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IGNORED

AwaffV, WaffVwV


Kingklops

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Schau mer ma. Ursprünglich bin ich davon ausgegangen, wenn die WaffVwV nicht bis Dez. "draußen" ist, wird es keine mehr geben. Aber da ja beim BMI in den höheren bereichen das Stühlerücken einsetzt... schau mer ma.

Es wöre schon gut wenn sie denn käme, dann müssten (hoffentlich!!) alle SB mal wieder ihre Interpretationen einstellen und sich an die Vorgaben halten.

Obwohl... bindend sind sie für den Bürger ja nicht. Meist erfährt er nicht einmal etwas davon.

Was nicht im Gesetz steht kann inder WaffVwV drinstehen bis....

Solange ich mich an die gesetzlichen regelungen halte kann die Behörde außer Ärger nichts machen. Diensen Ärger beendet dann das Verwaltungsgericht. Meistens.

Geschrieben

meistens

Bei mir fast.

Das Behandeln enes 1911 Verschlusses ist immer noch nicht richtig klar.

Ich lese es im'Erlaubnisfreier Umgang' so, daß er zu behandeln ist wie ein Austausch- oder Wechsellauf.

Die Oberverwaltungsrichter sahen es so, wenn er bei mir in der WBK steht, könnte er sich plötzlich verflüchtigen :00000733:

...... überwiegt das öffentliche Interesse an der Abwehr waffenrechtlicher Gefahren, weil die Gefahr des Missbrauchs (???) wächst, da kaum ein Grund ersichtlich ist, weshalb weiterhin bloß isoliert ein Verschluss vorgehalten wird, ohne daß mit diesem Teil das waffenrechtliche Bedürfnis eines Sportschützen abgedeckt werden Könnte. :confused:

Hoffe das das mal klargestellt wird.

90% der SB hätten mit einem Eintrag kein Problem.

Was soll das, wenn er doch in der WBK steht???

Geschrieben

Das darfst du mich z.B. nicht fargen - ich habe keine ahnung von nix!

Aber wenn es nach mir ginge, müsstest du den Verschluss weder eintragen noch müsstest du irgendwen fragen wegen des Erwerbs oder es hinterher irgendeinem anzeigen. Als mündiger Bürger könntest du bei mir kaufen was du willst , solange es von deinem Geld ist.

Wenn du dann Mist machts mit dem Teil - dann hätten wir beide ein Problem miteinander. Vorher interessiert mich nicht die Bohne was du wann für was von wem wofür kaufst.

Es geht mich schlicht nichts an. Denke ich.

Geschrieben

Es ging schlicht und ergreifend um den Verschluss MEINER Waffe.

Lediglich der Lauf war defekt und verblieb beim Büma.

Daraufhin war das Teil illegal in meinem Besitz.

Weil ich ja noch ein Wechselsystem gleichen Kalibers Hatte. :00000733:

Geschrieben
Es gibt bereits einen Entwurf von Oktober 2010 (siehe SBs Beitrag #31), der aber für uns Untertanen nicht zugänglich ist

Wikipedia sagt:

4.VERSCHLUSSSACHE – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH, VS-NfD): die Kenntnisnahme durch Unbefugte kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein.

Kennzeichnung: Auf Schriftstücken blauer oder schwarzer Stempelabdruck oder Druck in der Kopfzeile.

Soso, die Kenntnis des Entwurfs einer Verwaltungsvorschift kann für den Bund oder oder eines Landes nachteilig sein?

WISO? Weshalb wurde das eingestuft?

Meine Vermutung: Ohne Diskusionen über den Sinn einfach mal Fakten schaffen. Soll doch später geklagt werden.

Geschrieben

Wieso??

Das WaffG steht. Die WaffVwV dient nur der Behörde INTERN dazu, ihre Abläufe zu koordinieren/gleich zu gestalten.

Die WaffVwV hat keine Au0enwirkung außer der, dass man als LWB mit der Art der Gesetzesauslegung durch die SB`s damit konfrontiert wird. So wie auch ohne WaffVwV. Bei vorliegen eine in Kraft gesetzten WaffVwV werden lediglich einige besonders hohe Welölen in beide Richtungen egalisiert.

Für dich als LWB ändert die WaffVwV am Gesetz nichts.

Du kannst dich höchstens auf sie beziehen, wenn du gegen eine Entscheidung klagst, für die die WaffVwV eine andere Lösung als die deines SB vorsieht. Aber auch dann gibt es Spielräume. Außerdem sind nicht alle relevanten Vorgaben in der WafVwV nochmals genauer bezeichnet. Es gubt auch Passagen, bei denen man der meinung ist, auf weitere "Arbeitsanweisungen" oder "Entscheidungshilfe"n verzichten zu können.

Geschrieben
Obwohl... bindend sind sie für den Bürger ja nicht. Meist erfährt er nicht einmal etwas davon.

Klassischer Trugschluss. Wenn die Behörde die VwV anwendet, wird der Bescheid bindend. Nur gerichtlich kann man dann dagegen vorgehen (wenn man rechtzeitig handelt). Und das ist bekanntermaßen nicht immer von Erfolg gekrönt, zumal Kosten und Risiko oft schon abschrecken, diesen Weg zu bestreiten.

Geschrieben
Klassischer Trugschluss. Wenn die Behörde die VwV anwendet, wird der Bescheid bindend. Nur gerichtlich kann man dann dagegen vorgehen (wenn man rechtzeitig handelt). Und das ist bekanntermaßen nicht immer von Erfolg gekrönt, zumal Kosten und Risiko oft schon abschrecken, diesen Weg zu bestreiten.

Vielleicht haben wir uns mißverstanden. Die WaffVwV regelt die Abläufe INNERHALB der Verwaltung. Für den Bürger ist das Gesetz maßgebend. Trifft die Verwaltung nun eine Entscheidung und begründet sie mit der VwV und ist der Grund der Entscheidungsfindung nicht aus dem Wortlaut des Gesetzes ersichtlich, würde ich klagen. Wenn das Gesetz jedoch - was oft der Fall ist- nicht sehr eindeutig daherkommt, dann wird wohl kaum ein Gericht der VwV widersprechen.

Das der Bürger "nichts" davon erfährt, bezieht sich lediglich darauf, dass sie eben einen interne Konstruktion ist die auf einer Absprache der Länder beruht. Aber auch trotz vorhandener WaffVwV wird der eine oder andere Sb versuchen "sein" Ding durchzusetzen. Dann bietet die WaffVwV - so sie denn dem Bürger bekannt ist- vielleicht einen Ansatzpunkt.

Geschrieben
Soso, die Kenntnis des Entwurfs einer Verwaltungsvorschift kann für den Bund oder oder eines Landes nachteilig sein?

In diesem Fall schätze ich wäre die frühzeitige Veröffentlichung bzw. Diskussion nachteilig für den LWB.

Meine Vermutung: Ohne Diskusionen über den Sinn einfach mal Fakten schaffen. Soll doch später geklagt werden.

Das kann für beide Seiten zutreffen. ;)

Geschrieben
Aber auch trotz vorhandener WaffVwV wird der eine oder andere Sb versuchen "sein" Ding durchzusetzen. Dann bietet die WaffVwV - so sie denn dem Bürger bekannt ist- vielleicht einen Ansatzpunkt.

Wenn die VwV (wie es sein soll) immer wiederverwendet, sprich, das Verwaltungsrecht in immer gleicher Weise

entsprechend der VwV angewandt wird - dann bindet sich die Verwaltung selbst, die Verwaltungsvorschrift entfaltet

Bindungswirkung und (Gleichbehandlung!) indirekt auch Außenwirkung.

Geschrieben

Ja, wie karlyman sagt, kann eine Bindungswirkung eintreten. Aber nur in den seltenen Fällen, wo mehrere Entscheidungsmöglichkeiten rechtlich vertretbar sind. Ansonsten gilt nämlich der Grds. "keine Gleichbehandlung im Unrecht". Wenn dem LWB A seine Waffenbehörde freundlicherweise über das WaffG hinaus entgegengekommen ist (etwa bei der Anerkennung eines Sammelthemas nach der WaffVwV), so kann LWB B dies nicht auch für sich beanspruchen.

Geschrieben

Ist es denn Unrecht, einem Waffensammler ein Sammelthema anzuerkennen ? :o

Dein Beispiel ist schlecht gewählt, weil gerade da ein Präzedenzfall geschaffen wurde, auf den sich der andere Antragsteller bei Kenntnis berufen kann. Es wäre also vielmehr rechtswidrig, dem zweiten Antrag mit einer abweichenden Begründung nicht stattzugeben, wenn ansonsten die genau identischen Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen.

Was Du meinst würde z.B. zutreffen, wenn die Behörde aus irgendeinem Grund für Person A falsch entschieden hat und sich Person B erhofft, mit der gleichen Masche auch zur Erlaubnis zu kommen (z.B. WBK-Erteilung trotz Unzuverlässigkeit wegen Verbrechen nach § 5 Abs. 1 WaffG).

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Also ich finde es ist zu ruhig hier.

Ehrlich gesagt würde ich es gerne hier erfahren, falls sich etwas tut. Es gibt da ein paar Stellen, von denen ich mich ungern überraschen lassen würde.

In diesem Sinne: Wer weiss was?

Gruß, Ronald

Geschrieben
In diesem Sinne: Wer weiss was?

Da musst du die Neun-mal-Klugen fragen, die Stein und Bein geschworen haben, dass die neue Verordnung noch in 2010 kommen würde... :peinlich:

Insgesamt ist der aktuelle Entwurf besser als ich noch vor einem Jahr oder halben Jahr geglaubt hätte.

Ein bis drei Haken (hauptsächlich für Jäger und Leute, die im E-U-Ausland die Waffen verbringen) - aber da sind die Vorbereitungen zur Begegnung schon am Laufen.

Ganz draußen sind die Glaskugel-Experten mit dem Biometrie-Schloss...

Geschrieben

Diese Transportfrage ist nun hinreichend klar, denke ich.

Mich interessiert viel dringender die Sache mit der zusätzlichen Sicherung - Biometrie- Schloss und die Anforderung der Bedürfnis-Wiederholungsprüfung.

Geschrieben
Gibt es Klarstellungen zu der Diskussion "geschlossen / verschlossen / abgeschlossen", vielleicht sogar im Sinne des LWB?

bye knight

So lange kein "Schloss" daran beteiligt ist , wie der Name schon sagt :rolleyes:

Schloss

Geschrieben
Diese Transportfrage ist nun hinreichend klar, denke ich.

Mich interessiert viel dringender die Sache mit der zusätzlichen Sicherung - Biometrie- Schloss und die Anforderung der Bedürfnis-Wiederholungsprüfung.

Lies nochmals Lusumis Beitrag zu dem ersten Punkt. Am zweiten wird noch gearbeitet werden müssen.

Geschrieben

Die Abstimmung im Bundesrat muss ja demnächst folgen. Weiß man den Termin schon? Wie kann man den rauskriegen?

Geschrieben
Das könnte frühestens am 11.02. der Fall sein, da dies der Termin der nächsten Plenarsitzung ist.

Der Innenausschuss des BR tagt am 27.01. . Die Tagesordnung ist noch nicht eingestellt, sodass

man auch noch keinen Einblick in die zu behandelnden Themen hat.

Um die Entwicklung zu verfolgen, ab und zu mal hier http://www.bundesrat.de/cln_161/nn_6898/DE...html?__nnn=true reinschauen.

Hallo JürgenG,

danke für diesen Beitrag.

MfG

Pirol 2

  • 2 Wochen später...

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