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Ausfuhrrecht von in der Schweiz erworbenen Waffen nach Deutschland


Conax

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Im März ist ja in Luzern eine Waffenmesse. Ich war da bisher noch nicht aber man kann sich ja mal umschauen vielleicht findet man was hübsches.

Ich hab mich jetzt mal informiert (hab bei der Polizei in Luzern angerufen) und den schweizer Waffenerwerbsschein bekommt man wohl dort direkt ausgestellt (gegen Vorlage der deutschen WBK+Strafregisterauszug). Damit ist der Erwerb an sich in der Schweiz schon mal unter Dach und Fach. Leider konnte mir aber keiner sagen wie das dann mit der Ausfuhr nach Deutschland ist bzw. was für Dokumente ich dafür benötige.

Hat jemand diesbezüglich schon irgendwelche Erfahrung?

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Ja.

Kaufen und direkt mitbringen ist nicht.

Du musst zuerst bei deine Waffenbehörde eine Verbringungsgenehmigung beantragen um die Waffen nach D einführen zu dürfen.

Diese bekommt dann der verkäufer, dann kann er in die Schweiz die notwendige Ausführgenehmigung anfragen. Das ist bei weitem nicht so günstig wie bei uns, kostet deutlich mehr Gebühren, der Verkäufer wird die mit sicherheit auf der Kaufpreis aufschlagen.

Dann steht der Import nichts mehr im weg. Du kannst dann entweder die Waffen holen und selbst importieren, oder lässt Sie per Paketdienst schicken.

Nicht vergessen: der Schweiz ist nicht in der EU. Es fallen also 19 % Mehrwertsteuer und 4(?) % Zoll gebühren an über den Kaufpreis.

Ich hatte an der Grenze dann noch eine interessante Diskussion mit den Zöllnern, die fest davan überzeugt waren das alte Schwarzpulverhinterlader Ordonnanzwaffen unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen und deshalb sehr, sehr böse sind.....

Adriaan

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Gehen wir mal davon aus dass der Händler die Waffe solange verwahrt bis die Genehmigung vorliegt und die Waffe dann im Anschluß verschicken würde - wie sieht das sonstige Prozedere vor Ort aus?

Evtl. hab ich zu der Zeit noch ein paar Euro übrig und genug Zeit um ebenfalls zu fahren... (In dem Sinne danke für den Hinweis ;) )

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Gehen wir mal davon aus dass der Händler die Waffe solange verwahrt bis die Genehmigung vorliegt und die Waffe dann im Anschluß verschicken würde - wie sieht das sonstige Prozedere vor Ort aus?

Evtl. hab ich zu der Zeit noch ein paar Euro übrig und genug Zeit um ebenfalls zu fahren... (In dem Sinne danke für den Hinweis ;) )

Du brauchst grundsätzlich Einfuhr- und Ausfuhrerlaubnis.

In D die Verbringungserlaubnis §29 von der örtlichen Waffenbehörde.

Mit der bekommst Du in der Schweiz dann eine Ausfuhrerlaubnis, bzw. auch eine Erwerbserlaubnis wenn Du selber abholen willst.

Die Schweizer Ausfuhrerlaubnis gestaltet sich dann wieder ein wenig "schwierig".

Handelt es sich um Kriegsmaterial nach CH Definition mal grundsätzlich alles im Kaliber 7,5x55, es sei denn eindeutig als Jagd oder Sportwaffe erkennbar brauchts eine Erlaubnis von der SECO in Bern(Ausfuhrgesuch für Kriegsmaterial).

Kostet CHF 50,-

Ist es kein Kriegsmaterial also z.B. ein KK dann brauchts den Waffenbegleitschein von der fedpol in Bern, kostet auch CHF 50,-, wobei die fedpol Ausländern gegenüber mißtrauisch ist und den Begleitschein bevorzugt nur an Schweizer Postadressen schickt (z.B. an den Verkäufer).

Willst Du selbst abholen brauchst noch den Waffenerwerbsschein von der Kantonspolizei (genau CHF 50,-), und den kriegst aber nur gegen Vorlage eines Eidgenössischen Strafregisterauszug (ein Schnäppchen nur CHF 20,- )

Am wenigsten Nerven brauchst wenn Du einen Händler hast der Dir das Zeug zuschickt. Du hast dann zwar keine Reisefreimenge und hast die Portokosten. Aber Du musst auch nicht an der Grenze eine Speditions Einfuhr (Deutschland ab 1000 Euro oder eventuell bei Waffen wenn der Zöllner Ahnung hat)/Ausfuhrerklärung (Schweiz immer wenn das Seco Formular abgestempelt werden muß) abgeben wenn Du mit der SECO Bewilligung reisen tust. Wie man ein Speditionsformular korrekt ausfüllt das erklären wir dann ein andersmal!

Sodele! Das wärs mal so wie es aktuell aussieht - aber Morgen könnte es schon schlimmer sein!

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Aber Du musst auch nicht an der Grenze eine Speditions Einfuhr (Deutschland ab 1000 Euro oder eventuell bei Waffen wenn der Zöllner Ahnung hat)/

Zur ergänzung: Speditions Einfuhr ist m.w. kein Pflicht, du kannst grundsätzlich alles selbst verzollen. Nur mögen die Zöllner das nicht so, weil die dann beim ausfüllen der Papierkram helfen müssen....Hab sowohl aus der USA als auch der Schweiz immer selbst verzollt, auch bei Beträge über 1000 euro.

Speditionseinfuhr kostet auch wieder nicht wenig.

Adriaan

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danke für die hilfreichen Antworten und danke Speedster für die ausführliche Nachricht.

Die Ausfuhr + Verbringung ist wohl doch nochmal mit ganz schön Papierarbeit, Zeit und Nerven verbunden - und ich dachte durch Schengen ist das kein Akt mehr.

Dieses deutsche Beschusszeichen (cip) ist das eigentlich häufig auch auf schweizer Waffen zu finden oder eher selten?

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Zur ergänzung: Speditions Einfuhr ist m.w. kein Pflicht, du kannst grundsätzlich alles selbst verzollen. Adriaan

Es geht darum dass man das grüne Formular ausfüllen muß. Und da sind die diversen Passagen und Abkürzungen auf Speditions und Zollchinesisch. Es geht einfach um die schriftliche Zollerklärung im Gegensatz zur mündlichen.

Das Formular ist auch nicht undurchschaubar wenn man sich vorher mal damit befasst hat.

Am Besten ist wenn man sich das Ding schon im Voraus organisiert, in Ruhe ausfüllt, und dann wenn es verlangt wird elegant "aus dem Hut zieht".

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Bei Selbstabholung und damit Selbstverzollung sollte man ferner wissen, dass der Zoll ausschließlich Bargeld und keinerlei Kartenzahlung akzeptiert. Ferner ist es sinnvoll, dass der Verkäufer in die Rechnung den Ursprungsnachweis mit reinschreibt und unterschreibt, sofern es eine Waffe ist, die in einem heutigen EU-Land gebaut wurde. Damit entfällt dann der zusätzliche Zoll und es sind "nur" die 19% fällig.

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Dieses deutsche Beschusszeichen (cip) ist das eigentlich häufig auch auf schweizer Waffen zu finden oder eher selten?

Schweizer Waffen haben in der Regel nur den schweizer Beschuß, und der ist bei uns nicht anerkannt. Kostenmäßig sind Beschußgebühren bei uns aber überschaubar (unter Euro 20,-). Und ich hatte mit Schweizern beim Beschußamt auch noch nie Streß.

"Die Ausfuhr + Verbringung ist wohl doch nochmal mit ganz schön Papierarbeit, Zeit und Nerven verbunden - und ich dachte durch Schengen ist das kein Akt mehr."

:rofl: Der war echt gut die ganze Sch.... äääh Mühe fing erst mit Schengen so richtig an! Beziehungsweise trieb seltsame Blüten hinsichtlich einer beindruckenden Flut neuer Verordnungen und Formulare

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Moin,

neulich beim "ausführen" einer LUFTDRUCKPISTOLE in die Schweiz passiert:

Die (defekte) LuPi sollte nur zur Reperatur kurz in die Schweiz, also mal kurz hingefahren.

Der Schweizer Zoll hatte kein Problem damit, aber der Deutsche Zoll.......

Eigentlich gings ja nur darum ein Papier zu haben, dass die LuPi "eingereist" ist, um auszuschliessen, dass der deutsche Zoll bei der Heimfahrt annimmt, die Hämmerli

sei grad eben in der Schweiz erworben worden und horrende Gebühren erhebt.

Der gesamte Vorgang an der Grenze (Ein- und Ausreise) betrug ca. 1,5 h vor Ort, die (angebl. notwendige) Speditionsbescheinigung war zum "Freundschaftspreis" von € 20 zu haben,

das Pendeln zwischen deutschem und Schweizer Zoll (an derselben Grenze) brachte mitleidige Blicke der Schweizer ein (Die spinnen, die Deutschen), von den Nerven garnicht zu reden.

Und das bei einer in D FREI ERWERBBAREN LuPi !!!!!!!!!!!!!!

Amtsschimmel, ick hör Dir wiehern...... :peinlich:

Liebe Grüsse, Lui

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Verehrte Zielgruppe,

habe schon 2-mal eine Waffe in der Schweiz erworben.

Habe immer einen befreundeten Büma gebeten mir die Waffe zu

importieren und direkt mit Deutschem Beschuss zu versehen.

Kosten waren gering inkl. Beschuss ca 120€ / Waffe und kein

Papierkram. Als Dank kaufe ich bei meinem Büma dann immer

das entsprechende Zubehör und die Wiederladeartikel.

Grüße

Kay

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Du musst zuerst bei deine Waffenbehörde eine Verbringungsgenehmigung beantragen um die Waffen nach D einführen zu dürfen.

Diese bekommt dann der verkäufer, dann kann er in die Schweiz die notwendige Ausführgenehmigung anfragen.

Falsch. Das Verfahren läuft genau andersrum. Im ersten Schritt muss die Schweiz die Ausfuhrbewilligung (sogenannter "Begleitschein" nach Artikel 22b des Schweizer WaffG) erteilen.

Selbiger stimmt dann die für den Erwerber zuständige deutsche Waffenbehörde gemäß § 29 Abs. 2 WaffG zu, wenn die Voraussetzungen (Zuverlässigkeit, persönliche Eignung + Erwerbserlaubnis vorhanden, sicherer Transport bestätigt) vorliegen.

Seit dem Schengen-Beitritt der Schweiz ist diese waffenrechtlich kein Drittstaat mehr (nur noch sprengstoffrechtlich und nach Außenwirtschaftsrecht) und gelten für diese in dieser Hinsicht alle EU-Regelungen.

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Falsch. Das Verfahren läuft genau andersrum. Im ersten Schritt muss die Schweiz die Ausfuhrbewilligung (sogenannter "Begleitschein" nach Artikel 22b des Schweizer WaffG) erteilen.

ah?

Dann erklär das bitte mal meine Waffenbehörde, und die in die Niederlande, Belgien und Dänemark um mal einige zu nennen wo ich bisher Waffen gekauft und verkauft habe.

Erst muss der Importgenehmigung vorliegen, dann wird erst der Exportgenehmigung erteilt. Ist ja auch recht logisch, schliesslich sagt der Importgenehmigung ja auch den verkäufer und den Exporterlaubnis erteilende Behörde, das der Käufer berechtigt ist die Waffe zu erwerben.....

Exakt so wurde das bei mir jetzt zig mal gehandhabt. Machen die das dann alle falsch? :confused:

Adriaan

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ah?

Erst muss der Importgenehmigung vorliegen, dann wird erst der Exportgenehmigung erteilt. Ist ja auch recht logisch, schliesslich sagt der Importgenehmigung ja auch den verkäufer und den Exporterlaubnis erteilende Behörde, das der Käufer berechtigt ist die Waffe zu erwerben.....

Exakt so wurde das bei mir jetzt zig mal gehandhabt. Machen die das dann alle falsch? :confused:

Adriaan

*Grins* ja das wird so gemacht, aber SB hat Recht in den entsprechenden Texten steht das so. Wir sind hier in der klassischen Situation des Schusters Voigt (Hpt. Mann von Köpenick). Um einen Paß zu bekommen muß eine feste Arbeitsstelle nachgewiesen werden, aber um eine Arbeit zu bekommen muß der Paß vorgelegt werden.

Weil die Schweiz erteilt erst dann eine Ausfuhrerlaubnis (seco oder fedpol) wenn eine Einfuhrerlaubnis §29 vorgelegt wird.

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Nix da Köpenik !

Die Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 WaffG wird „als Zustimmung zu der (vorhandenen) Erlaubnis des anderen Mitgliedstaates“ erteilt.

Dies entspricht auch der für alle EU-Mitgliedstaaten einzuhaltenden europäischen Vorgabe aus Ziff. 2.2.5.1 zur Anwendung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18.06.1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen in der endgültigen Fassung vom 15.12.2000. Dort steht auf Seite 8, Unterpunkt 23, erster Satz:

„Die Verbringung von Feuerwaffen von einem Mitgliedstaat in einen anderen darf nur dann erfolgen, wenn der Mitgliedstaat, aus dem die Feuerwaffen stammen, zuvor eine Genehmigung erteilt hat.“

Ich denke damit dürfte die Rechtslage klar sein. <_<

In der Praxis behilft man sich in der Regel damit, dass die deutsche Waffenbehörde der ausländischen Behörde auf Anfrage formlos bestätigt, dass eine Erwerbsberechtigung (also Jagdschein, Erwerbserlaubnis in WBK, gelbe WBK, MES o.ä.) vorliegt und insofern keine Bedenken gegen eine Überlassung bestehen.

Eine Zustimmung kann aber logischerweise amtlicherseits nur zu etwas erteilt werden, was bereits vorliegt.

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Bei Selbstabholung und damit Selbstverzollung sollte man ferner wissen, dass der Zoll ausschließlich Bargeld und keinerlei Kartenzahlung akzeptiert. ....

Das scheint dann aber nicht einheitlich in ganz Deutschland zu sein. Das Zollamt Wetzlar nimmt auch EC und Kreditkarte.

Gruß

Erik

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Das scheint dann aber nicht einheitlich in ganz Deutschland zu sein. Das Zollamt Wetzlar nimmt auch EC und Kreditkarte.

Gruß

Erik

Das mag schon sein, Erik. Meine Aussage bezog sich auf persönliche Erfahrungen mit den Grenz-Zollämtern und über Wetzlar aus der Schweiz nach Deutschland einreisen wird wohl etwas kompliziert werden, oder nimmst Du die Cesna ;)

@Sachbearbeiter: Klar steht das so im Gesetz. In der Realität kenne ich das aus meiner Erfahrung aber nur andersherum und dann lief es auch problemlos. Wobei ich das bisher nur mit NL und AT praktiziert habe, womit es innereuropäisch war.

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Wie wird die Schweiz gehandhabt? Ist ja ein EU.

Durch den Schengen-Beitritt wurde die Schweiz in waffenrechtlicher Hinsicht den EU-Staaten gleichgestellt. Lt. BMI-Erlass vom März 2009 gelten deshalb auch für diese alle EU-Regelungen des WaffG.

Nach meinen Informationen klappt es mit der Schweiz hinsichtlich der richtigen Genehmigungsreihenfolge nach anfänglichen Schwierigkeiten ganz gut. In Österreich (bis auf Wien) anscheinend auch.

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@Sachbearbeiter

„Die Verbringung von Feuerwaffen von einem Mitgliedstaat in einen anderen darf nur dann erfolgen, wenn der Mitgliedstaat, aus dem die Feuerwaffen stammen, zuvor eine Genehmigung erteilt hat.“

hhmmm, kurze Frage, der von Dir genannte Text spricht aber (was die Reihenfolge angeht) von der eigentlichen Waffenverbringung, nicht von dem "Papierkram". Wie viele Andere auch, kenne ich die Reihenfolge nur so:

1. Einfuhrbewilligung beantragen und zum ausländischen Überlasser schicken

2. der besorgt sich eine Ausfuhrgenehmigung unter Vorlage Deiner Einfuhrbewilligung

3. Versand der Waffe

Nur so kann es auch von den Gesetzgebern der Länder gemeint sein, zuerst müssen Einfuhr-/Ausfuhrgenehmigung vorliegen und dann darf die Waffe auf Reisen gehen.

Vielleicht habe ich es ja auch falsch verstanden, kenne auch die gesammten EU-Texte nicht, aber das Zitat bezieht sich ausschließlich auf den Versand der Waffe und gibt keine Reihenfolge für die Papiere an. Die Einfuhrbewilligung wird ja ohnehin nur von der Waffenbehörde erteilt, wenn die entsprechenden Berechtigungen vorliegen (in der Regel also WBK vorhanden und Bedürfnis liegt vor) und ob der ausländische Verkäufer eine Ausfuhrgenehmigung hat (oder bekommt) geht doch die inländische Behörde gar nix an, die ist doch nur für die ordnungsgemäße Abwicklung in Deutschland zuständig.

gruß, Bärenzwinger

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