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IGNORED

mehrere Voreinträge einmal bezahlen?


low-ready

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Geschrieben

Hallo, ich möchte mir morgen 5 Voreinträge bei meinem SB abholen.

Dazu muss eine neue Grüne WBK ausgestellt werden(alte ist voll)

Ich beantrage 2 HA Langwaffen und 3 bedürfnisfreie Kurzwaffen(4mmM20 usw)

Ich habe mal gelesen das im Prinzip nur für einen Voreintrag bezahlt werden muss?

Ist das richtig? oder tritt dieser Fall nur bei Austellung eines WBK Folgedokumentes ein?

Wenn es so ist. Wo kann ich das nachlesen und den SB darauf aufmerksam machen.

Geschrieben
Hallo, ich möchte mir morgen 5 Voreinträge bei meinem SB abholen.

Dazu muss eine neue Grüne WBK ausgestellt werden(alte ist voll)

Ich beantrage 2 HA Langwaffen und 3 bedürfnisfreie Kurzwaffen(4mmM20 usw)

Ich habe mal gelesen das im Prinzip nur für einen Voreintrag bezahlt werden muss?

Ist das richtig? oder tritt dieser Fall nur bei Austellung eines WBK Folgedokumentes ein?

Wenn es so ist. Wo kann ich das nachlesen und den SB darauf aufmerksam machen.

WaffV (Kostenverordnung) ist noch in DM also durch zwei teilen.

Ausstellen WBK 110DM

Eintrag pro Waffe normal 25DM

Genaueres kann ich dir nicht sagen, weil ich schon oft genug erlebt habe, dass die Ämter das unterschiedlich auslegen.

Geschrieben
Aber wenn auch BEdürfnisfrei, doch ein Eintrag auf der WBK, aber auch da wird es Unterschiede geben...

Klar, Unterschiede hast Du überall. Ich habe vor einiger Zeit zwei originale 4mmM20 vom verstorbenen Vater eines Arbeitskollegen direkt ohne Voreintrag mit Munerwerb in die grüne bekommen. Alles mit beiden Sachbearbeiterinnen aus zwei verschiedenen Landkreisen abgesprochen, keine Probleme.

Geschrieben

Das ist von SB zu SB unterschiedlich.

Bei mir wird es jedoch so gehandhabt. Ob ein Voreintrag oder zwei spielt gar keine Rolle. Auch nicht wie viele Stempel gemacht werden (bei vielen kostet ja der Munerwerbsstempel extra was ich als so gelesen habe). Einmal 20€ und gut.

Geschrieben

War bei uns nie anders, EWB oder MUN, jeweils eine Amtshandlung = ein Preis, dabei ist es egal ob eine neue WBK gebraucht wird. Was mich stutzig macht, wenn das Erwerbsstreckungsgebot auch auf die WBK gelb angewendet wird, deren Waffen ja auch (einzel)bedürfnisfrei sind, wieso sollte es dann bei anderen solchen Waffen nicht auch gelten ?

Geschrieben
War bei uns nie anders, EWB oder MUN, jeweils eine Amtshandlung = ein Preis, dabei ist es egal ob eine neue WBK gebraucht wird. Was mich stutzig macht, wenn das Erwerbsstreckungsgebot auch auf die WBK gelb angewendet wird, deren Waffen ja auch (einzel)bedürfnisfrei sind, wieso sollte es dann bei anderen solchen Waffen nicht auch gelten ?

Die neue Gelbe WBK ist eine "Sportschützen WBK". Also sind die Waffen nicht bedürfnisfrei, sondern das Bedürfnis ist das Sportschießen

Die bedürfnisfreien 4mm Waffen haben wenn man so will eigentlich keinen Sinn, außer vielleicht Sammeln oder einfach "haben wollen".

Mal sehen, ich werd mal berichten wie es mir ergangen ist.

Geschrieben
Die bedürfnisfreien 4mm Waffen haben wenn man so will eigentlich keinen Sinn, außer vielleicht Sammeln oder einfach "haben wollen".

Na da haben wir doch schon zwei gute Argumente :rolleyes: Von wegen keinen Sinn :acute:

Ich habe die beiden Plempen aus sentimentalen Gründen meines Arbeitskollegen übernommen. Er wollte nicht, dass das Erbe seines Vaters vernichtet wird und er sie auch mal immer wieder in die Hand nehmen kann.

R.I.P.

Geschrieben

Die 2/6er Regelung greift nur bei Sportschützen und ihren Bedürnisen. Sogenannte " freie waffen" , die 4mm müssen alle einen F-Stempel haben um Bedürnisfrei zu sein, unterliegen den Kriterien eben nicht. Das musste ich meinem SB auch langwierig beibringen. Seine Wünsche, 2HA und einige 4mm Waffen, kann er haben, die HA unterliegen dem Erwerbsstreckungsgebot, die 4mm Waffen nicht. Habe selber noch 2 von denen und hatte genau wegen der 2/6er Regelung probleme mit meinem SB. Die Einträge kosteten gleich viel, egal wie viele Voreinträger ich wollte. Der Hohn war, der SB bot mir an 8 Voreinträge zu machen, um mir bei den 4 die ich dann nahm nachher zu sagen ich darf nur 2 in 6 Monaten kaufen. Er hätte mir also 4 Voreinträge zum Zwecke des Verfalls ausgestellt......Aber mein SB ist ne Nummer für sich, der ist immer sehr Kreativ.........

Geschrieben
Scheint ja ein echter Kaufmann zu sein. <_<

Wie mein SB.

Als ich Die Sachverständigen WBK beantragt habe, habe ich nach der Gebühr gefragt.

SB hat dann auf seiner Kostenliste nachgeschaut und sagte: Die SV WBK habe ich nicht auf meiner Liste,

aber die kostet 204€ wie die Sammler WBK ist ja das gleiche Dokument.

Ich: Aha, die SV WBK ist in der Kostenverordnung separat aufgeführt.

Als der SB nachgeschaut hatte, meinte er: also gut, 90€, weiter gehe ich im Preis nicht runter.

Schnuffi

Geschrieben
Wie mein SB.

Als ich Die Sachverständigen WBK beantragt habe, habe ich nach der Gebühr gefragt.

SB hat dann auf seiner Kostenliste nachgeschaut und sagte: Die SV WBK habe ich nicht auf meiner Liste,

aber die kostet 204€ wie die Sammler WBK ist ja das gleiche Dokument.

Ich: Aha, die SV WBK ist in der Kostenverordnung separat aufgeführt.

Als der SB nachgeschaut hatte, meinte er: also gut, 90€, weiter gehe ich im Preis nicht runter.

Schnuffi

Türkisch Bazar :ridiculous: Ich liebe das orientalische Deutschland. Ach ne, moment mal, ist der Orient nicht bald EU? also alles normal?

Ach, das gehört hier nicht hin!

Geschrieben

Wenn sich der SB an die noch immer gültige Kostenverordnung zum Waffengesetz steht zu Voreinträgen:

10. Eintragung in eine bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte

a)einer Berechtigung zum Erwerb einer oder mehrerer Waffen: Gebühr in Höhe der Gebühr für die jeweilige Waffenbesitzkarte

Und die WBK kostet:

1. Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (§ 28 Abs. 1 WaffG) DM 110,-
Geschrieben

Ich habe heute morgen für zwei Voreinträge einmal gezahlt, also quasi 50% Ermässigung erhalten. Insbesondere wertvoll, da einer über das Regelkontingent hinausging. Bei der Eintragung läuft es bei meiner Behörde genauso und ich muss nicht beide Waffen gleichzeitig eintragen lassen, ich habe heute morgen eine Woche Verzug eingeräumt bekommen.

Geschrieben

War heute da. Die beiden Halbautomaten kein Problem. Neue WBK mit den Voreinträgen konnte ich gleich mitnehmen.

Bei den 4mmM20 Waffen war er sich nicht sicher, wie die Gebühren sind und wie der genaue aktuelle rechtliche Status der 4mmM20 Waffen ist. Ist seiner Aussage ewig her, dass sich jemand sowas gekauft hat.

Meinte erst die gehen vielleicht auch auf Gelb, dann ebend auf Grün.

Muss aber bei meiner Behörde für jeden Voreintrag extra bezahlen. Dagegen machen kann ich auch nix.....

Das kam ihm bei den 4mmM20 Waffen aber auch etwas komisch vor, das da für eine "Spielzeugwaffe" der Voreintrag genauso viel kostet oder sogar mehr wie die ganze Waffe.

Deswegen wird er sich erstmal informieren. Ich ruf da demnächst nochmal an und frag was Sache ist :huh:

Das man für 2 Voreinträge nur 1x bezahlt kenn ich auch. Mein alter SB in Meck Pomm erwähnte sowas. Ist wirklich von SB zu SB unterschiedlich.....

Wobei ich mich nicht beschweren will, der Mann handelte bis jetzt immer äußerst korrekt.

Geschrieben

Hier mal ein Bild, was auf so einer WBK draufsteht:

wbk4mm.jpg

Wie die richtigen Waffen auch können auch einige 4mm Waffen auf gelbe WBK erworben werden. Meiner Meinung nach gilt dort das Erwerbsstreckungsgebot nicht, weil dieses nur das Bedürfnis einschränkt (Sportschützenbedürfnis nur für 2 Waffen pro Halbjahr), die 4mm Waffen aber bedürfnisfrei sind. Allerdings ist dies sicher nicht unumstritten.

In NRW gibt es in der AVerwGebO einen eigenen Gebührenposten für diese Waffen. Da dort das Bedürfnis nicht geprüft wird sind die Verwaltungsgebühren etwas niedriger.

Geschrieben

Sonderbare Auflage. <_<

Das Erwerbsstreckungsgebot gilt in allen Bedürfnisfällen des § 14 WaffG, also auch bei der (neuen) gelben WBK ! Durch die Umformulierung zum 01.04.2008 wurde dies vom Gesetzgebers nochmals verdeutlicht.

Geschrieben

Also so auf die schnelle hab ich in der WaffKostV unter Feste Gebühren folgendes gefunden:

10. Eintragung in eine bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte

a) einer Berechtigung zum Erwerb einer oder mehrerer Waffen Gebühr in Höhe der Gebühr für die jeweilige Waffenbesitzkarte

B) der Berechtigung zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine oder mehrere Waffen nach § 28 Abs. 5 Satz 1 WaffG 35,-

naja die ist zwar noch von dunnemals aber das würde bei bestehender WBK bedeuten: soviel wie draufgeht zum Einheitspreis- oder?

Geschrieben
Hier mal ein Bild, was auf so einer WBK draufsteht:

Aus persönlicher Ansicht kann ich berichten, dass die 4mm-WBK solche amtlichen Eintragungen nicht haben muß. Irgendwie auch logisch, da das aus dem WaffG sowieso hervorgeht (7,5 Joule, F-Zeichen).

Beispiel für Eintragungskosten (3 x 4mm): ca. 120 Euro WBK+Voreinträge, ca. 38 Euro Eintrag der 3 Waffen (alle auf einmal)

Lt. Auskunft SB und eines 4mm-"Sammlers" gibt es diese Waffen nur auf grün. Rat des Sammlers: Wenn Voreinträge gemacht werden, dann gleich die ganze WBK vollmachen, damit es nicht soviel kostet.

MfG

Gruger

PS: der Sammler ist auch Sportschütze und hat eine gelbe Karte (nur eben keine 4mm drauf). Sinn hätte der Eintrag auf gelb, wenn es 4mm mit E>7,5 Joule sind und diese sportlich genutzt werden (können).

Geschrieben

Sicher kann man bestimmte 4mm Waffen auch auf die gelbe WBK kaufen. Einschüssige, oder z.B. das Unterhebelgewehr von Erma. Disziplin sollte es doch irgenwie geben. Andere (mehrschüssige Kurzwaffen) natürlich nicht. Da brauchst grün mit Voreintrag.

Geschrieben

Ja, Disziplinen gibt es (DSU jugendgerechte Disziplinen, "Zimmerstutzen").

Mit dem Eintrag auf gelb würde ich mich jetzt nicht streiten wollen. Wenn jemand einen Einzellader/Repetier-LW in 4mm auf gelb eintragen will, dann sollte er das halt (sicherheitshalber) mit dem SB vorher klären.

btw: Wie würdet ihr den Revolverkarabiner HS 34 (PTB 666) einsortieren? Grün oder gelb? :huh:

http://www.zentralzuender.de/42191.html (Abb. 76)

Ich war evtl. auch etwas auf der falschen Spur, da der "Sammler" vorwiegend KW hat. Auskunft SB bezog sich auch nur auf meine Waffen (KW), also nicht wirklich aussagekräftig (wieder erst geschrieben, dann nachgedacht)...

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