Zum Inhalt springen
IGNORED

Esslingen und Tübingen kassieren ab


Perser

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Es wird nicht mit 100,- getan sein.

Gehen wir von einem mittleren Betrag von 55,-/Std./Mitarbeiter aus.

2 x 0,5 Anfahrt

2 x 0,5 Abfahrt

2 x 0,75 Kontrolle

1 x 1,0 Protokoll/Datenpflege

Ergibt 4,5 Mann-Std. a 55,-

Gesamtsumme also nicht 100,-, sondern egr 247,50

Euro

Das sind auch die Summen (150,- bis 500,-) die mir genannt wurden von Behördenmitarbeitern die ( natürlich??) auch jeden vergeblichen Kontrollbesuch berechenen werden müssen.

Damit sollte man ernsthaft über Alternativen nachdenken, denn die vorgeschalteten Beschulungen /(wenn vorgesehen) müssen ja auch bezahlt werden.

Geschrieben

So gliedert sich der Gemeinderat in Tübingen

Fraktionen des Tübinger Gemeinderates

Der Tübinger Gemeinderat hat 40 Mitglieder, die sich in der aktuellen Wahlperiode auf sieben Fraktionen verteilen.

Fraktion Sitze Vorsitzende

AL/GRÜNE 14 Ulrike Baumgärtner

CDU 8 Ulrich Latus

SPD 7 Dr. Martin Rosemann

FDP 3 Dr. Kurt Sütterlin

Linke 3 Gerlinde Strasdeit

UFW 3 Gerhard Kehrer

WUT 2 Ulrike Heitkamp

Der OB befindet sich in Elternzeit......

Quelle

Kreistag in Esslingen sieht wie folgt aus

Fraktion Sitze %

Freie Wähler 30 30

CDU 25 25

SPD 20 20

GRÜNE 14 14

FDP 7 7

REP 3 3

LINKE 1 1

Quelle

Geschrieben

Auszug aus dem Tübinger "Tagblatt" (s.o.):

"Da die städtischen Mitarbeiter immer zu zweit ausrücken, fallen also an die 100 Euro pro Hausbesuch an.

Dieser Preis dürfte bei weitem nicht ausreichen, um alle aus dem neuen Waffenrecht resultierenden Sach- und Personalkosten abzudecken. Trotzdem erschien er vielen Stadträten von CDU, UFW, FDP und den Linken zu hoch. Sie forderten, dass die Gebühr nur bei Beanstandungen, also nur im Ausnahmefall, erhoben wird. Darauf ließ sich aber die grün-rote Mehrheit nicht ein."

Wenn sich die grün-rote Mehrheit im Tübinger Gemeinderat nicht darauf "einlassen" will, muss sie aber zügig erklären,

wie sie denn rechtskonform Gebühren für anlasslose Kontrollen kassieren will.

Die Gebührenerhebung hat in Einklang mit dem Landesgebührengesetz (Baden-Württemberg) zu stehen.

§ 4 Abs. 1 lässt Gebühren für "individuell zurechenbare öffentliche Leistungen" zu. "Individuell zurechenbar" ist gemäß § 2 Abs. 2 eine

öffentliche Leistung dann, wenn sie im Interesse des Einzelnen erbracht wird; dazu gehört insbesondere die "verantwortliche Veranlassung"

einer öffentlichen Leistung.

"Veranlassen" kann der Einzelne entweder durch Antrag an die Verwaltung (Bitte um Kontrolle); oder durch Versäumnis/Pflichtverletzung,

welche die Verwaltung zum Handeln (Kontrollieren etc.) zwingen.

Liebe "grün-rote Mehrheit" im Tübinger Gemeinderat:

Wer beantragt hier die Kontrolle?

Und wo liegen (wenn's vor und bei Kontrolle nichts zu beanstanden gibt) die Versäumnisse oder Pflichtverletzungen?

Ich weiß nicht, ob sich die Damen und Herren klar sind über das, was sie da beschlossen haben.

Als Tübinger Waffenbesitzer würde ich sie mal fragen...

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Auszug aus der "Esslinger Zeitung" (s.o.):

"In Esslingen begnügt sich das Rathaus damit, nur dann eine Gebühr zu verlangen, wenn es im Vorfeld konkrete Anhaltspunkte für Unkorrektheiten gegeben hat. Die Hand hält die Stadt außerdem auf, wenn Routinebesuche zu Beanstandungen führen."

Das ist m.E. rechtlich korrekt, d.h. in Einklang mit dem Landesgebührengesetz Baden-Württemberg.

Über die Höhe der Gebühren kann man sicher trefflich streiten.

§ 7 des LGebG sagt dazu:

(Abs. 1): "Die Gebühr soll die mit der öffentlichen Leistung verbundenen Verwaltungskosten aller an der Leistung Beteiligten decken"

und

(Abs. 3): "Die Gebühr darf nicht in einem Mißverhältnis zur öffentlichen Leistung stehen".

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Auszug aus der "Esslinger Zeitung" (s.o.):

"In Esslingen begnügt sich das Rathaus damit, nur dann eine Gebühr zu verlangen, wenn es im Vorfeld konkrete Anhaltspunkte für Unkorrektheiten gegeben hat. ..."

Die Friesen machen es ähnlich. Alles wird angeschrieben und weist nach. Wer nicht will oder kann, bekommt dann eine verdachtsabhängige Kontrolle im Wert von 80 €.

Von verdachtsunabhängigen Kontrollen habe ich bisher noch nichts vernommen.

Geschrieben

Da gibt es dann, mit Verlaub, nur eine Chance, den albernen Aubewahrungs-Geldmacherei-Kontrollen zu entgehen....

Einfach NICHT die Türe öffnen und NICHT zu Hause sein !

Wer nicht da ist, kann auch nicht "kontrolliert werden (wir haben es ja alle (fast alle...) bereits nachgewiesen, das wir gut uns sicher aufbewahren) und (...wieso da noch kontrollieren wollen ?!?!?!).... wer nicht kontrolliert wurde, hat auch keine Kosten verursacht, die es zu zahlen gäbe !!!!!

Hier nochmal der Aufruf an ALLE :

Lehnt diese Geldmache-Kontrollen ab, seid NICHT zu Hause und / oder laßt die "Kontrolleure" von Euren Frauen bzw. Familienangehörigen wegschicken !!!

Das ist echt der Gipfel, sich Probleme selbst ausdenken und dann den rechtmäßigen und legalen Waffenbesitzer zur Kasse bitten wollen !

Das kann auch nur dem GRÜNEN und ROTEN Gezappel einfallen....

Aber kiloweise Betroffenheit heucheln um arglose Wählerstimmen zu sammeln !!!

EKELHAFT !

Govt

Geschrieben
Lehnt diese Geldmache-Kontrollen ab, seid NICHT zu Hause und / oder laßt die "Kontrolleure" von Euren Frauen bzw. Familienangehörigen wegschicken !

Ich habe zum Thema Kontrollen immer (auch gegen eine gewisse Mehrheit der User hier...) kundgetan, dass ich mich einer Kontrolle

nach § 36 Abs. 3 WaffG durch den SB meiner Waffenbehörde nicht verweigern würde.

Wenn ich aber mitbekomme, dass der Landkreis/die Behörde für anlasslose, ohne Beanstandung verlaufende Kontrollen pauschal Gebühren

erhebt (nochmal: das ist nicht vom Landesgebührengesetz gedeckt!), dann würden sie mir nicht ins Haus kommen (vergleiche auch oben..).

Geschrieben

Naja,

der Kontrolle würde ich mich auch nicht verweigern, aber ohne Verhütung werde ich den Kontrolletties den Zutritt zu meiner Wohnung gemäß den Vorschriften des WaffG verweigern. :lol:

Geschrieben

man sollte sich grundsätzlich mal nicht unangemeldet prüfen lassen

des weiteren sollte man da ja die aufbewahrungsmöglichkeit geprüft werden soll, an dem tag mal keine waffen dahaben - mal eben beim netten büchser um die ecke zur kontrolle bringen

wenn die dann was monieren wollen - nur zu es sollte ja der tresor - waffenkammer geprüft werden

wenn die dann noch einmal kommen wollen würde ich die kontrolle ablehnen da ja schon beim letzten male die unterbringungsmöglichkeit korrekt festgestellt wurde

Geschrieben
man sollte sich grundsätzlich mal nicht unangemeldet prüfen lassen

des weiteren sollte man da ja die aufbewahrungsmöglichkeit geprüft werden soll, an dem tag mal keine waffen dahaben - mal eben beim netten büchser um die ecke zur kontrolle bringen

wenn die dann was monieren wollen - nur zu es sollte ja der tresor - waffenkammer geprüft werden

wenn die dann noch einmal kommen wollen würde ich die kontrolle ablehnen da ja schon beim letzten male die unterbringungsmöglichkeit korrekt festgestellt wurde

Prima Vorschlag, je nach Größe auch alles so praktikabel, jeder Sammler freut sich...

Geschrieben

Das nach wie vor bestehende Grundproblem, welches jetzt zum Teil nur beiseite geschoben wird bis der erste Ärger verraucht ist, wollen einige wohl noch immer nicht sehen.

An diesem kann leider auch die Klage nur sehr begrenzt etwas ändern.

Geschrieben

Nur mal so ein Gedanke:

Wenn nur bei Beanstandungen Gebühren erhoben werden dürfen, wird es eben mehr Beanstandungen geben.

(interne Kostenziele und so...)

:teu38:

Geschrieben

....einer der Punkte, aber auch ein vernachläsogbarer.

WENN da nicht ein § 5 WaffG existieren würde. Wird nach der von dir befürchteten Methode "geangelt", muss man den Fisch dann auch in die Pfanne hauen damit das alles zumindest offiziell einen gewissen Sinn ergibt.

Geschrieben
Nur mal so ein Gedanke:

Wenn nur bei Beanstandungen Gebühren erhoben werden dürfen, wird es eben mehr Beanstandungen geben.

(interne Kostenziele und so...)

:teu38:

:rolleyes: naja.. wenn es nichts zu beanstanden gibt dann gibt es nichts zu beanstanden... aus den Finger saugen kann sich eine Behörde Unterbringungsmängel auch nicht :lol:

Gruß

Hunter

Geschrieben
....

man sollte sich grundsätzlich mal nicht unangemeldet prüfen lassen

des weiteren sollte man da ja die aufbewahrungsmöglichkeit geprüft werden soll, an dem tag mal keine waffen dahaben - mal eben beim netten büchser um die ecke zur kontrolle bringen

....

:rolleyes: Warum soll ich meine Waffen wegen der Kontrolle aus dem Haus schaffen? Das ist reine Zeitverschwendung... vom Aufwand den ich bei meinem Bestand hätte will ich nicht mal reden ...

Gruß

Hunter

Geschrieben

@ Lobo-s

Wäre denn derzeit nicht der Bratfisch immer noch in einigen Gebieten politisch und administrativ erwünscht? :huh:

Erst sollen die LWB eins übergebraten bekommen und

dann sollen die SB mangels verbliebener LWB abgefakelt werden.

ALSO

Erst kann der Bürgermeister oder Landrat vermelden, dass seine Gemeinde oder Kreis fast völlig LWB-frei sei und

dann können auch noch reduzierte Verwaltungsaufwendungen wegen der abgeschafften SB-Stellen vermeldet werden.

ps: nein, ich habe nicht gerade bei JPFO gesurft. :AZZANGEL:

Geschrieben
:rolleyes: Warum soll ich meine Waffen wegen der Kontrolle aus dem Haus schaffen? Das ist reine Zeitverschwendung... vom Aufwand den ich bei meinem Bestand hätte will ich nicht mal reden ...

Gruß

Hunter

ja der aufwand kann schon groesser sein

aber der spass an den dummen gesichtern ist auch was wert

Geschrieben
Erst kann der Bürgermeister oder Landrat vermelden, dass seine Gemeinde oder Kreis fast völlig LWB-frei sei und

dann können auch noch reduzierte Verwaltungsaufwendungen wegen der abgeschafften SB-Stellen vermeldet werden.

So lange wir nicht noch extra ne Tschu-Tschu-Eisenbahn nehmen müssen...

Geschrieben

Ja,

nach dem Klimaanlagendesaster der DB kann man es nun besser verstehen, dass manche Leute Angst haben, in Deutschland gezwungen zu werden, mit der Bahn zu fahren.

Geschrieben
@ Lobo-s

Wäre denn derzeit nicht der Bratfisch immer noch in einigen Gebieten politisch und administrativ erwünscht? :huh:

Erst sollen die LWB eins übergebraten bekommen und

dann sollen die SB mangels verbliebener LWB abgefakelt werden.

ALSO

Erst kann der Bürgermeister oder Landrat vermelden, dass seine Gemeinde oder Kreis fast völlig LWB-frei sei und

dann können auch noch reduzierte Verwaltungsaufwendungen wegen der abgeschafften SB-Stellen vermeldet werden.

ps: nein, ich habe nicht gerade bei JPFO gesurft. :AZZANGEL:

DAS glaubst du doch wohl selbst nicht! Zeig mir mal heute einen Waffen-SB, der nicht schon andere zusätzliche Aufgaben wahrnimmt bzw. den Waffen-Job nicht nur so nebenbei erledigt. Da fällt nichts weg, da werden höchstens freiswerdende Stellen nicht neu besetzt. Das hat aber mit uns nichts zu tun.

Wir müssen - solange die Kontrollen bzw. die Nachweise erbracht werden müssen damit leben, dass ein Zettel und evtl. Fotos (schlechte, mit Handy gemacht und erkennbar bearbeitet?) nicht als ausreichend betrachtet werden.

Also müssen WIR eine Möglichkeit bieten, den Mist auf so kleiner Flamme als möglich zu kochen, insbesondere den LWB nicht noch zusätzlich Peinlichkeiten auszusetzen oder wegen fehlender Sachkenntnis der Kontrolettis erst einmal ohne Hobbygerät dazustehen. Natürlich dann mit den erhöhten Kostensätzen belastet damit die Behörde Null Defizit in diesem ach so wichtigen Bereich vermelden kann.

Geschrieben
DAS glaubst du doch wohl selbst nicht! Zeig mir mal heute einen Waffen-SB, der nicht schon andere zusätzliche Aufgaben wahrnimmt bzw. den Waffen-Job nicht nur so nebenbei erledigt. ...

War bei meinen SB immer so dass sie Waffen, Jagd und ggf. §27 SprenG und nichts weiter machten/machen. Da wäre eine Halbierung der Anzahl der LWB schnell auch eine Halbierung der Stellen. Bei meinem ersten SB meinte ich sogar soetwas wie eine Entwicklung vom "Anti" zum "Schaiße, das kann mich mein Job kosten" zu erkennen.

Geschrieben
War bei meinen SB immer so dass sie Waffen, Jagd und ggf. §27 SprenG und nichts weiter machten/machen.

Das ist bei bei den beiden SBs "meiner" Waffenbehörde genau so, und auch bei den paar anderen WB, die ich kenne.

Die Dienststelle ist immer auf Waffen- und Sprengstoffrecht zugeschnitten.

Manchmal noch ergänzt durch das Jagdrecht.

Geschrieben

Der Gedanke an die verdachtsunabhängige Kontrolle hat mir sowieso Unbehagen bereitet. Ich mag nicht gern fremde in meiner Wohnung rum schnüffeln lassen.

Aber jetzt nach dem sich eine Gemeinde nach der anderen dazu befleißigt sieht auch noch eine saftige Kontrollgebühr zu erheben stehe ich der

Angelegenheit grundsätzlich ablehnend gegenüber.

Ich habe meine Aufbewahrung schriftlich und bebildert gegenüber der Waffenbehörde nachgewiesen. Damit sehe ich meine Pflicht als erbracht an.

Was nun diese Kontrollen betrifft, so kann ich nur sagen:

Wo niemand angetroffen wird ----> keine Kontrolle-----> keine Kosten. Und das Spielchen kann ich ungeheuer gut spielen. :rolleyes:

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.