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IGNORED

Altötting: Waffenskandal im Landratsamt


bopper

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Geschrieben

Ich persönlich frage gar niemanden danach, aber wer die Waffen abgibt tut dies doch entweder unter Vorlage einer Verzichtserklärung oder sonstigen Schilderung.

Noch ein wichtiger Aspekt ist Dir offenbar entgangen. Der von LWB wenig geschätzte Leitsatz des WaffG "so wenig Waffen wie möglich ins Volk" wird durch Behördenverkäufe ad absurdum gesetzt.

Geschrieben
Der von LWB wenig geschätzte Leitsatz des WaffG "so wenig Waffen wie möglich ins Volk" wird durch Behördenverkäufe ad absurdum gesetzt.

Ich könnte sehr gut damit leben.

Dieser "Grundsatz" ist nicht die Meinung des Volkes, sondern die von ideologisch verblendeten "Einzeltätern". Man muß nicht unbedingt alles nachplappern was ein Einzelner mal von sich gegeben hat. Für mich signalisiert diese Einstellung bzw. dieser "Grundsatz" ganz deutlich: Da hat einer panische Angst vor seinem eigenen Volk. Im Normalfall bekommt dieser "Jemand" auch problemlos einen Waffenschein zum Führen einer eigenen Waffe (hat ihn vielleicht sogar) und genießt selbstverständlich (bewaffneten?) Personenschutz. Dieser "Jemand" sollte zunächst vor der eigenen Türe kehren.

ganz LG

Manfred

Geschrieben
Noch ein wichtiger Aspekt ist Dir offenbar entgangen. Der von LWB wenig geschätzte Leitsatz des WaffG "so wenig Waffen wie möglich ins Volk" wird durch Behördenverkäufe ad absurdum gesetzt.

Absurd finde ich es zu glauben, dass es weniger Waffen gibt, weil die, die ein berechtigtes Interesse haben welche zu besitzen, beim Händler eine neue kaufen müssen, anstatt sich so eine gut erhaltene gebrauchte zu besorgen.

Absurd finde ich es auch , wenn ein nahezu bankrotter Staat Werte, die er besitzt vernichtet, anstatt Sie zu verwerten und den Erlös zum Wohl seiner Bürger einsetzt.

Absurd finde ich es ebenfalls, dass unwiderbringlich alte Kulturgüter zerstört werden.

Aber das ist eben nur meine Einstellung... vielleicht stehe ich damit auch allein.

Geschrieben
Noch ein wichtiger Aspekt ist Dir offenbar entgangen. Der von LWB wenig geschätzte Leitsatz des WaffG "so wenig Waffen wie möglich ins Volk" wird durch Behördenverkäufe ad absurdum gesetzt.

Der "Grundsatz" ist meines Wissens nicht im Gesetz niedergeschrieben, sondern entspringt ausschließlich den kranken Hirnen einiger Verwaltungsrambos, die eine (berechtigte?) Furcht vor dem Zorn des Volkes haben.

Geschrieben

Nein, das stimmt nicht.

Hitler hat sogar die heimische private (!) Waffenindustrie gefördert, indem er die Erwerbshürden deutlich gesenkt hat... außer für "staatsfeindliche Subjekte", womit vor allem Juden und politische Gegner gemeint waren, die durften gar keine Waffen besitzen.

Geschrieben

Das kann doch gar nicht sein, weil es andere Gründe als die Vernichtung gar nicht gibt, das steht so schließlich in der Abtretungserklärung... <_<

Geschrieben
Dieser "Grundsatz" ist nicht die Meinung des Volkes, sondern die von ideologisch verblendeten "Einzeltätern". Man muß nicht unbedingt alles nachplappern was ein Einzelner mal von sich gegeben hat.

Das ist leider nicht ganz so lieber Manfred. Ich kann zwar nicht mit Gewissheit sagen ob dieser Spruch aus Dunkeldeutscher Zeit stammt. Tatsache ist aber das im Jahr 1972 ein Taxifahrer aus Baden-Württemberg einen Waffenschein beantragt hat. Dieser wurde durch die zuständige Behörde versagt. Danach ging es in einen ordentlichen Verwaltungsstreit über. Ich bin mir nun nicht mehr ganz sicher, aber ich glaube es war der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof der in höchster Instanz des Landes die Meinung des Ordungsamtes bestätigte. Es kann aber auch sein, dass es noch bis zum BGH gegangen ist. Auf jeden Fall prägte die höchste Instanz den Satz "So wenig wie möglich Waffen ins Volk", so stand das auch in der damaligen Urteilsbegründung. Ich habe leider die Unterlagen nicht mehr zur Hand. Aber dieses Urteil beinhaltete den unsäglichen Leitspruch der heute noch immer wieder Verwendung findet.

Gruß

Geschrieben

@ General

Genau das ist der Punkt. Selbst wenn dieser Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht in Revision gegangen ist und dort das Urteil bestätigt wurde (hier richten 3 bzw. 5 Berufsrichter) ist dieser leidige Begriff mit den wenigen Waffen im Volk schon vorher von einem Einzelrichter in die Urteilsbegründung geschrieben worden. Genau hier spielen politische Ansichten eine sicher nicht untergeordnete Rolle.

Ich finde im Waffengesetzt wirklich keinen Hinweis, der dem Volk nur ein bestimmtes Waffenkontingent zugesteht. Ich meine nicht den Einzelnen Waffenbesitzer sondern mehr die Rechnung: 60 Millionen Bundesbürger = max. xx Waffen.

Jedem Bundesbürger, der selbstverständlich alle Erwerbsvoraussetzungen erfüllen muß, steht das Recht zu, über die Mitgliedschaft in einem Verein, als Jäger oder Sammler Schußwaffen zu erwerben. Gehen wir davon aus 20 Millionen würden die Voraussetzungen erfüllen und jeder nur das gesetzlich festgeschriebene Kontingent von 2 Kurz.- und 3 Langwaffen erhalten. Theoretisch wären dann 100 Millionen Waffen in privater Hand.

Wo bleibt hier der Grundsatz "So wenig Waffen wie möglich ins Volk" ? Wird dann bereits nach 5 Millionen Schützen, Jägern oder Sammlern der Sack zugemacht?

Wenn wir (alle LWB) schon versuchen sinnlose Vorschriften zu kippen, dann bitte aber das volle Programm. Dieser oben zitierte Satz zählt zweifelsfrei dazu.

LG

Manfred

Geschrieben
Wo bleibt hier der Grundsatz "So wenig Waffen wie möglich ins Volk" ? Wird dann bereits nach 5 Millionen Schützen, Jägern oder Sammlern der Sack zugemacht?

Es ist doch ganz einfach. Heute nennt man das Bedürfnisprüfung und wenn die Voraussetzungen zur WBK-Erteilung vorliegen MUSS genehmigt werden.

So wenig wie möglich Waffen ist eigentlich nur in den Bedürfnisfällen nach § 8 WaffG beschränkbar, z.B. bei Auslandsschützen oder Vereinswaffen. Oder aber auch bei Bewachungsunternehmern.

Geschrieben
Wo bleibt hier der Grundsatz "So wenig Waffen wie möglich ins Volk" ? Wird dann bereits nach 5 Millionen Schützen, Jägern oder Sammlern der Sack zugemacht?

Wenn wir (alle LWB) schon versuchen sinnlose Vorschriften zu kippen, dann bitte aber das volle Programm. Dieser oben zitierte Satz zählt zweifelsfrei dazu.

LG

Manfred

Ich habe mich nicht zum Inhalt geäußert, sondern es ging mir darum die Herkunft dieser traurigen These aufzuzeigen.

Ansosnsten stimme ich Dir natürlich völlig zu und teile Deine Meinung, dass dieser Spruch, völlig aus dem damaligen Zusammenang gerissen, durch alle "Interessierten" der Antiwaffen-Lobby nun für die Neugestaltung des WaffG herhalten musste, im übrigen ohne erkennbaren Sinn.

LG Norbert

Geschrieben
Nein, das stimmt nicht.

Hitler hat sogar die heimische private (!) Waffenindustrie gefördert, indem er die Erwerbshürden deutlich gesenkt hat... außer für "staatsfeindliche Subjekte", womit vor allem Juden und politische Gegner gemeint waren, die durften gar keine Waffen besitzen.

Das steht sogar im Einführungstext zum Waffengesetz. Nach meinem Kenntnisstand, war der Erwerb nur für die "Fahnentreuen" ein leichtes, für den normalen Pöbel und die politisch Unkorrekten aber unmöglich.

Geschrieben

Nein, der "normale Pöbel" hatte es nicht schwer, eine Waffe zu kaufen. Sofern es welche gab, schließlich war fast die gesamte Waffenindustrie auf Kriegsfertigung umgestellt.

Geschrieben
Nach Reichswaffengesetz war sogar Waffenbesitz durch Minderjährige (ohne Aufsicht) gestattet !

Unter den damaligen Begebenheiten nachvollziehbar. Heute zurecht anders geregelt.

Frage dazu: Mit 25 Jahren ist man also noch Minderjährig?

Gruß Jägermeister

Geschrieben
Frage dazu: Mit 25 Jahren ist man also noch Minderjährig?

Gruß Jägermeister

Es gibt da sogar einen Roman mit dem Titel "Pistole mit 16".

Geschrieben
Es gibt da sogar einen Roman mit dem Titel "Pistole mit 16".

Darum geht es mir gar nicht, ich wollte eigentlich auf das Ungleichgewicht der gesetzlichen Regelungen hinweisen. Ich bin der Meinung, daß jemand, der ab dem 18. Lebensjahr damit rechnen muß, für schwere Straftaten mit einer bis zu lebenslänglichen Haftstrafe bestraft zu werden, sehr wohl in der Lage sein darf, bei vorliegen von geistiger Gesundheit, unbescholten, etc., Waffen zu erwerben gleich welchen Kalibers. Und dies erlaubt ihm der Gesetzgeber, in meinem Augen zu unrecht, nicht.

Gruß Jägermeister

Geschrieben
Und dies erlaubt ihm der Gesetzgeber, in meinem Augen zu unrecht, nicht.

Doch doch, aber nur im Rahmen dessen, um als Bundeswehrsoldat am Hindukusch für uns den Arsch hinzuhalten. Da darf er (nach entsprechender Beförderung) sogar einen ganzen Zug mit diversen Vollautomaten, Flug-/Panzerabehr- und weiteren Waffen befehligen. Wenn er diese allerdings gegen kriminelle oder feindliche Kräfte einsetzt, muss er in Absurdistan mit einem Strafverfahren rechnen.

In einer Bananenrepublik muss solch ein für den Staat tätiger Offizier, obwohl volljährig, aber noch keine 25, für eine privat zu erwebende ach so Hundepfui, böse "9mm Beretta" aber erst einmal ein Polizeipsychologisches Führungszeugnis vorweisen.

Als Politiker, der solche Gesetze miterlässt, dagegen, darf man ruhig vorbestraft sein.

Und der 16 jährige darf als politisch völlig aufgeklärter, reifer Mensch (zumindest auf kommunaler Ebene) diese höchst seriösen Personen in Ihre Ämter befördern und mittlerweile sogar in diesem Alter den Führerschein machen (ihm wird also die Waffe Auto schon quasi geschenkt, was will der Jung/das Mädel noch mehr?). Das ist doch wohl Verantwortung genug. Mit höchst umstrittenen, persönlichkeitsfestigendem, verantwortungsvollem Sport kann man diese jugen manipulierbaren Frühwählern nicht noch zusätzlich verwirren. Die könten ja auf die Idee kommen, dass was Politik und Medien uns verzählen der Wahrheit oft nur tangetial enspricht und Freude statt Frust in ihrer Freizeit entwickeln.

Ist doch völlig fair und entspricht unserer "freiheitlich demokratischen Grundordnung".

Oder hab ich da was falsch verstanden ?

Geschrieben
Doch doch, aber nur im Rahmen dessen, um als Bundeswehrsoldat am Hindukusch für uns den Arsch hinzuhalten.

So, für uns den Arsch hinhalten? Und Zitronenfalter falten Zitronen, gell!

Aber lassen wir das...

Geschrieben

Ein für Waffenrechtsfragen am Landratsamt Altötting (Oberbayern) zuständiger Sachbearbeiter soll Waffen, die im Rahmen der Amnestieregelung nach dem Amoklauf von Winnenden bis Ende vergangenen Jahres bei der Behörde abgegeben worden waren, abgezweigt haben, um sie seiner privaten Sammlung einzuverleiben oder weiter zu verkaufen. Dies geht aus einem Bericht der 'Passauer Neuen Presse' hervor.

Demnach wurde der Mann zunächst im Gefängnis von Bad Reichenhall in Haft genommen. Was genau man ihm vorwirft, darüber hüllte sich die zuständige Staatsanwaltschaft in Traunstein vorerst in Schweigen. Bestätigt wurden aber Berichte, wonach es sich um über 150 Feuerwaffen handelt, die in der Wohnung des 48-Jährigen sichergestellt worden waren. Woher die Waffen im einzelnen stammen, bemüht sich die Staatsanwaltschaft zu klären.

Medienberichten zufolge stammen rund 50 der Feuerwaffen aus den Amnestiebeständen des benachbarten Landratsamtes Berchtesgadener Land. Der dortige Sachbearbeiter könnte sie - wie es scheint gesetzeskonform - seinem jetzt beschuldigten Kollegen überlassen haben. Pikant nur, dass dieser sich seine Waffenbesitzkarte für Sammler wohl selber ausgestellt hatte.

Die Ermittlungen der Staatsanwalt werden indes noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Laut dem Regionalportal 'Chiemgau Online' wird wegen des Verdachts der Unterschlagung sowie des Verwahrungsbruchs ermittelt. Im Raum stehe jedoch auch der Vorwurf des Verdachts auf Bestechlichkeit und Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Quelle

Gruß Jägermeister

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