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IGNORED

Welche RV wer ist bei Advo?


sas26

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich habe ein (wie ich finde) sehr gutes Angebot für eine RV bei Advo.... Firmen und Privat in einem (inkl. Freundin). RA - AV 150 Euro SB für komplett 280 Euro p.A.

Jetzt habe ich dort gefragt ob "Waffenrecht" auch mit drin ist, hier die Antwort von meinem Spezi:

also folgendermaßen, über das Verwaltungsrecht ist das mitversichert, aber erst wenn es gerichtlich zur Sache geht und nur wenn du als Privatperson agierst. Also wenn die Verwaltung das ablehnt und du vor Gericht ziehen möchtest ist es mitversichert!

Ich blick da nicht durch, kann mir das mal einer so erklären das ich das auch verstehe (wie in der ERGO-Werbung ) :ridiculous:

Gruß

Geschrieben

Ich zahle bei der ARAG für Privat, Beruf, Verkehr, Miete, (Verwaltung & Waffen sind mit drin) mit 150 Euro SB 208Euro im Jahr. Ich habe die Versicherung nun gekündigt, mich nerven die jährliche Erhöhung..

Banken, Versicherungen, Verbrecher...

Ob die im Zweifelfsfall zahlen, weiß man nicht, ich gehe nicht von aus... die winden sich wegen irgendeiner Vertragsklausel wieder raus...Wenns ums kassieren geht ,sind die schnell, wenns ums Bezahlen geht, finden die immer nen Weg es zu vermeiden.

Geschrieben
Bei uns kostet der günstigste Vertrag 134,20 € jährlich.

Maximalbeitrag ist 213,-- € jährlich.

Verwaltungsrechtsschutz in allen Sachen eingeschlossen.

Waffen- Jagd- und Sprengstoffrecht natürlich dabei.

Gruß

Michael

Ich habe das mal kurz überflogen. Welchen Tarif muss ich wählen wenn ich unter sechzig bin und alle Risiken inkl. Waffenkram abdecken möchte, die Frau muss mitversichert sein.

Geschrieben
Ich habe das mal kurz überflogen. Welchen Tarif muss ich wählen wenn ich unter sechzig bin und alle Risiken inkl. Waffenkram abdecken möchte, die Frau muss mitversichert sein.

Jetzt kommt es nur noch darauf an, ob Du im öffentlichen Dienst tätig bist oder nicht, oder ob Du selbständig bist.

Dementsprechenden Antrag herunterladen, der Rest sollte selbsterklärend sein.

Die Tarife

Du brauchst die RA 23 (19 als Selbständiger) und die 27, einfach zusammenzählen!

Gruß

Michael

Geschrieben
Jetzt kommt es nur noch darauf an, ob Du im öffentlichen Dienst tätig bist oder nicht, oder ob Du selbständig bist.

Dementsprechenden Antrag herunterladen, der Rest sollte selbsterklärend sein.

Die Tarife

Du brauchst die RA 23 (19 als Selbständiger) und die 27, einfach zusammenzählen!

Gruß

Michael

Danke, ist in der Tat selbsterklärend. Ich hatte eben nur schnell zwischen Tür und Angel geschrieben. Ich habe derzeit die Örag Waffenrechtsschutzvers. und bin eh auf der Suche nach einer Rechtsschutzversicherung die alles abdeckt und werde mir von Dir angebotene HUK Coburg Variante am Wochenende mal genauer anschauen und mit anderen Angeboten vergleichen.

Sollte ich mich für die Huk Coburg entscheiden möchte ich auch, dass Du davon profitierst. Ergibt sich das aus dem Formular das Du anbietest oder wie stelle ich das sicher?

Geschrieben
Sollte ich mich für die Huk Coburg entscheiden möchte ich auch, dass Du davon profitierst. Ergibt sich das aus dem Formular das Du anbietest oder wie stelle ich das sicher?

Danke, das freut mich sehr!

Einfach an meine Adresse senden, dann klappt das schon.

Muß es ja auch noch in die Technik eingeben, bearbeiten usw.

Gruß

Michael

Geschrieben
Jetzt kommt es nur noch darauf an, ob Du im öffentlichen Dienst tätig bist oder nicht, oder ob Du selbständig bist.

Dementsprechenden Antrag herunterladen, der Rest sollte selbsterklärend sein.

Die Tarife

Du brauchst die RA 23 (19 als Selbständiger) und die 27, einfach zusammenzählen!

Gruß

Michael

Hallo Michael,

wo steht bitte im Antrag, dass der Rechtschutz für Waffenangelegenheiten mit drin ist. Ich finde jedenfalls in dem pdf-Tarifformular nichts darüber. Da heißt es nur Privat RS usw.

Gruß,

guardde

Geschrieben
Verwaltungsrechtsschutz in allen Sachen eingeschlossen.

Waffen- Jagd- und Sprengstoffrecht natürlich dabei.

Keine verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, wenn ich das richtig lese. ;)

Verwaltungsrechtsschutz ist allerdings auch bei anderen Versicherern eingeschlossen, auch im Widerspruchsverfahren, nur der Vollständigkeit halber.

@sas26: Bei Dir ist das Widerspruchsverfahren scheinbar nicht eingeschlossen, sondern die RS greift erst beim gerichtlichen Stadium.

Geschrieben
wo steht bitte im Antrag, dass der Rechtschutz für Waffenangelegenheiten mit drin ist. Ich finde jedenfalls in dem pdf-Tarifformular nichts darüber. Da heißt es nur Privat RS usw.

Es handelt sich hierbei um die Erweiterung "Rechtsschutz Plus".

Da ist der Verwaltungsrechtsschutz für Waffenangelegenheiten enthalten , auch im Widerspruchsverfahren in dem der Klage

vorgeschalteten Widerspruchsverfahren.

Gruß

Michael

Keine verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, wenn ich das richtig lese. ;)

Aber doch, selbstverständlich!

Gruß

Michael

Geschrieben

So wie ich mich mal informierte, deckt der RS nur Verwaltungsrecht im Waffenrecht und eben kein Strafrecht bei Vorsatztaten, sondern lediglich fahrlässige Verstöße gegen das WaffG und diese Variante ist äußerst selten.

Ich würde eine RSV vevorzugen, die auch das Strafrecht im WaffG einschließt.

Geschrieben
So wie ich mich mal informierte, deckt der RS nur Verwaltungsrecht im Waffenrecht und eben kein Strafrecht bei Vorsatztaten, sondern lediglich fahrlässige Verstöße gegen das WaffG und diese Variante ist äußerst selten.

Ich würde eine RSV vevorzugen, die auch das Strafrecht im WaffG einschließt.

Sehr interessantes Thema, dass mich auch interessiert. Bisher habe ich das so verstanden, dass der Vorsatz doch erst einmal bewiesen werden muss. Wenn ich obsiege kann ich doch nicht vorsätzlich gehandelt haben?

Klärt mich auf wenn ich falsch liege.

Wie bereits erwähnt bin ich im Moment auf der Suche nach einer Rechtsschutzversicherung. Allerdings möchte ich eine Versicherung abschließen die ohne wenn und aber leistet wenn es nötig wird. Das sind mir ein paar Euro wert.

Geschrieben
So wie ich mich mal informierte, deckt der RS nur Verwaltungsrecht im Waffenrecht und eben kein Strafrecht bei Vorsatztaten, (...)

Welcher seriöse Versicherer versichert denn Vorsatztaten?

Geschrieben
Bisher habe ich das so verstanden, dass der Vorsatz doch erst einmal bewiesen werden muss.

Es wird doch bei einem Verstoß in der Regel immer eine Vorsatztat angezeigt.

Wenn ich obsiege kann ich doch nicht vorsätzlich gehandelt haben?

Es gibt doch auch andere Gründe die zur Einstellung des Verfahrens führen können.

Geschrieben
Welcher seriöse Versicherer versichert denn Vorsatztaten?

Von der ARAG, oder auch ÖRAG (weiß nicht mehr genau) wurde mir mal gesagt, dass hier Taten die auch fahrlässig begangen worden sein können, mitversichert sind.

Schriftlich habe ich dazu bisher noch nichts gefunden, vielleicht weiß hier jemand mehr.

Interessant wäre dann ja auch, wie es sich verhält, wenn die Fahrlässigkeit durch das Gericht verneint wird.

Geschrieben

Abhängig von den vereinbarten Bedingungen: stellt das Gericht irgendeine Vorsatzform fest, entfällt regelmäßig die Kostentragungspflicht des Versicherers. Ob der Versicherer beim Vorwurf einer Vorsatztat in Vorleistung (und später bei Verurteilung wg. Vorsatz zurückfordert) geht wird auch vereinbart.

Geschrieben
Von der ARAG, oder auch ÖRAG (weiß nicht mehr genau) wurde mir mal gesagt, dass hier Taten die auch fahrlässig begangen worden sein können, mitversichert sind.

Schriftlich habe ich dazu bisher noch nichts gefunden, vielleicht weiß hier jemand mehr.

Interessant wäre dann ja auch, wie es sich verhält, wenn die Fahrlässigkeit durch das Gericht verneint wird.

Zumindest bei uns ist das so.

Fahrlässigkeit -auch grobe- ist eingeschlossen, Vorsatz nicht.

Vorsatz ist bei allen Versicherungen ausgeschlossen.

Gruß

Michael

Geschrieben

Es gibt Strafrechtsschutz, die auch bei Straftaten in Vorleistung geht, bis man rechtskräftig verurteilt wird.

Dann darf man die Kosten zurück zahlen.

Da aber mit Hilfe eines erfahrenen Fachanwalts viele Verfahren vorgerichtlich "geklärt" werden, macht

solch eine Strafrechtsschutz durchaus Sinn.

Steuerhinterziehung wäre ein Beispiel, welches man nur vorsätzlich begehen kann. Wenn ich Selbständige

versichere ist dies immer ein gutes Argument den Strafrechtsschutz einzuschließen.

Geschrieben

Ich habe über mein DWJ Abonnement einen Rechtschutz bei D.A.S. abgeschlossen, und dazu den Baustein "Spezial-Straf-Rechtsschutz für Nichtselbständige" dazugenommen. Deckt also auch die Fälle ab, bei denen Vorsatz vorgeworfen wird. Nur wenn man dann auch wegen Vorsatz verurteilt wurde muss man zurückzahlen. Kostet €43,33 extra.

Geschrieben

Es gibt Versicherer, die über den Spezial Strafrechtsschutz (nicht nur Strafrechtsschutz, der deckt einfach gesagt nur auch fahrlässig begehbare Vergehen ab) den Strafvorwurf von Vorsatzdelikten einschließen, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt ist. Sollte man tatsächlich wegen Vorsatz verurteilt werden zahlt man zurück, da Vorsatz nicht versichert ist. Lässt sich der Vorsatzvorwurf nicht aufrecht halten übernimmt die RS die Kosten, wie Spooky schon erläutert hat.

Am besten bei seinem Versicherer nachfragen, ob Spezial Strafrechtsschutz eingeschlossen ist oder über eine Leistungserweiterung eingeschlossen werden kann.

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