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Reisen mit EWP - welche Einschränkungen für welche EU Länder?


Kaffeetante08

Empfohlene Beiträge

Ich würde gern mal Infos in diesem Thread sammeln, welche waffenrechtliche Einschränkungen für welche EU Länder zu beachten sind.

Das heisst, welche Waffen/ Munition dürfen wohin zum Match nicht mitgenommen werden, wo muss man an der Grenze über die Mitnahme informieren?

Da die Auslandmatches bei uns IPSClern doch häufig sind, habe ich das mal hier eingestellt.

Bekannt ist z.B.

1. kein 9x19 in Italien

2. keine Pumpflinte in Österreich

Wie siehts bei HA aus, hier scheint es mir sowieso komplizierter zu sein?

Wer weiss mehr?

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Ich würde gern mal Infos in diesem Thread sammeln, welche waffenrechtliche Einschränkungen für welche EU Länder zu beachten sind.

Das heisst, welche Waffen/ Munition dürfen wohin zum Match nicht mitgenommen werden, wo muss man an der Grenze über die Mitnahme informieren?

Da die Auslandmatches bei uns IPSClern doch häufig sind, habe ich das mal hier eingestellt.

Hallo Kaffeetante,

IPSC Swiss Dynamic Shooting listet einige Transportbestimmungen nach Ländern auf.

Viele Grüsse

Balmi

PS.: Anzumerken ist noch, dass mit "Sportgeräten" politisch hyperkorrekt Waffen gemeint sind.

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Sportgerät- und Munitionstransport Deutschland

• Sportgeräte in verschlossenem Behältnis

• Magazine in verschlossenem Behältnis

• Munition in separatem verschlossenem Behältnis

• Sportgeräte dürfen nicht im Fahrgastraum sein – Kofferraum ist Pflicht!

• Anmeldung/Einladung zum Wettkampf

• Ein EU Waffenpass ist Pflicht

Anmerkung:

Verschlossen wird nicht erreicht durch das Zuziehen z.B. eines Reißverschlusses an einer Tasche, in der sich die Waffe befindet oder das Zuknöpfen derselben mit den Druckknöpfen oder ähnlichem. Es ist das Abschließen des Behältnisses gemeint. Entgegen vieler Meinungen sind Kabelbinder nicht zulässig!

Die Trennung von Waffe und Munition wird nicht dadurch erreicht, dass z.B. an ein und derselben Tasche die Waffe innen drin transportiert und in einer Aussen-tasche die Munition. Das stellt keine Trennung im Sinne der Gesetzgebung dar! Eine Trennung wird erst durch zwei Taschen/Behältnisse erreicht.

Na so schlimm ist es bei uns ja doch noch nicht...............

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Stellen wir das mal für Deutschland richtig:

Sportgeräte in verschlossenem Behältnis, kann man so stehen lassen

Magazine aber nur, wenn sie geladen sind, ansonsten braucht man das nicht.

Munition muss nicht in ein verschlossenes Behältnis, es reicht ein extra Fach in der Tasche oder eine Verpackung

Sportgeräte dürfen nicht im Fahrgastraum sein, ist quatsch. Wenn sie verschossen sind, spielt das keine Rolle.

Anmeldung / Einladung ist Pflicht

EU Waffenpass ist Pflicht

Also auf deutsch: Schlampig recherchiert!

So machen wir gleich weiter für Frankreich:

EU Waffenpass ist Pflicht, Einladung ist Pflicht und es dürfen lediglich 3 Zentralzünder- und 3 Randzünderwaffen ohne vorherige Genehmigung mitgenommen werden.

Bei Kurzwaffen oder Selbstladelangwaffen (mit mehr als 2 Schuss im festen Magazin oder mit auswechselbarem Magazin) und immer bei Waffen im Militärkaliber muss zu dem Transport in einer Tasche / Koffer entweder ein Abzugsschloss ran oder ein wesentliches Waffenteil aus der Waffe herausgenommen werden. Die Tasche muss nicht verschossen sein.

Munitionsmenge auf darf nur in einer Menge erfolgen, die für die Veranstaltung / en angemessen ist. Also mal so 5000 Schuss mitnehmen und dann verteilen, wird schwierig zu rechtfertigen.

Bei nicht EU muss die Waffe an der Grenze angemeldet werden und es bedarf natürlich keinen EU FWP, aber ich denke, dann sind nur 2 Waffen möglich, was ich jetzt aber ohne Nachschauen nicht sicher weiß.

England und Schweden verlangen immer eine vorherige Genehmigung und in England leider keine Kurzwaffen und Selbstladelangwaffen mit Zentralzünder möglich.

Gruß

Makalu

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Also auf deutsch: Schlampig recherchiert!

Hi Makalu,

Danke für den Hinweis - "mein Link" schien zwar ganz souverän, aber da ich noch keine eigene Erfahrung im Verbringen von Sportgeräten Waffen in die EU habe, kann ich da weder widersprechen noch bestätigen.

Ich freue mich natürlich daruaf, dass hier dann aktuelle Hinweise stehen.

Viele Grüsse

Balmi

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Ich habe mal kurz drauf geschaut, ich glaube da sind sehr viele Fehler drin, oder es fehlen schlicht Info´s.

Österreich ist mit Halbauto-SL-Langwaffen sehr heikel, und als Schweizer ist es auch ungünstig, mit der SIG PE57 oder PE90 nach Deutschland zu reisen.

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Ich habe mal kurz drauf geschaut, ich glaube da sind sehr viele Fehler drin, oder es fehlen schlicht Info´s.

Österreich ist mit Halbauto-SL-Langwaffen sehr heikel, und als Schweizer ist es auch ungünstig, mit der SIG PE57 oder PE90 nach Deutschland zu reisen.

Ergänzung zu Italien : . 50 bmg verboten ; . 500 S&W verboten ; bei . 50 AE bin ich mir nicht ganz sicher .

Flinten sicher ,vielleicht auch Büchsen ,müssen eine Mindestlänge haben .Genaue Mindestlänge kenne ich nicht ,die kurze Benelli M4 fällt jedenfalls darunter !

Italiener dürfen max .200 Schuß Munition INSGESAMT BESITZEN ( es hält sich aber niemand daran ) für Ausländer ,die zu Sportveranstaltungen fahren ,gelten 500 oder 1000 Schuß max ., was die genaue Zahl angeht ,da bin ich mir nicht ganz sicher .

Ergänzung zu Österreich :Auch Halbauto-Flinten ,die auf Pump-Funktion umstellbar sind ,sind verboten ( z.B.SPAS 12+15 , Benelli M3 ) . Halbauto-Büchsen ,da wird es schwammig :Ich habe einige österreichische Sportschützen ,auch sportschießende österreichische Polizisten dazu befragt und es wurde mir immer gesagt ,man könnte mit allen in D legalen halbautomaten nach Österreich auf Matches einreisen .Ich kann es aber nicht wirklich glauben ,da doch in Ö. bei sämtlichen dort zugelassenen Halbautomaten eine Verschlußwarze abgefräst sein muß ,damit sie gesetzeskonform sind .

Warum ich bei solchen Aussagen auch vorsichtig bin :Mir haben österreichische Schützen auch schon gesagt ,man könnte mit europ .Feuerwaffenpass mit PUMPE nach Ö. reisen . O.K. einreisen sicher ,ob man aber wieder raus darf ...? Scherz beiseite - verbotenverbotenverboten ,entspr . in etwa einem Vergehen gg .KWKG in D .

Gruss

Bronko

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Ergänzung zu Österreich:

Expansivmunition

§ 5. (1) Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem oder geschlossenem Hohlspitz sowie Geschosse für diese Patronen sind mit 1. Jänner 1998 verboten. [...]

Quelle: Waffengesetz-Durchführungsverordnung (WaffV)

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Wie sieht's denn konkret für Tschechien aus, da wollen wir demnächst hin.

Da gibts auch unterschiedliche Aussagen :

Über die Botschaft liest man, dass die Unterschrift des Organisierers des Matches amtlich beglaubigt sein müsse??

http://www.mzv.cz/munich/de/allgemeine_und...ffen/index.html

Dann wird auch immer wieder von der Notwendigkeit der Anmeldung an der Grenze gesprochen.

http://www.ipscrelax.cz/2011/permit_en.php (man beachte allerdings das Datum der Vorschrift)

Wie muss das Zeugs verpackt werden, habe mal was gehört, dass es einen separaten Kofferraum geben müsse (welches Auto hat sowas heutzutage noch) oder ist das Nonsens

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Wie sieht's denn konkret für Tschechien aus, da wollen wir demnächst hin.

Druck Dir die Einladung aus, und transportiere es so wie Du es aus Deutschland kennst.

Da kannste nix verkehrt machen. So sind wir letztes und vorletztes Jahr zum Schießen gefahren (EM IPSC Shotgun).

Anmelden an der Grenze kannste nix mehr. Da sind nur noch Tankstellen, Wechselstuben und die Chinesenmärkte.

Aber alles ohne Gewehr

Gruß

Jörn

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Bist Du Dir sicher????

Ich habe bislang nur gegenteiliges gehört (generelles 9x19 Verbot).

Hast Du Unterlagen?

Schonen Ostermontag

Roland

habe da mich leute zu einem match eigeladen haben dieses jahr bei der vertrettung hier in st gallen gefragt

alles was im EWP drin steht darfst du für ein match vorübergehend einführen

der wo mich eingeladen hat ist ein hoher polizist und meinte auch sei zum schiessen gar kein problem

dito zum ostermontag

WHEEL-Gunner

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alles was im EWP drin steht darfst du für ein match vorübergehend einführen

hallo

spannende rechtsmeinung

ich weiss es zwar auch nicht zu 100% um ehrlich zu sein

aber ich kann mir nicht vorstellen dass du halbautomaten langwaffen - die in oesterreich bis auf eine paar spezielle ausnahmen unter das kriegsmaterialgesetz fallen - mit einem EFWP einfach so zu uns mitnehmen darfst

oder pump-flinten

ebenso wird das fuer in AT verbotene munition (zb 408ct und andere) gelten

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hallo

spannende rechtsmeinung

ich weiss es zwar auch nicht zu 100% um ehrlich zu sein

aber ich kann mir nicht vorstellen dass du halbautomaten langwaffen - die in oesterreich bis auf eine paar spezielle ausnahmen unter das kriegsmaterialgesetz fallen - mit einem EFWP einfach so zu uns mitnehmen darfst

oder pump-flinten

ebenso wird das fuer in AT verbotene munition (zb 408ct und andere) gelten

ich bei bei der italienischen vertretung nachgefragt

für eine veranstaltung in italien

denen wird wohl sch..... egal sein was in A verboten oder erlaubt ist

WHEEL-Gunner

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ich bei bei der italienischen vertretung nachgefragt

für eine veranstaltung in italien

denen wird wohl sch..... egal sein was in A verboten oder erlaubt ist

hi

zweifellos

ich dachte du hast

alles was im EWP drin steht darfst du für ein match vorübergehend einführen

generell gemeint, also fuer alle staaten geltend ..

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ja für italiener

alle anderen dürfen ihre 9mm Para / Luger / x19 / oder weiss der teufel mit bringen :rolleyes:

einladung und EWP und gut is .............

WHEEL-Gunner

Darf ich präzisieren: Du bist der Meinung, für Italiener wären 9-Paras in Italien verboten, für Ausländer mit EFP wären 9-Paras in Italien erlaubt?!?

DARAUF würde ich mal eher nicht bauen!!!

Schon eine einzige 9-Para-Patrone mit einem anderen als einem Reinbleigeschoß ist böse (der Kenner kennt die Ausnahme). Dürfte etwa einem Vergehen gg. das dt. KWKG gleich- oder ähnlich stehen.

Ein (deutscher) Bekannter mit Haus in Italien hat sich zwecks Mitnahme von Waffen zu Zwecken div. Matchteilnahmen eingehend bei den entsprechenden italienischen Stellen kundig gemacht: 9 Para is' nich'!

Was uns nicht weiter bringt: Es gibt seit Jahren immer mal wieder Gerüchte, daß der Schwachsinn mit dem 9-Para-Verbot aufgehoben wird / werden soll oder was-weiß-ich-was. .45 ACP, .223 Rem. und .308 Win., nur um Beispiele zu nennen, wurden ja auch irgendwann "ent-verboten", also erlaubt. :chrisgrinst:

Grüße

Iggy

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Für CZ kann ich bestätigen das der EFWP reicht und keine Anmeldung erforderlich ist (ist seit Schengen hinfällig). Die Waffe muss nur entladen sein. Es ist kein VERschlossenes Behältnis notwendig.

In Österreich ist es generell sehr unklar. Im Gesetz steht das Sportschützen 3 Schusswaffen mitnehmen können (mit EFWP). Unter Schusswaffen fallen aber alle Kategorien, von Kat A = Maschinenpistolen, Vorderschaftrepetierflinten, ... über Kat B = Pistolen, ausgewählte Selbstlader, ... bis Kat C&D = Repetierer und Flinten.

Ein Gerichtsurteil / konkreten Fall dazu gibt es nicht.

Gruß, Hans

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