Guest Posted March 9, 2010 Share Posted March 9, 2010 Hallo, meine "Neue Gelbe WBK" hat 8 Einträge, ist also voll. Muss ich nun für den Erwerb einer weiteren Sportwaffe (in diesem Fall "Freie Pistole") einen Bedürfnisnachweis für eine weitere Gelbe vom Verband vorlegen? Werner Link to comment Share on other sites More sharing options...
cartridgemaster Posted March 9, 2010 Share Posted March 9, 2010 Hallo,meine "Neue Gelbe WBK" hat 8 Einträge, ist also voll. Muss ich nun für den Erwerb einer weiteren Sportwaffe (in diesem Fall "Freie Pistole") einen Bedürfnisnachweis für eine weitere Gelbe vom Verband vorlegen? NEIN! Du gehst einfach zum Amt und lässt Dir einen neuen WBK-Vordruck ausstellen. Fertig. CM Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fyodor Posted March 9, 2010 Share Posted March 9, 2010 Eben. Daß das Dokument nicht mehr Platz bietet, ändert an Deiner unbefristeten Erlaubnis überhaupt gar nichts. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sigges Posted March 9, 2010 Share Posted March 9, 2010 NEIN!Du gehst einfach zum Amt und lässt Dir einen neuen WBK-Vordruck ausstellen. Fertig. CM Prinzipiell richtig, aber leider sehen sehr viele Sachbearbeiter das ganz anders. Bei uns z. Bsp. leider auch. Am besten also beim zuständigen SB nachfragen .... Gruß Sigges Link to comment Share on other sites More sharing options...
Truthteller Posted March 9, 2010 Share Posted March 9, 2010 Meine Variante: Zum Händler treten, Waffe kaufen, Rechnung mit allen Daten der Waffe beim Amt vorlegen und sprechen..."bitte neue Gelbe ausstellen und direkt gekaufte Waffe eintragen" ! Mit Karte zurück zum Händler..... neue Waffe abholen, ....fertig ! Du sparst Dir so einmal den Weg hin- und zurück ! TT Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 9, 2010 Share Posted March 9, 2010 NEIN!Du gehst einfach zum Amt und lässt Dir einen neuen WBK-Vordruck ausstellen. Fertig. CM Danke - das dachte ich auch noch heute morgen! Dann war ich beim Amt (Kreis OF) und bekam die Auskunft, dass ich das Bedürfnis neu vom Verband ausstellen lassen müsste! Werner Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tauschi Posted March 9, 2010 Share Posted March 9, 2010 Und? Hast du dir einen rechtsmittelfähigen Bescheid geben lassen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
cartridgemaster Posted March 9, 2010 Share Posted March 9, 2010 Dann war ich beim Amt (Kreis OF) und bekam die Auskunft, dass ich das Bedürfnis neu vom Verband ausstellen lassen müsste! Dann lass Dir von Deinem zuständigen Sachbearbeiter schriftlich die Rechtsgrundlage für seine Forderung nach einem erneuten Bedürfnisnachweis geben. Spätestens dann sollte er ins Rotieren geraten. CM edit: Tauschi hat 60 Sek. Vorsprung ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Truthteller Posted March 9, 2010 Share Posted March 9, 2010 Meine Variante:Zum Händler treten, Waffe kaufen, Rechnung mit allen Daten der Waffe beim Amt vorlegen und sprechen..."bitte neue Gelbe ausstellen und direkt gekaufte Waffe eintragen" ! Mit Karte zurück zum Händler..... neue Waffe abholen, ....fertig ! Du sparst Dir so einmal den Weg hin- und zurück ! TT ...und ich habe gesagt, wie´s einfacher geht ! Der SB-Schlaukopf ist nämlich zum Eintragen verpflichtet !!! TT Link to comment Share on other sites More sharing options...
karlyman Posted March 9, 2010 Share Posted March 9, 2010 Meine Variante:Zum Händler treten, Waffe kaufen, Rechnung mit allen Daten der Waffe beim Amt vorlegen und sprechen..."bitte neue Gelbe ausstellen und direkt gekaufte Waffe eintragen" Genau so werde ich es im Fall "WBK voll" auch machen. Und ich werde mir dabei sogar den Satzteil "bitte neue Gelbe ausstellen.." ersparen - ich werde lediglich den Erwerb der Waffe anzeigen und um deren Eintragung bitten. Dass der SB hierfür ein neues Erlaubnisdokument benötigt, ist selbstverständlich und braucht nicht beantragt zu werden. Was kann ich als Erlaubnisinhaber dafür, dass der Dokumentenvordruck lediglich 8 Eintragungsfelder hat... Gruß, karlyman Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 9, 2010 Share Posted March 9, 2010 Wurde hier schon ausgiebig behandelt http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...mp;hl=Gelbe+WBK Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jungster Posted March 9, 2010 Share Posted March 9, 2010 Hallo Werni, habe in Bayern letztes Jahr, als meine erste gelbe voll war eine Weitere Repetierbüchse gekauft und den Erwerb vorschriftsmässig gemeldet. Selbstverständlich hat der SB ohne jegliche Probleme eine neue gelbe ausgestellt und darin die Waffe eingetragen. Das einzige was der Sportschütze zu beachten hat ist das Erwerbsstreckungsgebot. Also 2 pro Halbjahr. Die neue WBK muß natürlich bezahlt werden. Ich glaube es waren 112 €. Daß es Landratsämter bzw. deren Leiter und auch Sachbearbeiter gibt, die gerne machen würden was sie wollen ist bekannt. Meistens zum Nachtei bzw. zum drangssalieren der redlichen Sportschützen. Solchen unkompetenten Drangsalierern muß auf die Finger geklopft werden. Sonst nähern wir uns Zuständen wie in Ländern wo Bestechung und Korruption zur Tagesordnung zählt. Bevor ich meine damalige Büchse kaufte habe ich mich bei meinem Landratsamt-Sachbearbeiter und beim Schiessportbeauftagten für die Reservisten erkundigt. Die haben einstimmig betätigt, daß die Anzahl der Gelben nicht begrenzt ist und wenn eine voll, dann einfach die nächste begonnen wird. Also folge Beitrag 8 von Cartridgemaster. Ich denke nicht, daß Dein SB hier diesen Spielraum hat um Dich unnötig zu drangsalieren. Halte uns auf dem Laufenden. Gruß Jungster Link to comment Share on other sites More sharing options...
karlyman Posted March 9, 2010 Share Posted March 9, 2010 Dieses Thema wurde schon an X Stellen ausgiebig behandelt. Trotzdem ist die Verwechslung von 1. Waffenrechtlicher Erlaubnis 2. Erlaubnisdokument über eine waffenrechtliche Erlaubnis (Gelber "Lappen") offenbar nicht totzukriegen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fyodor Posted March 9, 2010 Share Posted March 9, 2010 Die neue WBK muß natürlich bezahlt werden. Eigentlich nicht. Du bekommst ja gar keine neue WBK, sondern nur ein Anhängsel an die alte, weil keine Eintragungszeile mehr frei war. Stell dir vor, Du kaufst nach und nach 8 Waffen, und verkaufst sie wieder. Nach ein paar Jahren hast Du dann eine "Volle" WBK, in der kein Platz für einen weiteren Eintrag mehr ist. Würdest Du da auch über 100€ für dieses winzige Blatt Papier bezahlen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 9, 2010 Share Posted March 9, 2010 Die 112 € sind nicht zulässig, gewesen. Maximal die Kosten für einen Eintrag durften erhoben werden. Darf muß man in den neuen Kostenverordnungen wieder suchen und man wird mit Sicherheit wieder vergessene Regelungen finden; und wieder ein Bundesrecht, das jedes Bundesland kleinstaatlich kariert anders regelt, Hauptsache möglichst teuer. Ja ja, der Amtsschimmel kann wieder wiehern. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Combat Wombat Posted March 9, 2010 Share Posted March 9, 2010 Ich hab jetzt die dritte grüne voll. Ne neue Kostet genau garnix. Nur die üblichen eintragungsgebühren und fertig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted March 9, 2010 Share Posted March 9, 2010 Die neue WBK muß natürlich bezahlt werden. Ich glaube es waren 112 €. Das ist keine neue WBK. Höchstens ein Folgeblatt. Und das kostet 12 Euro Zerquetschte bei einem Eintrag. Hol Dir mal schön die Kohle wieder. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 9, 2010 Share Posted March 9, 2010 Das ist keine neue WBK. Höchstens ein Folgeblatt. Und das kostet 12 Euro Zerquetschte bei einem Eintrag. Bei uns jetzt mehr. 20 oder 25 Euro. Bundeskostenverordung gilt nicht mehr. Wir haben seit September 2009 (bin nicht ganz sicher beim Monat) eine Landeskostenverordnung Probleme gibt es damit auch schon, weil der Innenminister für Sammlereinträge schon einen Erlaß oder besondere Ausführungsbestimmungen abgesondert hat. Sein Gebührenmodell ist möglicherweise in Teilen sittenwidrig. Betrfa die kosten für Einträge in Sammler-WBK's. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted March 9, 2010 Share Posted March 9, 2010 Die neue WBK muß natürlich bezahlt werden. Ich glaube es waren 112 €. Schau noch mal nach. Wenn das stimmt, hat man dich reingelegt. Der neunte, 17. oder 25. Eintrag kostet keinen einzigen Cent mehr als der achte - kann keiner von uns was dafür, dass auf dem Papier nur acht Spalten sind. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jungster Posted March 9, 2010 Share Posted March 9, 2010 Hallo Lusumi und El Marinero, danke für diese Hinweise. Ich denke ihr habt recht und ich könnte das Geld zurückfordern. Aber in diesem Fall unterlasse ich Aktivitäten weil ich keine Zahlungsbelege mehr habe, es bereits ein halbes Jahr her ist und ich auch das Landratsamt bzw. den Wohnort wechselte. Zukünftig werde ich aber genau darauf achten ob diverse Gebürenerhebungen rechtens sind. Jungster Link to comment Share on other sites More sharing options...
tar Posted March 9, 2010 Share Posted March 9, 2010 Ich meine mal irgendwo gesehen zu haben, dass ein neues Dokument so um die 5 EUR Aufpreis kostete. Edith sagt es waren 25,56 statt 17,90 bei ner Grünen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted March 9, 2010 Share Posted March 9, 2010 Bei der Grünen sind es pro Voreintrag (einer oder mehrere gleichzeitig) immer 56,24 € (genauer 110,00 DM) nach der alten Gebührenordnung - sofern das Amt keine eigene Gebührenordnung erstellt hat. Der Muneintrag sind 25,56 € (50,00 DM) und der Eintrag nach Kauf 12,78 € (25,00 DM). Egal ob eine neue Pappe gebraucht wird oder ob noch eine oder mehrere Zeilen frei sind. - Alles bei einem Sportschützen - Link to comment Share on other sites More sharing options...
hexoplast75 Posted March 10, 2010 Share Posted March 10, 2010 Hab ich ein Glück, mein Amt nimmt für mich als Sportschützen nur 80 DM (40,90€) für Voreinträge. Der Preis gilt zwar eigentlich nur für Schusswaffen unter 7,5 Joule oder die zwei Kurzwaffen für Jäger, aber was solls. Man muss nicht immer recht haben;-) Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted March 10, 2010 Share Posted March 10, 2010 Man muss nicht immer recht haben;-) Doch. Und zwar aus Prinzip. Sofort Widerspruch einlegen ! (duckundwech) Link to comment Share on other sites More sharing options...
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