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IGNORED

Gefährliche Gegenstände in unseren Taschen :)


sozialwirt

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Geschrieben

Hallo liebe Freunde,

wie ich in einem anderen Thread bereits geschrieben habe, bin ich nun auch (endlich) Inhaber einer (grünen) WBK.

Nun möchte ich an dieser Stelle - obwohl es schon in verschiedenen Threads bereits geschehen ist - einige Fragen an Euch.

(Bitte keine Diskussionen, warum ich alles dabei habe - ist so. Danke! :icon14: )

Konkret geht es um die folgenden Objekte, die ich 'immer am Mann'/im Auto habe und wegen denen ich meine Zuverlässigkeit nicht verlieren möchte:

- Pfefferspray: Keine PTB-Kennzeichnung, aber als Tierabwehrspray gekennzeichnet. Somit entfällt die Einstufung als Waffe gemäß § 1 Abs.2 Nr.2a WaffG wegen der fehlenden Zweckbestimmung, oder??

- Multitool mit Messer: Klinge 7,5cm, arretierbar. Gesamtlänge im ausgeklappten Zustand 19cm. Kein Einhändiges Ausklappen möglich.

- Rettungsmesser: Klinge 8cm, arretierbar. Gesamtlänge im ausgeklappten Zustand 20cm. Kein Einhändiges Ausklappen möglich.

- Rettungsmesser (im Auto): Klinge 12 cm, arretierbar. Gesamtlänge im Ausgeklappten Zustand 22cm. Einhändiges Ausklappen 'mit Übung' möglich, da ein kleiner Stift dran ist <_< .

So..... meiner Ansicht nach darf ich das Zeug alles so mitschleppen/führen. Fragwürdig ist ggf. das Messer im Auto, da man mit viel Phantasie ein (verbotenes) Einhandmesser draus machen könnte. Aber hier seh ich auch die Zweckbestimmung im Vordergrund.

Frage 1: Wie seht ihr das? Liege ich mit meinen Einschätzungen richtig?

Frage 2: Wie sieht es mit 'öffentlichen Veranstaltungen' aus? Beispiel: Man läuft mit seiner Frau durch die Stadt, plötzlich findet man sich auf einem Markt/Volksfest wieder, von dem man nix wusste. Und schwupps! WAFFE + öff. Veranstaltung. Wie sieht das hier aus? Pfefferpray = keine Waffe, also i.O.? Messer + Multitool = Waffe, also nicht ok?

:confused:

Vielen Dank vorweg für Eure Antworten. Bitte entschuldigt diese 'Paranoia', aber man möchte als Waffenbesitzer (und per se pöhser Bube) ja nicht wegen irgendeinem übereifrigen Herren in Grün seine Zuverlässigkeit verlieren. :peinlich:

Besten Gruß und viel Spaß beim Diskutieren!

Geschrieben

Das ist ja immer so eine Geschichte mit "plötzlich finde ich mich wieder".

Ich führe 90% der Zeit,ein feststehendes Messer knapp unter der gesetzlichen "maximal Länge zum führen" mit und dann kann ich im Winter auch nicht sagen, upps bin ich zufällig auf dem Weihnachtsmarkt gelandet.

Entweder man denkt vorhher dran, dass man in die Stadt geht und dabei evtl. eine öffentliche Veranstaltung antrifft und lässt das Messer zuhause, oder man geht das verschwindent kleine Risiko ein erwischt zu werden und muss dann mit den wenn auch total schwachsinnigen Konsequenzen und Gesetzen leben. Das muss jeder mit sich selbst ausmachen.

Geschrieben

Hallo: ich habe in 10Jahren Lufzeit Feuerwehr in der Kleinstadt Berlin keinen dieser Gegenstände Privat oder im Dienst am Mann haben müssen,mit Ausnahme des dienstlich gelieferten Messers für Atemschutz-Geräteträger im Nomex-Anzug.

Da Du Dir Gedanken machst ob durch derartige Gegenstände am Mann bei Antreffen in bestimmten Situationen Deine Zuverlässigkeit in Frage gestellt werden könnte beantworte Dir bitte kurz selber und uns zum Thema folgende Fragen:

-wie oft brauchst Du Pfefferspray?

-wie oft ist es notwendig Rettungsmesser (redundant)am Mann sowie zusätzlich im Fahrzeug haben zu müssen?

-sichere im eigenen Interesse diese zwei Fragen nochmals durch die Frage ab: warum brauche ich derartige zusätzliche Ausrüstung am Mann wenn andere Einsatzkräfte diese privat trotz Erfahrungsschatz mehrfacher Hilfeleistungen ausser Dienst NICHT benötigen?

Edit: also mehrerer Hilfeleistungen allein auch ausserhalb des FW-Dienstes.

Tip:

gibt glaube ich das Rettungsmesser von Eickhorn als Fallmesser Bauart wie Fallschirmjäger-Messer der BW,das hat nen Bescheid als nicht-verbotenen Gegenstand da Spitze deutlich Rund und Stumpf und Gegenstand nur als Rettungsmesser gedacht.

Wenn Du trotz Lektüre von WaffG sowie Forum hier trotzdem Zweifel an bestimmten Gegenständen hast,dann lasse sie lieber daheim. Ein Polizist hat ein breites Spektrum im Diensalltag hier und dort abzudecken,liesst nicht täglich WaffG oder WO und kann irren/und dann evtl. nach eigenem Ermessen nen Verfahren anstossen.

-sollte dies mal der Fall sein wirds evtl. kompliziert.

Denke bitte auch daran: wie oft kommst Du in eine Situation der Rettung ausser Dienst und wie oft brauchst Du da(wirklich) Messer?

wie oft könntest Du dann in diesen Fällen mit der Schere noch schneiden (notfalls ein fremdes Auto hierfür stoppen/öffnen)? ?

Geschrieben

Also, bei dem Mulitool, da i.d.Regel kein Einhandmesser und keine feststehende Klinge, ist kein Thema. Kann man eigentlich immer verargumentieren.

Rettungsmesser: Vorsicht. Es gab hier mal einen Thread zu dem Thema, dass diese Messer, da Einhandmesser, als Waffen einegstuft sind und somit unter das Führverbot fallen. Da gab es wohl eine, die es mit einem BKA Bescheid probiert hatten, was aber nichht hingehauen hat.

Sicher bin ich mir aber dabei nicht.

Pfefferspray, keine Ahnuf, ich trage/führe so ein Zeug nicht mit mir rum.

Geschrieben
...dass diese Messer, da Einhandmesser, als Waffen einegstuft sind ...

Quatsch!

§ 42a WaffG durchbricht die Regel, dass das WaffG nur für Waffen gelte und weitet die Regel über die Definition des Anwendungsbereichs des §1 Abs. 1 des WaffG aus. Was eine Waffe ist, bestimmt sich weiterhin trotzdem weiterhin nach § 1 Abs. 2 WaffG und nicht nach § 42a Abs. 1.

Geschrieben
- Pfefferspray: Keine PTB-Kennzeichnung, aber als Tierabwehrspray gekennzeichnet. Somit entfällt die Einstufung als Waffe gemäß § 1 Abs.2 Nr.2a WaffG wegen der fehlenden Zweckbestimmung, oder??

Pfeffersprays unterliegen nicht dem WaffG, aber eben der Kennzeichnungspflicht, also zu "Tierabwehr"! Ein Prüfzeichen wird es wegen dem Tierschutzgesetz nicht geben.

- Multitool mit Messer: Klinge 7,5cm, arretierbar. Gesamtlänge im ausgeklappten Zustand 19cm. Kein Einhändiges Ausklappen möglich.

- Rettungsmesser: Klinge 8cm, arretierbar. Gesamtlänge im ausgeklappten Zustand 20cm. Kein Einhändiges Ausklappen möglich.

Bei Klappmessern ist die Klingenlänge egal! Aber Vorsicht, manchmal werden bestimmte Messer gerne als Waffe eingestuft!

- Rettungsmesser (im Auto): Klinge 12 cm, arretierbar. Gesamtlänge im Ausgeklappten Zustand 22cm. Einhändiges Ausklappen 'mit Übung' möglich, da ein kleiner Stift dran ist <_< .

Könnte als Einhandmesser angesehen werden!

So..... meiner Ansicht nach darf ich das Zeug alles so mitschleppen/führen. Fragwürdig ist ggf. das Messer im Auto, da man mit viel Phantasie ein (verbotenes) Einhandmesser draus machen könnte. Aber hier seh ich auch die Zweckbestimmung im Vordergrund.

Frage 1: Wie seht ihr das? Liege ich mit meinen Einschätzungen richtig?

Frage 2: Wie sieht es mit 'öffentlichen Veranstaltungen' aus? Beispiel: Man läuft mit seiner Frau durch die Stadt, plötzlich findet man sich auf einem Markt/Volksfest wieder, von dem man nix wusste. Und schwupps! WAFFE + öff. Veranstaltung. Wie sieht das hier aus? Pfefferpray = keine Waffe, also i.O.? Messer + Multitool = Waffe, also nicht ok?

:confused:

Nur bei Hieb- und Stoßwaffen. Aber es gibt ja noch das Versammlungsgesetz (z.B. Veranstaltungen unter freiem Himmel)!

Vielen Dank vorweg für Eure Antworten. Bitte entschuldigt diese 'Paranoia', aber man möchte als Waffenbesitzer (und per se pöhser Bube) ja nicht wegen irgendeinem übereifrigen Herren in Grün seine Zuverlässigkeit verlieren. :peinlich:

Besten Gruß und viel Spaß beim Diskutieren!

Es ist nicht nur das "grüne Gegenüber", es gibt auch diverse Securitys, die beim Betreten von bestimmten Objekten(Museen, Fan-Meilen, Stadien, Freibäder, u. a.) diverse Sachen einsammeln und der Polizei übergeben.

Auch bei einem Unfall wird Dein Eigentum gesichert.

Es gibt keine Garantie!

Schon gar nicht aus einem Forum heraus, denn Du wirst festellen, wie sich hier die Meinungen spalten!

Geschrieben
...machst ob durch derartige Gegenstände am Mann bei Antreffen in bestimmten Situationen Deine Zuverlässigkeit in Frage gestellt werden könnte beantworte Dir bitte kurz selber und uns zum Thema folgende Fragen:

-wie oft brauchst Du Pfefferspray?

-wie oft ist es notwendig Rettungsmesser (redundant)am Mann sowie zusätzlich im Fahrzeug haben zu müssen?

Aha.

Dir wird anscheinend niemand eine (z.B. Lebens-) Versicherung oder gar ein Starthilfekabel verkaufen können.

Bewundernswerter Optimismus.

Geschrieben
Hallo: ich habe in 10Jahren Lufzeit Feuerwehr in der Kleinstadt Berlin keinen dieser Gegenstände Privat oder im Dienst am Mann haben müssen,mit Ausnahme des dienstlich gelieferten Messers für Atemschutz-Geräteträger im Nomex-Anzug.

Da Du Dir Gedanken machst ob durch derartige Gegenstände am Mann bei Antreffen in bestimmten Situationen Deine Zuverlässigkeit in Frage gestellt werden könnte beantworte Dir bitte kurz selber und uns zum Thema folgende Fragen:

-wie oft brauchst Du Pfefferspray?

-wie oft ist es notwendig Rettungsmesser (redundant)am Mann sowie zusätzlich im Fahrzeug haben zu müssen?

-sichere im eigenen Interesse diese zwei Fragen nochmals durch die Frage ab: warum brauche ich derartige zusätzliche Ausrüstung am Mann wenn andere Einsatzkräfte diese privat trotz Erfahrungsschatz mehrfacher Hilfeleistungen ausser Dienst NICHT benötigen?

Edit: also mehrerer Hilfeleistungen allein auch ausserhalb des FW-Dienstes.

Tip:

gibt glaube ich das Rettungsmesser von Eickhorn als Fallmesser Bauart wie Fallschirmjäger-Messer der BW,das hat nen Bescheid als nicht-verbotenen Gegenstand da Spitze deutlich Rund und Stumpf und Gegenstand nur als Rettungsmesser gedacht.

Wenn Du trotz Lektüre von WaffG sowie Forum hier trotzdem Zweifel an bestimmten Gegenständen hast,dann lasse sie lieber daheim. Ein Polizist hat ein breites Spektrum im Diensalltag hier und dort abzudecken,liesst nicht täglich WaffG oder WO und kann irren/und dann evtl. nach eigenem Ermessen nen Verfahren anstossen.

-sollte dies mal der Fall sein wirds evtl. kompliziert.

Denke bitte auch daran: wie oft kommst Du in eine Situation der Rettung ausser Dienst und wie oft brauchst Du da(wirklich) Messer?

wie oft könntest Du dann in diesen Fällen mit der Schere noch schneiden (notfalls ein fremdes Auto hierfür stoppen/öffnen)? ?

Wenn es nach Deiner Wahrscheinlichkeitsvermutung geht, bräuchten wir keine Feuerwehr. Fragt euch mal selbst wie oft ihr in letzter Zeit abgebrannt seit.

Die Polizei sollten wir sowieso abschaffen. In den letzten 20 Jahren nur 3 Kontakte gehabt, die wollten dann immer Geld von mir weil sie ein schlecht eingestelltes Radargerät hatten.

Geschrieben
-sichere im eigenen Interesse diese zwei Fragen nochmals durch die Frage ab: warum brauche ich derartige zusätzliche Ausrüstung am Mann wenn andere Einsatzkräfte diese privat trotz Erfahrungsschatz mehrfacher Hilfeleistungen ausser Dienst NICHT benötigen?

Edit: also mehrerer Hilfeleistungen allein auch ausserhalb des FW-Dienstes.

Allein sich diese Frage stellen zu müssen ist schon Schwachsinn.

In einem freiheitlichen demokratischen Land sollte es genügen, wenn man sagt "ich möchte..."; die Gründe dafür sollten völlig unerheblich sein.

Und ob ich das Messer (o. a.) dann über ein Volksfest oder den Wochenmarkt trage oder in einer belebten Fußgängerzone; Flughafen, Bahnhof oder sonstigen Plätzen mit Menschenansammlungen, sollte sch...ßegal sein

Geschrieben

Hallo liebe Freunde,

vielen Dank für die überwiegend konstruktiven Rückmeldungen.

Ich finde es sehr gut, dass von meinen Vorrednern der Aspekt der Liberalität/der Bürgerrechte sowie der 'Wahscheinlichkeit' aufgeworfen wurde.

Ich bin ebenfalls der Meinung, dass man als 'braver' Bürgr keinerlei Begründung für das Führen der von mir aufgeworfenen Gegenstände brauchen sollte.

- Pfefferspray: Tierabwehr und wenn kein milderes Mittel zur Verfügung steht ggf. Mittel zur Notwehr und Nothilfe.

- Multitiool: Werkzeuge braucht man immer. Ich weß nicht wie es Euch geht, aber ich benutz das Teil fast jeden Tag.

- Rettungsmesser zur Hand/im Auto: Ich habe genug Freunde bei der Feuerwehr, die mir die Sinnhaftigkeit dieses Ausrüstungsstücks bestätigen. Zumal ist ein Bekannter von mir bei einem Autounfall auf schreckliche Weise ums Leben gekommen. Ich hoffe das der Tag nie kommt, aber wenn ich mein ganzes Leben dieses blöde Messer mit mir rumschleppen muss, um nur einmal jemandem zu helfen, bin ich gerne bereit das zu tun. Ich 'schleppe' jeden Tag schließlich auch ein erste Hilfe Set, Beatmungstuch, Handschuhe, Rettungsdecke etc. mit mir umher. Viele verstehen das nicht, aber wer schonmal erste Hilfe leisten musste, der weiß wovon ich rede. Mir ist das bereits mehrmals passiert. Und glaubt mir: Wenn man mal selbst umkippt oder einen Unfall hat, dann möchte man doch auch das jemand (mit vernünftiger Asurüstung) zu Stelle ist, der hilft, oder??

Wie schon gesagt wurde - statistisch gesehen ist auch die Feuerwehr für uns völlig unwichtig. Aber wenn man sie mal braucht, dann ist das Geheule groß.

Einen Bekannten von mir - seines Zeichens Mediziner (damals noch Student) - haben sogar seine Studienkollegen ausgelacht, weil er sich prophylaktisch eine Sauerstoff-Flasche mit Beatmungsmaske in die Wohnung gelegt hat. Bis zu dem Tag, als bei einer Party bei seinem Nachbarn jemand kollabiert ist und er ihm mit dem Teil das Leben gerettet hat, was der Notarzt bestätigte.

Lieber übervorsichtig, als in den Arsch gekniffen zu sein.

Geschrieben

Ein Messer ist im Notfall absolut lebensnotwendig - das haben leider einige Berufsfeuerwehren erst mittels tödlicher Unfälle lernen müssen. Und es gibt tatsächlich immer noch Berufsfeuerwehren, die ihren Mitgliedern nur billige Scheren statt hochwertiger Rettungsmesser mitgeben - vermutlich weil Feuerwehrleute so unzuverlässig sind...

Also ich habe in meinen (ja, ich habe mehrere!) 1.Hilfe-Taschen immer auch ein Rettungsmesser oder ein Multitool. Damit ich bei diversen blödsinnigen und schlecht ausgeschilderten Waffenverbotszonen kein Problem bekomme, haben die Verbandstaschen bzw. die umschließenden Werkzeugtaschen jetzt alle ein Zahlenkombinationsschloss.

Ich war sowohl privat als auch beruflich mehrfach als Erster und Einziger bei Unfallopfern und war jedesmal froh, die Ausrüstung dabei zu haben.

Geschrieben

Ich finde, die "Notwendigkeits"-Diskussion geht an der Sache vorbei.

Wollen wir für die genannten Gegenstände noch ein Bedürfnisprinzip einführen?

- Nicht einhändig öffen-/arretierbare Klappmesser (dazu ohne Waffeneigenschaft),

- Multitools mit gleicher Einstufung der Messerklinge, sowie

- Pfeffersprays mit Tierabwehr-Kennzeichnung

sind völlig legal führbar (Ausnahme nur bestimmte Versammlungen).

Und damit ist doch alles klar. Und noch nicht mal rechtlich "auslegbar".

Zumindest so viel Rechtssicherheit gibt der Gesetzeswortlaut.

Der Rest (einschließlich aller "Rechtfertigungs"diskussionen) ist m.E. Schall und Rauch.

Jeder muss selbst wissen, was er (in diesem Rahmen) führt und braucht.

Geschrieben
Das ist ja immer so eine Geschichte mit "plötzlich finde ich mich wieder".

Ich führe 90% der Zeit,ein feststehendes Messer knapp unter der gesetzlichen "maximal Länge zum führen" mit und dann kann ich im Winter auch nicht sagen, upps bin ich zufällig auf dem Weihnachtsmarkt gelandet.

Wo wäre das Problem mit einem feststehenden Messer unter 12 cm, sofern kein Dolch, auf dem Weihnachtsmarkt?

Kann man doch auch auf dem Weihnachtsmarkt mitführen!!!!!

Geschrieben
Messer unter 12 cm
Öffentliche Veranstaltung?

http://www.messerforum.net/initiative/page...-und-messer.php

2.5 Alle übrigen Messer

Für alle übrigen Messer gibt es keine Einschränkungen. Diese Messer gelten rechtlich als Werkzeuge. So wie es für Schraubenzieher, Äxte, Hämmer, Feilen, Bohrmaschinen keine Einschränkungen gibt, gibt es auch für diese Messer keine Einschränkungen im Waffengesetz bezüglich der Größe oder der Art, wie und wo man diese Messer führen darf.

so denn der Veranstalter nicht von seinem "Hausrecht" gebrauch macht...

3.4 Hausrecht

Inhaber des Hausrechtes, beispielsweise Diskothekenbetreiber, Schulen, Verkehrsbetriebe etc., haben das Recht die Mitnahme aller möglichen Dinge, wie z.B. auch Messern, zu verbieten.

Nach dem Waffengesetz wäre es zum Beispiel durchaus erlaubt, mit einem Messer in die Diskothek zu gehen. In der Praxis wird jedoch der Betreiber der Diskothek eigene Regeln für seine Örtlichkeit aufstellen. So ist es z.B. seit langem üblich, dass Diskogänger, Konzertbesucher, Fußballfans vor Einlass nach Gegenständen aller Art, die als Waffe verwendbar sind, durchsucht werden. Darunter fallen dann neben Glasflaschen, Reizgassprays usw., selbst winzige Taschenmesser

gruß

Geschrieben

ich habe noch nie auf der Hausordnung( Deutsche Bahn, Einkaufszentrum, Einkaufsmärkte) irgendwo gesehen, dass Messer nicht mitgeführt werden dürfen. Es geht wenn nur um Waffen.

Und ein Weihnachtsmarkt der einfach in der Fußgängerzone stattfindet, ohne eingezäunt zu sein, ist auch keine öffentliche Veranstaltung wenn man daran vorbeigeht.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
ich habe noch nie auf der Hausordnung( Deutsche Bahn, Einkaufszentrum, Einkaufsmärkte) irgendwo gesehen, dass Messer nicht mitgeführt werden dürfen. Es geht wenn nur um Waffen.

...

Eben, und selbst wenn es sich um eine Waffe handelt und der Hausherr das Führen derselben untersagt hat, ist das immer noch kein Gesetzesverstoß, sondern nur eine Nichtbeachtung des Hausrechts, was im Schlimmsten Falle zu "Hausverbot" führen kann, gesetzt den Fall der "Hausherr" bekommt überhaupt etwas davon mit. Das Ganze sollte man deshalb nicht so eng sehen.

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