greyman Posted July 7, 2011 Posted July 7, 2011 Quelle: http://www.all-in.de/nachrichten/allgaeu/p...;art2756,984947 Aus der Polizeimeldung: In der Ablage der Fahrertür fanden die Beamten einen Teleskopschlagstock. Unter dem Sitz des Kroaten lag außerdem eine sogenannte „Stahlrute“.Da der Besitz solcher Waffen in Deutschland unter Strafe gestellt ist, beschlagnahmten die Bundespolizisten die verbotenen Gegenstände. Habe ich da was verpasst? Seit wann ist ein Teleskopschlagstock ein verbotener Gegenstand? Ich war bisher der Meinung, dass nur das Führen gewissen Einschränkungen unterliegt (anerkanntes Bedürfnis).
zum_zweiten Posted July 7, 2011 Posted July 7, 2011 Quelle: http://www.all-in.de/nachrichten/allgaeu/p...;art2756,984947Aus der Polizeimeldung: Habe ich da was verpasst? Seit wann ist ein Teleskopschlagstock ein verbotener Gegenstand? Ich war bisher der Meinung, dass nur das Führen gewissen Einschränkungen unterliegt (anerkanntes Bedürfnis). So isses auch - verzeih der Journaille die Ungenauigkeit :-)
brotfried Posted July 7, 2011 Posted July 7, 2011 stahlrute geht gar nicht, daher war das beherzte eingreifen der kollegen dringend geboten
greyman Posted July 7, 2011 Author Posted July 7, 2011 So isses auch - verzeih der Journaille die Ungenauigkeit :-) Wenn Du den Link dir ansiehst, ist es eine wortgenaue Wiedergabe der Pressemeldung der Bundespolizei. Und wenn ein Tele neuerding ein verbotener Gegenstand ist wäre das neu für mich. Gerade weil ich oft "Security" damit spazierengehen sehe.
Seven69 Posted July 7, 2011 Posted July 7, 2011 Hi, ich lese aus dem Bericht von einem Teleskopschlagstock (Fundort Tür) und von einer Stahlrute (Fundort unterm Sitz) Also Verstoss WaffG für die Stahlrute LG Roland
Thorsten Posted July 7, 2011 Posted July 7, 2011 ich lese aus dem Bericht von einem Teleskopschlagstock (Fundort Tür) und von einer Stahlrute (Fundort unterm Sitz)Also Verstoss WaffG für die Stahlrute Das Zitat spricht von Mehrzahl, also meinte man auch den eigentlich nicht verbotenen Teleskopschlagstock. Aber warum aufregen? Laufend sind Bilder von Luftgewehren etc. in der Zeitung, wenn mal wieder ein "illegales, riesiges Waffenlager" ausgehoben wurde. Nicht ärgern, nur wundern!
uwewittenburg Posted July 7, 2011 Posted July 7, 2011 Das Führen eines Teleskopschlagstockes ist eine OWi gem. § 42 a Waffg und der Besitz der Stahlrute als verbotener Gegenstand eine Straftat nach dem WaffG. Wo liegt das Problem?
pancho lobo Posted July 7, 2011 Posted July 7, 2011 hola amigo Uwe, ist denn ein Teleskopschlagstock in der Türablage schon FÜHREN? Nur gut dass ich NUR Werkzeuge (großer Kuhfuss, große Rohrzange) in meinem Variant spazieren fahre, da ist ja auch noch der ausziehbare Radmutterschlüssel, und die selbstgebauten Starthilfekabel. saludos de pancho lobo ich habe auch das Stück Starkstromkabel-Abfall vergessen.
goolem Posted July 7, 2011 Posted July 7, 2011 ich habe auch das Stück Starkstromkabel-Abfall vergessen. ja das muss man dabei haben. wer weis wo es überall stromausfälle gibt war beim ersten test sehr erstaunt.
Turrican Posted July 7, 2011 Posted July 7, 2011 ich habe auch das Stück Starkstromkabel-Abfall vergessen. Gude.... Bei der Bahn ausgeliehen? Ein Schraubenschlüssel Kaliber... -ähem- ...Ich meine Größe 46 tut es auch! Gruß Turrican
goolem Posted July 8, 2011 Posted July 8, 2011 ein drehmomentschlüssel ist auch sehr handlich und lässt sich einstellen
PaleRider Posted July 8, 2011 Posted July 8, 2011 Teleskopschlagstöcke sind tragbare Gegenstände (Hiebwaffe). Sie fallen sehr wohl unter das Waffengesetz. Ab 18 Jahre erwerbbar, aber sie unterliegen dem Führverbot (es sein denn anerkannter Grund liegt vor).
uwewittenburg Posted July 8, 2011 Posted July 8, 2011 hola amigo Uwe,ist denn ein Teleskopschlagstock in der Türablage schon FÜHREN? Natürlich, es sei denn die Türablage ist verschlossen!
Winzi Posted July 8, 2011 Posted July 8, 2011 Ich habe hier einige Beiträge mit fehlerhaften Informationen und die darauf folgende Diskussion entfernt. Bitte bleibt jetzt beim Thema!
Hephaistos Posted July 8, 2011 Posted July 8, 2011 Leider ist es kein anerkannter Zweck, einem Straßenräuber eins über die Rübe zu hauen.
uwewittenburg Posted July 8, 2011 Posted July 8, 2011 Leider ist es kein anerkannter Zweck, einem Straßenräuber eins über die Rübe zu hauen. Auch nicht dass ein Räuber uns eins über die Rübe haut, darum werden ihnen die Sachen ja auch abgenommen! Um es noch einmal deutlich zu sagen, ein PKW gehört nicht zum befriedeten Besitztum, und daher ist das griffbereite Ablegen in der Seitentasche auch eben ein Führen im Sinne des WaffG!
uwewittenburg Posted July 8, 2011 Posted July 8, 2011 Gerade weil ich oft "Security" damit spazierengehen sehe. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben werden sie auch teilweise damit ausgerüstet!
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