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IGNORED

Kein Verein, kein Verband in Deutschland


Buffon

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten Tag!

Mein Verein ist eine schöne Schießstätte in meiner Nähe, jeder darf dort schießen.

Nicht Vereinsmitglieder kaufen eine 10er Karte und los geht es.

BDMP, Jäger und Wachschutz mieten die Schießstätte tageweise an.

Wenn ich den Verein verlasse, meldet mein Verein das der für mich zuständigen Behörde.

Jetzt würde ich aber gerne keinem neuen Verein und Verband beitreten, sondern nur noch 10er Karten lösen.

Ist das im Waffenrecht zulässig oder kommt die für mich zuständige Behörde und zweifelt mein Bedürfnis an?

Dann noch eine Frage zu den beiden Sportwaffen, die ich über den Verband bewilligt oder befürwortet bekommen habe.

Der normale Weg wäre ja, ich komme mit einer Waffe nicht zurecht, würde das meinem Verband mitteilen, der Verband würde dem Anliegen von mir zustimmen und ich würde meine alte Waffe verkaufen und mir eine neue anschaffen (mit Verbandsbestätigung und Voreintrag). Wie wäre denn der Weg ohne Verein und ohne Verband?

Gruß

Geschrieben
Ist das im Waffenrecht zulässig oder kommt die für mich zuständige Behörde und zweifelt mein Bedürfnis an?

Das ist waffenrechtlich zulässig, aber schwer zu begründen und daher wird die Behörde vermutlich Dein Bedürfniss anzweifeln. Ob Du über §8 glaubhaft machen kannst, dass Dein Bedürfnis weiter besteht kann ich nicht beurteilen, aber ich würde es lassen.

Wie wäre denn der Weg ohne Verein und ohne Verband?

Begründung nach §8, aber der ist ziemlich ausgehölt und besteht IMHO nur noch, damit Du (zumindest) theoretisch nicht einem Verband angehören musst, denn dazu kann Dich nach GG keiner zwingen. In der Praxis halte ich das aber für ziemlich chancenlos.

Geschrieben
Ohne Verband kannst Du an keinen Wettkämpfen teilnehmen und bist daher kein Sportschütze. Wozu brauchst Du dann eigene Waffen?

Wo nimmst Du nur dieses Fachwissen her?

Geschrieben

:gutidee: hola amigo Buffon,

Du musst dem Amt beweisen dass Du noch aktiv am Sportschiessen teilnimmst-ohne Verein/Verband-d.h. Schiessbuch führen.

saludos de pancho lobo-der auch Rodneys Meinung zu §8 WaffG teilt- :hi::drinks:

Geschrieben

Hallo Buffon,

sportliches Schießen muss nicht auf Wettkämpfe ausgerichtet sein. Wie für alle anderen Sportarten auch, gibt es für das Sportschießen vielfältige Gründe und sei es ausschließlich zur Erlangung körperlicher Fitnes oder zur Entspannung.

Nach der (noch nicht geltenden !) WaffVwV wird dem vereinslosen Sportschützen der Umgang mit Waffen unmöglich gemacht und dem verbandslosen ganz erheblich erschwert. Das Verfahren hat keinerlei gesetzliche Grundlage und ist nach meinem Verständnis verfassungswidrig. Falls Du aus dem Verein austrittst, würde ich unbedingt als Nachweis weiterhin ein Schießbuch führen. Trotzdem ist es möglich, dass letztendlich bei einem Widerruf Deiner Erlaubnisse die Verwaltungsgerichte bemüht werden müssen - mit zweifelhaftem Ausgang. Mich ärgert die Angelegenheit maßlos ! Irgendwann dürfen die (von Steuergeldern bezahlten) öffentlichen Straßen nur noch von Mitgliedern eines (privaten) Automobilclubs benutzt werden. Wer da "Hurra" schreit, ist schon klar.

Viele Grüße - sundance

Geschrieben
Guten Tag!

Mein Verein ist eine schöne Schießstätte in meiner Nähe, jeder darf dort schießen.

Nicht Vereinsmitglieder kaufen eine 10er Karte und los geht es.

BDMP, Jäger und Wachschutz mieten die Schießstätte tageweise an.

Wenn ich den Verein verlasse, meldet mein Verein das der für mich zuständigen Behörde.

Jetzt würde ich aber gerne keinem neuen Verein und Verband beitreten, sondern nur noch 10er Karten lösen.

Ist das im Waffenrecht zulässig oder kommt die für mich zuständige Behörde und zweifelt mein Bedürfnis an?

Dann noch eine Frage zu den beiden Sportwaffen, die ich über den Verband bewilligt oder befürwortet bekommen habe.

Der normale Weg wäre ja, ich komme mit einer Waffe nicht zurecht, würde das meinem Verband mitteilen, der Verband würde dem Anliegen von mir zustimmen und ich würde meine alte Waffe verkaufen und mir eine neue anschaffen (mit Verbandsbestätigung und Voreintrag). Wie wäre denn der Weg ohne Verein und ohne Verband?

Gruß

Ohne Verband und ohne Verein kannst du den Ballermann abgeben !!! Also neuer Verband und neuer Verein !! dann kannst du den Ballermann behalten !!

Geschrieben

Es gibt beim BDMP die Möglichkeit, als Einzelmitglied (ohne Vereinszugehörigkeit) dem Verband anzugehören und an Landesmeisterschaften teilzunehmen.

Aber bei dem aktuellen Trend in der Gesetzgebung würde ich nicht einfach auf Verein und Verband verzichten.

Evtl. einen neuen Verein suchen oder selber gründen (SLG-Gründung geht beim BDMP recht problemlos).

Der Einzelne ist (z.B. beim Bedürfnisnachweis) leichter angreifbar....

Bei uns haben sich ein paar Gleichgesinnte als SLG zusammengetan und 1 x / Monat haben wir den Stand für uns. Ist jedesmal ein schöner Abend.

Geschrieben

Dass die Angelegenheit schwierig ist, habe ich mir schon gedacht.

Aber halten wir mal fest, es wäre waffenrechtlich zulässig, aber in der Praxis chancenlos.

Schiessbuch führen.

Beim Verwaltungsgericht mit zweifelhaftem Ausgang.

Schön wäre, wenn jemand der hier mitliest, schon so eine Erfahrung gemacht und von seinen Erlebnissen berichten würde.

So eine Art Anleitung wie z.B. Schießbuch führen, sich auf den zuständigen Paragraphen zu berufen, eben von seinen im Grundgesetz verankerten Rechten Gebrauch zu machen, ohne dass das Verwaltungsgericht bemüht werden muss.

Mir geht es in diesem Thema nicht darum, warum ich nicht im Verein oder Verband sein möchte, das wäre ein anderes Thema, sondern ob die Möglichkeit besteht oder ob die Möglichkeit rein theoretischer Natur ist.

Gruß

Geschrieben
Evtl. einen neuen Verein suchen oder selber gründen (SLG-Gründung geht beim BDMP recht problemlos).

Der Einzelne ist (z.B. beim Bedürfnisnachweis) leichter angreifbar....

Kann es sein, dass du nicht auf dem neusten Stand bist? SLGen nur noch als e.V.

BBF

Geschrieben
Guten Tag!

...

hi !

Ich kenne den Verein. Warum bleibst Du nicht drin ? Dann gibts auch keinen Streß mit der Behörde.

Gruß

Jürgen

P.S. Andere Möglichkeit: Mit sechs anderen zusammen eigenen Verein gründen und sich irgendwo einmieten

Geschrieben
:confused::shok:

Ist schon ein paar Tage her, dass wir unsere gegründet haben.

Nun, es kann nicht schaden sich damit zu beschäftigen, denn es geht auch das Gerücht, dass die SLGen aufgefordert werden dies zu ändern. Ist allerdings nur ein Gerücht.

BBF

Geschrieben

Guten Morgen,

nun ich glaube, einige hier verstehen mein Anliegen und andere wiederum nicht (wie so oft im Leben :traurig_16: ).

Mir geht es nicht darum, einen neuen Verein zu gründen oder dem BDMP, BDS, WSB usw. beizutreten, sondern nur darum, ob es möglich ist, ohne Verein und ohne Verband meinem Hobby nachzugehen.

Was auch beinhalten würde, dass ich die ein oder andere Waffe auch mal verkaufen und neue dazu kaufen möchte.

Ich stell mir das so vor: der Gang zum Sachbearbeiter mit dem Schießbuch in der Hand, das Polizeiliche Führungszeugnis liegt schon vor, er trägt mir die von mir legale gewünschte Waffe ein und gut ist es gewesen ohne große Diskussionen über Sportordnungen etc.

Diese ganze Gängelei vom Verband und Verein geht dem ein oder anderen Schützen halt auf den Geist.

Gruß

Geschrieben
Ich stell mir das so vor: der Gang zum Sachbearbeiter mit dem Schießbuch in der Hand, das Polizeiliche Führungszeugnis liegt schon vor, er trägt mir die von mir legale gewünschte Waffe ein und gut ist es gewesen ohne große Diskussionen über Sportordnungen etc. Diese ganze Gängelei vom Verband und Verein geht dem ein oder anderen Schützen halt auf den Geist.

Vergiss es. Lies Dir am besten mal die Teile zum §8 im Entwurf zur WaffVwV durch. (Seite 18-23) Das Dokument hat zwar keine Rechtskraft, da der Bundesrat nicht wollte - ich halte es aber für unwahrscheinlich, dass es Behörden gibt die davon zu Gunsten des Schützen abweichen werden.

Geschrieben

Nur ein kleiner Auszug zur Frage der gewünschten "Entbürokratisierung":

8.1.1

[...]

Im Gegensatz zu § 14 Abs. 2 bis 4 genügt eine Glaubhaftmachung des Bedürfnisses durch den Sportschützen nach § 8 nicht. Vielmehr hat der Erlaubnisbewerber das Bedürfnis im Einzelfall zu begründen und hierzu Nachweise vorzulegen, die in vollem Umfang von der Waffenbehörde überprüfbar sind. Durch Schießnachweise und Bescheinigungen eines Schießsportvereins ist insbesondere die regelmäßige Tätigkeit als Sportschütze zu belegen. Für die Prüfung der Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffe sind detaillierte Angaben zur ausgeübten Disziplin und die Vorlage der Schießsportordnung und deren Genehmigung erforderlich. Ferner ist die Vorlage von Unterlagen, die Aufschluss über den Verein und die genutzte Schießstätte geben, sowie eine Aussage zur Wettkampfbetätigung unerlässlich. Nach Lage des Einzelfalls kann die Waffenbehörde weitere geeignete Nachweise fordern.

Bei der Prüfung der Erforderlichkeit des Erwerbs und Besitzes der Waffe ist auch zu berücksichtigen, ob nicht anderweitig auf eine Waffe zurückgegriffen werden kann, z. B. auf die Waffe eines Vereins, bei dem der Antragsteller den Schießsport ausübt.

Die Anerkennung eines den Regelungen des § 14 Abs. 3 vergleichbaren Bedürfnisses kommt bei nicht organisierten Sportschützen als Abweichen vom gesetzlichen Regelfall nicht in Betracht. Ebenso ist die Erteilung einer Waffenbesitzkarte nach § 14 Abs. 4 für diesen Personenkreis ausgeschlossen.

Kommt die Waffenbehörde nach sorgfältiger Prüfung zur Anerkennung eines Bedürfnisses zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen für nicht organisierte Sportschützen, so ist die Erlaubnis mit der Auflage zu versehen, dass der Sportschütze verpflichtet ist, die Aufgabe seiner schießsportlichen Tätigkeit unverzüglich der zuständigen Waffenbehörde anzuzeigen.[...]

Geschrieben
ob es möglich ist, ohne Verein und ohne Verband meinem Hobby nachzugehen.

Die Frage wird dir hier niemand final beantworten können. Es wird nur Einschätzungen geben und die liegen wie bei sowas üblich eben auseinander.

In der Theorie kannst du das, wobei du allerdings nicht genauso gut gestellt wirst, wie ein Verbandsschütze und daher z.B. kein Regelbedürfnis und keine Sportschützen-WBK bekommst. Die Praxis ist schwer vorherzusagen und wird sehr auf deinen Sachbearbeiter ankommen. Sollten die Verwaltungsvorschriften in dem Punkt so wirksam werden, wie im Entwurf, und sich der SB auch daran halten, kannst du dir ausmahlen, dass es in der Praxis dann sehr aufwendig wird. Der Knackpunkt dürfte hier meiner Ansicht nach sein, ob die Behörde dir eine Waffe zugesteht, obwohl eine im (Gast-)Verein vorhanden ist (käme auf deine Situation an, ob das überhaupt der Fall ist).

Ich halte es nicht für unmöglich. Du könntest deinen Sachbearbeiter im Vorfeld fragen, welche Nachweise er braucht und wann er sie akzeptiert. Dafür würde ich aber noch mindestens die Entwicklung der Verwaltungsvorschriften im September abwarten.

Im negativen Fall kommt es dann wieder auf dich an, ob du dir das bieten lässt und dagegen klagst und deine grundgesetzlich garantierte negative Vereinigungsfreiheit geltend machst. Wie das dann ausgeht und wie lange es dauern wird, kann man dir sowieso nur prophezeihen aber nicht versprechen.

bye knight

Geschrieben

Ich habe noch nie von so einem Fall gehört.

Wenn wir deine fiktive Situation übertreiben, könntest du Dir selbst ja alle drei Monate eine neue Kurzwaffe oder nen Halbautomaten gönnen.

Fakt ist, das du für den Voreintrag ein Bedürftnis brauchst das dir dein Landesverband bestätigt. Als Verbands- und Vereinsloser Hobbyschütze hast du keinen der Dir den Antrag unterschreibt.

Glaub mir, wenn man es selber tun könnte hätt ichs schon gemacht...

Geschrieben
Kann es sein, dass du nicht auf dem neusten Stand bist? SLGen nur noch als e.V.

BBF

Sorry - aber wo steht das denn ??? - jedenfalls nicht im BDMP-Handbuch (s. § 4 Ordnungen & Richtlinien).

Geschrieben

Hallo und guten Tag,

meinen Schbearbeiter würde ich fragen, aber noch ist der Leidensdruck nicht hoch genug für so einen finalen Schritt, ich frage erst einmal hier nach, bevor ich zum Kaiser gehe. Wenn ich meinen Sachbearbeiter richtig einschätze, dann ist er sehr korrekt, kann aber auf Fragen, mit denen er noch nicht konfrontiert worden ist nicht viel anfangen. Außerdem ist es kein Ordnungsamt, wo man einfach so reinschneien kann, sondern eine Kreispolizeibehörde. Da benötigst du erst einen Termin, dann schellst du an, die Kamera zoomt dich an, dir wird in einem Vorraum Einlass gewährt, hinter dickem Glas sprichst du mit einem Polizeibeamten über dein Anliegen und dann erst wird dir die Haupttür geöffnet und eine Audienz gewährt. Sonst hätte ich das schon längst gemacht.

@prassekoenig: Warum sollte die 2/6 Regel für Sportschützen ausser Kraft sein? Die Fäden würden doch nach wie vor beim Sachbearbeiter zusammen laufen.

@knight: Eine Sportschützen-WBK habe ich, meinst du, dass die Möglichkeit bestehen könnte, dass ich sie wieder aushändigen müsste? Und was wäre mit den Waffen, die darauf eingetragen sind? Könnte man mich dazu zwingen, sie zu verkaufen? Ein Schießbuch würde ich ja führen. Waffen sind vorhanden, sowohl Vereinswaffen, die man sich leihen kann als auch meine eigenen.

Die ganze Angelegenheit breche ich sowieso nicht übers Knie. Erst sammle ich Fakten und dann würde ich das abklären, solange ich noch im Verein bin.

@Rodney: Leider bin ich kein Jurist und es fällt mir ausserordentlich schwer, solche Paragraphen zu interpretieren.

Aber was ich schon gelernt habe ist: "2 Juristen 3 Meinungen" und "vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand"

Vieleicht können wir in diesem Thema die ein oder anderen Fakten sammeln, so dass es argumentativ einfacher wird, sich bei der Behörde zu behaupten. Ich hatte schon häufiger, dass meine Frau, ein Freund oder Bekannter mit zum Schießen gegangen ist, den letzten Schritt dem Verein beizutreten aber gescheut haben. Vielleicht kann man hier für solch Schießsport-Interessierte mal ein paar Fakten sammeln. Es gibt so viele, die einfach nur schießen wollen ohne gleich Kreismeister werden zu wollen.

Gruß

Geschrieben
Es gibt so viele, die einfach nur schießen wollen ohne gleich Kreismeister werden zu wollen.

Kein Grund, Vereine zu meiden - es muss nur der richtige sein.

Geschrieben
@knight: Eine Sportschützen-WBK habe ich, meinst du, dass die Möglichkeit bestehen könnte, dass ich sie wieder aushändigen müsste? Und was wäre mit den Waffen, die darauf eingetragen sind?

Ich gehe davon aus, dass die Sportschützen-WBK wegfällt. Da sind zwar auch Möglichkeiten die zu behalten, aber das ist reine Gnade der Behörde. Wenn du noch nicht lange schießt, würde ich die Wahrscheinlichkeit auf 0 setzen. Wenn der SB gnädig ist, kann er dir die Waffen auf die grüne umtragen. Aber dafür musst du je Waffe das ganze Prozedere des §8 durchkämpfen. 2/6 fällt zum Glück weg, weil es ja kein Erwerb ist.

Könnte man mich dazu zwingen, sie zu verkaufen?

Ja - oder abgeben.

Ein Schießbuch würde ich ja führen.

Das ist aber nicht alles.

Waffen sind vorhanden, sowohl Vereinswaffen, die man sich leihen kann als auch meine eigenen.

Bei den Vereinswaffen wirst du argumentieren müssen, warum du dann trotzdem eigene brauchst.

Ich hatte schon häufiger, dass meine Frau, ein Freund oder Bekannter mit zum Schießen gegangen ist, den letzten Schritt dem Verein beizutreten aber gescheut haben. Vielleicht kann man hier für solch Schießsport-Interessierte mal ein paar Fakten sammeln. Es gibt so viele, die einfach nur schießen wollen ohne gleich Kreismeister werden zu wollen.

Da stimme ich Diana13 voll zu. Suche dir einen richtigen Verein. Ansonsten kann ich die Position nicht ganz nachvollziehen. Sportschießen ist ohnehin so teuer, da kommt es auf den Vereinsbeitrag nicht unbedingt an. Wenn du das alles über §8 durchziehen willst, hast du viel mehr Aufwand an der Backe als es der Mitgliedsbeitrag wert ist.

bye knight

Geschrieben
@Buffon

Wieso sagst du nicht einfach daß du den Verein/Verband als Waffenbeschaffungsorganisation "missbrauchen" willst ?

Das ist doch genau das was dir vorschwebt, oder ?

Du bist ja sympathisch. Nur weil DU Dir Buffons Anliegen nicht vorstellen kannst, bedeutet es gar nichts.

@Buffon

So schwierig es auch ist, den SB persönlich aufzusuchen -ein Telefon wird man ihm wohl gegeben haben.

Geschrieben

@Königstiger, eigentlich wollte ich gar nicht, dass die Diskussion in diese Richtung abdriftet, bin aber selber schuld, weil ich den Fehler gemacht habe, ein wenig mit Phrasen zu arbeiten, das tut mir ausserordentlich leid.

@Diana13, du hast natürlich recht. Nur mein Verein ist sehr groß, einerseits Sportschützen und andererseits Tradition (Schützenfest usw.), was ja nicht schlecht ist, aber das ist wirklich eine andere Geschichte.

@dkp3011, ja das stimmt schon mit dem Telefon, nur wenn vorher (hier) darüber diskutiert wurde - so eine Art Brainstorming zu dem Thema - dann ist es für mich auch einfacher am Telefon zu argumentieren und auch hinzugehen.

Wer verliert schon gern.

Mein Verein nutzt den Schießstand kommerziell, wie ich schon sagte mit 10er Karten, Vermietungen usw., ist ja auch nicht schlimm und darum geht es letztendlich auch gar nicht. Ich möchte einfach nur wissen, ob mein Anliegen von Erfolg gekrönt sein könnte und ob der eine oder andere schon so eine Erfahrung gemacht hat.

P.S. Ich bin auch Besitzer eines Jahresjagdscheines und schieße mit unserer Kreisjägerschaft nach DJV Regeln Kurzwaffe auf dieser Schießstätte. Aber das ist auch nicht der Punkt. Sondern nur, ob es als Sportschütze möglich ist, ohne Verein und ohne Verband in Deutschland seinem Hobby nachzugehen.

Gruß

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