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IGNORED

Kontrollgebühren Mannheim


MadMax

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Hallo,

die Stadt Mannheim hat beschlossen eine Kontrollgebühr von 70 Euro zu erheben, Ökotaliban halt und die Roten, wenn keine Auffälligkeiten erkennbar sind. Bei "Misständen" bis zu 150 Öcken.

Was tun wir dagegen? Gibt es da ein Musteranschreiben oder so?

Was tun unsere Verbäne?

Quelle: Mannheimer Morgen von heute.

Die Wahlen sind nicht mehr weit .........

PS: wer gratuliert mir zum Gebutstag, heißt Horst, und nennt mich Mathias

Gruß

Max

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... in Wohnräumen verwahren und § 36 Abs. 3 S. 3 WaffG zur Anwendung bringen. :gutidee:

... und wer

  1. Steuern zahlt,
  2. konsumiert und
  3. Abgaben berappt

könnte auch aus Mannheim wegziehen (noch bessere Idee :teu38: ) Andere Städte freuen sich auch über Einnahmen. :rolleyes:

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Hallo,

die Stadt Mannheim hat beschlossen eine Kontrollgebühr von 70 Euro zu erheben, ..., wenn keine Auffälligkeiten erkennbar sind.

...

Was tun wir dagegen?

Abwarten bis die neuen Allgemeinen WaffVwV veröffentlicht werden, diese sollten auch die SBs und andere Verwaltungsmenschen in Mannheim lesen können.

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Abwarten bis die neuen Allgemeinen WaffVwV veröffentlicht werden, diese sollten auch die SBs und andere Verwaltungsmenschen in Mannheim lesen können.

Dann wird man die übersehen, weil man dann als Kommune eines Bundeslandes auf seine eigen Gebührenhoheit verweist.

Intressant ist auch, das Presse immer wieder falsch behauptet, alle drei Jahre müßte vor Ort kontrolliert werden.

Die "Nachschau" soll doch gerade keine zweite Regelüberprüfung sein.

Bist Du sicher, das die SB, wenn denn in 10 Jahren die Allgemeine WaffVwV kommt, die neue Generation SB dann noch richtig lesen können?

Bei der Lesekompetenz der nachdrängenden Fachleute seit etwa 20000 drängen sich da ernsthafte Zweifel auf.

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Davon abgesehen, gibt es bei uns ein Landesgebührengesetz...

Mit den richtigen Verwaltungsbeamten und Politikern vor Ort scheren die sich darum auch nicht. Wir sind Gottgleich und tun was uns gefällt.

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Das Niedersächsiche Innenminesterium hat das auch so festgelegt, dass Gebühren nur bei Beanstandungen fällig werden. (So meine ich den Schrieb im Gedächtnis zu haben)

Dafür werden jetzt bei der Stadt OS Gebühren für die dreijährliche Regelüberprüfung fällig. 27€ :traurig_16:

Mist ich ziehe bald in den Zuständigkeitsbreich von "Land" nach "Stadt".

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die Stadt Mannheim hat beschlossen eine Kontrollgebühr von 70 Euro zu erheben, ..., wenn keine Auffälligkeiten erkennbar sind.

.......kommt in Mannheim ne Politesse, trotz ordnungsgemäßem Parken kostet es 10 €, wenn keine Auffälligkeiten erkennbar sind,............. beim Falschparken wirds dann halt etwas teurer,.........

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in der Stadt ist der SB viel netter, umgänglicher und kompetent

außerdem alle zwei Jahre was neues Beantragen, dann entfällt das ja :rolleyes:

ich weiß, hatte mit dem guten Mann schon Kontakt... ist nen Guter... alle 2 jahre nur ?? Nee...... bin "Stammkunde" bei uns....

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außerdem alle zwei Jahre was neues Beantragen, dann entfällt das ja :rolleyes:

Das sagst du!

Ich habe im Januar 2010 ne Pistole gekauft und im Juli lag ein schreiben in meinem Briefkasten von wegen 3 jährige Regelüberprüfung. Ich habe den SB darauf angesprochen. Aber er meinte er müsse das tun.

Na gut wer er unbedingt will. Mein Präsident hat ein Schreiben aufgesetzt in dem Stand das ich Mitglied bin und regelmäßig schiessen.

Das wars auch schon. Gekostet hats nichts.

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... 3 jährige Regelüberprüfung. ... Mein Präsident hat ein Schreiben aufgesetzt in dem Stand das ich Mitglied bin und regelmäßig schiessen.

Die im 3-Jahres-Rythmus durchzuführende "Regelüberprüfung" bezieht sich nicht auf das Fortbestehen des Bedürfnisses, sondern auf Erkenntnisse, die u.U. die Zuverlässigkeit des LWB in Zweifel ziehen lassen.

Dabei wird eine erweiterte Auskunft aus dem Bundeszentralregister eingeholt.

Dass die in der Folge erhobene Verwaltungsgebühr von 27,00 € rechtmässig ist, wurde bereits durch ein OVG höchstrichterlich festgestellt.

CM

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und was willst du mir damit jetzt sagen?

ich versuch es mal:

das es Blödsinn deines SB ist, die Zuverlässigkeitsüberprüfung innerhalb eines so kurzen Zeitraums zweimal zu machen.

Und das der Bedürfnissfortbestand nicht mit der Überprüfung der Zuverlässigkeit in direktem Zusammenhang steht.

Das sind zwei paar Schuhe die gerne von den SB´s zusammengeknotet werden.

Richtig übersetzt Cartridgemaster?

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Bei uns sind pro angef. Stunde je Person 42,XX fällig.

Sie kommen mit 2 Personen-

Hat mir erst gestern meine überaus nette Sachbearbeiterin erklärt.

Frag' sie doch mal, worin denn (bei einer anlasslosen Kontrolle) deinerseits die "verantwortliche Veranlassung"

der öffentlichen (Kontroll-)Leistung liegen soll.

(Wie gesagt: § 5 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 3 Landesgebührengesetz Ba.-Wü.).

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Sie hat mir gesagt das sie nicht wisse aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Kosten erhoben werden.

Sie werden aber erhoben. Und solange gezahlt wird...

Wenn ich am Dienstag oder Donnerstag nochmal hingehe um mein neues Sportgerät eintragen zu lassen, werde ich mal fragen ob sie Unterlagen diesbzeüglich hat...

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Demnächst heißt es auf der Autobahn:

Polizist: "Allgemeine Verkehrskontrolle!"

Fahrer: "Habe ich was falsch gemacht?"

P: "Nein, es ist eine routineüberprüfung. Führerschein, Fahrzeugpapiere, bitte. Zeigen Sie bitte den Verbandskasten und das Warndreieck!"

F: "Bitte, hier!"

P: "Aha, in einem halben Jahr läuft Ihr Verbandsmaterial ab, das sollten sie rechtzeitig erneuern."

F: (im Stillen) "Puh, alles in Ordnung, Glück gehabt!"

P: "So, die kontrolle kostet 84,- Euro. Zahlen Sie gleich hier in bar?"

F: "Warum?????"

P: "Der Kollege hat Sie angehalten und ich habe Sie kontrolliert, je angefange Stunde und Mann sind das je 42,- €, also zusammen 84. OK?"

F: "§"%§$&$§/§$(/$%($!!!!!!!!!!"

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