Zum Inhalt springen
IGNORED

Wir sollten das Recht auf Selbstverteidigung einklagen!


edegrei

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Freunde,

Euch allen ist ja bekannt, daß man in Deutschland eigentlich gar keine Waffe kaufen kann.

Man kann Sport- oder Jagdgeräte oder Sammlungsgegenstände kaufen.

Aber der Kauf einer Waffe zur Selbsverteidigung ist nicht möglich.

Der Satz "mehr gefährdet als die Allgemeinheit" sagt ja eben aus, daß der normale Bürger dieses

Recht nicht hat. Das ist zumindest ein Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip.

Es gibt kein Recht auf Selbstverteidigung!

Meiner Meinung sollte dieser Fall vor das Verfassungsgericht.

Wenn es gelingen würde, HIER das Waffenrecht zu ändern, hätten alle anderen Verschärfungen keinen Sinn mehr:

Waffen auf den Schießstand,

Großkaliberverbot,

Mengenbegrenzung,

Vereinszwang etc.

Ziel wäre (nach meiner Meinung) ein "Waffenführerschein."

Wenn JEDER Bürger, das RECHT hat diesen Führerschein zu machen, eine Waffe zu Verteidigung zu besitzen,

dann hätten wir gewonnen.

Dann spielt es keine Rolle mehr, ob Jäger, Sportschütze oder Sammler.

Besteht die Möglichkeit, daß die Anwälte das mal prüfen?

Ich bin kein Jurist.

mfG

edegrei

Geschrieben
...

Dann spielt es keine Rolle mehr, ob Jäger, Sportschütze oder Sammler.

...

Und genau dort hängt auch einfach ein riesig großer Hammer...

Prinzipiell bin ich definitiv kein Feind des Österreichischen WaffG, doch wie hier schon geschrieben wurde: Lasst die FvLW erstmal tun und dann gucken wir weiter. DIe Verfassungsklage ist schon ein riesen Klotz, der bewältigt werden muß. Danach kann WIRD man weitersehen.

Edit: Wort getauscht.

Geschrieben

Danach WIRD man weitersehen!

Es macht doch nun wirklich langsam keinen Sinn mehr,allseits bekannte Standpunkte immer wieder hier zu posten. Man kann m-M. nach getrost davon ausgehen, dass von den Vorarbeitern der FvLW ALLE Aspekte berücksichtigt werden. Zu gegebener Zeit (ich wähle bewußt diesen dämlichen Begriff) wird auch JEDER Aspekt des LWB abgearbeitet werden. Um damit halbwegs eine Chance auf Erfolge/Teilerfolge zu haben, müssen erst Voraussetzungen geschaffen werden.

Das kann so schwer doch nicht zu begreifen sein. Ich kann kein Haus in einem Moorgebiet bauen ohne vernünftig gegründet zu haben.

Also nicht ungeduldig immer wieder Pferde scheu machen, sondern dafür sorgen dass genug Futter im Stall ist und die Ausrüstung gepflegt wird - will sagen: spendet, sammelt Spenden und klärt möglichst viele Leute in persönlichen Gesprächen auf. Wir müssen unser Basis verbreitern!

Geschrieben
Wenn es gelingen würde, HIER das Waffenrecht zu ändern, hätten alle anderen Verschärfungen keinen Sinn mehr:

Und wenn es nicht gelingt, bist Du komplett im Eimer. Und wir alle mit Dir.

Geschrieben

Ich bin ja mit dem Wolf nicht immer einer Meinung, aber da hat er recht.

Jetzt hat man fast 40 Jahre geschlafen und Zeit verplempert und Gelegenheiten verstreichen lassen.

Nun macht sich endlich jemand auf den Weg und der soll es in 4 Tagen richten?

Wir können Forderungen stellen.

Aber dazu brauchen wir ein solides Gebäude.

Aber wenn ich mir andere Freds so durchlese "paßt mir nicht mit euch spiel ich nicht mehr" , dann müssen wir vor dem Fundament setzen erst mal den Boden ausreichend verdichten.

Wenn unter dem Fundament nämlich die Sandkörner weglaufen weil ihnen die Farbe der Dachziegel nicht gefällt (obwohl das Dach noch nichtmal gebaut ist) dann nützt alles andere auch nichts.

Andererseits sollten sich die Juristen wirklich einmal mit dem beschäftigen was edegrei schreibt. das können auch die Juristen hier am Board sein - soll es ja auch welche geben - und zwar unvoreingenommen.

Man muß es ja nicht sofort umsetzen aber man kann es ja schon mal in der Schublade haben.

Viele hier - so habe ich das Gefühl- würden die Panzer erst entwickeln wenn der Feind auch tatsächlich angreift. Vorher natürlich nicht mit dem Thema beschäftigen.

Geschrieben
Ich bin ja mit dem Wolf nicht immer einer Meinung, aber da hat er recht.

Freut mich!

Andererseits sollten sich die Juristen wirklich einmal mit dem beschäftigen was edegrei schreibt. das können auch die Juristen hier am Board sein - soll es ja auch welche geben - und zwar unvoreingenommen.

Man muß es ja nicht sofort umsetzen aber man kann es ja schon mal in der Schublade haben.

Viele hier - so habe ich das Gefühl- würden die Panzer erst entwickeln wenn der Feind auch tatsächlich angreift. Vorher natürlich nicht mit dem Thema beschäftigen.

Gut, dass niemand weiß, was bereits in den Schubladen oder auf den Schreibtischen liegt. Bei anderen, aber auch bei eigenen Leuten. Manche denken von sich aus mit und viel wichtiger: VOR!

Ich erinnere an das Beispiel Schachspielen. Wenn ich ich aber hinsetze, alle meine Überlegungen fein säuberlich aufschreibe,. dann kopiere und zur Beifallsäußerung verteile muss ich mich nicht wundern, wenn ich immer Zweiter werde.

Geschrieben

Hallo edegrei,

Wie Du nicht ganz richtig bemerkt hast:

Es gibt kein Recht auf Selbstverteidigung!

Stimmt nicht. Es gibt Notwehr, § 32 StGB.

Der Satz heisst richtig: Das Waffenrecht kennt kein generelles Bedürfnis "Selbstverteidigung".

Ich bin Jurist, es ist geprüft, vergiß es !

Gruß,

Coltfan

Geschrieben

Stimt:

Der Satz heisst richtig: Das Waffenrecht kennt kein generelles Bedürfnis "Selbstverteidigung".

Diverse Strafgerichte sehen aber den Tatbestand des illegalen Waffenbesitzes als durch Notwehrrecht gedeckt an.

Die Bedürfnisregeln des Waffengesetzes sind somit unverhältnissmässig und zu eng ausgelegt -Klage dagegen??

Vielleicht war es das was der TE sagen wollte! :-)

Grüssles,

Colti

Geschrieben
...

Stimmt nicht. Es gibt Notwehr, § 32 StGB.

Der Satz heisst richtig: Das Waffenrecht kennt kein generelles Bedürfnis "Selbstverteidigung".

Ich bin Jurist, es ist geprüft, vergiß es !

Gruß,

Coltfan

... und nicht nur das. Wenn es denn am rechtswidrigen Angriff fehlt, gibt es darüber hinaus die Notstand-Regelungen und das nicht nur im Strafrecht. :closedeyes:

Auch wenn Selbstschutz nicht als generelles Bedürfnis im WaffG definiert ist, so gibt es doch die "gefährdete Person" nach § 8 mit den Regelungen des § 19.

§ 19 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition, Führen von Schusswaffen durch gefährdete Personen

(1) Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe und der dafür bestimmten Munition wird bei einer Person anerkannt, die glaubhaft macht,

1. wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet zu sein und

2. dass der Erwerb der Schusswaffe und der Munition geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern.

(2) Ein Bedürfnis zum Führen einer Schusswaffe wird anerkannt, wenn glaubhaft gemacht ist, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 auch außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums vorliegen.

Das wahre Problem ist der restriktive Umgang mit § 19.

Wäre es noch gängige Verwaltungpraxis, das jeder, der/die im überdurchschnittlichen Maß Gefährdungen nach Nrn. 1. und 2. ausgesetzt wären, auch tasächlich Waffen zu ihrem Schutz erhielten, gäbe es diesen Tread nicht. Es gibt nun einmal Menschen,

  • die berufsbedingt erher als andere Ziel von Verbrechen, die sich auch gegen Leib und Leben richten, sind. Ebenso gibt es Menschen,
  • die sich regelmäßig in Gegenden aufhalten, in der eine überdurchschnittliche Rate an Gewaltverbrechen herrscht und es gibt Menschen,
  • die aufgrund von individuellen Merkmalen einer erhöhten Gefahr Opfer von Verbrechen, die sich auch gegen Leib und Leben richten, ausgesetzt sind (z.B. vermögend, einsame Wohnlage oder Besitz von Gegenständen mit Besitzrestriktionen wie bestimmte Medikamente, Tiere und Feuerwaffen)

Erhielten diese Menschen auch tatsächlich die Erlaubnisse nach §19 WaffG, wäre hier auch in Deutschland die Welt noch in Ordnung. :rolleyes: Aber einfache Nachtkassierer an Tankstellen auf <400€-Basis, normale Einwohner von Frankfurt am Main oder auch dass Muttchen, dass alleine im Wald lebt, sind der heutigen Verwaltung halt nicht gefährdet genug. Sie können sich ja mit Gewürzsoße und lautem Rufen wehren. :bad:

Geschrieben

Singen nicht vergessen!!

Edith meint, von bestimmter Seite wird auch behauptet, Beten hilft!

Geschrieben
Singen nicht vergessen!!

...

Vorsicht!

Bei manchen kann das als Aufforderung zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewertet werden. Ich weiß nicht, ob der § 33 StGB es noch deckelte, wenn ich im § 32er-Fall sänge. :wos_armee_052:

Gebete, die länger als "¡vaya con a Dios!" sind, könnten mit der Bedingung "gegenwärtig" in Konflikt geraten. smiley_emoticons_nikolaus.gif

Geschrieben

tja - so einfach verschwinden "gute" Ideen im Orkus............

Geschrieben
Vorsicht!

Bei manchen kann das als Aufforderung zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewertet werden.

:rolleyes: Ja.. mit dem Singen ist das auch so eine Sache... das kann böse enden..

Mir hat meine Lehrerin schon vor vielen Jahren unterstelt das mein Gesang den Straftatbestand einer Körperverletzung erfüllt ... wenn ich nun zur Selbstverteidigung laut singe und ein Richter von meinem Wissen über die Gefahr der eigenen Stimme Wind bekommt könnte man mir eine überzogenen Wahl der Mittel unterstellen... :huh:

Was mache ich nun.. ganz leise singen, oder nur eine Sprechgesang... Fragen über Fragen :confused:

Gruß

Hunter

Geschrieben

Das Problem mit der Selbstverteidigung ist ja auch, dass man sich schon irgendwas für eine Klage zurechtlegen kann,

aber das wird vor deutschen Richtern keinen Bestand haben.

Da kommt dann wieder die Phrase vom berühmt berüchtigten Gewaltmonopol ins Spiel.(ich kanns nicht mehr hören, wer hat sich den Scheiß eigentlich ausgedacht)

In Sekundenschnelle keimen Ängste vor "Amerikanischen Zuständen" auf.

Reicht ja wenn ich als Richter ne Kanone führen darf, wieso sollte Hinz und Kunz das auch dürfen. Dann wär ich ja arbeitslos :peinlich:

Egal was wir machen, es sollte möglichst vor der nächsten Wahl passieren....

Geschrieben

Wie ich an dieser Stelle schon ein halbes Dutzend mal betont habe, finde ich diese Idee sehr gut und halte sie für den einzigen richtigen Weg.

Zunächst einmal würde dies endlich einmal zu einer Liberalisierung im Waffenrecht führen. Dann wären damit viele Probleme gelöst: Unterbringung, Bedürfnis etc.. Sollte SV als Grundrecht angesehen werden, täte sich die Anti-Waffen-Lobby schon wesentlich schwerer mit ihrer Argumentation.

Geschrieben
Warum hat eigentlich noch keiner der SV-Vertreter für sich einen Waffenschein mit der Begründung "Waffentransport" o.ä. erstritten/erklagt?

Das kann ich Dir sagen: Weil der Einzelne wahrscheinlich nur einen Versuch hierfür hat. Das sollte man sich gut überlegen.

Geschrieben
Es gibt kein Recht auf Selbstverteidigung!

Meiner Meinung sollte dieser Fall vor das Verfassungsgericht.

mfG

edegrei

Man braucht nicht vor das Verfassungsgericht. Effektiver ist es, die Sache von unten her aufzurollen indem man gezielt logistische Argumentationshilfen für diejenigen liefert, die eine Waffe nur für die SV wünschen (Z.B Handlunsgreisende, Rentner oder Alleinstehende Frauen aber es gibt eine Fülle andere möglicher Gründe, die man anführen und querverweisen kann). Man wartet auf die Ablehnung durch das Amt und klagt dann (das zahlen die Anderen). Dieses Spiel kann beliebig oft wiederholt und die Argumentationskette laufend verfeinert werden. Die Verfahrensweise wird publik gemacht auf das andere partizipieren können. Der Vorteil ist, dass die Anderen zahlen, bei niedrigen Instanzen noch nicht so viel Geld aufgewendet werden muss, zu Beginn kaum Staub aufwirbelt wird und man parallelisieren kann. Die Politik kann am Ende über Gesetze kaum Einfluss nehmen, weil die Begründungen zu indiviuell sind. (Nachweis auf individuelle Gefahr gegenüber der Mehrheit ist doch sehr dehnbar.)

Ich würd empfehlen sich auch auf aktuelle Ereignisse wie z.B. Terrorgefahr zu beziehen. Die Politik redet ja andauernd davon (muss man bloss zitieren) und kann es aufgrund der vielen Einsätze kaum leugnen. Denken wir bloss an die vielen Handlungsreisenden und z.B. das Tadj Hotel in Indien. Etwas ähnliches könnte auch hier passieren und über Wahrscheinlichkeiten, lässt sich doch trefflich argumentieren wenn man nicht auf's Maul gefallen und in Mathe keine Niete ist.

Dem Amt passt das sicher nicht (Beamte sind naturgemäss keine Querdenker) aber vor Gericht ist am Ende alles Auslegungssache.

Geschrieben
Warum hat eigentlich noch keiner der SV-Vertreter für sich einen Waffenschein mit der Begründung "Waffentransport" o.ä. erstritten/erklagt?

:rolleyes: Der Schuß kann sehr schnell nach hinten los gehen.... wenn Waffenbesitzer behaupten das der Transport von Waffen (z.B. zum Schießstand) so Risikoreich ist, das zum Schutz der Waffen das Führen einer Schußwaffe erforderlich ist kann man sich leicht vorstellen was die Waffengegner unter den Politikern daraus machen...

Wir sollten eigentlich mehr als Froh sein das der Transport völlig Ungfährlich ist... wäre es anders hätten wir wohl nichts mehr zum transportieren.. :huh:

Gruß

Hunter

Geschrieben
...

Da kommt dann wieder die Phrase vom berühmt berüchtigten Gewaltmonopol ins Spiel.(ich kanns nicht mehr hören, wer hat sich den Scheiß eigentlich ausgedacht)

...

Also ob nun der explizite, deutsche Begriff, der 1919 von Maximilian Carl Emil Weber geprägt worden sein soll, oder die Konkretisierung des Begriffes in durch die französiche Aufklärung für einem Staat mit strickter Gewaltenteilung (König = Exikutive, Klerus = Judikative und Bürgertum = Legislative) verlangt ist, weiß ich nicht. Aber nachweisbar zum erstenmal kodifiziert wordens sein soll ein Gewaltmonopol des "Staates" mit dem "Ewigen Landfrieden" von 1495 unter Maximilian I.

Aber tatsächlich ist das "Gewaltmonopol des Staates" nur die Kriminalisierung der Fehde, die durch Gerichtsentscheide und den Vollzug der Entscheide durch den Staat für die Parteien ersetzt wurde. Eine Ausdehnung des "Monopols" über das Verbot hinaus, tatsächliche oder vermeintliche Rechte und Ansprüche durch individuelle Ausübung von Zwang durchzusetzen, ist nicht mehr Gegenstand des "Gewaltmonopol des Staates". Nur wer von denen, die immer den staatlichen Monopolknüppel schwingen, weiß das? :angry2:

Dein

Mause-erklär-baer B)

Geschrieben
:rolleyes: Der Schuß kann sehr schnell nach hinten los gehen....

War auch nur als EIN Beispiel gedacht.

Wer eine Waffe zur Selbstverteidigung hätte haben wollen, hätte sich doch auf den Klageweg machen können.

Ändert allerdings nichts daran, daß SV im Laufe der Zeit in die Öffentlichkeit lanciert werden kann/sollte/muß.

Der Minister könnte der Anfang dieses Weges markiert haben

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.