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IGNORED

Pulverlagerung


STS

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Habe einen Vorderlader- sowie einen Wiederladerschein (SP & NC). Meine Frage bezieht sich auf SP. Ich darf eine Menge X an SP in meinem Pulverschrang lagern. Wenn ich mich recht erninnere zählt die geladene Menge in den fertigen Patronen nicht dazu, oder? Wie ist das mit Pulverröhrchen? An SP-Patronen habe ich jedoch auch nur Zündnadelpapierpatronen (Dreyse), sowie Scharfe- und Platzpapierpatronen für Steinschlossmusketen.

Geschrieben

Fertig verladene Munition zählt nicht zur Lagermenge, da andere Lagerklasse. Wie sich das mit Papierpatronen verhält, kann ich Dir im Moment aufgrund fehlender Nachschlagemöglichkeiten nicht sagen. In Röhrchen abgefülltes Pulver IMHO schon.

Gruß JM

Geschrieben

Hallo,

in Anlage 1 zum WaffG, Abschnitt 1, Unterabschnitt 3 wird Patronen- und Kartuschenmunition aufgelistet. Der Hülsenwerkstoff ist nicht näher definiert, daher dürften auch Papierpatronen/-kartuschen als Munition gelten und dem Waffenrecht unterliegen, d.h., das enthaltenen SP ist auf die Lagermenge nicht anzurechnen. Das SP in Röhrchen unterliegt dagegen dem Sprengstoffrecht und ist auf die Lagermenge anzurechnen.

Viele Grüße - sundance

Geschrieben
Hallo,

in Anlage 1 zum WaffG, Abschnitt 1, Unterabschnitt 3 wird Patronen- und Kartuschenmunition aufgelistet. Der Hülsenwerkstoff ist nicht näher definiert, daher dürften auch Papierpatronen/-kartuschen als Munition gelten und dem Waffenrecht unterliegen, d.h., das enthaltenen SP ist auf die Lagermenge nicht anzurechnen. Das SP in Röhrchen unterliegt dagegen dem Sprengstoffrecht und ist auf die Lagermenge anzurechnen.

So habe ich mir das auch gedacht, wollte aber nicht spekulieren.

Gruß JM

Geschrieben

Interessant!

Wie ist das aber, wenn ich meine .45-70er Hülsen mit SP fülle, einen Filzpropfen auf die Ladung setze, aber kein Geschoß?

Gruß Habakuk

Geschrieben

Nur zur weiteren Erläuterung meines Beitrages:

Ich bereite die Hülsen mit Füllung zu Hause in der beschriebenen Weise vor.

Erst auf dem Stand setze ich das Geschoß von Hand auf die Ladung.

Um allem aus dem Wege zu gehen, könnte ich natürlich das Geschoß zu Hause in die Hülse positionieren, dann vor dem Transport wieder herausnehmen und auf dem Stand wieder setzen.......

Gruß Habakuk

Geschrieben
Es ist doch lediglich die Menge pro Lager und nicht die Anzahl der Lager beschränkt. Wo ist das Problem?

Doch, auch die Anzahl der Lager (bzw. die max. NC und SP Lagermenge) sind beschränkt. In der Regel eins pro Haushalt.

Hab jetzt aber keine Lust die entsprechenden Passagen dafür herauszusuchen, außerdem regelt das sowieso jeder SB anders und es wurde in diesem Forum schon oft genug durchgekaut.

Geschrieben
Doch, auch die Anzahl der Lager (bzw. die max. NC und SP Lagermenge) sind beschränkt. In der Regel eins pro Haushalt.

Das ist ja das Problem.

Jeder kann sich selbst ausrechnen, wie "gut" ein aktiver Schütze/Wiederlader/SP-Verwender mit Kurz- und Langwaffen (NC-Patronen sowie SP/VL)

und ohne Möglichkeit, außerhalb seines bewohnten Gebäudes zu lagern (= Bestimmung nach der strengeren Lagergruppe = gesamt 1 kg)

damit hinkommt...

Geschrieben
... (= Bestimmung nach der strengeren Lagergruppe = gesamt 1 kg)

damit hinkommt...

Ich zu Silvester genau 15 Schuss weit... :eclipsee_gold_cup:

Gruß JM

Geschrieben

Nabend zusammen,

die Frage ist doch - selbst wenn es im Einzelfall immer Auslegungssache ist - will man wirklich mit solchen Spitzfindigkeiten seine Zuverlässigkeit aufs Spiel setzen?

Klar, man kann auch einfach ein paar 20mm-Hülsen mit Pulver vollmachen, ein Geschoss draufsetzen und diese als "Lager" benutzen. Im Zweifel darf man das aber dann gegenüber einem Richter rechtfertigen.

Auf die Gesetzeslage wurde doch im Lehrgang ausdrücklichst und wiederholt hingewiesen: Höchstlagermengen gelten pro Haushalt, selbst wenn die ganze Großfamilie die Pappe hat. Es sei denn, der SB räumt dir eine Ausnahme ein. Das Gesetz ergibt nicht immer Sinn. Am Ende des Tages hantieren wir jedoch nicht mit Vogelsand...

Wenn man größere Mengen lagern will, sollte man einen gewerblichen Wiederladeschein machen. Sodann kann man sich einen Bunker vollmachen.

Cheers

AB

Geschrieben
Klar, man kann auch einfach ein paar 20mm-Hülsen mit Pulver vollmachen, ein Geschoss draufsetzen und diese als "Lager" benutzen. Im Zweifel darf man das aber dann gegenüber einem Richter rechtfertigen.

Stimmt, da gäbe es sicher Ärger... alles über .50 ist meines Wissens Kriegswaffe.

Aber ein paar Platzpatronen für die Flinte oder einige Patronen in .50BMG, das ist absolut in Ordnung. Da braucht man dem Richter gegenüber nichts zu rechtfertigen, weil jeder Wiederlader zum Erwerb der von ihm hergestellten Patronen automatisch berechtigt ist. Auch Kaliber, in denen er selbst keine Waffen besitzt.

Sonderlich sinnvoll ist es trotzdem nicht, weil man auch in voluminösen Hülsen kaum mehrere kg Pulver unterbringen kann, zumindest nicht wenn man den Zeiteinsatz für das Laden und Delaborieren einrechnet, und man benötigt ja auch Matrizen in den Kalibern. Falls jetzt jemand meint, das wäre bei Patronen die nicht verschossen werden sollen egal, dem sei gesagt daß man zum Wiederladen nur geeignete Werkzeuge verwenden darf. Auch, wenn man die Patronen nie verschießen will, darf man sie nicht mit dem Gummihammer zusammenschustern.

Gast solideogloria
Geschrieben

Das ist nicht kaliberabhängig. Es gibt auch dickere Pillen für zivil.

Geschrieben

Man kann ja mal ganz klein mit einem Repetierer in 20x102 mm Vulcan anfangen:

alles über .50 ist meines Wissens Kriegswaffe.

Munition mit inertem Weichkerngeschoss in Kalibern für welche zivile Waffen existieren kann definitionsgemäß keine Kriegswaffenmunition sein.

Wie ist das aber, wenn ich meine .45-70er Hülsen mit SP fülle, einen Filzpropfen auf die Ladung setze, aber kein Geschoß?

Ist es dann Munition im Sinne des Waffenrechts?

Persönlich denke ich eher nicht, sondern müßte damit der Lagermenge zugeschlagen werden

Issich Kartuschenmunition - siehe WaffG:

Unterabschnitt 3:

Munition und Geschosse

1.

Munition ist zum Verschießen aus Schusswaffen bestimmte

1.1

Patronenmunition (Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoss enthalten, und Geschosse mit Eigenantrieb),

1.2

Kartuschenmunition (Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoss nicht enthalten),

1.3

hülsenlose Munition (Ladung mit oder ohne Geschoss, wobei die Treibladung eine den Innenabmessungen einer Schusswaffe oder eines Gegenstandes nach Unterabschnitt 1 Nr. 1.2 angepasste Form hat),

1.4

pyrotechnische Munition (dies sind Gegenstände, die Geschosse mit explosionsgefährlichen Stoffen oder Stoffgemischen [pyrotechnische Sätze] enthalten, die Licht-, Schall-, Rauch-, Nebel-, Heiz-, Druck- oder Bewegungswirkungen erzeugen und keine zweckbestimmte Durchschlagskraft im Ziel entfalten); hierzu gehört

1.4.1

pyrotechnische Patronenmunition (Patronenmunition, bei der das Geschoss einen pyrotechnischen Satz enthält),

1.4.2

unpatronierte pyrotechnische Munition (Geschosse, die einen pyrotechnischen Satz enthalten),

1.4.3

mit der Antriebsvorrichtung fest verbundene pyrotechnische Munition.

Gast solideogloria
Geschrieben

Hat schon was, wenn man zum Repetieren nach vorne gehen muss.

Geschrieben
Auch, wenn man die Patronen nie verschießen will, darf man sie nicht mit dem Gummihammer zusammenschustern.

Ich möchte nicht rumpöbeln und zu sehr OT gehen, aber wo steht denn was zu den zu verwendenden Werkzeugen?

Geschrieben
Am Ende des Tages hantieren wir jedoch nicht mit Vogelsand...

Aber auch nicht mit etwas das IMHO derart restriktiver Auflagen bedarf, wenn man bedenkt, dass die Lagerung eines vollen 20l Benzinkanisters bedeuten gefährlicher ist!

Man kann hier in Deutschland halt alles übertreiben.

In meiner zweiten Heimat klassifizieren wir das Zeug als " Inflammable solids" und die sind frei ab 18 Jahren.

---

Tom

Geschrieben
Aber auch nicht mit etwas das IMHO derart restriktiver Auflagen bedarf, wenn man bedenkt, dass die Lagerung eines vollen 20l Benzinkanisters bedeuten gefährlicher ist!

Man kann hier in Deutschland halt alles übertreiben.

In meiner zweiten Heimat klassifizieren wir das Zeug als " Inflammable solids" und die sind frei ab 18 Jahren.

Tja, besonders viel

(ab 5:30 min.) (liebe Kinder, nicht im Zimmer nachmachen).
Geschrieben
Auf die Gesetzeslage wurde doch im Lehrgang ausdrücklichst und wiederholt hingewiesen: Höchstlagermengen gelten pro Haushalt, selbst wenn die ganze Großfamilie die Pappe hat.

Und, wie gesagt, für einen aktiven NC-Wiederlader und SP/VL-Schützen (Lang- und Kurzwaffen) reichen diese Haushalts-Höchstlagermengen realistisch betrachtet nicht aus.

In sehr vielen Haushalten gilt dann in der Praxis: "1 kg". Auf diese Problematik wird (von Referenten, die die Augen nicht vor der Realität verschließen) in einigen § 27er-Kursen auch hingewiesen.

Auch dieses Thema sollte auf unserer "politischen Agenda" stehen.

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