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IGNORED

Aufbewahrung in eheähnlicher Gemeinschaft


BenNie76

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo und Servus,

hab mal eine Frage an die Waffenrechtsexperten hier im Forum.

Und zwar: meine Freundinn und ich sind beide seit einem halben Jahr begeisterte Sportschützen.

Anfang nächsten Jahres könne wir ein Bedürfnis beantragen zwecks WBK.

Jetzt wohne ich zwar mit meiner Freundinn und unserer Tochter unter einem Dach (EinfamHaus), bin allerdings noch bei meinen Eltern gemeldet (ist ne andere Geschichte)

Jetzt denke ich mir das ich dort wohl auch nicht meine Waffen (wenn vorhanden) dort ,in einem geeignetem Behältnis, aufbewahren kann oder ?

Geschrieben

In der bewohnten Wohnung (oder Haus) wo du Schließgewalt hast, kannst du deine, für die Waffen entsprechenden, Sicherheitsbehältnisse aufstellen.

Geschrieben

Partner in häuslicher Gemeinschaft dürfen ihre Waffen auch gemeinsam in einem Schrank aufbewahren. Man muß nicht zwei schränke anschaffen, und peinlich darauf achten, daß der Partner nur an seine eigenen Waffen dran kommt.

AWaffV

§ 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

[...]

(10) Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig.

[...]

Geschrieben
....bin allerdings noch bei meinen Eltern gemeldet....

Gude und willkommen in WO.

Frage: Bist du alleine bei deinen Eltern gemeldet oder deine Freundin und Tochter auch?

Ich frage deshalb, weil mein SB wegen ähnlicher Konstellation (ohne Kind!) bei mir Theater gemacht hat, Begründung (O-Ton) "Sie sind beide nicht am selben Wohnort gemeldet, daraus schließe ich daß sie nicht gemeinsam wohnen und daher nicht gemeinsam aufbewahren dürfen!". Und das obwohl das Haus in dem wir wohnen mein Eigentum ist und beide das selbe Berechtigungniveau haben!!! Die einzige Lösung war dann die Ummeldung....

§ 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

[...]

(10) Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig.

Heißt also: gemeinsam gemeldet = Häusliche Gemeinschaft --> zusammen aufbewahren, nicht gemeinsam gemeldt = keine Häusliche Gemeinschaft --> getrennt aufbewahren!

Klingt zwar komisch, aber das sind eben deutsche Gesetze....

Gruß

Turrican

Geschrieben
Gude und willkommen in WO.

Frage: Bist du alleine bei deinen Eltern gemeldet oder deine Freundin und Tochter auch?

Ich frage deshalb, weil mein SB wegen ähnlicher Konstellation (ohne Kind!) bei mir Theater gemacht hat, Begründung (O-Ton) "Sie sind beide nicht am selben Wohnort gemeldet, daraus schließe ich daß sie nicht gemeinsam wohnen und daher nicht gemeinsam aufbewahren dürfen!". Und das obwohl das Haus in dem wir wohnen mein Eigentum ist und beide das selbe Berechtigungniveau haben!!! Die einzige Lösung war dann die Ummeldung....

Heißt also: gemeinsam gemeldet = Häusliche Gemeinschaft --> zusammen aufbewahren, nicht gemeinsam gemeldt = keine Häusliche Gemeinschaft --> getrennt aufbewahren!

Klingt zwar komisch, aber das sind eben deutsche Gesetze....

Gruß

Turrican

Stimmt nicht ganz, was Dein SB da von sich gibt!

Auch wenn "Kinder" nicht mehr bei ihren Eltern gemeldet sind gilt es beispielsweise als häuslich Gemeinschaft, wenn man als Student/Wochenendheimkehrer nach Hause fährt!

(In diversen Kommentaren nachzulesen...)

Nur als Ergänzung...

IMI

Geschrieben

Gude IMI,

das Problem war nur daß ich offiziell nicht dort gemeldet war somit gab es keinerlei schriftliches daß ich dort gewohnt habe.

Obwohl das Haus mein Eigentum war (ist). :confused:

Gruß

Turrican

Geschrieben

Hallo und erstmal Danke für die vielen Antworten !

@Turrican: Genau so ist es. Nur ich bin bei meinen Eltern gemeldet. Also ist für den SB warscheinlich keine Häusliche Gemeinschaft gegeben.

Also entweder ummelden oder getrennte Behältnisse !?

Geschrieben
@Turrican: Genau so ist es. Nur ich bin bei meinen Eltern gemeldet. Also ist für den SB warscheinlich keine Häusliche Gemeinschaft gegeben.

Also entweder ummelden oder getrennte Behältnisse !?

Am klarsten wäre, wenn Du Deinen Erstwohnsitz mit Deiner Freundin gemeinsam hast - dann ist es auch mit der häuslichen Gemeinschaft 100% gesetzeskonform.

Bei Deinen Eltern kannst Du Dir ja trotzdem einen weiteren Tresor aufstellen, zu welchem entweder nur Du einen Schlüssel hast, oder Du berufst Dich auf die von mir bereits angesprochene Regelung für Wochenendheimfahrer - dann hast Du auch bei Deinen Eltern eine (somit zweite) häusliche Gemeinschaft.

IMI

Geschrieben

Häusliche Gemeinschaft ist ein FAKT - und nicht abhängig vom Erstwohnsitz.

Aber wo man eine häusliche Gemeinschaft hat, dort sollte man auch gemeldet sein,

durchaus auch mit Zweitwohnsitz.

So zumindest verstehe ich die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.

Gruß

G.T.

Geschrieben

Also mit Wochenendheimfahrer wird das wohl nix, sind nur 3 km <_<:00000733:

Also wenn ich das hier richtig lese gibt es 3 Möglichkeiten:

1. Ummelden und alles ist in Ordnung

2. 2 Waffenschränke hinstellen (einen für mich, einen für meine Freundinn)

3. Waffenschrank bei Eltern aufstellen

Der Grund warum ich noch bei meinen Eltern gemeldet bin ist folgender. Als meine Freundinn Ihr Haus baute

hat Sie Fördermittel beantragt, die Sie auch bekommen hat (Jahreseinkommen nicht über soundsoviel ect....)

Unser Finanzberater meint jetzt, wenn ich mich dort melde, kann es sein das Sie die Mittel zurückzahlen muss (so oder so ähnlich hab ich das verstanden)

Kompliziert.... :icon13:

Werd wohl nochmal mit dem Typen sprechen müssen :angry2:

Geschrieben

Also soweit ich weis, gelten diese Grenzen nur bei der Beantragung: Ich habe so auch meine Eigenheimzulage bekommen, weil ich eines der beiden angerechneten Jahre noch Student war. Im Jahr darauf habe ich dann die Grenze gerissen (zwei Jahre Vollzeitarbeit), aber das interessiert dann niemanden mehr. Die Grenze verdoppelte sich bei verheirateten Personen. Aber da ihr nicht verheiratet seid, sollte das nicht zählen. Und Rückwirkend (immerhin meldest Du Dich dann ja jetzt erst um) sollte das nicht gelten. Aber wir sind ja in Deutschland, da ist alles unmögliche möglich... ;-)

Geschrieben

Wo willst Du denn nun die Waffen aufbewahren?

Im gemeinsamen Haus mit Deiner Freundin, oder?

Ich erkundigte mich mal wegen der gleichen Konstellation beim Anwalt und der sagte, dass man dies tun kann.

Im schlimmsten Falle wäre es ein "Vergehen"(?!) gegen die Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt und das kannst Du vergessen haben, wolltest es sowieso gleich morgen tun ( Dich ummelden, also nicht die Waffen )....

Des Weitern:

Ich habe unsere Rechtsberaterin für Waffenfragen gefragt und sie meinte, dass ihr auch einen gemeinsamen Schrank bei Deinen Eltern im Haus aufstellen könnt!

Aber das möchtest Du eh nicht, oder?

IMI

Geschrieben

Danke für Eure Antworten !

@IMI: Genau ! Also ich Wohne mit meiner Freundinn zusammen und da sollte optimalerweise auch der dicke Schrank für uns beide stehen.

Bin mir halt nur nicht sicher ob wir durch meine Ummeldung finanzielle Schwierigkeiten bezüglich der Landesmittel bekommen.

Ist zwar mittlerweile fast 3 Jahre her mit dem bauen aber man weiß ja nie...

Andererseits sind wir ja nicht verheiratet...

Wäre ja schon eine frechheit wenn Sie dadurch Probleme bekommen würde.

Aber das fällt ja nicht unters Waffengesetz ;)

Werd mich mal bei meinem Finanzverr. ähh Berater erkundigen.

Geschrieben
Aber wo man eine häusliche Gemeinschaft hat, dort sollte man auch gemeldet sein,

durchaus auch mit Zweitwohnsitz.

Das ist meines Erachtens zu eng ausgelegt. Es geht bei der häuslichen Gemeinschaft einfach darum, dass zwischen den beiden Berechtigten eine dauerhaft enge Verbindung besteht. Diese muss nicht zwingend familiärer Natur sein. Auch ein mit der Familie sehr gut befreundeter Nachbar, der sich ständig im andern Haushalt aufhält, dort gemeinsam isst, feiert und stark in die Hausgemeinschaft integriert ist oder z.B. regelmäßig bei Abwesenheit zur Urlaubszeit das Haus hütet, die Oma mitpflegt oder dergleichen kann dazu gezählt werden.

Nicht immer leicht darzulegen, aber auch nicht von vornherein ausgeschlossen...

Ich gehe davon aus, dass hierzu in den nächsten Jahren noch Klarstellungen erfolgen werden.

  • 5 Monate später...
Geschrieben

Ich kram den Tread nochmal raus und fasse zusammen:

-Gemeinsame Aufbewahrung nicht möglich da keine "häusliche Gemeinschaft" (da ich bei meinen Eltern gemeldet bin)

Ist denn getrennte Aufbewahrung im Wohnhaus möglich oder kann ich nur dort aufbewahren wo ich gemeldet bin ?

Hab da nichts im Gesetz gefunden.

Oder kann ich meine Waffen dauerhaft zur Freundin verbringen ? Hab ich auch noch nicht verstanden...

Fragen über Fragen...

Gruß,

BenNie

Geschrieben

Du könntest Dich aber theroretisch täglich im Meldeamt ummelden.

Also wäre die häusliche Gemeinschaft DOCH gegeben.

Und falls Du mal das Ummelden vergisst ist es nur ein "Meldevergehen" - evtl. können hier die SBs oder Juristen mit dem richtigen Fachterminus aushelfen. Auf ejden Fall wäre das Vergehen sehr gering anzusetzen.

Geschrieben
Ich kram den Tread nochmal raus und fasse zusammen:

-Gemeinsame Aufbewahrung nicht möglich da keine "häusliche Gemeinschaft" (da ich bei meinen Eltern gemeldet bin)

So wie Du das ín Beitrag # 1 schilderst lebst Du mit deiner Freundin in häuslicher Gemeinschaft und weil das so ist bist du meldeplichtig ob als Erst- oder Zweitwohnsitz ist erst mal unerheblich. Die Frage ob gemeldet oder nicht gemeldet stellt sich also überhaupt nicht.

Deine Waffen darfst Du sowohl am Erst- als auch am Zweitwohnsitz aufbewahren.

Karl

Geschrieben

ich häng mich mal da dran.

meine frau schiesst nun auch mit und da ist mir nicht ganz klar, wie das praktisch mit den waffen aussieht. aufbewahren könne wir also zusammen. gut. aber wie ist das mit der nutzung?

mal angenommen, ich habe eine 9mm pistole und einen .357er revolver. die möchte meine frau zunächst mitbenutzen. auch wenn ich mal nicht dabei bin. und umgekehrt, wenn sie eigene waffen hat, möchte ich die auch nutzen. müssen wir uns da gegenseitig einen leihschein ausstellen?

wie sieht es mit den kalibern und modellen aus? kann meine frau theoretisch die gleichen waffen wie ich haben, oder sagt der sb dann "nee, die waffe gibt es im haushalt schon"?

Geschrieben
meine frau schiesst nun auch mit und da ist mir nicht ganz klar, wie das praktisch mit den waffen aussieht. aufbewahren könne wir also zusammen. gut. aber wie ist das mit der nutzung?

mal angenommen, ich habe eine 9mm pistole und einen .357er revolver. die möchte meine frau zunächst mitbenutzen. auch wenn ich mal nicht dabei bin. und umgekehrt, wenn sie eigene waffen hat, möchte ich die auch nutzen. müssen wir uns da gegenseitig einen leihschein ausstellen?

wie sieht es mit den kalibern und modellen aus? kann meine frau theoretisch die gleichen waffen wie ich haben, oder sagt der sb dann "nee, die waffe gibt es im haushalt schon"?

Ja, Ihr müsst Euch gegenseitig Leihscheine ausstellen.

Nein, der SB kann nicht sagen, die Waffe gibt es schon im Haushalt.

Und um einem anderen Gedanken schon vorauszugreifen: Kommt bitte nicht auf die Idee, Euch zur Gegenseitigen Nutzung in die WBKs eintragen zu lassen... denn dann könnte der SB evtl. zu Recht auf die Idee kommen zu sagen, die Waffe gibt es schon im Haushalt.

Solange jeder seine eigene WBK hat ist es besser für Euch - ausser dem Käse mit den Leihscheinen; aber das ist nicht wirklich eine großer Aufwand.

Geschrieben

Deine Waffen darfst Du sowohl am Erst- als auch am Zweitwohnsitz aufbewahren.

:yes: hola amigo Karl,

oder ganz woanders solange nur "Du oder in häuslicher Gemeinschaft lebende WBK Inhaber" zugriffhaben, dh. der Schrank kann auch bei Bekannten in 100 Km Entfernung stehen.

saludos de pancho lobo-Waffenbesitzer WIR sind die GUTEN- :hi::drinks:

Geschrieben
Deine Waffen darfst Du sowohl am Erst- als auch am Zweitwohnsitz aufbewahren.

:yes: hola amigo Karl,

oder ganz woanders solange nur "Du oder in häuslicher Gemeinschaft lebende WBK Inhaber" zugriffhaben, dh. der Schrank kann auch bei Bekannten in 100 Km Entfernung stehen.

saludos de pancho lobo-Waffenbesitzer WIR sind die GUTEN- :hi::drinks:

Das ist aber hier unerheblich da Meldepflicht besteht.

Geschrieben

Schon klar, aber er meinte zurecht, dass der Berechtigte in jedem dauerhaft bewohnten Gebäude seine Waffen verwahren darf, wenn Zugriff nur durch ihn selbst bzw. dort in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen(z.B. berechtigte Eltern) erfolgt.

Im Elternhaus muss man übrigens nicht zwingend mit Zweitwohnsitz angemeldet sein. Wer behauptet denn so was ?

Geschrieben

Also eigene Schränke aufstellen und gut is.

Mir ist klar was Meldepflicht bedeutet.

Ich sehe aber nicht ein das meiner Freundin die Zinsen für Ihre Landesmittel (Hausbau) erhöht werden nur weil ich mich dort melde :mad:

Danke für Eure Ratschläge !

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