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IGNORED

Überprüfung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung


tarday

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:lol: es ist schon erstaunlich auf welche Gedanken manche Leute kommen... es würde mir nicht im Traum einfallen meine eigene Hütte mit Kameras zu überwachen.. und schon gar nicht um zu beweisen was ich wann und wie lange aus einem Schrank genommen habe :ridiculous:

Gruß

Hunter

Es ist nur ein Raum, in dem die Tresore stehen.........es ist nur der Blickwinkel dorthin.

Und was ich SELBST überwache, kontrolliere ich auch selbst... dann lacht mal schön weiter.

Wer zuletzt lacht....

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Guten Morgen zusammen,

es wurde beanstandet, dass ich trotz einer angemeldeten Kontrolle die "Kontrolle der Aufbewahrungsbehältnisse sowie den Abgleich von Art, Anzahl und Daten der darin vorhandenen Waffen ohne Angabe schlüssiger Tatsachen verweigert habe. Um weitere Gebühren bzw, einen kostenpflichtigen Widerruf in meinem Sinne zu vermeiden, gebe man mir am XX.XX.2011 um 14.00 Uhr erneut die Möglichkeit, die Erfüllung meiner Aufbewahrungspflicht durch Herrn Soundso überprüfen zu lassen." Sollte ich weiterhin die Kontrolle ohne Angabe schlüssiger Tatsachen verweigern, so verstoße ich wiederholt gegen die Vorschriften des Waffengesetzes. Dann könne man die waffenrechtlichen Erlaubnisse kostenpflichtig widerrufen gemäß $45 Absatz 2 Waffengesetz, da gemäß §5 Absatz 2 Nummer 5 Waffengesetz die erforderliche zuverlässigkeit nicht mehr gegeben sei.

Die Kontrolle am XX.XX.2011 wurde nach meinen Widersprüchen und der Dienstaufsichtsbeschwerde auf unbestimmte Zeit verschoben und man wird "nach Klärung der Rechtslage in beiden Fällen wieder auf mich zukommen." Ich bin also gespannt, was bei der Prüfung der Rechtslage herauskommt.

Herzliche Grüße

Jan

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Morgen Sportschütze79,

das hört sich ja interessant an. Bin gespannt wie es weitergeht. Bleibst du bei deiner Verweigerungshaltung, auch wenn dann ein Widerrufsverfahren eingeleitet wird?

Es gibt da übrigens eine schöne Entscheidung des VG Köln (Beschl. v. 02.06.2010, Az. 20 L 288/10 und Urt. v. 18.11.2010, Az. 20 K 1178/10), wonach ein Waffenbesitzer, der einer umstrittenen Pflicht zunächst nicht nachkommt, sondern erst dessen Rechtmäßigkeit geklärt haben möchte, nicht unzuverlässig ist. Dort ging es um die Pflicht zur Erbwaffenblockierung, aber das sollte auf die Pflicht zur Kontrollgestattung übertragbar sein.

Ich würde der Waffenbehörde erklären, dass ich den Zutritt zwecks Aufbewahrungskontrolle nicht generell verweigere, aber erst deren Rechtmäßigkeit geklärt haben möchte. Hierzu sei derzeit eine Verfassungsbeschwerde der FvLW anhängig und auch in der Litaratur wird die Kontrolle für verfassungswidrig gehalten (siehe Aufsatz von Fandrey, Die verdachtsunabhängige Kontrolle von Privaträumen, AUR 2010, S. 1).

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,,,,,trotz einer angemeldeten Kontrolle die "Kontrolle der Aufbewahrungsbehältnisse sowie den Abgleich von Art, Anzahl und Daten der darin vorhandenen Waffen ohne Angabe schlüssiger Tatsachen verweigert habe.

Du bist halt kein Polizeibeamter, bei zwei wurde nur das Aufbewahrungsbehältnis überprüft.

Kein Abgleich der Nr. oder Anzahl, obwohl in einem Fall eine KW fehlte, wurde nichtmal über den Verbleib nachgefragt.

Und, es war der gleiche Kontroleur, der auch bei dir war.

Laut seinem Protokoll war alles in bester Ordnung, keine Beanstandung.

Schnuffi

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Bloß mal ein Vorschlag, bzw. Einwurf zur Güte, den freilich niemand annehmen oder gutheißen muss, wenn er nicht will: aber wieso macht ihr Euch das Leben so unheimlich schwer? Ist denn das, was der Gesetzgeber da vorschreibt, wirklich SO schlimm? Es kann doch im Grundsatz nicht verkehrt sein, seine Waffen sicher zu verwahren!? Macht doch meiner Meinung nach ohne Abstriche Sinn!!! LEIDER zeigt sich immer wieder, dass selbst diese vernünftige Vorschrift nicht so ohne Weiteres durchzusetzen ist! Wie z.B. auch die Gurtpflicht, Promille-Grenzen für Alkohol am Steuer, und was weiß ich noch alles! Sicherlich ist das nicht schön, wenn ein Wildfremder zu einem heimkommt, um einen gewissermaßen zu kontrollieren! Aber man hat doch unbestritten auch eine gewisse Verantwortung und Verpflichtung, wenn man mit Waffen Umgang hat! Man denke nur einmal an die möglichen Folgen, WENN etwas passiert, nur weil man seine Waffen nicht gut verstaut hat! Könnte man sich drauf verlassen, müsste man es nicht überprüfen! Die Kontrollen sind nur der traurigen Realität geschuldet! Jedes Amt hat zeitlich und personell sicher Riesen-Probleme damit, diese Vorschrift praktisch umzusetzen und hätte 100%ig gerne darauf verzichtet!

Und immer noch bin ich der Überzeugung, dass die Kontrollen in den meisten Fällen unspektakulär und absolut korrekt ablaufen werden. Ausnahmen bestätigen sicherlich die Regeln und es bietet sich dann ja noch immer die Möglichkeit, bei einem möglichen Fehlverhalten des Kontrolleurs entsprechend nachzuhaken. Zum Einwand: "Das kann ich danach nicht mehr beweisen" sag ich nur, dass selbst bei einer Wohnungsdurchsuchung - die ja gemäß der StPO auch nicht ohne einen hinreichend begründeten Verdacht angeordnet werden darf - dem Hausrechts- oder Wohnungsinhaber ein Zeuge zusteht! Es dürfte also kein Ding sein, auch hier einen Nachbarn oder Verwandten hinzuzuziehen! So viel Zeit muss sein! Wenn man drauf besteht und DAS dann nicht akzeptiert wird, würde ich jeden verstehen, der die Überprüfung verweigert!

Es werden hier endlos wahre Horrorphantasien zum möglichen Ablauf und möglichen Fehlverhalten der Beamten gesponnen, die extremsten Ideen zur Kontrolle der Kontolleure und Vermeidung der Überprüfung vorgelegt mit Kameras und was weiß ich noch alles! Da kann ich schon nicht folgen, warum ich mir eine Kamera für zig Euronen installieren soll, um eine evtl. 3-minütige Überprüfung zu filmen! Da kauf ich mir lieber eine neue Waffe oder mal schön Mun dafür! Ich bin ehrlich gesagt eh der Meinung, dass viele von Euch sich am Ende ihre Verweigerungshaltung nicht durchziehen trauen!

Denkt halt einfach mal darüber nach, mit Vernunft kommt man sicher am weitesten! Wie schon mehrfach gesagt: mache es letztlich jeder, wie er will!

Gruß, Doc

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Ist denn das, was der Gesetzgeber da vorschreibt, wirklich SO schlimm? Gruß, Doc

Hallo Doc

ich habe nichts verbrochen und es besteht auch kein Verdacht. Aus diesem Grunde bestehe ich auf mein Grundrecht der Unverletzbarkeit meiner Wohnung. Dieses Grundrecht wurde in der Vergangenheit unter verschiedenen Führungen mißachtet und jedesmal endete es Katastrophal.

Steven

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Hallo Doc

ich habe nichts verbrochen und es besteht auch kein Verdacht. Aus diesem Grunde bestehe ich auf mein Grundrecht der Unverletzbarkeit meiner Wohnung. Dieses Grundrecht wurde in der Vergangenheit unter verschiedenen Führungen mißachtet und jedesmal endete es Katastrophal.

Steven

Freilich hast Du nichts verbrochen! "Verdacht" besteht auch keiner wegen was auch immer, stimmt! Darum geht es in dem Fall auch nicht! Die richtige Aufbewahrung von Waffen ist nun mal rechtlich als Voraussetzung, bzw. Bedingung für deren legalen Besitz festgelegt, genauso wie ein Führerschein für das Führen eines FE-pflichtigen Kraftfahrzeugs! Das leuchtet doch eigentlich auch ein, stimmts?

Zu dem Grundrecht: erstens existiert die Unverletzlichkeit der Wohnung schon im Grundgesetz nicht ganz ohne Einschränkungen, und zweitens werden diese Einschränkungen zumindest schon seit 1949 praktisch angewandt, ohne dass es jedesmal katastrophal endete... Macht Euch doch einfach nicht verrückt!

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Zu dem Grundrecht: erstens existiert die Unverletzlichkeit der Wohnung schon im Grundgesetz nicht ganz ohne Einschränkungen,

Hallo Doc

dann erzähle ich mal wieder mein Erlebnis mit MdB Wiefelspütz Anno 2003 in einer Diskussion anläßlich der Verabschiedung des WaffG in diesem Jahr. Er erklärte mir, daß sein und das Ziel seiner Partei sei, daß jeder, der einen Voreintrag beantragt, auch dafür sorgen muß, daß die unangekündigten Kontrollen durchgeführt werden können. Auf meine Erwiderung, daß keiner 24Std an 7 Tagen die Woche in seiner Wohnung weilt, führte er weiter aus, daß es entweder dann keine waffenrechtliche Erlaubnis gibt oder der zukünftige Waffenbesitzer seinen Wohnungsschlüssel sowie den Tresorschlüssel/Kombination bei seinem SB hinterlegt und sich mit der Kontrolle einverstanden erklärt. Das ist das Ziel. Selbstverständlich wird nur die korrekte Lagerung der Waffen kontrolliert, kein Blick in die Nachtischschublade, der PC wird in Ruhe gelassen und viele haben dann auch kein Problem damit, da sie ja nichts zu verbergen haben.

Ich werde keine Kontrolle zulassen und werde jeden auf Art. 13 GG hinweisen.

Steven

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Ist denn das, was der Gesetzgeber da vorschreibt, wirklich SO schlimm?

Ja, denn er der Gesetzgeber verlangt von uns, alle Gesetze peinlich zu befolgen und tut es selber nicht.

Und auf deutschem Boden als deutsche Nationalstaaten haben schon zwei Regime demonstriert, zu was deutsche Beamte willens und fähig sind.

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HAllo,

Ist denn das, was der Gesetzgeber da vorschreibt, wirklich SO schlimm? Gruß, Doc

ja ist es, weil es sinnlos ist. Wenn ich Zuhause bin brauchen die Waffen nicht im Tresor zu sein, bin ich nicht Zuhause kommt er nicht rein zum kontrollieren.

Wenn ich den Nachweis erbracht habe und einen Tresor Zuhause habe, braucht keiner zu kontrollieren.

Gruß

voyager

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Und auf deutschem Boden als deutsche Nationalstaaten haben schon zwei Regime demonstriert, zu was deutsche Beamte willens und fähig sind.

Genau das halten uns andere Staaten noch immer vor und das ist genauso unpassend! Weder Du noch ich waren Bürger dieser Staaten, auch keiner der Beamten oder Politiker der heutigen Bundesrepublik! Ich und Du haben keine Schuld mehr an dem, was die Deutschen früher gemacht haben! Deswegen versteh ich sowas als Argument in dem

Zusammenhang ehrlich gesagt nicht so recht...

Aber nochmal: jedem seine Meinung und jeder, wie er es für richtig hält!

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HAllo,

ja ist es, weil es sinnlos ist. Wenn ich Zuhause bin brauchen die Waffen nicht im Tresor zu sein, bin ich nicht Zuhause kommt er nicht rein zum kontrollieren.

Wenn ich den Nachweis erbracht habe und einen Tresor Zuhause habe, braucht keiner zu kontrollieren.

Gruß

voyager

Mag auf Dich ja zutreffen, es hat aber auch jeder nen Gurt im Auto!

Ich finde ja auch nicht schön, aber ich lehne es auch nicht kategorisch als Unsinn und Unrecht ab! Nochmal: die Realität ist leider, dass viele ihrer Pflicht nicht nachkommen, OBWOHL sichere Aufbewahrung durchaus Sinn macht!

Aber vermutlich gehen da die Grundauffassungen zu weit auseinander, als dass man da jemand überzeugen könnte.

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:contra: hola amigo Doc1966,

dein Vergleich mit dem Führerschein ist FALSCH: auf meinem Grund und Boden kann jeder OHNE Führerschein ein Kfz. fahren, und dieses Kfz. muss weder angemeldet noch versichert sein.

Was ich von den Kontrollen halte habe ich in Beitrag#76 schon geschieben, meine Pflicht nach den WaffG habe ich dadurch erfüllt dass ich dem Amt die Aufbewahrung von meiner

Waffen nachgewiesen habe...und es kam vom Amt dem bezüglich keine Nachfrage ergo "alles i.O."

Die Kontrollen sind nur eine Geldbeschaffungsmethode und man will dem LWB langsam weichkochen auf dem Weg in die Waffen-verbots-Republik !!

...auch keiner der Beamten oder Politiker der heutigen Bundesrepublik... bist Du dir da sicher? Was ist mit DDR Beamte/Politiker DIE SIND DOCH IMMER NOCH DA. Und aus dem 1000 jährigen sind keine mehr im Amt, aber nur weil Sie entweder im Pension/Rente oder verstorben sind!

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

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:contra: hola amigo Doc1966,

dein Vergleich mit dem Führerschein ist FALSCH: auf meinem Grund und Boden kann jeder OHNE Führerschein ein Kfz. fahren, und dieses Kfz. muss weder angemeldet noch versichert sein.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

So gesehen... :00000733: Ich kenn ja Dein Grundstück nicht, es kommt aber Neid auf...

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... Ist denn das, was der Gesetzgeber da vorschreibt, wirklich SO schlimm? ...

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass gegen den Willen eines Wohnungsinhabers eine Nachschau in Wohnräumen nur erfolgen darf, um eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu verhüten (§ 36 Abs. 3 S. 3 WaffG). Also: gegen den Willen eines Wohnungsinhaber + keine Verhütung nach Satz 3 = keine Nachschau gemäß Satz 2. :closedeyes:Schlimm ist, dass sich Beschäftigte bei Waffenrechtsbehörden einfach über das, was der Gesetzgeber da vorschreibt, hinwegsetzen (wollen). :bad:

Dein

Mausebaer

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  1. Schon die gesetzlichen Aufbewahrungsanforderungen sind Unsinn. Ich kann nicht verstehen, wie man so etwas allen Ernstes gutheißen kann. In unseren Nachbarländern mit weit niedrigeren Aufbewahrungsanforderungen ist das Amokrisiko auch nicht höher. Diejenigen, die jetzt die Tresorpflicht gut finden, die sind wahrscheinlich auch für die Entmündigungsstöpsel von Armatix.
  2. Wie wir hier schon mehrfach gelesen haben, wird die Aufbewahrungskontrolle zum Ausschnüffeln missbraucht. Das sind keine Horrorszenarien sondern hat sich in der Praxis wirklich so zugetragen. Da soll jede Waffennummer abgeglichen werden um festzustellen, ob man illegal Waffen besitzt oder Waffen ohne Verlustanzeige verloren hat. (Den WBK-Abgleich hat es übrigens schon 1933 gegeben. Wie es dann weiter ging wissen wir ja...)
    Bei der Gelegenheit wird dann auch gleich geguckt, ob die Beschussstempel vorhanden sind und andernfalls die Waffe eingezogen. Schließlich war hier noch ein Fall bei dem dem Kontrolleur Zigarettenstangen aufgefallen sind und der dann wegen eines möglichen Steuervergehens eine Hausdurchsuchung angeleiert hat.
  3. Berechtigt ist auch die Frage, warum denn eigentlich keine illegalen Waffenbesitzer kontrolliert werden. Voraussetzung der Kontrollen ist ja nur der Besitz erlaubnispflichtiger Waffen. Ob die berechtigt besessen werden oder nicht spielt dabei keine Rolle. Stehen wir etwa schon eine Stufe unter den Kriminellen?

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  1. Schon die gesetzlichen Aufbewahrungsanforderungen sind Unsinn. Ich kann nicht verstehen, wie man so etwas allen Ernstes gutheißen kann. In unseren Nachbarländern mit weit niedrigeren Aufbewahrungsanforderungen ist das Amokrisiko auch nicht höher. Diejenigen, die jetzt die Tresorpflicht gut finden, die sind wahrscheinlich auch für die Entmündigungsstöpsel von Armatix.
    Naja, ich habe ehrlich schon Interesse daran, dass kein Unberechtigter so mir nichts, Dir nichts an meine Waffen kann, während das Haus leer steht oder ich selbst nicht daheim bin! Insofern fühl ich mich schon auch persönlich besser, wenn sie in einem echten Safe stecken, als wie wenn sie an der Wand hängen oder in der Ecke stehen...
    Mit Armatix habe ich deswegen noch lange nichts am Hut, das ist ehrlich Unsinn und ein andres Thema!
  2. Wie wir hier schon mehrfach gelesen haben, wird die Aufbewahrungskontrolle zum Ausschnüffeln missbraucht. Das sind keine Horrorszenarien sondern hat sich in der Praxis wirklich so zugetragen. Da soll jede Waffennummer abgeglichen werden um festzustellen, ob man illegal Waffen besitzt oder Waffen ohne Verlustanzeige verloren hat. (Den WBK-Abgleich hat es übrigens schon 1933 gegeben. Wie es dann weiter ging wissen wir ja...)
    Bei der Gelegenheit wird dann auch gleich geguckt, ob die Beschussstempel vorhanden sind und andernfalls die Waffe eingezogen. Schließlich war hier noch ein Fall bei dem dem Kontrolleur Zigarettenstangen aufgefallen sind und der dann wegen eines möglichen Steuervergehens eine Hausdurchsuchung angeleiert hat.
    Wenn ich keine illegalen Waffen habe, stört mich auch das nicht wirklich! Rauchen tu ich auch nicht... ;)
  3. Berechtigt ist auch die Frage, warum denn eigentlich keine illegalen Waffenbesitzer kontrolliert werden. Voraussetzung der Kontrollen ist ja nur der Besitz erlaubnispflichtiger Waffen. Ob die berechtigt besessen werden oder nicht spielt dabei keine Rolle. Stehen wir etwa schon eine Stufe unter den Kriminellen?
    Vielleicht, weil die namentlich nicht bekannt sind? B)

Seid mir nicht böse, wenn ich mich hier an der Stelle ausklinke! Ich wollte hier nicht endlos diskutieren sondern nur dazu anregen, seine Einstellungen und Meinungen mal in manchen Belangen zu überdenken! Ich versteh Euch ja im Grundsatz, nur kann ich die vielen, teils sehr extremen Äußerungen hier nicht vorbehaltlos nachvollziehen! In dem Sinn...

Gruß vom Doc :hi:

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... Ich meine im Wesentlichen den Grundsatz, die sichere Verwahrung verpflichtend fest- und vorzuschreiben!

...

Doc,

darum geht es doch hier erst einmal gar nicht. :AZZANGEL:Wenn es denn dann endlich einmal soweit sein sollte, dass die deutschen Waffenrechtsbehörden und ihre Vertreter sich auch tatsächlich an das deutsche Waffenrecht halten, könnte es dann zum zweiten Sinn machen, uns hier über die empfundenen Ausmaße der Abstinenz von Sinn und des augenscheinlichen Mangels von sog. gesunden Menschenverstand im deutschen Waffenrecht im allgemen sowie bei einzelnen Vorschriften im besonderen auszutauschen. ;)

Dein

Mausebaer :beach:

Edith meint: Nur weil die Identitäten der Besitzer von erlaubnispflichtigen Waffen und Mun. ohne den gleichzeitigen Besitz der waffenrechtlich notwendigen Erlaubnisse (noch) nicht bekannt sind, ist das noch lange kein Grund, dass Waffenrechtsbehörden gegen Art 3 GG und dessen Kodifizierungen im jeweiligen Landesverwaltungsrecht verstoßen. 2nd's kritische Anmerkung ist angebracht und zu beachten. :closedeyes:

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....mit Vernunft kommt man sicher am weitesten!

Vernunft heißt in diesem Fall, das tun was die Behörde will, auch wenn diese weit über das Ziel hinausschießt.

Das heißt auch, wenn der LWB kein serviles Verhalten der Behörde gegenüber an den Tag legt, ist er unvernünftig.

Schnuffi der unvernünftige

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...

Schnuffi der unvernünftige

Das sind wir hier doch alle,

denn wir besitzen "unvernnftiger" Weise legal erlaubnispflichtige Schußwaffen und Munition oder noch "unvernünftiger" wollen das einige hier erst noch. :gaga:

Euer

Mausebaer

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Weder Du noch ich waren Bürger dieser Staaten, auch keiner der Beamten oder Politiker der heutigen Bundesrepublik!

Vorsicht, Vorsicht!

Führende Kräfte in jetzigen Parlamenten vertretener Parteien waren und sind bis heute ideologisch in den letzten deutschen Unrechtsstaat verstrickt. Ebenso gibt es auf der Verwaltungsebene, im Beamtenapparat und in der Polizei nicht wenige, die aktiv an der letzten deutschen Diktatur sich beteiligten oder ideologisch stark mit Sozialismus durchsetzt waren und sind.

Schon die gesetzlichen Aufbewahrungsanforderungen sind Unsinn.

Bringen wir es auf den Punkt: bis 2003 hat es auch in Deutschland keine Sau gebraucht.

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Vernunft heißt in diesem Fall, das tun was die Behörde will, auch wenn diese weit über das Ziel hinausschießt.

Das heißt auch, wenn der LWB kein serviles Verhalten der Behörde gegenüber an den Tag legt, ist er unvernünftig.

Schnuffi der unvernünftige

Nein, Schnuffi, heißt es nicht! Es heißt nur, den Gegebenheiten und der konkreten, individuellen Situation - wie immer sie sich vor Ort gerade darstellen mag - ANGEPASST, angemessen und überlegt zu reagieren! Druck erzeugt nur Gegendruck, konstruktiv zu einer für beide Seiten zufriedenstellenden Situation trägt er nicht bei!

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Vorsicht, Vorsicht!

Führende Kräfte in jetzigen Parlamenten vertretener Parteien waren und sind bis heute ideologisch in den letzten deutschen Unrechtsstaat verstrickt. Ebenso gibt es auf der Verwaltungsebene, im Beamtenapparat und in der Polizei nicht wenige, die aktiv an der letzten deutschen Diktatur sich beteiligten oder ideologisch stark mit Sozialismus durchsetzt waren!

DIE hatte ich vergessen, muss ich zugeben!

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