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FatBoy

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  1. In einem B-Schrank können Lang- und Kurzwaffen aufbewahrt werden. Die Munition muss ins Innenfach. So weit so gut! Wie sieht es aus, wenn ich in einem B-Schrank die Munition und die KW im Innenfach aufbewahre, was ja zusätzlich den Zugang zu den KW erschweren würde. Wenn man die Verwaltungsvorschrift wörtlich nimmt, gilt die Ausnahme nämlich nur für den einfacheren und billigeren "Jägerschrank", nicht aber für den technisch hochwertigeren B-Schrank mit Innenfach. Dort steht: Im Falle der Aufbewahrung von Schusswaffen in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA 24992 ist es für die Aufbewahrung der dazugehörigen Munition ausreichend, wenn sie in einem Innenfach aus Stahlblech ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung erfolgt; nicht zu den dort aufbewahrten Waffen gehörige Munition darf zusammen aufbewahrt werden. Das würde bedeuten, in einem B-Schrank dürfen KW und LW, aufbewahrt werden und im Innenfach KW und LW Munition. Sobald aber eine KW im Innenfach aufbewahrt wird, darf dort nur noch LW Munition sein. Logik? --- Tom P.S. Mein SB sagt übrigens, das ist OK!
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