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IGNORED

Garantie or not to Garantie ?


WolfK33

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Hi,

vor etwa einem Jahr habe ich mir eine Mossberg 590 Special Purpose mit Ghost Ring Visierung gegönnt.

Leider schiesst das Ding wie ich hier irgendwo schon mal erwänte viel zu tief, bei Höhenverstellung am Anschlag fehlen auf 25m immer noch 15-20cm. Da Stände auf denen Slugs erlaubt sind hier leider rar gesät sind hat die Testerei, mit besorgen anderer Munition, Probeschiessen usw leider immer ne ganze Weile gedauert.

Heute habe ich mich aufgerafft und das Ding endlich mal zurück zu Frankonia gebracht. Dort war ich dann sehr erstaunt zu hören daß das nach Meinung des Verkäufers kein Garantiefall wäre ! Ich habe die Pumpe jetzt erstmal da gelassen, gemacht werden muss es ja, gehe aber davon aus daß man mir eine Rechnung präsentieren will.

Wie seht Ihr das ? Ich bin der Meinung daß eine Waffe bei der es nicht möglich ist bei voller Ausreizung des Verstellbereichs Zielpunkt und Treffpunkt näher als 15cm auf übliche Entfernungen zusammenzubringen durchaus ein Garantiefall ist. Ich habe auch in US-Foren von diesem Problem gelesen, die Kollegen da schicken ihre Waffen zu Mossberg und erhalten sie auf Garantie repariert zurück.

Also, was meint Ihr, Garantie ja oder nein ? Wenn ja, wie soll ich mich jetzt verhalten ?

Gruß,

Wolf

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Hallöchen,

das Problem mit dem zu tief liegendem Slug kenne ich....seltsamerweise passt das ganze dann beim Plattenlegen mit Schrot.Der Verstellbereich des Ghostringvisieres ist allerdings ein Witz. Die einzige erklährung , die ich vorbringen kann, ist die, das du nicht die Oberkante des Korns mit der Mittelachse des Lochvisieres in Übereinstimmung bringen darfst(wie manns eben gewohnt ist). Versuche mal so zu ziehlen, dass die rote Einlage im Korn komplett den Ring als streifen ausfüllt und somit das zielobjekt faktisch überdeckt.

Ich persöhnlich werde über kurz oder lang sowieso eine Rail aufschrauben und aufs Mäusekino setzen :rolleyes:

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Danke für den Tip, aber ich hätte schon mit dem unteren Ende der roten Einlage zielen müssen, bei 25m und Ring am oberen Anschlag.

Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein, das was mit der Knarre nicht stimmt ist klar.

Keiner eine Meinung zur Fragestellung, Garantiefall oder nicht ?

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Generell eine Waffengarantie über Gesetzeszonen ist immer schwierig, zumal Mossberg selbst seinen Service direkt nur in US/CA anbietet. Übersee-Service ist sehr schwierig, in der Regel übernimmt ein Direktimporter, je nach Vertragskonditionen, auch mal Garantiefälle. Da Frankonia aber eh einen Reparaturservice anbietet und du sie dort gekauft hast, hast du was Gewährleistungsansprüche angeht eh keine große Auswahl. Ansonsten müsstest du mal direkt bei Mossberg bzgl. deinem Problem anfragen, sowie wer zuständig und wie bei Garantienfälle vorzugehen ist (falls keine Hinweise beilagen). Vielleicht bei Frankonia bzgl. der amerik. Nachweise bzgl. Garantiefall nochmals nett anfragen.^^

So oder so hoffe ich das deine Rechnung niedrig bleibt. Viel Glück!

grüße,

zykez

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Frankonia zeigt sich hier nicht kulant?

Ich schließe mich zykez an, bei netter nachfrage sollte bei Frankonia schon was gehen.

( Hast Du in einer Filiale gekauft, oder über den Versand? Hast Du Deine erste Abfuhr über die Zentralwerkstatt in Rottendorf bekommen?)

Ich hatte mal eine zu tief schießende Sig Sauer Pistole.

Sauer hat die Waffe gratis mit einem neuen Korn versehen, mir das alte Korn auch noch gegeben und ein Schussbild erstellt. Alles für mich gratis.

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Moin,

in einer Filiale gekauft und in die selbe Filiale zurückgebracht. War glaube ich sogar der selbe Angestellte wie der der sie mir verkauft hat.

Naja, werde wohl mal abwarten müssen bis sie fertig ist und es dann noch mal versuchen. Ist meiner Meinung nach halt schon ein Mangel...

Zur Not war´s dann halt nicht die erste aber die letzte Waffe von Frankonia.

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Naja, er könnte ja auch die Garantie nutzen, in dem er die Waffe zu Mossberg inne USA schickt, nur ist das einfach zu aufwändig und teuer. Deshalb unterhalten ja auch viele europ.Hersteller Stützpunkte in den USA oder haben Kooperationen mit dortigen Herstellern oder Händlern. Umgekehrt ist das Verhältnis leider etwas geringer anzutreffen.

Aber laut Mossberg's Exportliste ist Frankonia der dt.Partner von Mossberg (kA ob Exklusivvertrieb oder nicht), aber ich würd da nochma etwas nett Druck machen.^^

Zitat: "Dealers are more than just sources for Mossberg's outstanding products. They're a great resource for accurate firearm information and service."

grüße,

zykez

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vor etwa einem Jahr

Leider schiesst das Ding viel zu tief

bei Höhenverstellung am Anschlag fehlen auf 25m immer noch 15-20cm

So wie Du es beschreibst, liegt wohl ein Mangel vor. Die Beweislast, dass die Waffe in diesem Zustand verkauft wurde, trägst allerdings Du.

Die Frage ist, ob Du bereit bist, Deine Ansprüche notfalls "streng nach der Vorschrift" durchzusetzen. Wenn ja, geh zum Anwalt. Wenn nein, bezahl einen BüMa für die Abänderung der Visiereinrichtung.

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So wie Du es beschreibst, liegt wohl ein Mangel vor. Die Beweislast, dass die Waffe in diesem Zustand verkauft wurde, trägst allerdings Du.

Ist die Waffen denn schon älter als 6 Monate ?

Dann ist es u.U. schwierig da was zu machen....

P.S. ich hatte auch mal ein techn. Problem bei einem Jagdrepetrierer in 8x57 IS von Frankonia.

Da hat der Schlagbolzen oft nicht ausgelöst.

Das Problem hatte ich natürlich umgehend (innerhalb von 2-3 Wochen) reklamiert und

man hat das kostenlos nachgebessert.

Wenn du natürlich länger als 6 Monate gewartet hast, dann dürfte es wohl schwieriger werden,

denn nach den 6 Monaten dreht sich die Beweislast zu deinem Nachteil um.

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hi

ich lese hier laufend was von "garantie"

gibt mossberg denn garantie auf seien waffen?

mir waere nichts dazu bekannt ...

auf was du anspruch hast, ist die gesetzliche gewaehrleistung von 24 monaten (heisst in DE glaub ich sachmangelhaftung) gegenueber dem haendler

in diesem fall wohl gegenueber frankonia

die gewaehrleistung soll sicher stellen dass die ware beim KAUF mangelfrei war

da sich ein mangel oft erst spaeter rausstellt und es dann kompliziert ist rauszufinden ob der mangel schon beim kauf vorhanden war gibt es eine beweislastumkehr nach 6 monaten

das heisst bei allen schaeden die innerhalb von 6 monaten auftauchen geht das gericht davon aus dass der schaden schon beim kauf vorhanden war und der haendler muss nachbessern (ausser der haendelr kann beweisen dass der schaden beim kauf noch nicht vorhanden war)

bei allen schaeden die erst nach 6 monaten aufgetreten sind (oder aufgezeigt werden) geht man davon aus dass der schaden beim kauf noch nicht vorhanden war (ausser der kaeufer kann nachweisen dass der schaden doch beim kauf schon bestanden hat)

wenn also der kauf mehr als 6 monate her ist hast du schlechte karten was die gesetzliche gewaehrleistung betrifft

und garantie gibts keine bei mossberg vermute ich mal

gibt es eigentlich bei keinem hersteller, oder?

glock gibt glaub ich 40.000 schuss garantie auf die waffe, aber sonst..

weiss wer was ueber garantien die waffenhersteller anbieten?

waere eine interessante sache

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Moin!

Bitte Garantie und Gewährleistung nicht verwechseln.

Garantie ist eine freiwillige zugesicherte Leistung des Herstellers / Händlers zu seinen in weiten Bereichen frei definierbaren Bedingungen.

Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und gilt 2 Jahre ab Überlassungsdatum des Kaufgegenstandes.

Die Gewährleistung greift bei jedem Mangel, der beim Kauf schon "im Keim angelegt" war und nicht bei nach der Überlassung neu aufgetretenen Mängeln.

Die Gewährleistung wird immer gegenüber dem verkäufer geltend gemacht. Nicht gegenüber anderen Dritten wie dem Hersteller.

Dabei gibt es eine wichtige Frist:

Innerhalb der ersten 6 Monate ist der Verkäufer beweispflichtig dafür, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelfrei war (Dieser Nachweis ist oft sehr schwer zu führen)

Danach von >6 bis 24 Monaten ist der Käufer beweispflichtig dafür, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelbehaftet war. (Dies kann einfach oder auch sehr schwer zu beweisen sein. Ist vom aufgetretenen Mangel abhängig)

Zur Mossberg Flinte mit Ghostring Visier:

Vornehmlicher Einsatzzweck ist das Verschießen von Slugs unter Verwendung der Visierung (Lauf ohne Würgebohrung). Schrot kann auch verschossen werden.

Die Visierung muss einen Verstellbereich aufweisen, der ein Treffen des Zieles auf die üblichen Schussentfernungen (25-100m) zuläßt.

Hat die Visierung keinen ausreichenden Verstellbereich, ist sie mangelhaft.

Die Visierung unterliegt üblicher Weise keinen Veränderungen, was den Verstellbereich anbelangt. Der nachweis dass dieser Mangel bei Übergabe bereits vorhanden war, ist einfach zu führen, soweit keine mechanischen Beschädigungen vorliegen.

Fazit:

Die Waffe ist innerhalb von 24 Monaten ab Kauf dem Verkäufer zusammen mit einer schriftlichen Mängelrüge vorzulegen und zusammen mit einer Fristsetzung zur Nachbesserung aufzufordern.

Schriftlich an den Verkäufer:

Mangel:

Treffpunkt bei maximaler Höheneinstellung auf 25m immer noch 15-20cm zu tief. Der Mangel soll so behoben werden, dass mit üblicher Munition der Treffpunkt auf Entfernungen von 25-100m korrekt einreguliert werden kann.

Der Mangel war schon bei Übergabe vorhanden.

Frist:

Dem Verkäufer wird eine Frist zur Nachbesserung von drei Wochen eingeräumt. Wichtig im Schreiben immer das Fristendedatum aufführen.

Nachfrist:

Nach fruchtlosem Ablauf der Frist wird eine Nachfrist von zwei Wochen eingeräumt. Wichtig im Schreiben immer das Fristendedatum aufführen.

Es wird angedroht, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zurückzuverlangen und Schdenersatz (WBK Gebühren u.s.w.) zu fordern.

Das war´s.

Gruß,

frogger

Nach

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Jetzt muss ich zur Gewährleistung auch meinen Senf abgeben. Gewährleistungsansprüche sind gerichtlich geltend zu machen. Also gibt es nur dann die konsumentenfreundliche Beweislastverteilung, wenn innerhalb der 6-monats Frist der Gang zum Gericht erfolgt ist. Bitte nicht erst am letzten Tag zum Händler gehen und glauben so wäre die Frist gewahrt.

Alex

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Jetzt muss ich zur Gewährleistung auch meinen Senf abgeben. Gewährleistungsansprüche sind gerichtlich geltend zu machen. Also gibt es nur dann die konsumentenfreundliche Beweislastverteilung, wenn innerhalb der 6-monats Frist der Gang zum Gericht erfolgt ist. Bitte nicht erst am letzten Tag zum Händler gehen und glauben so wäre die Frist gewahrt.

hallo

interessant

bei uns in AT:

innerhalb der 6 monate nachweislich ansprueche beim verkaeufer geltend machen

und dann die geltend gemachten schaeden

innerhalb von 12 monaten bei gericht einklagen

wenns um die sachen geht die ohne beweislastumkehr (alos innerhalb 6 monaten) geltend gemacht werden

richtig ist allerdings dass die frist unter voller ausnuetzung der gewaehreleistung von 24 monaten dann wirklich spaetestens 24 monate nach dem gefahrenuebergang (uebernahme der ware, kaufvertragszeitpunkt ist unerheblich) erfoklgen muss

evt ist das bei euch in DE ja anders

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ob der mangel schon beim kauf vorhanden war gibt es eine beweislastumkehr nach 6 monaten

Das ist freilich falsch. Nach 6 Monaten endet diese. Damit ist der Käufer wieder in der Beweispflicht. ;)

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Das ist freilich falsch. Nach 6 Monaten endet diese. Damit ist der Käufer wieder in der Beweispflicht. ;)

hi

boah ...

das ist aber jetzt i-tuepferl reiterei, oder?

aber ich hatte es - fuer nicht juristen - so erklaert dass es verstaendlich war

und richtig erklaert

begrifflich hast du recht

sie gilt in den ersten 6 monaten ...

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Wie seht Ihr das ?

M.E. ist das egal.

Denn wenn Frankonia sich querstellt, musst du deine Ansprüche vor Gericht einklagen. Der Richter kann i.d.R. nicht beurteilen ob ein Mangel vorliegt. Also bestellt er einen Gutachter.

Was der meint zählt.

Und da gilt nach dem was ich so gehört habe in der Waffenbranche gelegentlich das Krähenprinzip ( "In X machen sie keine Gutachten gegen Fa. Y". "Kein Mangel festgestellt"(Drilling mit zwei-Schuss-"Gruppen" um 20 cm))

Mein Tip: Hol deine reparierte Waffe ab. Wenn dir eine Rechnung vorgelegt wird verlang, wie vom Vorredner vorgeschlagen, ganz ruhig den Filialleiter. Schildere ihm deine Sicht der Dinge. Wenn kein einlenken, würde ich sagen, dass ich mich ausser Stande sehe, seinen Betrieb weiterzuempfehlen.

Wenn du notfalls eine Niederlage wegstecken kannst, geh vor Gericht.

Wenn nicht: kauf nächstes mal woanders und freu dich darüber, eine Geschichte auf Lager zu haben, die du in Matchpausen zum Besten geben kannst...

Halt uns auf dem Laufenden!

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  • 3 Wochen später...

So, gestern kam der Anruf die Flinte sei fertig, heute nach Feierabend losgeritten zum abholen.

Erstmal etwas gehalst weil anstatt wie vom entgegennehmenden Mitarbeiter der heute nicht da war angekündigt war nicht Material vom Kornsockel genommen und das Korn dann neu eingepasst wurde sondern einfach das Korn abgefräst wurde, mit dem Ergebnis daß von der roten Einlage vielleicht noch 2-3mm übrig waren. Freundlich meinen Unmut darüber ausgedrückt, der Filialleiter stand auch dabei und entschuldigte sich, der andere Mitarbeiter hätte halt nicht gewusst daß das Abfräsen des Korns die einzige Möglichkeit sei die bezahlbar bliebe. Man bot mir eine Nachbearbeitung an, das restliche Korn anzuschrägen und eine neue rote Einlage, mit durch das Anschrägen grösserer sichtbarer Fläche einzusetzen. Da ich fast 2 Stunden Anfahrt von zuhause habe bot mir der Filialleiter an mir die Flinte mitzubringen wenn er demnächst eh in meiner Gegend wäre. Der freundliche Büchser bot an es gleich zu machen, würde etwa ne Stunde dauern, ich bin dann so lange mit meiner besseren Hälfte zu Ihrer Freude zu IKEA...

Das Ergebnis ist, naja, nennen wirs mal annehmbar, leider nicht mehr leuchtrot wie vorher sondern einfach rot, aber besser als der Ministreifen der vorher noch übrig war.

Nuja, der wirklich sehr freundliche Büchsenmacher meinte dann noch daß er sich jetzt so gar nicht vorstellen könnte wie groß das Korn denn vorher gewesen sei, hat die ursprüngliche Bearbeitung wohl nicht selber gemacht. Praktischerweise standen zwei neue 590A1 im Regal so daß ich es ihm zeigen konnte. Nun zeigte er sich sehr überrascht daß die Visierung so original ist, er wäre der Meinung gewesen daß das Leuchtkorn und Ghost Ring nachträglich angebracht worden wäre.

Da nutzte ich die Gelegenheit und erwähnte mein Erstaunen darüber daß es laut seinem Kollegen kein Garantie/Gewährleistungsfall wäre, eben weil es sich um die Originalvisierung handelt und man damit das Ziel nicht treffen konnte.

"Ach, haben Sie die hier gekauft? Wie lange ist das denn her? Oh, Sie haben den Kaufbeleg mit, prima, den kopiere ich mir eben und dann machen wir das so."

Hat sich dann noch für die Geduld bedankt und die Unannehmlichkeiten entschuldigt und ich habe keinen Cent bezahlt.

Heute also zwei überaus freundliche Mitarbeiter, mit dem Bearbeitungsergebnis bin ich nur bedingt zufrieden, mit dem unkomplizierten und zügigen Service von heute jedoch sehr.

Danke allerseits für die Tips,

Gruß Wolf

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