Guest Posted July 17, 2011 Share Posted July 17, 2011 Hallo Zusammen Unsere Standordnung soll im Rahmen einer neuen Genehmigung geändert werden. Unter anderem soll folgendes hinein! "Auf den Schützenständen darf jeweils nur eine Schießübung ( Waffen,Munition,Ziele und Anschlagart gleich) von allen Schützen geschossen werden" Meine Frage: wer kann so was von uns fordern? Wo steht die rechtliche Grundlage für so was? Mit Sportlichem Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
diana13 Posted July 18, 2011 Share Posted July 18, 2011 Meine Frage: wer kann so was von uns fordern? Wo steht die rechtliche Grundlage für so was? Falsche Frage. WER will das ändern und WARUM ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
karlyman Posted July 18, 2011 Share Posted July 18, 2011 ( Waffen,Munition,Ziele und Anschlagart gleich) Was soll das nun heißen? Der Revolverschütze auf Bahn 1 darf nicht neben dem Pistolenschützen auf Bahn 2 trainieren? Oder der BDMP'ler auf Bahn 4 (mit PP1-Scheibe) nicht neben seinem BDMP-Kameraden auf Bahn 5 (mit NPA-Scheibe)? Was für ein Schwachsinn... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Kurt Steiner Posted July 18, 2011 Share Posted July 18, 2011 Hallo ZusammenUnsere Standordnung soll im Rahmen einer neuen Genehmigung geändert werden. Unter anderem soll folgendes hinein! "Auf den Schützenständen darf jeweils nur eine Schießübung ( Waffen,Munition,Ziele und Anschlagart gleich) von allen Schützen geschossen werden" Meine Frage: wer kann so was von uns fordern? Wo steht die rechtliche Grundlage für so was? Mit Sportlichem Gruß Hallo, ich glaube der Stand wurde umgebaut und die Erlaubnisbehörde führt eine neue Abnahme durch und erteilt dann eine neue Betriebserlaubnis mit Auflagen. Irgendwie müssen dann die Auflagen den Schützen mitgeteilt werden. Grundsätzlich kann der Inhaber der Betriebserlaubnis, der Verein, vertreten durch den Vorstand, eine Standordnung erlassen. Gesetzlich Grundlage, Hausrecht? Kleiner Tipp, in die amtliche Betriebserlaubnis so wenig wie möglich Einschränkungen schreiben lassen! was der Verein daraus macht ist sein Problem. Beispiel: Der Schiessstand veträgt alle Kaliber bis cal. 50. Reinschreiben lassen. Der Verein kann dann in seiner Standordnung die Kaliber bis 9mm begrenzen. So kann man dann auch mal was grösseres schiessen. Sagt der Verein schon bei der Abnahme wir wollen ohnehin nur bis 9mm schiessen, dann steht das natürlich als Auflage drin. Damit ist es mit grösseren Kalibern Essig, obwohl der Stand technisch mehr verträgt. Die obrige Formulierung von wegen Schiessübung ist missverständlich. Was bedeutet gleiche Waffe? Nur Pistolen, nur Revolver ? Gleiche Munition? Alle Schützen verwenden nur Teilmantelmunition? Überlegt euch genau was ihr eigentlich wollt. Kurti, der Steinige Link to comment Share on other sites More sharing options...
diana13 Posted July 18, 2011 Share Posted July 18, 2011 "Auf den Schützenständen darf jeweils nur eine Schießübung ( Waffen,Munition,Ziele und Anschlagart gleich) von allen Schützen geschossenwerden" Also BDS Präzision KW 0.22 (beidhändig) darf nicht neben DSB Präzision KW 0.22 (einhändig) ????? Also wirklich, der 1. April ist doch schon vorbei ? Nochmals die Frage: Wer will das vorschreiben ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted July 18, 2011 Share Posted July 18, 2011 Meine Frage: wer kann so was von uns fordern? Wo steht die rechtliche Grundlage für so was? Wenn der Vorstand es so haben möchte, kann er es so schreiben. Für den Trainingsbetrieb halte ich diese Forderung für Hinderlich! Für den Wettkampf kann so etwas in ähnlicher Form in der Sportordnung stehen, wie z.B. DSB Regel 0.7.6.2. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sal-Peter Posted July 18, 2011 Share Posted July 18, 2011 Na klar, das MUSS man so reinschreiben. Damit ist zu 99% sichergestellt, daß immer nur einer schießen kann - gut für die Ohren und die Umwelt. Wer grün findet, darfs drüberkippen. Ich habe selten so einen hanebüchenen Unsinn gelesen!!! Was geregelt werden muß ist, daß SP nun NP nicht gleichzeitig geschossen werden und dazwischen eine Reinigung erfolgen muß (Brandschutz). Link to comment Share on other sites More sharing options...
karlyman Posted July 18, 2011 Share Posted July 18, 2011 Für den Trainingsbetrieb halte ich diese Forderung für Hinderlich! Nicht nur hinderlich, sondern - ziemlich lästig - schlecht für die Standauslastung - unsinnig. Ich würde so etwas auf keinen Fall reinschreiben oder zulassen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tyr13 Posted July 18, 2011 Share Posted July 18, 2011 Unsere Standordnung soll im Rahmen einer neuen Genehmigung geändert werden.Unter anderem soll folgendes hinein! "Auf den Schützenständen darf jeweils nur eine Schießübung ( Waffen,Munition,Ziele und Anschlagart .... Da muss man, wie meine Vorposter schon schrieben, differenzieren. Es gibt eine Standzulassung (Genehmigung), die bezieht sich auf Art der Munition, Kaliber, Bewegungsenergie, Schussentfernung usw. Der Inhaber des Hausrechts kann eine StandOrdnung, wie eine Hausordnung erlassen. Die von Dir zitierte Regelung ist QUark und hört sich so an, als ob sie in der StandOrdnung verpackt werden soll. Also wäre der erste Ansprechpartner der Hausrecht-Inhaber. Die Genehmigungsbehörde (Polizei, OA i.V.m. Schießstand-Sachverständigem) macht normalerweise keine solch groben Schnitzer. Sinnvoll, aber hoffentlich überflüssig ist eine Regelung wie: "Wird Mehrdistanz geschossen, darf niemand von der 25m Position aus gleichzeitig schießen." oder anders formuliert: "Durch die Aufsicht wird eine Schießlinie vorgegeben. Während des Schießens darf sich niemand vor der Schießlinie bewegen." (Wobei das Vorbeischießen afaik in der Schweiz fast normal ist) In der Standordnung des DJV steht z.B. drin, daß Trageriemen von Langwaffen entfernt werden müssen. Da kommt man als Sportschützen-Gast mit Ordonnanzgewehr in die Bredrouille. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Pegasys Posted July 20, 2011 Share Posted July 20, 2011 Ein grandioser Schwachsinn. Erstaunlich, was in letzter Zeit für ein Unfug verzappt wird um die Sportschützen zu ärgern. Auf unserem Schiessplatz ist zum Beispiel seit kurzem auch nicht mehr erlaubt mit Selbstlader und daneben mit einem Einzellader oder Repetierer zu schiessen. Begründung des Betreibers ??????? Steht in den Sternen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
zum_zweiten Posted July 20, 2011 Share Posted July 20, 2011 Begründung des Betreibers ??????? Steht in den Sternen. Na, das liegt für mich auf der Hand - er hat bestimmt keine Lust auf die Beschwerden der piefigen Repetiererschützen, wenn ihnen mal wieder die HA-Hülsenproduktion linker Hand den Kragen mit heißem Messing füllt :-) Klingt für mich wie das Gejammer: "Oh Nein, bloß kein Großkaliber - unser schöner Stand!!!!" OT? Ok, ich schäme mich Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schnuffi Posted July 20, 2011 Share Posted July 20, 2011 Auf unserem Schiessplatz ist zum Beispiel seit kurzem auch nicht mehr erlaubt mit Selbstlader und daneben mit einem Einzellader oder Repetierer zu schiessen. Um vieleicht bei den E-Laderschützen keine Begehrlichkeiten zu wecken. Schnuffi Link to comment Share on other sites More sharing options...
KimmeKorn Posted July 20, 2011 Share Posted July 20, 2011 Bei uns steht, dass mit Schwarzpulver und NC-Pulver nicht gleichzeitig trainiert werden darf. Und Schwarzpulver dürfen wegen dem Abzug nur 3 Schützen gleichzeitig (oder 5 mit NC-Pulver). Link to comment Share on other sites More sharing options...
cartridgemaster Posted July 21, 2011 Share Posted July 21, 2011 Offenbar möchte dieser ältere Herr stets alleine schießen und fühlt sich durch andere, ... , belästigt. Nun, dann würde ich diesem "älteren Herrn" doch in einem freundlich-kameradschaftlichen Vier-Augen-Gespräch empfehlen, er möge sich einen eigenen Schießstand kaufen. Dann kann er bei freier Zeiteinteilung und ohne "Belästigung" durch andere Schützen jederzeit und was immer ihm beliebt trainieren. CM Link to comment Share on other sites More sharing options...
Floppyk Posted July 21, 2011 Share Posted July 21, 2011 Ich kenne einen KK-Stand, der hat eine KK-KW 25 und zwei KK-Gewehrbahnen zu 50 m. Dort darf kein Gewehr geschossen werden, wenn die KW-Bahn benutzt wird. Hülsenabweiser ist dran. Das hat der Schießstandsachverständige veranlasst. Der Grund ist uns unbekannt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
nexatec Posted July 21, 2011 Share Posted July 21, 2011 Bei uns haben wir zwei räumlich getrennte geschlossene 25m Stände wir halten es so, dass wenn auf einem KK geschossen wird geht der/die Großkalieber Schütze anstandshalber auf den anderen, auch wenn’s der beste Freund ist und der small talk dadurch etwas kürzer kommt. Komplizierter wird’s nur wenn auch noch ein SW Schütze dazu kommt der reiht sich dann meist bei den GK Schützen ein, iss aber alles freiwillig und hat sich eben so mal eingespielt, finde ich aber auch in Ordnung. Eventuell ist das im Verein vom Schwarzen Mann so in dieser Richtung von wem auch immer geplant. mfG R.B. Link to comment Share on other sites More sharing options...
karlyman Posted July 21, 2011 Share Posted July 21, 2011 Bei uns haben wir zwei räumlich getrennte geschlossene 25m Stände wir halten es so, dass wenn auf einem KK geschossen wird geht der/die Großkalieber Schütze anstandshalber auf den anderen, auch wenn’s der beste Freund ist und der small talk dadurch etwas kürzer kommt. So ein "Gentlemen's agreement" haben wir (unausgesprochen und selbstverständlich ungeschrieben) auch. Gilt immer, so lange es räumliche Ausweichmöglichkeiten gibt. Wenn nicht: dann muss der KK-Schütze die etwas größere "Ablenkung" eben aushalten. Aber auch er trägt ja Gehörschutz. Und Schützen sind wir alle. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.