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IGNORED

Winfried Kretschmann


Floppyk

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Wir werden zu häufig „erfolgreich“ manipuliert und können häufig Freund und Feind nicht unterscheiden.

Die „Mächtigen“ sind nur scheinbar mächtig und es genügt, den Schlüssel zu finden, mit dem „die“ auf ihre Grundlagen zurück geworfen werden. Das wird von Heute auf Morgen nicht passieren, also laßt uns als Erstes begreifen, wie manipuliert wird. Eine sehr gute Beschreibung der Manipulationsmethoden findet man bei Oliver Janich „Das Kapitalismus Komplott“, FinanzBuch Verlag. Man findet dort genaue Anleitungen, wie man „wahrscheinlich“ und „unwahrscheinlich“ unterscheiden kann. Darüber hinaus werden Anleitungen gegeben, wie man erfolgreich mit Manipulationsmethoden umgehen kann.

Man lese auch die finanziellen Thesen von Herrn Janich. Wirtschaftsfragen sind viel wichtiger, als die meisten Leute verstanden haben. Ich kann mich da (leider) nicht ausschließen.

Wenn „die Mächtigen“ ihrer Sache so sicher wären, dann würden „die“ nicht so viel Hysterie ausstrahlen. Es besteht Hoffnung!

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Da muß wohl erst einmal jemand raufklettern und die amtliche Bescheinigung, daß hier das Ende der Fahnenstange ist, lesen.

:icon14:

Wir werden zu häufig „erfolgreich“ manipuliert und können häufig Freund und Feind nicht unterscheiden.

Die „Mächtigen“ sind nur scheinbar mächtig und es genügt, den Schlüssel zu finden, mit dem „die“ auf ihre Grundlagen zurück geworfen werden. Das wird von Heute auf Morgen nicht passieren, also laßt uns als Erstes begreifen, wie manipuliert wird. Eine sehr gute Beschreibung der Manipulationsmethoden findet man bei Oliver Janich „Das Kapitalismus Komplott“, FinanzBuch Verlag. Man findet dort genaue Anleitungen, wie man „wahrscheinlich“ und „unwahrscheinlich“ unterscheiden kann. Darüber hinaus werden Anleitungen gegeben, wie man erfolgreich mit Manipulationsmethoden umgehen kann.

Man lese auch die finanziellen Thesen von Herrn Janich. Wirtschaftsfragen sind viel wichtiger, als die meisten Leute verstanden haben. Ich kann mich da (leider) nicht ausschließen.

Wenn „die Mächtigen“ ihrer Sache so sicher wären, dann würden „die“ nicht so viel Hysterie ausstrahlen. Es besteht Hoffnung!

Hmm wie kann man so jemanden vertrauen, der seine Bücher in eben diesen besagten "System" kommerziell vertreibt!?!

Man bedenke nur das Ausmaß der Manipulation, wenn der Autor einer von "den Mächtigen" wäre um nun jene, welche sich zu den Skeptikern wähnen mit einer präzise durchdacht geplanten fiktiven Verschwörungstheorie zu bestättigen. Das wiederrum würde dazu führen, dass sich die unbewusst manipulierten Skeptikern sich planmäßig sowie vorhersehbar gegen die offensichtliche "Manipulation" der "Mächtigen Manipulatoren" zu wehrsetzen.

Ob die "Mächtigen" nun befürchten könnten - ja vielleicht sogar wissen würden, dass Skeptiker von Natur aus argwöhnisch sind und deshalb die Täuschung erahnen würden? Ab hier will ich nicht weiter bedenken.

Die Hysterie findet doch hier bei vielen Forumsnutzern genauso statt, wenn es heißt Verbot von GK oder noch besser von LW. Die Hysterie bräuchte überhaupt nicht aufkeimen, falls man nicht so sehr darauf versessen wäre alles gesetzeskonform durch die Obrigkeit absegnen zulassen und auf die gewisse Bequemlichkeit verzichten könnte um sich die Freiheiten zuerhalten bzw. auszuweiten. Die Zukunft könnte in Geheimen Schützen Bunden, Geheimen Waffen Zirkeln oder Konsperativen Militaria Logen liegen, dann kann man zwar nicht mehr jedem sein Hobby inklusive dem Verband - GSB, GWZ und KML auf die Nase binden, aber das verlautbart aus Angst vor Repressalien heute auch keiner mehr.

Irgendwer hat in seiner Signatur: "Nur, weil einige sagen ich sei paranoid, bedeutet es noch lange nicht das ich nicht verfolgt werde." so oder zu mindest sinngemäß stehen.

< Das gefälllt mir & Ironie soll einjeder selber erkennen.>

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Der Kernsatz: "So wenig Waffen wie möglich ins Volk" verrät ein undemokratisches Obrigkeitsdenken, dem ein gänzlich untauglicher, weil nicht zielführender Glaube an ein Massenwirkungsprinzip anhängt.

Vielmehr müsste die Maßgabe für ein grundgesetzkonformes Waffenrecht lauten: So streng wie nötig und so liberal wie möglich. Und nicht: Nach Möglichkeit wenig, viel oder überhaupt nicht. So nach der Devise: Wir formen die Volksmasse nach unseren Interessen (was sowieso auf allen möglichen Ebenen geschieht).

Ausschlaggebend dürften nur die überprüfbaren Auswirkungen von legalem und illegalem Waffenbesitz und die daraus resultierende Erforderlichkeit und Tauglichkeit gesetzgebender Maßnahmen sein. Von den knapp 3 % Legalwaffenanteil bei Schusswaffendelikten ist die Erforderlichkeit zu strengeren Maßnahmen nicht ableitbar. Diesbezüglich waren aus meiner Sicht nur die konkretisierten Aufbewahrungsvorschriften noch sinnvoll und nachvollziehbar.

Die durch die Hintertür hereingetragene Bedürfnisverschärfung im Hinblick auf den Erwerb einer dritten mehrschüssigen Kurzwaffe für Patronenmunition, die 2/6 Regelung, die Verlängerung der regelmäßigen Teilnahme am Schießtraining auf mindestens ein Jahr bis zur ersten Waffe usw. tragen sicher nicht nachweisbar zur Verbesserung der Sicherheitslage bei.

Gerade weil das Waffengesetz durch Maßgaben immer restriktiver wird, denen offenbar nur noch die Aufgabe zukommt, potentielle Waffeninteressenten abzuschrecken, befinden sich mittlerweile geschätzte Zweidrittel bis Dreiviertel aller privaten Schusswaffen im illegalen Besitz. Waffen, die sich in dieser Größenordnung der behördlichen Kontrollierbarkeit ohnehin vollständig entziehen und den o.g. unseligen Satz als das entlarven, was er in Wirklichkeit ist: Eine untaugliche, nutzlose, nicht im Rahmen von repräsentativer Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stehende Bevormundung.

Da wäre es doch einfacher, zumindest für nicht deliktrelevante Waffen (z.B. die, die auf die heutige gelbe WBK gehen) das Bedürfnisprinzip gänzlich fallen zu lassen und noch anderen überflüssigen Ballast. Österreich ist mit der bisherigen Regelung der Kat. C und D Waffen auch ohne Bedürfnisprinzip sicherheitstechnisch gut gefahren, muss aber demnächst die unsinnigen, politisch grün eingefärbten EU-Regelungen umsetzen.

Bei der medial geförderten Hysterie ist in Deutschland eine sinnvolle Milderung des Waffenrechts unmöglich und in Zukunft wohl noch unmöglicher. Für mich ist vor allem der Gedanke unerträglich, dass die derzeit noch bestehende Rechtssicherheit in Punkto Legalwaffenbesitz durch eine Verschiebung der Kräfte im Parlament vollständig aufgehoben werden dürfte.

Du machst einen Riesenfehler in Deinen Ausführungen: Du gehst die Sache logisch an! Unser politischer Gegner, die Waffenhasser und Sportschützendiffamierer haben die Sache längst völlig ideologisiert. Da kommst Du mit logischen Argumenten einfach nicht weiter. Ist so ähnlich wie mit der Atomkraft. Auch da ist eine logische und sachliche Diskussion nicht mehr möglich.

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Du machst einen Riesenfehler in Deinen Ausführungen: Du gehst die Sache logisch an! Unser politischer Gegner, die Waffenhasser und Sportschützendiffamierer haben die Sache längst völlig ideologisiert. Da kommst Du mit logischen Argumenten einfach nicht weiter. Ist so ähnlich wie mit der Atomkraft. Auch da ist eine logische und sachliche Diskussion nicht mehr möglich.

Du hast aber schon gelesen, dass seine Worte an ein WO-Mitglied gerichtet waren.

Der Satz.

Der Kernsatz: "So wenig Waffen wie möglich ins Volk" verrät ein undemokratisches Obrigkeitsdenken, dem ein gänzlich untauglicher, weil nicht zielführender Glaube an ein Massenwirkungsprinzip anhängt.

stammt von

So wenig wie möglich und so viel wie nötig Waffen im Volk ist meines Erachtens der richtige Leitsatz. Damit dürften beide Seiten gut leben können.
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Das enttäuscht mich bei SB auch.

Nicht zu wörtlich nehmen den Satz bitte. Ich habe nur versucht, ihn mit möglichst viel Vernunft "auf Stand" zu bringen. Ganz davon abrücken wird keine Partei mehr davon.

@Katja Triebel: :appl:

Ein Abgleich WBK/Waffennummer ist nicht Bestandteil der Kontrolle.

Doch.

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Angeblich, weil die Aufbewahrung "dieser" Waffen nachgesehen werden soll. Jedoch bezieht sich das "diese" auf "die momentan im waffenrechtlichen Besitz (also Ausübung der tatsächlichen Gewalt) befindlichen", und eben NICHT auf "die auf der WBK eingetragenen"... denn das wird an gänzlich anderer Stelle behandelt.

Behörden legen ihre Befugnisse aber traditionell etwas "optimistischer" aus, als es im Gesetz steht...

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Angeblich, weil die Aufbewahrung "dieser" Waffen nachgesehen werden soll. Jedoch bezieht sich das "diese" auf "die momentan im waffenrechtlichen Besitz (also Ausübung der tatsächlichen Gewalt) befindlichen", und eben NICHT auf "die auf der WBK eingetragenen"... denn das wird an gänzlich anderer Stelle behandelt.

Behörden legen ihre Befugnisse aber traditionell etwas "optimistischer" aus, als es im Gesetz steht...

Und genau das lässt sich ja nicht herausfinden, da es wohl schwierig sein dürfte eine unsachgemäße Lagerung nachzuweisen, wenn der betreffende genau in diesem Moment zu Hause ist.

Es kann lediglich festgestellt werden, ob und das der betreffende die geforderten Aufbewahrungsmöglichkeiten hat, nicht mehr und nicht weniger.

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Denkt was ihr wollt. Eine Kontrolle macht (vergleichbar mit einer ärztlichen Diagnose) immer nur dann Sinn, wenn auch das Objekt, um das es geht, kontrolliert werden darf. Da es zur Waffen- und Munitionsverwahrung zahlreiche Vorgaben gibt, können diese nur bei tatsächlicher Begutachtung und nicht per Glaskugel verifiziert werden.

In der WaffVwV wird jedenfalls klargestellt werden, dass zur Kontrolle auch der Abgleich der WBK-Daten mit den Waffen vor Ort gehört. Und daran werden sich die Waffenbehörden dann auch halten.

Weiterhin macht der Abgleich ohnehin im Hinblick auf die Befüllung des NWR Sinn. Wie mir zu Ohren gekommen ist, sind etliche WBK-Eintragungen falsch, weil die Erwerber oftmals ungeprüft die Daten des Vorbesitzers übernehmen. So kommt es dann, dass Beschusszeichen, Jahreszahlen oder Patentnummern als Herstellungsnummer deklariert werden. Im Rahmen der Vorortkontrolle wird das sowie Zahlendreher oder unvollständige Bezeichnungen erkannt.

Da früher in den WBK z.B. nur "Kleinkalibergewehr" eingetragen wurde, ist zudem das Ladesystem zu ermitteln. Letztendlich erfolgt die Waffenkontrolle auch im Sinne der Waffenbesitzer, da diese mit den richtigen Daten in der WBK keine dummen Rückfragen befürchten müssen.

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Hallo,

das Objekt um das es geht ist aber der Tresor und nicht die Waffen.

Den Satz

Letztendlich erfolgt die Waffenkontrolle auch im Sinne der Waffenbesitzer
kenne ich auch von anderen Bereichen, wenn man es nicht darf und es trotzdem machen will sagt man einfach: Ist doch nur zu deinem Besten.

Ich könnt Ko****.

Gruß

voyager

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Weiterhin macht der Abgleich ohnehin im Hinblick auf die Befüllung des NWR Sinn. Wie mir zu Ohren gekommen ist, sind etliche WBK-Eintragungen falsch, weil die Erwerber oftmals ungeprüft die Daten des Vorbesitzers übernehmen. So kommt es dann, dass Beschusszeichen, Jahreszahlen oder Patentnummern als Herstellungsnummer deklariert werden. Im Rahmen der Vorortkontrolle wird das sowie Zahlendreher oder unvollständige Bezeichnungen erkannt.

Fehler nur seitens der Waffenerwerber? In diesem Zusammenhang wird z.T. auch die Ausräumung behördlicher Eintragungsfehler

und -versäumnisse (und somit Unstimmigkeiten in den Akten) angeführt. Mag ja sein, dass die "Ausbügelung" solcher Unstimmigkeiten

besonders im Vorfeld des NWR ein guter Grund ist...

Ich will aber in dem Zusammenhang auf die (ohnehin umstrittenen) Kontroll-Gebühren - dort wo sie erhoben werden - hinaus.

Für Aufbewahrungs-Kontrollen Gebühren zu verlangen, wenn der Prüfungsaufwand vor Ort zu einem guten Teil gefahren wird,

um Verwaltungsversäumnisse der Behörde aus der Vergangenheit auszubügeln - das ist m.E. eine dreiste Unverschämtheit.

Gruß,

karlyman

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Hallo,

das Objekt um das es geht ist aber der Tresor und nicht die Waffen.

:confused:

Die Prüfung von Tresoren ist Sache der Zertifizierungsstelle nach VDMA, DIN/EN, PTZ, VDS, RAL oder was auch immer.

Das Waffenrecht regelt aber, wie Waffen und Munition sicher zu verwahren sind und nicht, wie Tresore zu verwahren sind. Die einzige Vorgabe hinsichtlich dessen Aufstellortes ergibt sich aus der AWaffV: dauerhaft bewohntes Gebäude.

Die Prüfung nach § 36 Abs. 3 WaffG bezieht sich darauf, dass für die verwahrten Waffen und die Munition das richtige Behältnis verwendet wird. Deshalb nennt man diese Prüfung auch "Vorortkontrolle der Waffen- und Munitionsverwahrung".

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Mag ja sein, dass die "Ausbügelung" solcher Unstimmigkeiten besonders im Vorfeld des NWR ein guter Grund ist...

Kein Grund, nur ein positiver Nebeneffekt.

Der Aufwand erfolgt ja nicht extra dafür, sondern aufgrund der Prüfung nach § 36 Abs. 3 WaffG.

Kostenpflicht besteht natürlich nur bei Veranlassung der Amtshandlung, nicht bei verdachtslosen Stichproben. Klar.

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...

Für Aufbewahrungs-Kontrollen Gebühren zu verlangen, wenn der Prüfungsaufwand vor Ort zu einem guten Teil gefahren wird,

um Verwaltungsversäumnisse der Behörde aus der Vergangenheit auszubügeln - das ist m.E. eine dreiste Unverschämtheit.

...

Guten Morgen, karlyman,

das ist hier in Heilbronn auch nicht anders. Die beiden Damen vom Ordnungsamt machen ihren Job sehr ordentlich, die Aufbewahrungskontrollen versucht man allerdings trotzdem gleich mit einer Nachschau zu verbinden. Grund dafür sind Versäumnisse, die von den Vorgängern der SBinen in offensichtlich nicht unerheblicher Zahl fabriziert worden sind. Ich habe beim letzten Besuch schon drauf hingewiesen, dass der Kontrolleur, sollte er bei mir vorbeischauen wollen, gerne die Aufbewahrung kontrollieren darf. Mehr aber auch nicht. Nachschau nur nach Voranmeldung durch das Amt und in den Räumen der Behörde. Ich schleppe meine ganze Kanonen dann gerne dorthin. Wobei sie (die Kanonen) selbst dann nicht in anderen Händen als den meinen landen werden.

Ein Fall ist mir bekannt, da war der Kontrolleur bei einem Vereinskameraden, dessen Frau ebenfalls eine WBK besitzt und dem Kontrolleur auf Verlangen auch den Schrank geöffnet hat zur "Nachschau". Dabei wurde festgestellt, dass ein in den Unterlagen vorhandener Karabiner nicht anwesend war. Auf die Frage, wo sich dieser befindet, konnte sie keine Angaben zum Verbleib machen. Der Kontrolleur fing dann damit an, einen schweren Verstoss gegen das Waffenrecht zu protokollieren, während der Hausherr nach Hause kam. Seine Frau erklärte es ihm und er zeigte dem Kontrolleur, dass der Karabiner bereits vor 15 Jahren verkauft und ordentlich von seiner Behörde ausgetragen worden war. Der Verstoss war damit zwar vom Tisch, allerdings wurden aufgrund der Unstimmigkeiten in den behördlichen Akten doch Kontrollgebühren erhoben, da eben nicht alles nach Vorschrift verlaufen war. Bezahlt hat sie mein Kamerad, wobei ich bis heute nicht verstehe, weshalb. Von seiner Seite aus war alles ordentlich dokumentiert. Also wurde die behördenseitige Schlamperei noch auf Kosten des absolut vorschriftsmäßigen Bürgers abgerechnet. Und das ist in meinen Augen nicht nur eine dreiste Unverschämtheit. Gegen ein derartiges Vorgehen sollte es ein Gesetz geben, mit entsprechender Strafandrohung!

Herzlichen Gruß

Jan

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das Objekt um das es geht ist aber der Tresor und nicht die Waffen.

Das "Objekt" um das es geht, ist die Aufbewahrung. Dabei ist unerheblich, welche Waffen sich gerade im Tresor befinden, und wem sie gehören. Wichtig ist nur: Kurzwaffen im B-Schrank, Langwaffen im A-Schrank, und Munition getrennt.

Eigentumsverhältnisse sind laut Wortlaut des Gesetzes ausdrücklich NICHT Gegenstand der Prüfung.

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Wie mir zu Ohren gekommen ist, sind etliche WBK-Eintragungen falsch, weil die Erwerber oftmals ungeprüft die Daten des Vorbesitzers übernehmen. So kommt es dann, dass Beschusszeichen, Jahreszahlen oder Patentnummern als Herstellungsnummer deklariert werden. Im Rahmen der Vorortkontrolle wird das sowie Zahlendreher oder unvollständige Bezeichnungen erkannt.

Das kann ich aus Sicht des LKA BaWü nur bestätigen, zumindest war das der Grundgedanke, nicht mehr und nicht weniger, weil man die amtlichen Verzeichnisse (früher ja nur von Hand und Kartei geführt) vor dem elektronischen Register bereinigen will. Was manche Behörden vielleicht wieder daraus machen, ist natürlich eine andere Sache.

Gruß

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Wie mir zu Ohren gekommen ist, sind etliche WBK-Eintragungen falsch, weil die Erwerber oftmals ungeprüft die Daten des Vorbesitzers übernehmen. So kommt es dann, dass Beschusszeichen, Jahreszahlen oder Patentnummern als Herstellungsnummer deklariert werden.

Ich kenne das Problem aus eigener Erfahrung eigentlich nur von Seiten der Behörden.

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Ich kenne das Problem aus eigener Erfahrung eigentlich nur von Seiten der Behörden.

Hm - ich muss zugeben, dass ich auch so eine Waffe habe - Druckluftgewehr ohne Seriennummer aber mit Patentnummer "öp ...". Die steht in der WBK des Vorbesitzers und wurde so übernommen. Eine Kopie der Überlasser-WBK habe ich. Ist es empfehlenswert, das jetzt nach nach einigen Jahren zu reklamieren?

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Ich kenne das Problem aus eigener Erfahrung eigentlich nur von Seiten der Behörden.

Die haben in den 70er- und 80er-Jahren in der Tat oftmals schlampig gearbeitet.

Im allgemeinen kann die Behörde den Sachverhalt aber nur nach Aktenlage beurteilen und darüber entscheiden. Wenn die Waffenbesitzer die Nummern falsch ablesen und keine Belege vom Händler vorgelegt werden, wird diesen Angaben Glauben geschenkt.

Den Waffenbesitzkern zugutehalten muss man allerdings, dass das lesen der Kennzeichnungen oftmals recht schwierig ist, weil jeder Hersteller so sein eigenes System und andere Stellen zur Stempelung hat/te sowie im Laufe der Jahre natürlich die Kenntlichkeit der Zahlen und Buchstaben nicht gerade besser wird.

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Hm - ich muss zugeben, dass ich auch so eine Waffe habe - Druckluftgewehr ohne Seriennummer aber mit Patentnummer "öp ...". Die steht in der WBK des Vorbesitzers und wurde so übernommen. Eine Kopie der Überlasser-WBK habe ich. Ist es empfehlenswert, das jetzt nach nach einigen Jahren zu reklamieren?

Spätestens im Zuge der Befüllung des NWR werden solche Fälle ans Tageslicht kommen. Man wird Dich dann voraussichtlich auffordern, nach der richtigen Nummer zu schauen bzw. falls keine Nummer auf der Waffe ist, diese gemäß § 25 Abs. 2 WaffG nachträglich vom Beschussamt mit einer solchen kennzeichnen zu lassen. Nur bei Waffensammlern dürfen auch Waffen ohne Nummern in die WBK eingetragen werden. Bei sehr alten Knarren drückt die Waffenbehörde aber auch oftmals ein Auge zu.

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