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IGNORED

Waffenrecht


SI61

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
@uwewittenburg

doch, der Text des Durchsuchungsbeschlusses ist bekant - s. meinen Beitrag #15.

Ich habe auch mehrmals nachgefragt. Der Betroffene bleibt dabei: es war keine Straftat im Beschluss angegeben.

Harlekin

Du hast aber geschrieben: "oder so ähnlich", das ist doch eine Einschränkung, aus diesem Grunde wäre es schon wichtig den kompletten Text selbst gelesen zu haben.

Geschrieben
In diesem Fall vielleicht nicht, aber ich fuerchte, beschlagnahmte Waffen werden nicht mit der von mir erwarteten Sorgfalt einzeln verpackt, sondern tatsaechlich in einen Waschkorb gelegt.

Leider, darum predige ich auch immer wieder, dass sie jemanden vor Ort rufen sollen der sich auskennt!

Geeignete Transportbehältnisse hat niemand, man freut sich schon wenn man einen Wäschekorb findet!

Bei guten Sammlerwaffen aergern mich vermeidbare, zusaetzliche Kratzer immens und koennen mir die Freude am Stueck dauerhaft verleiden. So problemlos finde ich das gar nicht.

Da kann ich Dir nur zustimmen!

Chris

Geschrieben

Also bei der Durchsuchung bei den Kumpels vor vielen Jahen ging es um das alte Fernmeldeanlagengestz d.h. konkret um den Besitz von verbotenen Sendeanlagen, Eingriff in den Schienenverkehr (weil mit einem Brenner auch Weichen verstellt werden können?!) und Missbrauch von Notrufsignalen. Alle Computer wurden bei allen Kumpels eingezogen. Obgleich Computer und Funk früher noch nicht so miteinander verwachsen waren. 6 Durchsuchungen zur gleichen Zeit am gleichen Tag. Bei einem Kumpel sind die dann am selben Tag 2 x gekommen um noch den Drucker einzusacken wegen evtl. Druckbefehle im Speicher.

Das war vor vielen Jahren! Ich will nicht wissen, was heute so abgeht!

Geschrieben
Sorry, aber dir fehlen evtl Infos. Reiner wird wissen, ob er dies verwenden möchte/kann oder nicht. :)

Warum fehlen mir hier evtll Infos?

Ich berufe mich auf das, was der TE, der sich bisher nicht mehr zu Wort gemeldet hat, geschrieben hat.

Am letzten Sonntag hat ein Sportkamerad erzählt,das bei ihm eine Begehung statt gefunden hat.Diese fand morgens um 6Uhr 15 statt,einschließlich Durchsuchungsbefehl, ganz vielen Beamten und Zeugin.Wohl gemerkt, es ging theoretisch um die Aufbewahrung.Diese haben nur die Sachen kontrolliert, und sind nach erfüllung ihrer Pflicht gegangen.Ist so etwas rechtens????????????????

Wenn ein Durchsuchungsbeschluss vorgelegenhat, und das hat nunmal der TE auch gesagt, dann ist das eine andere Grundlage und Situation als eine verdachtsunabhängige Kontrolle, gegen die die Verfassungsklage läuft.

In dem beschriebenen Fall soll ein Durchsuchungsbeschluss vorgelegen haben und somit auch ein Anfangsverdacht.

Wie dieser Anfangsverdacnt zustande gekommen ist, darüber hat bislang der TE geschwiegen.

Denkbar wäre hier alles mögliche. Hat im Wohnzimmer Trockenübungen gemacht und ein nachbar hat sich bedroht gefühlt oder was auch immer.

Auch wenn der Beschuldigte (ich nenne den Durchsuchten jetzt einfach mal so), sich geweigert hat dem Amt die erforderliche Auskunft zu geben, hat er ggf. einen Grund geliefert.

Vieleicht war er aber auch schon vorher ein wenig auffällig geworden, Mitglied bei den Hells Angels oder den Banditos oder den Anonymen Döberbuden besitzern oder was auch immer.

Dieser gesamte Thread ist reine Spekulation, von jedem, da wir alle die kompletten Fakten nicht kennen. Ob der TE sie kennt wissen wir auch nicht.

Mein Standpunkt ist: Wenn ein Durchsuchungsbeschluß vorgelegen hat, ja dann war es rechtens, da von einem Richter angeordnet!

Und ja, Reiner muss sehen, ob das verwendet werden kann oder nicht, aber anhand der hier durch den TE geposteten Informationen, bin ich eher der Meinung, Nein, da es eine vollkommen andere rechtliche Grundlage ist.

Geschrieben
Mein Standpunkt ist: Wenn ein Durchsuchungsbeschluß vorgelegen hat, ja dann war es rechtens, da von einem Richter angeordnet!

Wenn allerdings die Waffenkontrolle Grundlage für den Durchsuchungsbeschluß wäre (wie der Threadersteller suggeriert), als Anfangsverdacht wäre z.B. die mehrfache Weigerung zum Einlaß der Kontrolleure hypothetisch vorstellbar, dann wäre das ungeheuerlich!

Allerdings müssen wir uns zum aktuellen Zeitpunkt darauf einigen, daß wir nicht genug wissen, um das zu beurteilen.

Geschrieben

Ich melde mich mal wieder.Da Harlekin mit anwesend war und auch bestätigt, kann ich nur sagen, das mindestens ein Polizist dabei war.Dieser hat genau gefragt in welchem Zusammenhang bzw. welche Grundlage es geben sollte.TE hat auch konkret geantwortet.Er hatte natürlich nicht den genauen Wortlaut im Kopf.Aber an eine ihm vorgeworfene Straftat konnte er sich nicht erinnern.Es hat ja auch keine weitere Befragung stattgefunden.Seiner aussage nach, wurde die aufbewahrung, Vollständigkeit und die Nummern kontrolliert.Nichts weiter.

Warum fehlen mir hier evtll Infos?

Ich berufe mich auf das, was der TE, der sich bisher nicht mehr zu Wort gemeldet hat, geschrieben hat.

Wenn ein Durchsuchungsbeschluss vorgelegenhat, und das hat nunmal der TE auch gesagt, dann ist das eine andere Grundlage und Situation als eine verdachtsunabhängige Kontrolle, gegen die die Verfassungsklage läuft.

In dem beschriebenen Fall soll ein Durchsuchungsbeschluss vorgelegen haben und somit auch ein Anfangsverdacht.

Wie dieser Anfangsverdacnt zustande gekommen ist, darüber hat bislang der TE geschwiegen.

Denkbar wäre hier alles mögliche. Hat im Wohnzimmer Trockenübungen gemacht und ein nachbar hat sich bedroht gefühlt oder was auch immer.

Auch wenn der Beschuldigte (ich nenne den Durchsuchten jetzt einfach mal so), sich geweigert hat dem Amt die erforderliche Auskunft zu geben, hat er ggf. einen Grund geliefert.

Vieleicht war er aber auch schon vorher ein wenig auffällig geworden, Mitglied bei den Hells Angels oder den Banditos oder den Anonymen Döberbuden besitzern oder was auch immer.

Dieser gesamte Thread ist reine Spekulation, von jedem, da wir alle die kompletten Fakten nicht kennen. Ob der TE sie kennt wissen wir auch nicht.

Mein Standpunkt ist: Wenn ein Durchsuchungsbeschluß vorgelegen hat, ja dann war es rechtens, da von einem Richter angeordnet!

Und ja, Reiner muss sehen, ob das verwendet werden kann oder nicht, aber anhand der hier durch den TE geposteten Informationen, bin ich eher der Meinung, Nein, da es eine vollkommen andere rechtliche Grundlage ist.

Geschrieben
Wenn allerdings die Waffenkontrolle Grundlage für den Durchsuchungsbeschluß wäre (wie der Threadersteller suggeriert), als Anfangsverdacht wäre z.B. die mehrfache Weigerung zum Einlaß der Kontrolleure hypothetisch vorstellbar, dann wäre das ungeheuerlich!

Allerdings müssen wir uns zum aktuellen Zeitpunkt darauf einigen, daß wir nicht genug wissen, um das zu beurteilen.

Und genau das ist der Halen an dem ganzen Thread.

Wir haben nicht genug Infos!

Wenn es wirklich so ist, wie er es zu suggerieren versucht, dann ja, ist das heftig und rechtlcih wohl eher auf etwas dünnen Eis.

Aber ich Denke eher, dass es ander gelaufen ist. Das der richterliche Beschluss aufgrund einer vorhergehenden Anzeige oder ähnlicher ergangen ist.

Ich glaube aber auch, dass wir lange auf weitere Infos warten können.

Geschrieben

na, hier werden schon wieder die wildesten Vermutungen/Unterstellungen zum Besten gegeben! Hells Angels und so.....

Noch mal und für alle hier zum hinter die Ohren schreiben:

lt. Aussage des Betroffenen und auf mehrmalige Nachfrage von verschiedenen anwesenden Personen, hat der Betroffene gesagt, dass es sich um einen Durchsuchungsbeschluss zur Kontrolle der ordnungsgemäßen Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen gehandelt hat! So (oder vielleicht mit geringfügig anderen Worten - nagelt mich da nicht fest) stand es im Beschluss! Es wurde keine Straftat in dem Durchsuchungsbeschluss erwähnt und dem Betroffenen auch nicht vorgeworfen! Die Aufbewahrung und die Waffen wurden kontrolliert! Mehr nicht! Es hat keine weitergehende Durchsuchung stattgefunden! Es wurde kein Vorwurf erhoben und es wurde nichts sichergestellt!

Der Kamerad gab auch bekannt, dass er ein gutes Verhältnis zu den SB der Waffenbehörde hat.

Hoffe, das war jetzt deutlich genug!

Harlekin

edit: ich habe ihn auf diese Diskussion aufmerksam gemacht. Vielleicht äußert er sich ja selber

Geschrieben

Ok. Werde mich bemühen. Bin nicht unbedingt der perfekte Schreiber, und schon garnicht schnell. Aber Danke für den Himweis.

@SI61:

OT:

deine rechtschreibung ist ja O.K., aber warum machst du nach einem "." kein lehrzeichen?

so sind deine sätze komisch zu lesen...

Geschrieben

@ Harlekin:

Ist es möglich, den Betroffenen hier selbst zu Wort kommen zu lassen? Er kann die Spekulationen hier wohl am besten beenden. Außerdem sollte er dringend persönlichen Kontakt mit Reiner aufnehmen.

Geschrieben
@ Harlekin:

Ist es möglich, den Betroffenen hier selbst zu Wort kommen zu lassen? Er kann die Spekulationen hier wohl am besten beenden.

das muss er selbst entscheiden.

Außerdem sollte er dringend persönlichen Kontakt mit Reiner aufnehmen.

das habe ich ihm auch angeraten

s.a. meinen edit in Beitrag #61

Harlekin

Geschrieben
Mein Standpunkt ist: Wenn ein Durchsuchungsbeschluß vorgelegen hat, ja dann war es rechtens, da von einem Richter angeordnet!

Aha,

dann darf ich ja eigentlich laut Deiner Meinung keinen nachträglichen Widerspruch gegen den Durchsuchungsbeschluss

gegen mich einlegen, denn der war ja auch von einem Richter unterzeichnet oder????

irgendwie scheinst Du mir ein seltsames Verständnis eines Rechtsstaates zu haben............

Geschrieben
Aha,

dann darf ich ja eigentlich laut Deiner Meinung keinen nachträglichen Widerspruch gegen den Durchsuchungsbeschluss

gegen mich einlegen, denn der war ja auch von einem Richter unterzeichnet oder????

irgendwie scheinst Du mir ein seltsames Verständnis eines Rechtsstaates zu haben............

Tja, ich bin das lebende Beispiel. Bei mir wurde vor langer Zeit auch durchsucht. Ein Beschluß eines Richters lag vor. Dann noch weitere, da Widersprüche gegen Beschlagnahmen eingelegt wurden.

SÄMTLICHE Beschlüsse sind vom LG Berlin aufgehoben worden! Die Begründung: Es wurde gegen die Unverletztlichkeit der Wohnung verstoßen!!!

Geschrieben
Aha,

dann darf ich ja eigentlich laut Deiner Meinung keinen nachträglichen Widerspruch gegen den Durchsuchungsbeschluss

gegen mich einlegen, denn der war ja auch von einem Richter unterzeichnet oder????

irgendwie scheinst Du mir ein seltsames Verständnis eines Rechtsstaates zu haben............

Das habe ich so nict gesagt, bzw. gemeint.

In dem Moment, wo die Behörden mit dem Beschluss in der Hand vor der Tür stehen und die Durchsuchung ausführen wollen, ist es erstmal rechtens.

Das hinterher ein Widerspruch/Einspruch eingereicht werden sollte, ist ja klar.

na, hier werden schon wieder die wildesten Vermutungen/Unterstellungen zum Besten gegeben! Hells Angels und so.....

Das waren lediglich Beispiele und sollten nicht für bare Münze genommen werden.

Das Problem ist letztlich immer wieder, und dies ist ja auch nicht der erste Thread dieser Sorte, dass solche halben Informationen, die sich zu einer Frage ergeben, viel zu viel Raum für Spekulationen ergeben.

Richtig wäre es aus meiner Sicht gewesen, nach erscheinen des Threads und der Kontaktaufnahme mit dem geschädigten, den Thread zu schließen oder sogar zu löschen der verschieben, um erst keine weitren Spekulationen zuzulassen.

Geschrieben
Richtig wäre es aus meiner Sicht gewesen, nach erscheinen des Threads und der Kontaktaufnahme mit dem geschädigten, den Thread zu schließen oder sogar zu löschen der verschieben, um erst keine weitren Spekulationen zuzulassen.

die Spekulationen sind aber erst von Dir gekommen, mein Lieber! :acute:

Und bei diesem thread gibt es überhaupt keine halben Informationen - du hast ihn wahrscheinlich nur halb gelesen oder was ist an meinem post #61 so falsch zu verstehen?

Harlekin

Geschrieben
Tja, ich bin das lebende Beispiel. Bei mir wurde vor langer Zeit auch durchsucht. Ein Beschluß eines Richters lag vor. Dann noch weitere, da Widersprüche gegen Beschlagnahmen eingelegt wurden.

SÄMTLICHE Beschlüsse sind vom LG Berlin aufgehoben worden! Die Begründung: Es wurde gegen die Unverletztlichkeit der Wohnung verstoßen!!!

Das ändert aber absolut nichts daran, dass im Moment der Durchsuchung gem. einem vorliegenden Beschluss diese WD RECHTMÄßIG erfolgt! Was dann, einer späteren Beschwerde nachgehend das überprüfende Gericht feststellt, steht auf einem ganz anderen Blatt. Dafür werden ja bei entsprechendem Antrag auch Entschädigungen gezahlt und der eigene Anwalt, der diese Sache für den Betroffenen vertritt. Da muss man sich nur das "Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)" ansehen.

D.h., im Moment der WD gem. Durchsuchungsbeschluss, von einem Richter ausgefertigt/unterschrieben, handeln alle Beteiligten Rechtmäßig.

Ist so, da hilft auch kein hätte, wenn und aber.

Geschrieben
die Spekulationen sind aber erst von Dir gekommen, mein Lieber! :acute:

Und bei diesem thread gibt es überhaupt keine halben Informationen - du hast ihn wahrscheinlich nur halb gelesen oder was ist an meinem post #61 so falsch zu verstehen?

Harlekin

Die Spekulationen und fehlinterpretationen begannen bereits auf der ersten Seite, bevor Du dich im Beitrag 15 dazu geäßert hattest.

Das wurde die Durchsuchung mit einer Nachschau verwechselt. Hinzu kam der Post von JörgS von seinem Erlebnis.

Tatsächlich kamen die ersten Spekulationen im Beitrag #10, nicht von mir.

Alles weitere hat einfach nur noch seinen Lauf genommen.

Geschrieben
Das ändert aber absolut nichts daran, dass im Moment der Durchsuchung gem. einem vorliegenden Beschluss diese WD RECHTMÄßIG erfolgt! Was dann, einer späteren Beschwerde nachgehend das überprüfende Gericht feststellt, steht auf einem ganz anderen Blatt. Dafür werden ja bei entsprechendem Antrag auch Entschädigungen gezahlt und der eigene Anwalt, der diese Sache für den Betroffenen vertritt. Da muss man sich nur das "Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)" ansehen.

D.h., im Moment der WD gem. Durchsuchungsbeschluss, von einem Richter ausgefertigt/unterschrieben, handeln alle Beteiligten Rechtmäßig.

Ist so, da hilft auch kein hätte, wenn und aber.

Das ist mir durchaus bewußt. Ich wollte nur klarstellen, dass ein richterlicher Beschluß nicht fehlerfrei sein muß und damit jede Maßnahme kritiklos hingenommen werden sollte. Das sich die Exekutive in dem Moment der Durchsuchung darauf verläßt und es rechtlich OK ist ist klar. Trotzdem ist es manchmal int., wie es zu dem Beschluß kam.....

Geschrieben

Was in diesem Fall eben stutzig macht, ist, dass für eine bloße Kontrolle der ordnungsgemäßen

Waffenaufbewahrung (= simples Verwaltungsrecht nach WaffG bzw. Ausführungsvorschriften)

in diesem Land nun richterliche Durchsuchungsbeschlüsse (= Instrument der Strafprozeßordnung)

ausgestellt werden.

Sehr seltsam.

Geschrieben

Hier, gerade im Bereich der Verwaltungsbehörden - Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung- geschehen zur Zeit sehr seltsame Dinge. Als nicht ganz unbedarfter könnte man bei genauer Betrachtung den Eindruck gewinnen, dass sich diese Herrschaften zumindest in einigen Bereichen und mit seltsamen Methoden versuchen, einen eigenen, von der "normalen" Rechtsprechung völlig unabhängigen Bereich zu schaffen.

Anders sind die (nachweisbaren) Äußerungen einiger (wenn auch hoffentlich nur weniger) Sb in bestimmten Behörden nicht zu interpretieren. Unschuldsvermutung gibt es sowieso nicht mehr, es wird generell alles im Rahmen des Sofortvollzuges erledigt und man geht davon aus, dass "es weltfremd sei anzunehmen, dass jemand, der eine Genehmigung besitzt,NICHT gegen deren Auflagen verstößt".

Damit stellt man alle Genehmigungsinhaber als Straftäter hin. Aber natürlich alles im Interesse der öffentlichen SuO. Auch, wenn man dabei an der Wahrheit und nachweisbaren Aktenlage vorbei agieren muss und trotz anders lautender Gerichtsurteile immer wieder - natürlich auf unsere Kosten- versucht, bestimmte Dinge doch noch durchzuprügeln.

Dass dabei die (laut Gesetz eigentlich auch zu beachtenden) Interessen der Betroffenen sowie deren Ruf keinerlei Schutz oder Beachtung genießen versteht sich von selbst.

Ich denke in meiner Naivität, da könnte einiges schwer im Argen liegen. Nicht im System an sich, aber an der Art und Weise wie bestimmte Stellen ihre Arbeit sehen wollen und verrichten.

Sie hatten Jahrzehnte zeit, sich von Verbänden oder andern unbehelligt diesen Weg einzurichten und zumindest leicht zu befestigen. Wird zeit, dass hier massivst Einhalt geboten wird, sonst haben wir mittelfristig eine (Behörden-)Justiz außerhalb der Justiz die sich an keinerlei Regeln mehr hält.

Geschrieben

Moin, moin.

Mein Schützenbruder hat mich gestern über einen ähnlich gelagerten Fall informiert.

Er bekam uniformierten Hausbesuch mit einem Durchsuchungsbeschluss. Grund: Verdacht auf illegalen Waffenbesitz auf Grund einer Anzeige eines unbekannten Denunzianten.

Es wurde nichts Illegales festgestellt. Die Nachbarschaft hatte ihre helle Freude an dem Polizeiaufgebot, das ohne Ergebnis wieder abziehen musste.

Ich habe ihm geraten, unbedingt eine Anzeige gegen Unbekannt zu stellen wegen Verleumdung, übler Nachrede und was sonst noch alles dazu gehört.

Ich hoffe er hat die Cojones dazu.

Geschrieben

UNBEDINGT! Und überlegen, im nachhinein Widerspruch gegen den Durcsuchungsbeschluss einzulegen, auch evtl. wenn nötig/möglich über Anwalt, dann zusätzlich Schadenersatz durchzusetzen versuchen.

Nur so begreifen es einige wohl

Geschrieben
UNBEDINGT! Und überlegen, im nachhinein Widerspruch gegen den Durcsuchungsbeschluss einzulegen, auch evtl. wenn nötig/möglich über Anwalt, dann zusätzlich Schadenersatz durchzusetzen versuchen.

Nur so begreifen es einige wohl

siehe hier!!!!!!!!

  • 1 Monat später...

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