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IGNORED

Aufbewahrung in eheähnlicher Gemeinschaft


BenNie76

Empfohlene Beiträge

Also eigene Schränke aufstellen und gut is.

Mir ist klar was Meldepflicht bedeutet.

offensichtlich nicht, auch Ordnungswidrigkeiten bedrohen die Zuverlässigkeit.

Ich sehe aber nicht ein das meiner Freundin die Zinsen für Ihre Landesmittel (Hausbau) erhöht werden nur weil ich mich dort melde :mad:

Danke für Eure Ratschläge !

die einen nennen es Schmarotzertum, andere Notwehr.

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Also eigene Schränke aufstellen und gut is.

Mir ist klar was Meldepflicht bedeutet.

Ich sehe aber nicht ein das meiner Freundin die Zinsen für Ihre Landesmittel (Hausbau) erhöht werden nur weil ich mich dort melde :mad:

Danke für Eure Ratschläge !

Viele Wege führen nach Rom.

Getrennte Schränke sind auch ein Möglichkeit.

Ein paar billige A-Schrnäne und gut ists.

Du könntest Deiner Freudin aber auch ab und an die Waffen leihen. :rolleyes:

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:gutidee: hola amigos,

oder die Waffen zur "sicheren Verwahrung" überlassen...mit Kopie für´s Amt-

saludos de pancho lobo-Waffenbesitzer WIR sind die GUTEN- :hi::drinks:

Das geht nur vorübergehend! Hier muß ein Grund vorliegen, und ein Ende absehbar sein. Einfach so sich gegenseitig zur sicheren Verwahrung überlassen geht daher nicht!

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So hab ich das auch verstanden. Nichts für längere Zeit.

:yes: hola amigo Karl,

oder ganz woanders solange nur "Du oder in häuslicher Gemeinschaft lebende WBK Inhaber" zugriffhaben, dh. der Schrank kann auch bei Bekannten in 100 Km Entfernung stehen.

saludos de pancho lobo-Waffenbesitzer WIR sind die GUTEN- :hi::drinks:

Die Stelle im Waffengesetz kann ich nicht finden :traurig_16:

Apropo Schmarotzertum...was kostet nochmal die kleine Mitgliedschaft beim FvLW ? ;)

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Und die Nummer mit den Leihscheinen:

Wenn die Waffen auf der Schießstätte überlassen werden, ist keine Formalie notwendig. Ich schleppe den Revolver, Die Beste von Allen die Pistole und auf dem Stand dürfen wir tauschen.

Ich bin übrigens heilfroh, daß das Waffenrecht nicht noch Melde-Auflagen erlässt, die im Zusammenhang mit der sicheren Aufbewahrung auch noch zu erfüllen und zu kontrollieren sind. Wichtig ist nur: Mein Schrank steht in einem dauerhaft bewohnten Gebäude, und ICH bin derjenige, der den Schlüssel stets hat.

Wenn Du wegen dem Haus noch Probleme hast, wäre es sinnig, wenn ihr einen Mietvertrag schließt. Dann ist Deine Freundin auf der sicheren Seite.

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Bei häuslicher Gemeinschaft im Sinne von § 13 Abs. 10 AWaffV geht die Fremdverwahrung auch dauerhaft ! Das hat pancho schon richtig dargestellt.

Ist dann aber kein Ausnahmetatbestand nach §12 mehr. Sondern gemeinschaftliche Aufbewahrung.

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offensichtlich nicht, auch Ordnungswidrigkeiten bedrohen die Zuverlässigkeit.

die einen nennen es Schmarotzertum, andere Notwehr.

Hi,

und manche nennen es Subventionsbetrug. Bei entsprechender Verurteilung ist die Zuverlässigkeit weg! Und wenn zwei etwas wissen, ist es immer schon einer zuviel.

WEBNOTAR.

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