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IGNORED

Wieviel Sicherheitsüberprüfungen braucht der Waffenbesitzer?


Matthias P.

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Geschrieben

Hallo allerseits,

ich lese hier schon einige Zeit mit und dachte mir hoffnungsvoll, hoffentlich passieren dir nicht auch so manche Haarsträubende Geschichten mit der Waffenbehörde.

Nun, man soll das denken den Pferden überlassen... :fool:

Oder anders gefragt:

Wieviel Sicherheitsüberprüfungen braucht der Waffenbesitzer?!?

Ich bin seit 1996 Sportschütze und habe erst am 11.08.2009 die gelbe WBK beantragt und erhalten. Interssanterweise gibt es die WBK gelb laut SB nur bei Erstausstellung mit Voreintrag einer Waffe!!! HÄ? Diskussionen waren hier zwecklos da der SB den Anschein erweckt das das WaffG etwas fremdartiges ist und nur für Ihn bestimmt sei.

Bedürfnisbescheinigung vom Verband geholt (RSB), der wollte auch ein Voreintrag für die erste Langwaffe.

Nun gut.

Mit Bescheinigung und Voreintrag dann die gelbe WBK bekommen. Doch halt, da war noch was:

Tragen Sie mir doch Bitte eine Bockflinte im cal. 12 ein. Welches Cal. 12? Na cal. 12 eben, nicht 16 oder 10, zwölf halt. Wir können Ihnen nur cal. 12/67.5, 12/70 oder 12/76 eintragen Wie Bitte?

Auch die Erklärung das ich ab Februar 2010 den Jagdschein beginnen würde und ich deshalb nach einer gebrauchten Bockflinte ausschau halte und noch nicht wisse welche Hülsenlänge mir in die Hände fällt nützte NIX :bump:

Mit Ausstellung der WBK gelb ging natürlich eine Sicherheitsüberprüfung einher.

Mit der Zulassung zur Jägerprüfung im Mai 2010 ebenfalls, allerdings nicht über den Mainzer Kleinstaat sondern die Kreisverwaltung.

Mit bestandener Prüfung, Jagdschein und WBK grün am 02.11.2010 zum Herrn allmächtig wegen Eintragung einer Pistole 9mm.

Erste Frage:

Haben Sie schon einen Antrag ausgefüllt?

Nein, möchte die 9mm hier auf WBK grün eingetragen haben.

Das geht nicht, da stehen schon 2 Kurzwaffen drauf! Als Jäger haben Sie bereits das Kontingent voll!

Nein, da ja eine (Im Wortlaut) Sportpistole 22 lfb und Pistole 9mm Luger, Erfurt, Mod. 08 Artillerie drinstehen nutze ich diese sportlich, beide sind für jagdliche Zwecke nicht geeignet.

Die 9mm o8 Artillerie schon!

BITTE?

Ja, ich kann sie da nicht eintragen da dort schon zwei Sportwaffen drinstehen.

Doch das geht, schließlich gibt es keine grüne WBK die nur für Sportschützen oder Jäger ist. Also kann sie doch hier eingetragen werden.

Nein, geht nicht. Sie müssen einen Antrag ausfüllen und dann muß trotzdem für den Eintrag eine Sicherheitsüberprüfung gemacht werden.

Wieso das? Ist erst gemacht worden, im Mai 2010. Bei der Kreisverwaltung.

Das kann ich nicht beurteilen. Wir müssen eine Sicherheitsüberprüfung machen. Egal ob Eintrag in bestehende oder in eine neue WBK.

Hä ? ? ?Wieviel Sicherheitsüberprüfungen brauchen wir denn noch? Man kann sich auch bei der KV erkundigen das dort bereits eine gemacht wurde.

Nicht unbedingt. Welche Überprüfungen die machen ist deren Sache. Wir machen die selbst

Ja, und wo steht das? usw usw...

Letztendlich habe ich dann einen Antrag ausgefüllt mit dem Vermerk die 9mm und eine Flinte, Halbautomat im cal. 12 einzutragen.

Da ging schon wieder die Diskussion los welches zwölfer caliber. :bad_15:

Ob gebraucht oder neu weis ich noch nicht. werde ich dann sehen was der Markt so bietet. Soll ihm dann Bescheid sagen ob 12/70 oder 12/76 oder 12/67.5

:rotfl2:

Nur was ich jetzt nicht verstehe das hier frei nach kleinstaatlicher Manier Sicherheitsüberprüfungen gemacht werden obwohl dies nicht nötig wäre. Resourcenschonung ist wohl ein Fremdwort.

Mainz am Rhein wie es singt und lacht. :lol2:

Viele Grüße,

Matthias P.

Geschrieben
Interssanterweise gibt es die WBK gelb laut SB nur bei Erstausstellung mit Voreintrag einer Waffe!!! HÄ? Diskussionen waren hier zwecklos da der SB den Anschein erweckt das das WaffG etwas fremdartiges ist und nur für Ihn bestimmt sei.

Diskutier gar nicht weiter rum, sondern lass Dir das schriftlich unter Angabe der Rechtsgrundlage geben. Das ist völliger Blödsinn. Der SB dürfte da arg ins Schleudern kommen.

Geschrieben

Bei mir ist es erstaunlicherweise ziemlich das Gegenteil.

Hab meine WBKS Grün und Gelb im Mai 2009 erhalten, da wurde einmal eine Überprüfung(Eignung, Zuverlässigkeit etc) durchgeführt.

Seitdem erhalte ich jeden Voreintrag sofort vor Ort. Keine Ahnung ob die da im Hintergrund regelmäßig prüfen.....

Da sieht man auch wiedermal wie unterschiedlich die Behörden arbeiten.

Ja wer Waffen besitzen will, ob es nun zum Sport oder zur Jagd ist, ist in Deutschland ebend erstmal grundsätzlich verdächtig. :angry2:

Selbiges könnte ich über einen Staat behaupten der das alleinige Recht auf Waffenbesitz sich selbst zuspricht.

Geschrieben

Tja, die Maizer haben es schon immer etwas anders gehandhabt. Leidtragende waren dann natürlich (bis hin zu Strafverfahren) die LWB......

Geschrieben
Selbiges könnte ich über einen Staat behaupten der das alleinige Recht auf Waffenbesitz sich selbst zuspricht.

Jaja, das vielzitierte "Gewaltmonopol"

Wo ist das eigentlich festgeschrieben ?

Im Grundgesetz finde ich jedenfalls nichts.

Die "Kommentare", "Abhandlungen", "Betrachtungen" und dergleichen

die man zu dem Thema findet enthalten bestenfalls juristisches Wischiwaschi.

Meist jedoch nur noch hilflos wirkende Erklärungsversuche was denn das "Gewaltmonopol" eigentlich ausmacht

und warum der Staat meint es stünde ihm allein zu.

Pickett

(immer begierig dazuzulernen)

Geschrieben
Jaja, das vielzitierte "Gewaltmonopol"

Wo ist das eigentlich festgeschrieben ?

Im Grundgesetz finde ich jedenfalls nichts.

Das Gewaltmonopol bezieht sich auch nicht direkt auf die Anwendung von Gewalt, sondern auf deren rechtliche Legitimierung, die sich dann in Sachen wie diversen Paragrafen der StVO oder des StGB (Notwehrparagraf) äußert.

Geschrieben
....sondern auf deren rechtliche Legitimierung.....

Soweit verständlich und sicher auch sinnvoll.

Das aufkommen dieses Begriffs geht weit in die Geschichte zurück und lässt eigentlich nur gute Absichten erkennen.

Die missbräuchliche Anwendung (oder exzessive Ausweitung auf alle Lebensbereiche) desselben ist aber auch nicht gerade neu.

Wenn dem Bürger die Anwendung von Gewalt ohnehin nicht zugestanden wird (unbestritten in den meisten Fällen sinnvoll)

warum dann obendrein alle möglichen "Hilfwerkzeuge" verbieten ?

Die Liste wird eh nie komplett sein.

Doppelt hält besser oder wie ?

Pickett

Geschrieben

Ist zwar ein bisschen Offtopic aber zum Thema Kontrollen und Überwachung, fallen mir da auch die Kontrollen des Personalausweises ein.

Was ich nicht wusste ist das wir eines der wenigen Länder sind in der es Pflicht ist einen "Personalausweis" zu besitzen.

Hab da ein Tonmitschnitt auf Youtube gehört in der ein US Bürger auf seine offen getragene Waffe(open carry) von einem

Polizisten angesprochen wurde und er wurde aufgefordert sich auszuweisen.

Eine Pflicht sich auszuweisen besteht wenn ich das richtig verstanden habe nur, wenn man konkret einer illegalen Handlung bezichtigt werden kann.

So eine Diskussion möchte ich in Deutschland mal erleben.

Da hat sich das "Personal" nämlich der Bürger verdammt nochmal auszuweisen, wenn nicht wird man ebend erstmal mitgenommen um die Personalien anderweitig festzustellen.

Ja, so läuft das ebend in der Demokratur Deutschland.

Achja wie ist die Ausweispflicht überhaupt entstanden? http://de.wikipedia.org/wiki/Ausweispflicht

Wikipedia sagt dazu:

"Die Ausweispflicht wurde in Deutschland von den Nationalsozialisten im Jahre 1938 für Juden und wehrfähige Männer eingeführt und nach Kriegsbeginn am 10. September 1939 auf alle über 15 Jahre alten deutschen Staatsbürger ausgeweitet."

Geschrieben
Mit Bescheinigung und Voreintrag dann die gelbe WBK bekommen. Doch halt, da war noch was:

Tragen Sie mir doch Bitte eine Bockflinte im cal. 12 ein. Welches Cal. 12? Na cal. 12 eben, nicht 16 oder 10, zwölf halt. Wir können Ihnen nur cal. 12/67.5, 12/70 oder 12/76 eintragen Wie Bitte?

Auch die Erklärung das ich ab Februar 2010 den Jagdschein beginnen würde und ich deshalb nach einer gebrauchten Bockflinte ausschau halte und noch nicht wisse welche Hülsenlänge mir in die Hände fällt nützte NIX :bump:

Bockflinte auf WBK gelb => kein Voreintrag notwendig => kaufen und dann eintragen lassen => dann ist auch die Länge bekannt ....

... oder denke ich hier zu einfach?

Geschrieben
Bockflinte auf WBK gelb => kein Voreintrag notwendig => kaufen und dann eintragen lassen => dann ist auch die Länge bekannt ....

... oder denke ich hier zu einfach?

...und wozu?? :rolleyes:

Geschrieben
Da hat sich das "Personal" nämlich der Bürger verdammt nochmal auszuweisen,

wenn nicht wird man ebend erstmal mitgenommen um die Personalien anderweitig festzustellen.

Du hast aber schon mal ins Gesetz geguckt,

wann überhaupt sich ein Bürger ausweisen muß?

Geschrieben
Mainz am Rhein wie es singt und lacht. :lol2:

Viele Grüße,

Matthias P.

Tja, Humba,Humba,Humba Tätärää, Tätärää...Da kann ich Dir zur Kreisverwaltung (Mz-Bin.) nur beipflichten, seit Jahrzehnten sind dort kompetente & freundliche Mitarbeiter, Gruß an Herrn D. & Sein Team falls er hier mitließt... :rolleyes:

Geschrieben
Oder anders gefragt:

Wieviel Sicherheitsüberprüfungen braucht der Waffenbesitzer?!?

Mindestens alle drei Jahre eine (§ 4 Abs. 3 WaffG). Wieviele Prüfungen in dieser Zeit maximal erfolgen dürfen/sollen/müssen, ist nirgends geregelt. Je nach Pappenheimer machen relativ kurze Prüfzeiträume im Einzelfall natürlich auch zum Teil durchaus Sinn.

Interessanterweise gibt es die WBK gelb laut SB nur bei Erstausstellung mit Voreintrag einer Waffe!!! HÄ?

Rechtsmittelfähigen Bescheid fordern, dann knicken die ganz schnell ein. Da dürfte es sonst schon vom Regierungspräsidium eins auf die Pfoten geben bevors überhaupt bis zum Gericht kommt. Bayerische Spezialregelung ohne Vorverfahren mal außen vorgelassen...

Die Geschichte mit der Hülsenlänge hat sich dann auch automatisch erledigt, weil die gelbe WBK erst leer für alle in § 14 Abs. 4 WaffG aufgeführten Waffenarten auszustellen ist und dann (ohne bestimmte Reihenfolge) einfach der Erwerb unter Beachtung von 2/6 angezeigt wird.

Mit Ausstellung der WBK gelb ging natürlich eine Sicherheitsüberprüfung einher.

Falls innerhalb der letzten 6 Monate bereits eine solche Prüfung erfolgte, darf die neue nix extra kosten. Ist vom BVerwG so abgesegnet...

Wieso das? Ist erst gemacht worden, im Mai 2010. Bei der Kreisverwaltung.

Das kann ich nicht beurteilen. Wir müssen eine Sicherheitsüberprüfung machen.

Das ist allerdings nachvollziehbar. Auf Prüfungen anderer Behörden wird sich eine Waffenbehörde in der Regel nicht einlassen, zumindest wenn sie die dortige "Qualität" der Prüfungen nicht kennt.

Geschrieben

Hallo,

@ voyager

Die SLF sollte eigentlich so wie die 9mm auch in meine bestehende grüne WBK eingetragen werden. Da ich aber die Faxen dick hab wegen der 9mm und neuer Sicherheitsüberprüfung lasse ich mir dann auch gleich eine neue grüne ausstellen auf der dann die jagdlich genutzten Waffen eingetragen werden. Sonst kommt der SB wieder auf die Idee zu behaupten das ich ja schon 2 KW besitze. (.22er Sportp. & 08 Ari).

@ KimmeKorn

Die BF ist auch auf WBK gelb eingetragen. Mein erster Eintrag war zugleich auch der geforderte Voreintrag des SB und des RSB für meinen Repetierer .222 Rem. :gaga:

@ El Marinero

doch, die gelbe seit 2009.

@ Mike57

Narrhallamarsch, ich glaube in der Kaiserstraße ist das ganze Jahr Fassenacht, da gibt's nur Narren! :tease:

Herrn D. von der KV hatte ich schon beim Antrag meiner grünen 1996 kennengelernt. Unterricht hatten wir auch bei ihm. Bei der Zwichenprüfung und der schriftlichen Prüfung war er auch tätig. Wenn ich mir vorstelle das da der B. aus MZ da gewesen wäre... :021:

@ Sachbearbeiter

Und genau das war 2009 mein Problem gewesen. Die gelbe WBK habe ich nur mit dem schei... Voreintrag bekommen. Ich hatte auch gefordert mir das Dokument ohne einen Eintrag irgendeiner Waffe auszustellen. Das haben die aber nicht gemacht. Begründung war das bei Erstantrag der gelben der Bedürfnisnachweis zu erbringen sei. Die spezialisten vom Rheinischen Schützenbund haben es abgelehnt mir diesen auszustellen ohne mitgeteilt zu bekommen für welche Waffe und disziplin, GK reichte ihnen nicht. Und genau dies wollte auch der SB in MZ sehen. Den Bedürfnisnachweis vom RSB für gelb worin ersichtlich ist für welche Waffe. :crazy:

Grüße,

Matthias

Geschrieben

Ist ja geil, unser einem verweigern sie den Eintrag mit der Begründung der Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfung. Andersrum ermittelt die StA Koblenz wegen Untreue und Vorteilsnahme gegen den obersten Dienstherrn der Mainzer Waffenbehörde. :00000733:

Vielleicht sollten die erst mal ihren eigenen mit 122,6 Mio Euro verschuldeten S..stall in Ordnung bringen statt auf dem kleinen steuerzahlenden Bürger rumzutrampeln. :peinlich:

Geschrieben
... Wenn ich mir vorstelle das da der B. aus MZ da gewesen wäre... :021:

...

Grüße,

Matthias

Der ist ja kein SB sondern Chef und als solcher vor Wissen geschützt. :rolleyes:

Geschrieben
Den Bedürfnisnachweis vom RSB für gelb worin ersichtlich ist für welche Waffe.

Grüße,

Matthias

Für den Bedürfnisantrag ist es ja in Ordnung, wenn eine Waffenart angegeben wird. Nur so kann ja geprüft werden, ob es für den beabsichtigten Waffenerwerb auch eine Disziplin beim Verband gibt und ggf. ob § 6 AWaffV entgegensteht.

Nur darf halt aus einer Bedürfnisbescheinigung für ALLE Waffenarten des § 14 Abs. 4 WaffG keine kastrierte gelbe WBK resultieren. Eine Beschränkung wäre lediglich bei rechtskonform, wenn das Bedürfnis nur vorübergehend nachgwiesen werden kann, Mindestalter von 21 Jahren für GK-Erwerb noch nicht erreichbar ist o.ä.

Geschrieben
Tja, Humba,Humba,Humba Tätärää, Tätärää...Da kann ich Dir zur Kreisverwaltung (Mz-Bin.) nur beipflichten, seit Jahrzehnten sind dort kompetente & freundliche Mitarbeiter, Gruß an Herrn D. & Sein Team falls er hier mitließt... :rolleyes:

Da kann ich Dir nur beipflichten. Habe nur positive Erfahrungen mit Mz-Bin. gemacht. :icon14:

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hallo Matthias,

gehe nie zu Deinem Fürst wenn du nicht gerufen wirst.

Ich war ein einziges mal auf der Behörde, weil ich dachte die Beantragung geht dann irgendwie besser, einfacher oder schneller. Mach ich aber nie wieder, ich kann die Art wie diese kleinen Könige sich da aufspielen nicht ab. Man kann bei einer Behörde, die von vornherein auf Misstrauen programmiert ist, mit persönlicher Vorstellung nur verlieren.

Dann habe ich hier im Forum gelesen, daß man seit Bismarck(?) ausnahmslos sämtlichen Behördenkram per Post erledigen kann. Jawohl, *alles*!

Seit diesem Tag mache ich das so.

1. Recherche hier im Forum, was ich eigentlich will, was geht, etc

2. dann einen netten, unmissverständlichen Brief mit allen Unterlagen einreichen

3. wenn alles erledigt ist, evtl kleinen Dank-Einzeiler per email zurück

Funktioniert bis jetzt perfekt. Ich habe immer etwas in der Hand und gebe den kleinen, allwissenden Königen genug Zeit sich in ihre Eigenen Gesetze zu vertiefen und das alles schön zu Papier zu bringen.

Die sehen mich dort nie wieder.

Viele Grüße

Der Musketball

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