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IGNORED

Ausstellung einer grünen und gelben WBK


Pioneer

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Geschrieben

Hallo liebe Waffen online Forum Gemeinde,

ich bin jetzt seit 13 Monaten Mitglied in einem Schießsportverein in Hannover. Die Waffensachkundeprüfung wurde erfolgreich bestanden. Ich selber wohne in der Region Hannover. Mitte November wurde eine grüne WBK mir einer Eintragung für eine 9mm Pistole und einer Eintragung für eine Pistole 22lfb durch den Verein beantragt. Ebenso eine gelbe Sportschützen WBK.

Als Besonderheit ist zu erwähnen, dass bereits im Jahr 2001 eine grüne WBK ohne Munitionserwerb auf mich ausgestellt wurde. Es handelt sich um einen 38 Spezial 4 Zoll Revolver sowie um eine doppelläufige Schrottflinte im Kaliber 12/70. Beides sind Erbwaffen. Die beiden Waffen sollen nicht auf das Sportwaffenkontingent angerechnet werden. Ich will auch keinen Munitionserwerb dafür.

Meine Frage hierzu: Wie lange dauert nach euren Erfahrungen eine Ausstellung einer WBK? Sollte man beim Sachbearbeiter mal nachfragen?

Viele Grüße

Pioneer

Geschrieben

Die Prüfung der Vorraussetungen (z.B. Zuverlässigkeit) kann leicht 6 Wochen dauern.

Geschrieben
Die Prüfung der Vorraussetungen (z.B. Zuverlässigkeit) kann leicht 6 Wochen dauern.

Ja, sehe ich ähnlich.

Du wirst sicherlich keine offizielle Erst-WBK in 5 Minuten oder drei Tagen bekommen.

Wenns Turbo-Schnell geht vielleicht 2 Wochen.

Nach 6 Wochen anrufen und maulen warum es so lange dauert.

Die ganzen Abfragen dauern - auch in schnelleren Fällen - eben länger als 5 min. oder 3 Tage.

LG

M

PS: Es sei denn due hast in weniger als 6 Monaten vor deinem WBK-Antrag einen Sprengstoffschein nach §27 gemacht.

Dann können die Abfragen anerkannt werden.

Geschrieben
ich bin jetzt seit 13 Monaten Mitglied in einem Schießsportverein in Hannover. Die Waffensachkundeprüfung wurde erfolgreich bestanden. Ich selber wohne in der Region Hannover. Mitte November wurde eine grüne WBK mir einer Eintragung für eine 9mm Pistole und einer Eintragung für eine Pistole 22lfb durch den Verein beantragt. Ebenso eine gelbe Sportschützen WBK.

Bei mir hatte dass damals bei der Erstbeantragung ca. 6 Wochen gedauert, dann konnte ich meine grüne und gelbe WBK abholen. Bei Antrag damals war eine 9mm Pistole für die grüne und ein K98 auf die gelbe.

Was mich jetzt ein wenig wundert ist, dass Du einen Voreintrag für eine 9mm Pistole und einen 22lfb Revolver haben möchtest, was beides für die grüne WBK bestimmt ist, aber auch die gelbe WBK direkt mit beantragst. Hat die Behörde dass so angenommen?

Vielleicht liege ich da falsch, aber aus meiner Sicht liegt erstmal kein Bedürfnis für eine gelbe WBK vor, da Du keine Waffe angegeben hast die auf diese kommt. Meine Behörfe hatte dass damals ziemlich genau genommen, daher hatte ich als Neuling die Pistole und Büchse (K98) beantragt, so dass ich direkt beide WBKs bekommen kann. Die gelbe WBK könntest Du aus meiner Sicht daher erst später ausgestellt bekommen, wenn Du eine Waffe angibst die da drauf kommen kann.

Beachten solltest Du auch, beide Waffen am besten am gleichen Tag (oder Woche) zu kaufen. Es gibt die 2/6 Regel, was bedeutet dass Du nur 2 Waffen im halben Jahr kaufen darfst. Das heißt aber dann auch, die 3 Waffe erst in weiteren 6 Monate nach dem Kaufe der letzten Waffen. Bedeutet, dass wenn Du eine Waffe jetzt im Dezember kaufen würdest und die andere im März, dann kannst Du eine dritte Waffe erst im September kaufen und nicht schon im Juni. Oder sieht dass jemand anders?

Taurus357

Geschrieben
Vielleicht liege ich da falsch, aber aus meiner Sicht liegt erstmal kein Bedürfnis für eine gelbe WBK vor, da Du keine Waffe angegeben hast die auf diese kommt.

Du, bzw. dein SB liegt falsch. Die Ausstellung der "Gelben" hat nichts mit dem Bedürfnis auf eine bestimmte Waffe zu tun. Für den erhalt der "Gelben" ist es notwendig die Anforderungen des §14.4 zu erfüllen. Sonst nichts. Die "Gelbe" wird gewöhnlich blanko ausgestellt.

Die Voreinträge in der "Grünen" sind ein Jahr gültig. Er sollte also keine Schwierigkeiten mit der 2/6 Regelung bekommen.

Gruß Tauschi

Geschrieben
Vielleicht liege ich da falsch, aber aus meiner Sicht liegt erstmal kein Bedürfnis für eine gelbe WBK vor, da Du keine Waffe angegeben hast die auf diese kommt.

Das sieht meine Behörde (München) anders, die gelbe wird auf Antrag einfach ausgestellt wenn die Sportschützeneigenschaft mit Trainingsmöglichkeit gegeben ist. Da Waffen für die gelbe auch keinen Voreintrag benötigen ist alles andere ja weltfremd: die Ausstellung an die Bedingung zu knüpfen, daß man sagt "ja, ich möchte einen K98er kaufen"...

Bedeutet, dass wenn Du eine Waffe jetzt im Dezember kaufen würdest und die andere im März, dann kannst Du eine dritte Waffe erst im September kaufen und nicht schon im Juni. Oder sieht dass jemand anders?

Mein SB sieht das anders, hier gelten 6 Monate ab Kauf der vorletzten Waffe. Und so interpretiere ich das Gesetz auch:

"Innerhalb von sechs Monaten dürfen [...] nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden."

Da steht nix von Kalenderhalbjahr. Aber manchmal wird das so ausgelegt, also am besten beim Sachbearbeiter nachfragen.

Gruss,

Peti

Geschrieben
Das sieht meine Behörde (München) anders, die gelbe wird auf Antrag einfach ausgestellt wenn die Sportschützeneigenschaft mit Trainingsmöglichkeit gegeben ist. Da Waffen für die gelbe auch keinen Voreintrag benötigen ist alles andere ja weltfremd: die Ausstellung an die Bedingung zu knüpfen, daß man sagt "ja, ich möchte einen K98er kaufen"...

Mein SB sieht das anders, hier gelten 6 Monate ab Kauf der vorletzten Waffe. Und so interpretiere ich das Gesetz auch:

Da steht nix von Kalenderhalbjahr. Aber manchmal wird das so ausgelegt, also am besten beim Sachbearbeiter nachfragen.

Gruss,

Peti

Die lieben SB wieder, überall wird es anders erzählt oder erklärt. Das mit der gelben WBK finde ich so auch besser wenn man es einfach ausgestellt bekommt, nur damals bei mir hatte man es anders erklärt. Wollte nämlich ursprünglich erst Pistole und Revolver haben und 6 Monate später das K98. Hatte es deshalb anders gemacht und den Revolver später genommen.

Das mit den "innerhalb" 6 Monate muss ich echt nochmals nachfragen. Wenn ich dass jetzt aber richtig verstehe, würde es wie folgt aussehen?

Beispiel:

Kauf Waffe 1 am: 01.01.2010

Kauf Waffe 2 am: 01.05.2010

Jetzt kann man die dritte (und vierte) Waffe nach der "innerhalb 6 Monate zwei Waffen Regel" also auch ab dem 01.07.2010 kaufen, da dann die 6 Monate vorbei sind. Würde man aber die Waffe 2 erst am 01.07.2010 kaufen, dann würde nur bis Ende 2010 eine weitere dritte Waffe möglich sein, da man die Möglichkeit der 2 Waffen innerhalb eines halben Jahres nicht ausgeschöpft hat. Soweit richtig?

Ich könnte aber schwören, dass ich damals im Sachkundelehrgang das so erklärt bekommen hatte, dass man die ersten beiden Waffe am besten gleichzeitig kaufen soll, weil der Kauf der zweiten Waffe gilt und dann die 6 Monate Sperre bis zum Kauf der dritten und vierten Waffe besteht. Mich betrifft es jetzt nicht mehr, aber bekanntlich gibt es viele "nur Leser" in einem Forum, die solche Themenbeiträge verfolgen und mit dem Wissen dann beim SB vorsprechen. Wäre dann blöde, wenn man was falsches aufschnappt ;-)

Vielleicht noch eine Anmerkung zum Erwerb einer Vorderschaftrepetierflinte (PumpGun). Ich besitze auch eine solche Waffe für Fallscheiben schießen und ist eine Klasse Sache. Ursprünglich wollte ich mir eine Benelli M3 kaufen, die Vorderschaftrepetierflinte und SL-Flinte in einem ist. Der Preist für eine M3 ist aber auch nicht ohne und bei Frankonia wollte man eine Festbestellung (ohne Rücktrittsrecht) mit 20% Anzahlung haben. Die Wartezeit soll ca. 2 Monate sein.

Jetzt hatte man mir innerhalb aktiver Flinten-Besitzer empfohlen, erst eine normale Vorderschaftrepetierflinte (z.B. Mossberg 590) zu kaufen, wenn mir eine reine Vorderschaftrepetierflinte (ohne SL) erstmal ausreicht. Jetzt das "warum".

Die Vorderschaftrepetierflinte kann nur über die grüne WBK erworben werden. Also benötigt man vom Dachverband die Bedürftigkeitsbescheinigung. Wenn ich jetzt am Anfang aber eine Benelli M3 die SL + VRF in einem ist kaufe, könnte es sein dass der Dachverband oder SB/Behörde (natürlich nur je nach Einstellung dazu) bei Antrag einer zweiten solchen Waffe die Frage in den Raum wirft, warum ich eine zweite VRF haben möchte, wenn ich doch schon eine solche Waffe besitze die beides kann. Kaufe ich aber erst eine reine VRF und dann später eine SL-Flinte, dann muss man mir die SL-Flinte genehmigen, weil sie ins Grundbedürfnis fällt. Entsprechende Diziplinen die man schießen will natürlich vorrausgesetzt. Dann kann man sich auch eine Benelli M3 zulegen. Wie gesagt, dass haben wir aktive Flintennutzer so empfohlen, weil die genau solche Diskussionen erlebt haben.

Taurus357

Geschrieben

Danke für die vielen Antworten. Ein Anruf gestern bei der zuständigen Sachbearbeiterin ergab, dass auf die Anwort der örtlichen Polizeidienststelle gewartet wird. Die Anfrage wurde am 23.11.2010 an die örtliche Polizeidienststelle gesendet. Nach Aussage der Sachbearbeiterin dauert eine Antwort der Polizei ungefähr 3 bis 4 Wochen. Aufgrund der Feiertage scheinbar auch mehr.

Und ja es wurde die gelbe Sportschützen WBK ohne Voreintrag beantragt

Viele Grüße

Pioneer

Geschrieben

@Pioneer

Es wird schon. Viel Spaß damit, wenn Du alles hast.

@Taurus357

Eine VRF ist keine "Kontingentswaffe". Ich verstehe das Problem nicht. Frage bei deinem Verband bei Unsicherheiten dieser Art nach. Es macht keinen Sinn, sich bei Kameraden zu erkundigen die sich auch nicht auskennen.

Gruß Tauschi

Geschrieben

@Taurus

Es heisst "innerhalb 6 Monaten", nicht: "innerhalb eines Kalenderhalbjahres". Was Dir, Deiner Meinung nach, diesbezüglich im SK-Lehrgang gesagt wurde, ist falsch.

Jeder Erwerb muss einzeln betrachtet werden.

1. Waffe: 1.01.2010

2. Waffe: 3.03.2010

3. Waffe: ab 1.07.2010

4. Waffe: ab 3.09.2010

So sind in jedem Fall innerhalb von 6 Monaten nie mehr als 2 Waffen gekauft worden.

Geschrieben
Nach Aussage der Sachbearbeiterin dauert eine Antwort der Polizei ungefähr 3 bis 4 Wochen.

Ja, bei uns dauert die Stellungnahme der Polizei i.d.R. auch so lange.

Aber wenn der SB im Auftrag des BKA (§40 Abs.4) bei der örtlichen Polizei nachfragt,

dann ist die Antwort noch am gleichen Tag beim SB. :wos_armee_044:

Schnuffi

Geschrieben
@Taurus357

Eine VRF ist keine "Kontingentswaffe". Ich verstehe das Problem nicht. Frage bei deinem Verband bei Unsicherheiten dieser Art nach. Es macht keinen Sinn, sich bei Kameraden zu erkundigen die sich auch nicht auskennen.

Gruß Tauschi

Das eine VFR nicht in das Grundkontingent fällt ist mir bewußt und mein Zusatzbeitrag dazu war anders gemeint und nicht auf die 3 SL die einem als Grundkontingent zustehen. Da die VFR nur auf die grüne WBK bezogen werden kann, ist der Voreintrag notwendig. Und hier soll es zu Probleme kommen "können" wenn der Dachverband oder auch die Behörde keinen Sinn drin sieht, jemanden mehr als eine VRF zu genehmigen. Wie gesagt, ich bin da an eine Gruppe von aktiven Schützen in dieser Diziplin gekommen, die zwar mehrere besitzen, aber auch nur wegen wirklich aktiven Teilnahmen an Wettkämpfen und nicht nur mal schießen auf dem Schießstand gehen.

Diese berichten davon, dass diese schon alles erlebt haben an Diskussionen bezüglich 2-3 VRF, egal ob Dachverband oder Behörde. Der einfachere Weg wäre daher erst VRF und dann SL-Flinte. Das ganze jetzt natürlich nur bezogen auf eine wie die Benelli M3, die beides in einem ist. Wenn man eine reine SL-Flinte als erstes auf die grüne nimmt und dann eine reine VRF, dann spielt es keine Rolle, weil die SL eben keine VRF ist. Wenn aber die M3 als erste VRF/SL genommen wird, dann soll/kann es zu Probleme kommen wenn man eine reine VRF zusätzlichen haben möchte. Ist sicherlich auch von Dachverband(stelle) und Behörde unterschiedlich.

Wenn man die VRF einfach auf die gelbe bekommen könnte, dann wäre es egal, weil der Voreintrag und damit die Vorabgenehmigung fällt weg.

Gruß Taurus357

Geschrieben
Mein SB sieht das anders, hier gelten 6 Monate ab Kauf der vorletzten Waffe. Und so interpretiere ich das Gesetz auch:

Eigentlich gilt für alle SB das, was in der VWV steht. :rolleyes: Und das ist hier auch ganz einfach dargelegt:

"§ 14 Abs. 2 Satz 3 statuiert ein Erwerbsstreckungsgebot, d. h. der Antragsteller darf in seiner Eigenschaft als Sportschütze nicht mehr als zwei Schusswaffen pro Halbjahr erwerben. Die Art der Erwerbsberechtigung als Sportschütze (Grüne/Gelbe WBK) ist unerheblich. Diese Regel wird nur in begründeten Fällen durchbrochen. Die Halbjahresfrist wird erstmalig in Lauf gesetzt durch den Eintrag des Erwerbs der ersten Waffe in die WBK."

Danach muss man sich also nur zwei Daten pro Jahr merken, die jeweils das halbe Jahr zum laufen bringen (z.B. im Falle eines heute erstmalig erfolgten Waffeneintrags den 27.12. und den 27.6.).

Geschrieben

Die Aussage des Entwurfs könnte man durchaus so lesen, daß der erstmalige Erwerb für alle Zeiten diesen Tag als den Bezugspunkt für das jeweils zu betrachtende Halbjahr bildet... Auch nicht schlecht ;-)

Geschrieben

Die grüne WBK sowie die gelbe Sportschützen WBK habe ich heute per Post erhalten. Jetzt muß ich nur noch die Gebühren für die ausgestellten WBKs bezahlen.

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