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IGNORED

Schießtraining während Grundwehrdienst?


Dude89

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ich hatte mich schon länger hier angemeldet und will jetz mal meinen ersten Beitrag schreiben.

Ich hab nämlich eine Frage zu der ich noch keine Antwort gefunden hatte. Und zwar habe ich vor, demnächst in einen Sportschützenverein einzutreten. Ziel des ganzen ist natürlich irgendwann der Erwerb EWB-Pflichtiger Waffen. Und da man ja neben der Sachkunde ein Bedürfnis über 12 Monate nachweisen muss, beginnt hier mein Problem.

Und zwar muss ich am 01.07 meinen Grundwehrdienst antreten. Und zumindest in den ersten 3 Monaten (AGA) bin ich die Woche über etwa 400km von zu Hause entfernt und könnte deshalb möglicherweise nicht ausreichend oft am Training teilnehmen.

Das Land wäre Rheinland-Pfalz, falls das wichtig ist.

Könnte ich ein Problem bekommen? Dass das Schießen bei der BW nicht als Nachweis genutzt werden kann, hab ich schon in Erfahrung gebracht... Schade eigentlich.

P.S.: Wenn man aus der "Bundeswehr-Stadt" Koblenz kommt, ist es natürlich echt nervig wenn man nach "jwd" muss um die Grundausbildung zu machen. :huh:

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Hey Dude :) (erinnert mich an findet Nemo :) )

das sollte nicht das Problem sein, wenn du in den restlichen 9 Monaten jeweils 2x pro Monat zum Training gehst, hast du deine 18 Trainingseinheiten rum, die geforderten werden.

12x bei regelmäßiger Teilnahme also 1x pro Monat

18x wenn eine längere Pause besteht.

Viel Spaß dabei und viel Vergnügen bei der AGA

;)

LG StB

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Hmm, ich sehe da kein Problem.

Wenn man von 18 Trainigseinheiten fürs Bedürfnis ausgeht, müsstest du halt in den restlichen 9 Monaten in denen du nicht bei der AGA bist 2X im Monat zum Training, was doch zu schaffen sein sollte, oder?

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Schon, aber die 18 mal halt regelmäßig übers Jahr verteilt, nicht 11 Monate und 12 Tage nix und dann erst loslegen,...............

Das stimmt nicht und wurde hier schon oft durchgekaut. 12x regelmäßig/Jahr oder, wenn unregelmäßig, 18x/Jahr. Außerdem sollte man sich mit solchen Anliegen immer an den zuständigen Verband wenden. Wenn man seine Lage schildert, kann der Verband auch einen gewissen Spielraum anwenden. Wenn er will.

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Die beruflich bedingte, mehrmonatige Abwesenheit (Bundeswehr ist in dem Moment der Beruf) sollte ein vernünftiger Grund sein, der bei entsprechendem Trainingspesnum danach keinen Nachteil mit sich bringen sollte.

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oder vieleicht gibts am Standort einen Schützenverein wo Du wärend der GA Trainieren kannst. Hast dann wenigstens eine möglichkeit was venüftiges nach Dienstschluß zu tun.

genau.........such dir an deinem Standort einen Verein,und schiess dort als Gastschütze(ne Runde KK-Sch. ist auch nicht so teuer)

und du musst auch nicht in dem Verein eintretten.......

Büchlein für den Schiessnachweiss nicht vergessen,Eintragen lassen und fertig

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Könnte ich ein Problem bekommen? Dass das Schießen bei der BW nicht als Nachweis genutzt werden kann, hab ich schon in Erfahrung gebracht... Schade eigentlich.
Wenn ihr bei der BW schießen geht nimm dein priv. Schießbuch mit und laß dir deine Schießübungen mit G36 eintragen. Zählt als Schießtraining.

Wer hat nu Recht?

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§ 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

....

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

...

Es kommt schlicht darauf an wie der Verband die Sache wieder sieht. Zudem ist es schwer den Leitenden dazu zu bewegen das private Schießbuch zu stempeln. Dienstsiegel darf er dazu nicht führen.

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§ 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

....

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

...

Es kommt schlicht darauf an wie der Verband die Sache wieder sieht. Zudem ist es schwer den Leitenden dazu zu bewegen das private Schießbuch zu stempeln. Dienstsiegel darf er dazu nicht führen.

Mach ma deinen Postkasten lehr dann klappts auch mit dem Nachrichtendienst

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Er betreibt ja auch den Schießsport im Verein, nur wenn er auf einem anderen Stand als Gastschütze schießt wird es ja auch gewertet, auch wenn es nicht sein Verein oder ein privater Stand ist.

Er ist in einem Verein Mitglied, somit ist der Punkt erfüllt. Er muß diverse Schießtermine nachweisen und da ist es in Prinzip egal wann und wo.

Trag es ein ins Schießbuch, besser nicht mit G36, sondern nur als HA .223 und es sollte dann passen. Immerhin ist es schießen mit erlaubnispflichtigen Waffen und genau das ist meines Wissens nach gefordert. Solltest Du noch in den Genuß der MP kommen trag es als Pistole 9mm ein.

Genau erklären was wann wie oft zählt kann hier sowieso niemand genau sagen und es gibt auch dutzendene verschieden SB die bei den Verbänden die Bedürfnise ausstellen und genauso viele unterschiedliche Ansichten gibt es auch was gilt und was nicht gilt. Von diesen schaut wahrscheinlich weit mehr als die Hälfte noch nicht mal genauer hin was da überhaupt steht, sondern schätzt nur mal grob ob es auch die von ihm gewünschte Anzahl Einträge sind. Da könntest Du sogar irgendwas eintragen und Deinen Nachbarn alle Einträge unterschreiben lassen.

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Toller Tip!

Lies dir hierzu mal §6 und §7, §9 AWaffV durch.

Er schießt bis auf die S-1 Übungen auf Scheiben die Ausdrücklich nicht im sportlichen Schießen genutzt werden dürfen zum Teil mit Waffen die unter das KWKG fallen.

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Ähem,

in der Grundausbildung ist an den Wochenende weitestgehend dienstfrei. Wach kann/darf er noch nicht stehen, also bleibt nur GvD. In einer AGA-Einheit erwischt dich das statistisch vielleicht 1mal an einem eigentlich freien Wochenende. Heisst konkret, von den 12 Wochen AGA könnte unser Kamerad locker 8 bis 9 mal Samstags in Koblenz schießen gehen (z.B. imho auf Schmittenhöhe).

Unter der Woche abends trainieren ist in der AGA imho schwer. Nachbereiten Ausrüstung, Stuben- und Revierdienst und Zapfenstreich lassen da wenig Luft.

Aber wie hier schon geschrieben, der Threadstarter kann imho an den Samstagen trainieren und nach der AGA ggf. auch unter der Woche. Irgendwie kommt man immer auf 18 Trainingsteilnahmen.

@Wolle58,Rene2019:

Das mit dem Bundeswehrschießen als Übungsschießen ist unfug, auch wenn mancher in der Bundeswehr den größten Trachtenverein Deutschlands sieht, ist es eben kein Training im Schützen-Verein.

Eure Empfehlung ist, mit Verlaub gesagt Bullshit, ich würde nicht als neu LWB als erstes mit einem frisierten Schießbuch auffällig werden, dass keiner Überprüfung (wo, bei welchem Verein geschossen) stand hält. Sonst empfehle doch gleich, er soll noch ein paar Stempelabdrücke aus der Stadtbibiliothek reinstempeln lassen, fällt dem Bearbeiter beim Schützenverband und später ggf. Ordnungsamt bestimmt nicht auf! :peinlich:

@Dude89:

Lass mich raten: Du musst zur AGA nach Bad Frankenhausen zur Rekrutenkompanie 5 und sollst nach Deiner AGA in das HFüKdo in Koblenz?

Btw.: Koblenz war mal einer "der Bundeswehrstandorte" mit einer ganzen Kampftruppenbrigade und über 15.000 Soldaten, ausser BWB, HFüKdo, SanKdo und BwZentralkrankenhaus und Zentrum Innere Führung und einem OpInfoBataillon ist wenig davon übrig geblieben. Jetzt noch knapp 2500 Soldaten. AGA macht keiner von denen...

Gruß

Bounty

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Im HFüKdo sind wir supernett zu unseren Grundwehrdienstleistenden, ...

Damit man als Major oder Oberstleutnant endlich nicht wieder von allen anderen zum Kopierer geschickt wird, sondern endlich wieder mal jemanden schicken kann? *g*

@Bounty:

Mit dir geht es aber auch bergab! :heuldoch:

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Du kannst dir gar nicht vorstellen wie schwer es die StOffz nehmen das sie nur noch Schreibkräfte sind. Es tut mir immer wieder gut wenn ich ehemalige BtlKdt mit dem Satz „ Das müssen Sie schon selbst tun“ weg schicken kann.

Auf die Mannschaften haben die AbtFw die Hand, nicht die StOffz!

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Auf die Mannschaften haben die AbtFw die Hand, nicht die StOffz!

Nun, eigentlich hab ich eher den Eindruck die AbtFw zanken die ganze Zeit mit dem OrgFw vom StQ über die Mannschaften. Abteilung X braucht für ne Tagung 20 Mannschaften als OrgPers, hat aber die eigenen 15 alle in den Urlaub geschickt oder die eigenen Dezernate geben sie nicht her. Also kriegt StQ über Stabsbefehl den Auftrag Mannschaften zu stellen. Also sammelt StQ in den anderen Abteilungen, wobei diese generell ihre Mannschaften auch nicht hergeben wollen. Bei der nächsten Maßnahme von Abteilung Y wird dann die Retourkutsche gefahren, die eigenen Mannschaften nicht eingesetzt und andere über StQ angefordert.

Dazu spielen alle Abteilungen auf der kleinsten Geige der Welt "meine Abteilung besteht aus 40 Stabsoffizieren und Offizieren, 35 Feldwebeln, 10 Unteroffizieren ohne Portepee, bitte nehmt mir meine 4 Mannschaften nicht weg, sonst bricht hier alles zusammen."

Kindergarten live!

Gruß

Bounty

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