. Vielleicht sogar einen Riss im Kniegelenk aufgrund zu starker Munition. Mehr als zwei Schuss in Watte oder Wasser werden die nicht gemacht haben. Gelagert wurde sie beim örtlichen Polizeipräsidium.

Geschrieben

Eine KTU-Untersuchung von einer 4mm M20 (F) Waffe kann ich mir

kaum vorstellen. Eine Verwendung zu einer Straftat ist zwar theoretisch

denkbar, aber ein zuverlässiger Geschoßabgleich an einer (weichen) 4mm-

Bleirundkugel ? Sooo markante Laufspuren gibts da nicht, zudem gibts unzählige

Einsteckläufchen, Übungsadapter, Einsteckpatronen etc. in diesem Kaliber.

Hier eine Eingrenzung des Waffentyps zu machen käme einer Sträflingsarbeit gleich :-)

Svenni

Geschrieben
Eine Verwendung zu einer Straftat ist zwar theoretisch

denkbar, aber ein zuverlässiger Geschoßabgleich an einer (weichen) 4mm-

Bleirundkugel ? Sooo markante Laufspuren gibts da nicht, zudem gibts unzählige

Einsteckläufchen, Übungsadapter, Einsteckpatronen etc. in diesem Kaliber.

Hier eine Eingrenzung des Waffentyps zu machen käme einer Sträflingsarbeit gleich :-)

Svenni

Moin,

ein Geschoßabgleich ist forensisch mit einem geeigneten Vergleichsmakroskop auchbei Diabolos die aus einem LG verschossen wurden möglich.

Die "Sträflingsarbeit" möchte ich in einfachen Worten relativieren:

Die Überprüfung eines 4mm-Geschosses wäre sicherlich kein so großer Aufwand,

weil der Vergleich ja nur mit "Deliktgeschossen" aus offenen Fällen erforderlich wäre.

Und deren Anzahl ist bei 4mm nicht so groß.

Wenn man das Glück hat und mit Systemen wie beispielsweiseIBIS Matchpoint arbeiten zu können, dann wird es noch einfacher.

Grüße

Robert

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