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IGNORED

Was würdet Ihr wählen ? 110, oder 112....oder 1911 ?


BFPierce

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Der Sportschütze beobachtet wie eben dieser Mann von drei Jugendlichen Überfallen und brutalstens an den Kopf Getreten wird.

Er überlegt nicht lange schließt schnell seinen Koffer auf, ladet seinen Revolver, und hilft dem Opfer.

Das ist ein interessanter Fall, finde ich. Was wäre, wenn er statt dessen zu seinem Handy gegriffen und die Polizei alarmiert hätte? Und nähmen wir mal an, sie käme dann zügig nach 10 Minuten am Tatort an.

Das Opfer wäre schwer verletzt oder tot.

Von mir aus soll doch unser LWB noch gerufen haben: "Höret auf, Gewalt ist doch keine Lösung" und die Schmutzbuckel hätten darauf nicht reagiert.

Tatsache ist doch, dass er mit seiner Waffe die Sache auch sehr gut unblutig hätte beenden können. Ein Warnschuss auf der Waffe im Ubahnschacht wäre wahrscheinlich das äußerste Mittel, das er hätte einsetzen müssen.

Hat er nicht getan: Ist das nicht unterlassene Hilfeleistung oder Begünstigung einer Straftat oder so?

Dann findet sich der LWB also auf jeden Fall vor dem Kadi wieder?

Also, ich fahr ab jetzt lieber keine U-Bahn mehr....

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Bei der Welt http://www.welt.de/vermischtes/weltgescheh...s-Tatmotiv.html darf man über den Vorfall in Berlin keine Kommentare schreiben-warum wohl? Wenigstens haben sich die zwei Täter nun gestellt. Ich frage mich, was in einem solchen Menschen vorgeht, der einem wehrlosen Opfer viermal auf den Kopf tritt-jedenfalls sicherlich nichts gutes. :ninja:

Zu einem "sich reumütigen Stellen" der Täter wäre es in verschiedenen, anderen Ländern sicherlich nicht mehr gekommen.

Die Frage ist doch immer, von wem eine Aggression ausgeht.

Nach meiner bürgerlichen Denke ist es extrem simpel, und.... für mich auch politisch völlig korrekt...., wer den Aggressor spielt, muss mit einer entsprechend harten Antwort rechnen.

Auch in diesem Lande muss es möglich sein, über derlei Dinge zu diskutieren, ohne gleich den Mund verboten zu bekommen !

Ich finde an dieser Stelle ist es durchaus Zeit die so oft von der Politik eingeforderte Zivi-Courage auch öffentlich sichtbar zu machen !

Es kann doch nicht sein, das man heute in einer U-Bahn als Fahrgast sein Leben riskiert, ohne eine Chance auf ein Überleben zu haben, weil der tolle Staat einem dies, entgegen dem Grundgesetz, nicht zubilligt !

Ein MEHR an ausgebildeten, zivilen Waffenträgern, wäre durchaus der inneren Sicherheit förderlich, so meine ich !

Dieses andauernde Gelaber der "Oberen" von Staatsmacht (wo ist sie denn, wenn man sie braucht ??) und Zivilgesellschaft, diese permanenten Meldungen von halb tot-geschlagenen, Vergewaltigungs- und Missbrauchsopfern... keiner kann und soll sich selber effektiv schützen dürfen.

Das ist in meinen Augen blanker Hohn und stellt grundsätzliche Rechte in Frage.

Ein Recht auf Unversehrtheit muss von einer Person (Bürger) auch durchgesetzt werden können, mit dem passenden Mittel.

BFP

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Mich nimmt nur noch Wunder was der Haupttäter für eine Strafe kriegt. Meiner Meinung nach, dürfte es in diesem Fall keine Bewährung geben und der Haupttäter müsste eine nicht geringe Zeit einsitzen. Der dann strafgebende Richter wird dies allenfalls aber anders sehen. Würde mich jedenfalls nicht wundern wenn der Haupttäter sogar mit Bewährung unter Auflagen davonkommen würde-leider.

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Notwehr ist in der meisten Köpfen nichts anderes als eine Art von Selbstjustiez! (Und das geht ja nun mal garnicht!!!) Aber nur so lange, bis sie selber betroffen sind!

Selbstjustiz geht auch mal garnicht. Das hat aber mit Notwehr nichts zu tun (Zwei sehr unterschiedliche Paar Schuhe).

Unser Problem ist eher, dass das abstruse Risiko von Affekttaten hier höher bewertet wird als das stellenweise eklatante Risiko geplanter Gewalt.

Will sagen: Weil ein LWB Amok laufen könnte (oder den Nebenbuhler gen Himmel schicken könnte) darf man sich nicht schützen. Auf der anderen Seite widerspricht die Statistik dem Eindruck steigender Kriminalität. Ob es also Nötig ist sich zu bewaffenen bleibt diskutierbar. Aber unsere Herren Politiker, StA un Richter interessiert das nicht: die haben nen Waffenschein und/oder bewaffneten Personenschutz.

Unser Gesellschaftliches Problem ist ein Einfaches (und Erschreckendes): Der Drang und Wille nach All-Inclusive-Sicherheit. Große Teile unserer Mitmenschen sind bereit, ihre Freiheit zu Gunsten von "Sicherheit" zu opfern. Und dieser Trend ist leider bei ALLEN polit. Parteien erkannt worden.

BOT_1: Ich persönlich glaube nicht mich bewaffnen zu müssen (6 Monate Chicago 800 South ändern die Sichtweise). Jedoch denke ich, die Option dazu sollte jedem freien Bürger gewährt werden.

BOT_2: Mir ist ein Gericht lieber, welches, auch wenn im Detail nicht nachvollziehbare, rechtliche Grundsätze IMMER anwendet (imho: einen Geständigen, nicht Fluchtgefährdeten Täter "Frei" laufen lässt) als solche "Gerichte", deren Urteil nicht auf dem StGB sonder auf der BILD fußen. Urteile nach dem Empfinden des "Volkes" sind abzulehenen.

Aus persönlicher Erfahrung: Häuser, vor denen "Jagdverdächtige" KFZ stehen, werden selten zu Zielen von Einbrechern. Welche Lehre man daraus zieht bleibe Jedem selbst überlassen.

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Unser Gesellschaftliches Problem ist ein Einfaches (und Erschreckendes): Der Drang und Wille nach All-Inclusive-Sicherheit. Große Teile unserer Mitmenschen sind bereit, ihre Freiheit zu Gunsten von "Sicherheit" zu opfern. Und dieser Trend ist leider bei ALLEN polit. Parteien erkannt worden.

Unser gesellschaftliches Problem wird hier sehr gut beschrieben

http://eltern.t-online.de/erziehung-fremde..._45993536/index

Und das dort zitierte afrikanische Sprichwort ist so falsch nicht

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******

Nehmen wir mal an ein Sportschütze ist mit seiner S&W .357 und Munition, die Vorschriftsmäßig im Waffenkoffer getrennt verschlossen sind,

auf dem u Bahnsteig und mit Ihm in einiger entfernung ein Älterer Mann.

http://forum.waffen-online.de/style_emotic...lt/00008353.gif

DAS geht in den meisten U-Bahnen doch gar nicht - s. Beförderungsbedingungen der jeweiligen Vekehrsbetriebe!

Und da der Sportschütze als solcher sich natürlich regelkonform verhält, ist der ÖPNV-Bereich vermutlich frei von Sportschützen, die ihrer erlaubnisfreien Unterform des Führens nachgehen....und daher auf diese weise überhaupt nicht reagieren könnten :peinlich:

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Wie ist das eigentlich geregelt in Deutschland mit dem kleinen Waffenschein im öffentlichen Verkehr/Verkehrsbetrieben? Ich gehe davon aus, dass man damit auch in Bus, Bahn und eben U-Bahn seine Gaswaffe führen darf oder fällt dies auch unter ein Verbot wegen bestimmter Beförderungsrichtlinien die auch das Führen von sog. freien Waffen oder eben Waffen gemäss kleiner Waffenschein untersagen?

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Der Haupttäter kriegt Haftverschonung obwohl das Opfer nach der Tat hätte sterben können:contra: Für mich nicht nachvollziehbar wieso man nach so einer brutalen Tat auf freiem Fuss bleibt..

Also die Bilder der Kamera sind doch so eindeutig, dass es gar keine Zweifel geben kann:

Der Täter wollte dem Mann das Leben nehmen. Mit Körperverletzung allein hat das nichts mehr zu tun.

Ich hab mir die Sequenzen mind. 10x angesehen.

Weshalb denn Haftverschonung? Der Täter ist gemeingefährlich!

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Würde mich jedenfalls nicht wundern wenn der Haupttäter sogar mit Bewährung unter Auflagen davonkommen würde-leider.

Könnte das der springende Punkt sein? Nicht vorbestraft, 18 Jahre - also "Jugendstrafrecht". Jetzt fragt sich der Haftrichter, was hat das Subjekt an Strafe zu erwarten? Bewährung? Oder gar nur gemeinnützige Arbeit? Und er weiß ganz genau - Bei unseren völlig überlasteten Gerichten beginnt die Verhandlung erst in einem halben Jahr, steck ich den armen Tropf solange in U-Haft? Und muß ich am Ende noch Haftentschädigung zahlen?

OK, grün was gerade aus... .

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Haftgründe für die Anordnung der U-Haft sind:

Verdunkelungsgefahr: Das Ding ist ja aufgezeichnet von ner Kamera, es gibt ein Geständniss--> Nein

Wiederholungsgefahr: Ersttäter--> Nein

Fluchtgefahr: Jugendlich, deutscher, sozial eingebunden in Familie, geringe Straferwartung--> Nein

Schwere der Tat: "Versuchter Totschlag" (heisst es, ich tippe eher auf schwere KV)--> Nein (kann man drüber streiten)

Ergo: Kein Haftgrund und somit keine U-Haft

Wenn der Haftrichter anders entschieden hätte, hätte sein Rechtsanwalt wohl sofort eine Haftprüfung bzw.Haftbeschwerde eingelegt welche sicherlich (aus og. Gründen) Erfolg gehabt hätte.

Also bleibt er bis zur Verhandlung auf freiem Fuss.

P.S. Das sind nur meine 2 Cent

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DAS geht in den meisten U-Bahnen doch gar nicht - s. Beförderungsbedingungen der jeweiligen Vekehrsbetriebe!

Na, nun bin ich aber doch froh, dass ich mir das Loch selbst buddeln müsste, wenn ich UBahn fahren wollte. Ich dachte immer, ich hätte was verpasst. Also, man darf also auch in UBahnen keine Waffen regelkonform mitnehmen. Was kommt als nächstes? Verbieten die Autohersteller die Mitnahme von Schusswaffen in ihren Fahrzeugen?

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Die Tatsache das es sich um den Sohn eines Rechtsanwaltes handelt hat selbstverständlich nichts damit zu tun das er nicht eingesperrt wurde......

Sorry, aber ich finde die Taste für "Grün" gerade nicht.....

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Was hätte denn dagegen gesprochen, dem jungen Schnösel mal so richtig ein paar vor die "Mappe" zu hauen (ich meine den eingreifenden Zeugen, welcher versucht hat, den Angriff zu unterbinden...) das der Typ einen Salto macht ?

Ein gegenwärtiger, rechtswidriger und vor allem andauerender Angriff auf eine dritte Person rechtfertigt Notwehr bzw. Nothilfe und erlaubt IMHO auch den Gebrauch von Gewalt !

Solche Leute MÜSSEN sofort und direkt die Auswirkung ihres Handelns spüren können und zwar körperlich, am eigenen Leibe.

Auge um Auge.... !

Stellt euch das doch mal vor !

Ihr seid mit einem Kunpel unterwegs und der wird von so einem Halbstarken angemacht.... den "tritt man doch wohl mal gepflegt aus dem Bild", oder ?

Wer mich kennt, der weiß, meine persönliche Hemmschwelle zur Anwendung von Gewalt in jeder Form ist extrem hoch, jedoch wenn ich ein absolutes Unrecht wie in diesem Fall sehe, dann greife ich ein.

Das nennt man dann wohl Zivilcourage.

Natürlich würde ich vorab meine Chance in einer solchen Situation abwägen wollen, um nicht selbst "zur Strecke gelegt zu werden".

Ich kann und will jedoch nicht den Notstand eines anderen Bürgers einfach so hinnehmen, meine Augen schließen und weiter gehen.

Wenn die Polizei absehbar nicht vorort ist, empfinde ich eine entsprechend auch gewaltsame Unterstützung eines Hilfebedürftigen als meine Bürgerpflicht.

Das soetwas, wie im Falle des Mannes, der vor einem Jahr bei einer solchen Geschichte an einer S-Bahn getötet wurde, auch geschehen kann, ist mir durchaus bewußt, jedoch kann man derartige Angriffe nicht einfach so zulassen.

Hilfe und entsprechendes Einschreiten würde sich, glaube ich, jeder wünschen. Meine Absicht dabei wäre jedenfalls nicht, auf die Titelseite einer Zeitung oder ins Fernsehen zu gelangen. Davon halte ich gar nichts !

Auch "Belobigungen" für "beherztes Eingreifen" durch die Polizei würde ich persönlich ausschlagen.

Es geht einfach um das helfende Miteinander, nicht mehr und nicht weniger !

Ich gehe ja auch bei Abwesenheit der Nachbarn nachsehen, wenn deren Alarmanlage losgeht, in der Hoffnung, das man das auch bei mir macht, wenn ich nicht zu Hause bin.

BFP

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Was hätte denn dagegen gesprochen, dem jungen Schnösel mal so richtig ein paar vor die "Mappe" zu hauen (ich meine den eingreifenden Zeugen, welcher versucht hat, den Angriff zu unterbinden...) das der Typ einen Salto macht ?

Keine Ahnung, vielleicht weil sich nicht jeder gern prügelt? Vieleicht weil es noch immer 2 waren?

Vielleicht auch weil der umnittelbaren Angriff beendet war?

Ein gegenwärtiger, rechtswidriger und vor allem andauerender Angriff auf eine dritte Person rechtfertigt Notwehr bzw. Nothilfe und erlaubt IMHO auch den Gebrauch von Gewalt !

Richtig jemandem einer "Lektion" zu erteilen (egal wie sehr er sie verdient hat) fällt aber nicht unter Notwehr.

Ihr seid mit einem Kunpel unterwegs und der wird von so einem Halbstarken angemacht.... den "tritt man doch wohl mal gepflegt aus dem Bild", oder ?

Keine schöne Vorstellung, dennoch rechtfertigt ein "anmachen" noch kein "aus dem Bild treten".

Wenn die Polizei absehbar nicht vorort ist, empfinde ich eine entsprechend auch gewaltsame Unterstützung eines Hilfebedürftigen als meine Bürgerpflicht.

Volle Zustimmung! Leider sind die meißten nicht mal in der Lage zum Handy zu greifen.

Die Tatsache das es sich um den Sohn eines Rechtsanwaltes handelt hat selbstverständlich nichts damit zu tun das er nicht eingesperrt wurde......

Nein, es hat damit zu tun (es wurde schon erläutert), dass keine Haftgründe vorliegen...

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Schwere der Tat: "Versuchter Totschlag" (heisst es, ich tippe eher auf schwere KV)--> Nein (kann man drüber streiten)

Ergo: Kein Haftgrund und somit keine U-Haft

Warum kein versuchter Totschlag?

Mehrmals auf den Kopf eintreten eines bereits Bewußt- und Wehrlosen?

Soll er ihm erst mit dem Panzer über den Kopf fahren, damit es sich um versuchten Totschlag handelt?

Abgesehen ist es für das Opfer beschämend und entwürdigend, wenn der Videoclip auf sämtlichen

Medienseiten anzusehen ist.

Es stellt sich die Frage, inwieweit die Medien einer gesellschaftswürdigen Berichterstattung überhaupt noch gerecht werden?

Nachhilfeunterricht für weitere Aggro-Rambos?

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Warum kein versuchter Totschlag?

Tja, das ist eine Frage für Strafrechtler und zwar für welche, die den kompletten Sachverhalt kennen, nicht nur den Videoausschnitt.

Mehrmals auf den Kopf eintreten eines bereits Bewußt- und Wehrlosen?

Ja, so sieht man es auf dem Video.

Aber was ist vorher gelaufen? Welche Worte haben wen wie in Rage versetzt?

Alles Punkte, die (gerade bei einem Jugendlichen) berücksichtigt werden müssen.

Das kann schon den Unterschied ausmachen...

Aber selbst wenn der Haftrichter den versuchten Totschlag gesehen hätten, zur sofortigen U-Haft hätte das allein, meiner Meinung nach, auch nicht gereicht.

Abgesehen ist es für das Opfer beschämend und entwürdigend, wenn der Videoclip auf sämtlichen

Medienseiten anzusehen ist.

Das ist allerdings richtig!

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Wie gesagt bedarf es zur Anordung der Untersuchungshaft neben dem dringenden Tatverdacht noch einen sog. Haftgrund.

Der kann entweder Verdunkelungsgefahr,Wiederholungsgefahr oder Fluchtgefahr sein.

Weiterhin kann die besondere Schwere der Tat ein solcher Haftgrund sein.

Der Zweck der U-Haft ist nur die Sicherstellung des Verfahrens. Durch die U-Haft wird sichergestellt das der Täter nicht flüchtet, Zeugen beeinflusst oder das ganze nochmal macht.

Da der Körperklaus ja nen festen Wohnsitz in der BRD hat, es nicht wirklich was zu verdunkeln gibt (er hat die Tat ja bereits gestanden) und er vorher polizeilich nicht aufgefallen war (Ersttäter) und man davon ausgehen kann das er sowas nicht nochmal macht gibt es keinen Grund für die U-Haft.

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Weiterhin kann die besondere Schwere der Tat ein solcher Haftgrund sein.

1) Der Täter hindert sein Gegenüber mithilfe seiner linken Hand am Weitergehen.

2) Die rechte Faust umschließt einen Gegenstand und bleibt die ganze Zeit auf "Spannung".

Der Täter "tariert" sein Opfer aus.

3) Letztendlich, als sich der Täter seiner Trefferwirkung sicher ist, kommt die rechte Faust mitsamt Gegenstand als

"Hammer" zum Einsatz. Der KO Schlag setzt sein Opfer komplett ausser Gefecht.

4) Die mehrmaligen Fußtritte gegen den Kopf des Opfers dienen einzig und allein der "Vernichtung" seines Gegenübers.

Diese Tritte können nie und nimmer durch irgendeine "Vorgeschichte" gerechtfertigt sein!

Die Schwere dieser Tat ist kaum mehr zu überbieten!

Fakt ist, dass jeder anständige Mensch unter keinen Umständen diesen Täter weiterhin in der Gesellschaft frei herumlaufen sehen will.

Die Richter sehen das offensichtlich anders!

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ZITAT(A-9 @ 27.04.2011 - 17:56) *

Weiterhin kann die besondere Schwere der Tat ein solcher Haftgrund sein.

Was soll denn deiner Meinung nach die U-Haft bewirken?

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Du übertreibst wenn du schreibst das "die Richter" keine anständigen Menschen sind

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ZITAT(A-9 @ 27.04.2011 - 17:56) *

Weiterhin kann die besondere Schwere der Tat ein solcher Haftgrund sein.

Was soll denn deiner Meinung nach die U-Haft bewirken?

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Du übertreibst wenn du schreibst das "die Richter" keine anständigen Menschen sind

Bei dem Täter handelt es sich um einen krankhaften, psychopathisch veranlagten Schläger mit ausgeprägter Gefühlskälte.

Wiederholungsgefahr ist in keinem Fall ausgeschlossen.

Die Person ist von der Allgemeinheit fernzuhalten.

Für die Beurteilung maße ich mir keine fachärztlichen Kenntnisse an, die ich auch nicht besitze.

Es genügen mir die Bilder über das massive Eintreten mit den Füßen auf den Kopf des wehrlosen, bewußtlosen Opfers.

Und jetzt nochmal ein kleines, persönliches Wort an die lieben Herrn Richter mit ausgeprägten, übertriebenen Sozialverhalten:

"Liebe Richter, diese Person gehört ins Zuchthaus bei Wasser und Brot"!

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U-Bahn-Schläger: Richter weisen Kritik zurück

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitun...pa_30032178.php

"Berlin - Berliner Richter haben die Entscheidung eines Kollegen zur Freilassung eines Schlägers nach einem Gewaltexzess in einem U-Bahnhof verteidigt.

Richterschelte ohne Beachtung der rechtlichen Voraussetzungen verfehle ihr Ziel, erklärten die Präsidentin des Kammergerichts, Monika Nöhre, sowie des Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten, Alois Wosnitzka, am Mittwoch. «Ein Richter, der auf Grundlage von Recht und Gesetz entscheidet, darf nicht an den Pranger gestellt werden», hieß es in einer gemeinsamen Erklärung beider Gerichtspräsidenten. Auch eine kritische Diskussion dürfe die persönliche Integrität nicht verletzen.

"

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