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IGNORED

Altes Luftgewehr gefunden was ist zu beachten


USA_Urlauber

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Zusammen,

Bekannte haben beim Entrümpeln von "Opa´s" Haus ein altes Luftgewehr gefunden.

Gibt es hierbei was zu beachten???

Ich würde es geschenkt bekommen, habe WBK´s und Sachkunde, kenn mich aber in diesem Fall nicht aus.

Ich weis noch nicht ob Prüfzeichen drauf sind.

Gibt es irgendwelche "alten" die vielleicht zu "stark" sind oder ähnliches und dadurch nichtmehr erlaubnisfrei sind??

Wenn ja wie vorgehen?

Geschrieben
Ich weis noch nicht ob Prüfzeichen drauf sind.

Gibt es irgendwelche "alten" die vielleicht zu "stark" sind oder ähnliches und dadurch nichtmehr erlaubnisfrei sind??

Wenn ja wie vorgehen?

Muessen keine Pruefzeichen drauf sein - das :F: wurde erst um 1970 eingefuehrt und wenn das LG vor diesem Datum in den Handel kam sind Energie und Pruefzeichen wirklich schnurzpiepegal.

Frag nach von wan in etwa das Gewehr ist und dann ists gut. Wenn das Herstellungsdatum fraglich ist un genau in den Zeitraum um 1970 faellt, dann kann eine Anfrage beim Hersteller i.d.R. Gewissheit schaffen.

Geschrieben

Die Regelung im Waffengesetz sieht so aus:

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

1.1

...

1.2 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet [ehemalige DDR] vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;

Geschrieben

Teste das Ding und berechne die Energie

E= 0,5 x m x v² ( m= gewicht in Kg )

bist Du dann unter 7,5J ist alles in Ordnung.

Bist Du darüber würd ich mit meinen Sachbearbeiter sprechen wegen des Eintrags... in die Gelbe das ist kein Problem... und Du bekommst kein Problem bei einer Nachschau.

Geschrieben
Bist Du darüber würd ich mit meinen Sachbearbeiter sprechen wegen des Eintrags... in die Gelbe das ist kein Problem...

Wozu denn das? Das bestimmen der Energie ist zwar ganz nett, aber absolut sinnlos für die rechtliche Bewertung. Ist das Gewehr alt genug, ist die Energie irrelevant. Und ist das Gewehr neuer, dann ist der Stempel "F im Fünfeck" entscheidend. Ohne diesen Stempel ist es WBK-pflichtig. Energie ist auch dann egal.

Erst für ein eventuelles Stempeln des "F" beim Beschussamt muss die Energie unter 7,5 Joule liegen. Vorher bleibt ein "junges" Luftgewehr immer WBK-pflichtig.

Geschrieben

na ja .... aus erfahrung wird man klug... ich hab ein altes walther luftgewehr bj 1952.. also weit vor 1970..

bei der nachschau stellte der beamte fest, dass es kein f zeichen hat und es nicht in der wbk eingetragen war.

also erst mal ärger.... mußte die kosten für den testbeschuß übernehmen... dazu waren zwei beamte nötig...

das ende vom lied, hätte ich nachweislich belegen können, dass es unter 7,5j hat ( schreiben vom büma hätte gereicht ) währen mir keine unkosten und ärger entstanden.

auch ohne f zeichen habe ich dieses luftgewehr nicht eintragen müßen da unter 7,5j... es steht aber im waffenschrank...

also testschuß.. energieberechnung und alles ist gut..

übrigens... früher konnte man kk waffen bei quelle bestellen und keinen hat das gejuckt.. heute sind das die sogenannten schwarzen waffen...

Geschrieben
Ohne diesen Stempel ist es WBK-pflichtig.

Nein, ist es nicht. Wenn es vor 1970 in den Handel kam. D.h. man darf es auch ohne WBK besitzen jedoch nur auf zugelassenen Schießständen benutzen. Falls die Mündungsenergie grösser als 7,5 Joule ist.

Gruß

Sabot

Geschrieben
ich hab ein altes walther luftgewehr bj 1952..

..., dass es kein f zeichen hat und es nicht in der wbk eingetragen war.

das ende vom lied, hätte ich nachweislich belegen können, dass es unter 7,5j hat ( schreiben vom büma hätte gereicht ) währen mir keine unkosten und ärger entstanden.

auch ohne f zeichen habe ich dieses luftgewehr nicht eintragen müßen da unter 7,5j... es steht aber im waffenschrank...

Also irgendwie haut das alles nicht hin...

Ist es älter als 01.01.70, dann ist es ebenso, und damit auch ohne Probleme

mit ohne F und 7,5 J und so weiter...

Deine weiteren Einlassungen dazu kann ich nicht nachvollziehen....

Muß ich aber auch nicht...

Geschrieben
Wer soll die Mündungsenergie ermitteln? Wie?

Da du dich auskennst wird das wohl eine rhetorische Frage sein. Tatsächlich gemessen wird die E10. Siehe dazu Anlage VI zur Beschussverordnung:

Die Bewegungsenergie der Geschosse ist nach folgenden Grundsätzen zu prüfen:
  • Von einer wahllos aus einer Fertigung gegriffenen Waffe wird zunächst das arithmetische Mittel der aus zehn Einzelmessungen resultierenden Geschossenergie (E10) gebildet. Liegt E10 nicht über 5,0 J, so erübrigt sich die weitere Prüfung und es ist als gesichert anzusehen, dass die Bewegungsenergie bei diesem Waffenmodell nicht über 7,5 J liegt. Im anderen Fall sind vier weitere aus der Fertigungsserie entnommene Waffen zu prüfen. Liegt das Gesamtmittel E5 × 10 nicht über 7,5 J und bei keiner der fünf geprüften Waffen die jeweilige obere Toleranzgrenze für 90% der Grundgesamtheit mit einer statistischen Sicherheit von 95% über 8,5 J (E10 + k3, 10 × s10 <= 8,5 J, k3, 10 = 2,36), so gilt die Bewegungsenergie der Geschosse von 7,5 J bei diesem Waffenmodell als eingehalten. Bei nur einer gegenteiligen Feststellung wird das Gegenteil angenommen. Bei den Spielzeugwaffen erfolgt die Prüfung in entsprechender Weise für das Gesamtmittel Ē5 × 10 nicht über 0,5 J. Die Prüfung vier weiterer Waffen aus der Fertigungsserie erübrigt sich, wenn beim ersten geprüften Stück Ē10 nicht über 0,4 J liegt. Die jeweilige obere Toleranzgrenze im obigen Sinne darf nicht über 0,6 J liegen (Ē10 + K3, 10 × S10 ≤ 0,6 J).
  • Wird die Prüfung der Bewegungsenergie der Geschosse von Amts wegen an einem Einzelstück durchgeführt, so gilt der Wert von 7,5 J als nicht überschritten, wenn der aus zehn Messungen resultierende Mittelwert E10 nicht über 8,0 J und die obere Toleranzgrenze für 90% der Grundgesamtheit mit einer statistischen Sicherheit von 95% nicht über 8,5 J liegt (E10 + k3, 10 × s10 <= 8,5 J). Der Wert der Bewegungsenergie von 0,5 J gilt als nicht überschritten, wenn der aus zehn Messungen resultierende Mittelwert Ē10 nicht über 0,55 J und die obere Toleranzgrenze für 90 % der Grundgesamtheit mit einer statistischen Sicherheit von 95 % nicht über 0,6 J liegt (Ē10 + K3, 10 × S10 ≤ 0,6 J).
  • Die Bewegungsenergie der Geschosse wird als halbes Produkt der Masse und des Quadrates der Geschossgeschwindigkeit errechnet. Die mittlere Geschossgeschwindigkeit zwischen zwei Punkten der Geschossbahn geht aus einer Messung der Flugzeit hervor. Gemessen wird die Flugzeit mit einer Lichtschrankenanlage, wobei sich die erste Lichtschranke 0,50 m und die zweite 1,50 m vor der Mündung befinden muss. Als Anzeigegerät ist ein elektronischer Zähler mit einer Zeitauflösung von mindestens 10 × 10-6s zu verwenden. Durch Division der Messstrecke zwischen den zwei Punkten der Flugbahn (1,00 m) durch die gemessene Zeit wird die mittlere Geschwindigkeit errechnet.

Geschrieben
das ende vom lied, hätte ich nachweislich belegen können, dass es unter 7,5j hat ( schreiben vom büma hätte gereicht ) währen mir keine unkosten und ärger entstanden.

Falsch.

Hättest du das WaffG im entsprechenden Punkt gekannt, hättest du keinen Ärger gehabt.

Wie schon oben geschrieben - Lutgewehre, die vor Einführung des F-Zeichens (im Westen bzw. im Osten) in den Handel gebracht wurden, können an Energie haben, was sie haben. Und wenns 200 Joule sind! Frei ab 18.

Geschrieben
bei der nachschau stellte der beamte fest, dass es kein f zeichen hat und es nicht in der wbk eingetragen war.

also erst mal ärger.... mußte die kosten für den testbeschuß übernehmen... dazu waren zwei beamte nötig...

also testschuß.. energieberechnung und alles ist gut..

Hallo fswald

die Beamten kannten das Waffengesetz nicht und drückten dir durch unsinnigen Aktionismuß Kosten aufs Auge, die du nicht übernehmen gemußt hättest. Klarer Verstoß gegen das Waffengesetz seitens der Beamte.

Wie haben die denn die Energieberechnung gemacht? Hatten die ein V0-Meßgerät oder haben die einfach auf ein Brett geschossen und durch die Tiefe des Einschusses festgestellt, daß die V0 unter 7,5J lag? Wäre noch interessant das zu erfahren. Und die Jungs würde ich mal auf ihre Unfähigkeit hinweisen.

Steven

Geschrieben

Hallo Steven,

nein geschätzt haben sie nicht, sie sind mit dem ding zum büma gefahren und haben dort getestet. der büma hat dann eine bestätigung geschrieben und gut war´s.

hat mal schnell 150,27 euros gekostet und ich durfte mir das teil auch noch selbst bei der dienststelle abholen..

gruß

Geschrieben

Hallo fswald

wann war denn das?

Ich behaupte mal, daß die Jungs, falls du dich beschwerst, steif und fest behaupten werden, daß du mit dem Vorschlag und der Bezahlung freiwillig einverstanden warst.

Steven

Geschrieben

na ja es ist jetzt schon (hab gerade auf die rechnung geschaut ) 8 jahre und 4 monate her...

es war die "normale" nachschau ( regelüberprüfung ) nach drei jahren...

mittlerweile würde ich mir das auch nicht mehr gefallen lassen...

damals hatte ich noch nicht soviel erfahrung... und auch noch respeckt vor den beamten...

hat sich mitlerweile ein wenig geändert....

gruß

Geschrieben

Darum Sachen wie ein Luftgewehr gar nicht erst in den Tresor zu den andren Waffen stellen,

sondern in nen alten Kleiderschrank oder so (wenn Minderjährige keinen Zugriff haben ist das

bezüglich Aufbewahrung rechtlich ausreichend). Die Kompetenz einiger Kontrolleure kann man ja erahnen, wie man

an deinem Fall sieht. Darum unnötige Fragen vermeiden.

Svenni

Geschrieben
Darum Sachen wie ein Luftgewehr gar nicht erst in den Tresor zu den andren Waffen stellen,

sondern in nen alten Kleiderschrank ...

Genau so! Ebenso die Gasplempen und die Perkussionshinterlader (Sharps, Gallagher ...). Das sind für die 1-Euro-Jobber-Kontrolleure gefährliche Grosswildbüchsen. :ridiculous:

Ausserdem nimmt mir niemand ausser der Polizei eine Waffe mit und fährt damit durch die Weltgeschichte! :contra:

Geschrieben

Ausserdem nimmt mir niemand ausser der Polizei eine Waffe mit und fährt damit durch die Weltgeschichte! :contra:

und wenn es dein sachbearbeiter währe der dir dass teil mitnehmen will ??

gut bei mir wahren es "nur" normale beamte allerdings mit allen rechten für diesen fall ausgestattet ( nachschau, aufbewahrungskontrolle der waffen und des pulvers usw.)

Gruß

Geschrieben
und wenn es dein sachbearbeiter währe der dir dass teil mitnehmen will ??

Der dahrf das auch nicht!

Wo kommen wir hin, wenn in diesem Land jeder Popelbeamte Polizeigewalt hätte! Eigentum ist Eigentum und per Gesetz geschützt.

Geschrieben
... Eigentum ist Eigentum und per Gesetz geschützt.

Das Eigentum ist durch das BGB geschützt. Hier geht es um das Waffengesetz.

In diesem Diskussionsfaden dringt viel Wochenend- und Feiertags-Stammtischwissen durch, "steven" nehme ich hier mal aus. Auch vor acht Jahren war nur das Beschussamt oder das LKA für eine rechtssichere Mündungsenergieprüfung zuständig. ;)

Geschrieben
na ja es ist jetzt schon (hab gerade auf die rechnung geschaut ) 8 jahre und 4 monate her...

es war die "normale" nachschau ( regelüberprüfung ) nach drei jahren...

Wo, in Österreich?

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