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IGNORED

Was mitnehmen zum Waffe eintragen?


Jochen.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

mir stellt sich gerade eine Frage.

Möchte nachher meine erste Waffe eintragen lassen.

Ich weiß innerhalb von 2 Wochen eintragen lassen etc, hört und liest man überall.

Aber ich frage mich gerade, was man genau alles aufs Amt mitnehmen muss?

Muss ich die Waffe vorzeigen oder langt der Erwerbsnachweis in Form einer Rechnung mit Seriennummer?

Ich frage lieber nach, nicht dass ich nachher schief angeguckt werde, wenn ich da mit dem 357er eintrudele und das garnicht verlangt ist. :rolleyes:

Seriennummer und Typ wurde schon vom Händler eingetragen (aber ich denke, das beeinflusst den Ablauf nicht?!).

Vielen Dank schonmal!

Gruß Jochen

Geschrieben
Hi,

mir stellt sich gerade eine Frage.

Möchte nachher meine erste Waffe eintragen lassen.

Ich weiß innerhalb von 2 Wochen eintragen lassen etc, hört und liest man überall.

Das interessiert mich auch.

Denn ich möchte von Privat einen KK-Repetierer für die Jagd kaufen. Ebenfalls die erste Waffe.

Nur den Kaufvertrag beim Amt vorlegen, oder die Büchse auch noch mitnehmen?

Das wurde im Jägerkurs nicht abgehandelt.

Geschrieben

Bei mir hat dabei der Kaufvertrag gereicht, sowie eine Kopie von der Meldung des Vorbesitzers an seine Behörde, in der die Daten /Einträge in seine WBK mit deren Daten genannt war.

Dass man ne Waffe mit aufs Amt nimmt, hab ich noch nicht gehört, ausser vielleicht, wenn es seitens der Behörde gewünscht wird.

Gruß,

Coltfan

Geschrieben

Wie gesagt,.....Geld und die WBK.

Möglichkeit A: Der Händler hat schon alles in die WBK eingetragen

Möglichkeit B (Beim Kauf von Privat): Daten der Waffe und des Verkäufers mit zur Behörde nehmen, die Behörde trägt dann ein.

Erwerbsanzeige ausfüllen

Geschrieben
Bei mir hat dabei der Kaufvertrag gereicht, sowie eine Kopie von der Meldung des Vorbesitzers an seine Behörde, in der die Daten /Einträge in seine WBK mit deren Daten genannt war.

???

Habe ich noch nie gebraucht.....wird auch vom Gesetz her nicht gefordert.

Geschrieben

Man braucht zwei Dinge:

- die Daten zum Eintragen. Egal ob auf einer Rechnung, einem Schmierzettel oder sonst wo. Bei meiner Behörde gibt es ein Formular "Meldung des Erwerbs einer Schusswaffe", dass ich zuhause ausfülle. Könnte ich aber ebenso am Amt machen.

-Geld. Evtl. gehts auch auf Rechnung. Bei mir geht beides.

-optional: vorhandene WBK, zum eintragen. Sonst bekäme man halt eine neue. Natürlich nur wenn man nicht auf Voreintrag einkauft, oder die Waffe schon vom Händler eingetragen wurde.

Geschrieben
So, ist eingetragen. B)

Musste nichtmal was ausfüllen.

Hallo,

ist bei uns auch so.

Wollen nur den Kaufvertrag und die relevaten Daten des Verkäufers haben.

Ganz toll fänden sie immer die beiderseitige Kopie der Verkäufer-WBK auf der die Waffe eingetragen ist.

Ist aber kein Muss wenn diese Daten handschriftlich festgehalten wurden: Bierdeckel, Klopapier, Holzbrett, selbstgezimmerten Kaufvertrag oder noch besser ein Kaufvertragsformblatt aus dem Internet.

Die füllen bei Amt auch immer das Formularblatt selber aus, dass könnten sie dann wenigstens lesen anders die Sauklaue der Käufer, so die Aussage.

Die Unterschrift des Käufers genügt ihnen dann.

In die WBK schrieben die dann alles mit der altertümlichen Schreibmaschine. Da darf (sollte) man nichts selber eintragen, bei uns jedenfalls.

Grüßle

stefan911

Geschrieben
In die WBK schrieben die dann alles mit der altertümlichen Schreibmaschine. ... bei uns jedenfalls.

Von wegen, das is lange nich mehr überall so.

Bei uns läuft das hochmodern. Die haben sogar alle WBK's virtuell im System (wird analog der echten WBK auf dem Bildschirm abgebildet).

Dann werden alle Eintragungen auf dem PC vorgenommen und die WBK in so einen "Einzieh"-Drucker gelegt. Der zieht das Ding rein und druckt die Daten feinsäuberlich an die richtigen Stellen.

Als ich nem altgedienten Kameraden sein Match-Gewehr abgekauft habe, konnten sie die Daten auf die gleiche weise bei ihm austragen bzw. dann die WBK ungültig machen (war nur eine Waffe drauf und Üngültigmachung war vorher mit dem Kameraden abgeklärt).

Geschrieben

:gutidee: hola amigos,

ich schreibe ein formlosen Antrag (bei Kauf von privat) auf Eintragung in die WBK, wo GENAU drin steht was eingtragen werden soll. In den Antrag stehen meine Daten und die Daten des Überlassers (Adresse, WBK Nr., Waffe, usw). Und der Händler trägt auch nur nach Absprache mit mir was in meiner WBK ein.

Das wichtigste für´s Amt ist die ganze Adresse des Überlassers, damit das Amt mit dem Amt des Überlassers Verbindung aufnehmen kann.

saludos de pancho lobo-Waffenbesitzer WIR sind die GUTEN- :hi::drinks:

Geschrieben

:confused: hola amigo Schnibbs,

ham`wir hier schon lang drüber diskutiert...manche SB verzichten gerne auf das "Geschreibsel" vom Händler. Und falls der Händler drauf besteht: ich lasse mir erst mal den Eintrag auf ein extra Zettel schreiben...und evtl. mache ICH im beisein des Händlers den Eintrag.

saludos de pancho lobo-Waffenbesitzer WIR sind die GUTEN- :hi::drinks:

Geschrieben
Händler sind gesetzlich verpflichtet Eintragungen in der WBK vorzunehmen.

Bei mir hat es auch die Behörde gemacht. Hat der Händler aber vorher mit der behörde so abgesprochen... Naja dafür war die Behörde zu gut und hat Springfield Armory falsch geschrieben... jedes Wort mit einem Fehler... Abkürzung war auch nicht gern gesehen, wegen paralellen zur einer Organisation vor 65 Jahren...

Geschrieben
Aber ich frage mich gerade, was man genau alles aufs Amt mitnehmen muss?

Muss ich die Waffe vorzeigen oder langt der Erwerbsnachweis in Form einer Rechnung mit Seriennummer?

Warum höre und lese ich immer, dass man selbst auf das Amt gehen muß?

Ich mache alles per Post, ist doch viel einfacher. WBK per Einwurfeinschreiben und gut iss.

Mattes

Geschrieben
Ich mache alles per Post, ist doch viel einfacher. WBK per Einwurfeinschreiben und gut iss.

Im Leben nicht werde ich eine meiner WBK dem Postwege anvertrauen....

Geschrieben
Möglichkeit A: Der Händler hat schon alles in die WBK eingetragen

Möglichkeit B (Beim Kauf von Privat): Daten der Waffe und des Verkäufers mit zur Behörde nehmen, die Behörde trägt dann ein.

Möglichkeit C (Zumindest bis vor ein paar Jahren in einer norddeutschen Landeshauptstadt): Man trägt alles selbst ein und holt sich nur den Stempel (WBK vorrausgesetzt). Hab ich gehört. B)

Im Leben nicht werde ich eine meiner WBK dem Postwege anvertrauen....

Kann funktionieren, muss aber nicht... Ich mache das auch nicht mehr.

Angst essen Seele auf.

Geschrieben
Im Leben nicht werde ich eine meiner WBK dem Postwege anvertrauen....

Warum, wenn Du per Einschreiben oder Einwurfeinschreiben versendest, hast Du immer einen Beleg dafür. Falls sie verschwinden sollte, bekommst Du alles von der Post ersetzt.

Geschrieben
Falls sie verschwinden sollte, bekommst Du alles von der Post ersetzt.

Richtigwovon träumst DU? Die Arbeit und den Ärger hast DU und bekommst Du nicht ersetzt. Wie hoch ist das Einschreiben und die Folgen versichert? Ich lese was von 25 Euro.

Es gibt Fälle, da ist es sinnvoller ein DHL-Paket zu schicken...auch wenn nur ein Brief/WBK drin ist. Das ist schonmal mit 500Euro versichert!

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