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IGNORED

Altötting: Waffenskandal im Landratsamt


bopper

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Geschrieben
Sein schlimmstes Vergehen war, meiner Meinung nach, daß er sich erwischen lassen hat.

Interessanter Ansatz, siehst du das bei überfahrenen roten Ampeln, 180km/h im geschlossenen Ortschaften und dem neuen Freund deiner Tochter genau so?

Geschrieben
Eine Verurteilung zu einer 3 jährigen Strafe kann nur Knast bedeuten.

Nur Strafen BIS 2 Jahren KÖNNEN zu Bewährung ausgesetzt werden.

Bei allem ab 2 Jahren aufwärts meines Wissens generell Gefämgnis.

(ich meine als Strafe die eigentliche Strafe und nicht die Länge der zur Bewährung

ausgesetzten Strafe !!!)

Stimmt! Alles über 2 Jahre Haft geht nur ohne Bewährung-

Geschrieben
Interessanter Ansatz,

Hallo CO2

ich schrieb, daß er bestraft gehört und ich das auch befürworte. Aber lassen wir die Kirche im Dorf. Wir haben einen Außenminister gehabt, der Polizisten mit Steinen beworfen hat und dabei ihren Tod in kauf nahm. Es gibt zuhauf Politiker die bewußt gegen das WaffG verstoßen (Stockdegen, Geschenk einer Vollauto an dtsch. General etc.) Natürlich ist er als Beamter dazu verpflichtet, die Gesetze besonders korrekt einzuhalten. Aber gerade im WaffG gibt es genug Beamte, die gegen das WaffG verstoßen und das gebilligt wird. Er ist ein fehlgeleiteter Sammler. Keiner außer dem Gesetzestext leidet darunter. Wenn ich bei Rot über eine Ampel fahre, kann es zu Verletzen kommen. 180 in einer Ortschaft kann töten. Der Freund meiner Tochter (die ich nicht habe) weiß ich nicht, was damit gemeint ist. Er hat Unrecht getan. Aber da git es sehr viel mehr Unrecht, das eher wie eine Lapalie behandelt wird. Und bei ihm kann ich das nachvollziehen.

Steven

Geschrieben
...und was, wenn er die Waffen dem Schwarzmarkt zugeführt hat?

Hallo orange73

der "SchwarzmarktW hat sicherlich genug Waffen. Die Meisten kommen nicht von einem SB sondern aus dem ehemaligen Jugoslawien. Kaschies und Skorpiens sind da erste Wahl.

Steven

Geschrieben

Hallo steven,

Das ist sicher richtig, dieser Vorwurf steht jedoch im Raum. Das ist alles andere als eine Lapalie. Wenn die Waffen irgendwie verwertet wurden, geht es um persönliche Bereicherung. Beim Verkauf in dunkle Kanäle mit latentem Gefahrenpotenzial.

Gruß

Geschrieben
Stimmt! Alles über 2 Jahre Haft geht nur ohne Bewährung-

Gibt aber Außnahmen, wie bsp. weise bei unserem von Grafenreuth (schreibt man den so ?).

Da waren es weniger als 2 Jahre und er sollte trotzdem einfahren.

Wie gesagt bei Strafen bis 2 Jahren KANN es zur Bewährung ausgesetzt werden, muss aber nicht.

Leider ist man bei Gewalttätern zu zimperlich.

Wobei ich ein paar Jahre ehrenamtlicher Richter war um solche Weichspühlurteile zu verhindern.

P.S. so was wär doch bestimmt auch mal was für Euch oder nicht ?

Mal MITENTSCHEIDEN und MITVERURTEILEN und nicht nur drüber aufregen!

Schöffe kann schließlich von uns Legalwaffenbesitzern werden. (zundest fast jeder)

Also ich fand es Hochinteressant, war "leider" nur am Amtsgericht.

Sprich alles was BIS 4 Jahre an evtl. Strafen geht. Alles drüber ist ja Landgericht.

Geschrieben
Hallo CO2

ich schrieb, daß er bestraft gehört und ich das auch befürworte. Aber lassen wir die Kirche im Dorf. Wir haben einen Außenminister gehabt, der Polizisten mit Steinen beworfen hat und dabei ihren Tod in kauf nahm. Es gibt zuhauf Politiker die bewußt gegen das WaffG verstoßen (Stockdegen, Geschenk einer Vollauto an dtsch. General etc.) Natürlich ist er als Beamter dazu verpflichtet, die Gesetze besonders korrekt einzuhalten. Aber gerade im WaffG gibt es genug Beamte, die gegen das WaffG verstoßen und das gebilligt wird. Er ist ein fehlgeleiteter Sammler. Keiner außer dem Gesetzestext leidet darunter. Wenn ich bei Rot über eine Ampel fahre, kann es zu Verletzen kommen. 180 in einer Ortschaft kann töten. Der Freund meiner Tochter (die ich nicht habe) weiß ich nicht, was damit gemeint ist. Er hat Unrecht getan. Aber da git es sehr viel mehr Unrecht, das eher wie eine Lapalie behandelt wird. Und bei ihm kann ich das nachvollziehen.

Steven

Soweit ich weiss gibt es in Deutschland für einige die Möglichkeit solche Gegenstände zu besitzen, z.B. Stockdegen, Vollauto.

Da gibt es eine Ausnahmegenehmigung vom Bundeskriminalamt dafür, dann darf man das.

Dies gilt auch für einzelne Sachverstädige.(da weiss ich aber nicht näheres)

Hugshot

Geschrieben
Lieber stichhaltige Dinge wie Hinweise auf Presseberichte usw.

Hmm, Räusper...

Ich glaube vorher fällt Ostern und Weihnachten auf einen Tag.

Da sind mit zu viele dabei die grundsätzlich gegen Waffen sind.

Da ist der offizielle Polizeibericht (oder Stellungnahme eines Pressesprechers der Polizei) schon eher glaubwürdig.

LG

M

Geschrieben
http://www.merkur-online.de/nachrichten/ba...eta-664271.html

Illegaler Waffenhandel in Behörde weitet sich aus

"Der dafür zuständige Sachbearbeiter wollte entweder seine private Waffensammlung vergrößern oder die Gewehre und Pistolen gewinnbringend weiterverkaufen, wie die Staatsanwaltschaft vermutet."

Also, anscheinend weiss die Staatsanwaltschaft immer noch nicht, ob er sie auch wirklich verkaufen wollte.

Und wenn ja, an wen?

Es spräche doch überhaupt nichts dagegen, sie uns Erwerbsberechtigten zu verkaufen und den Erlös der Landkreiskasse zuzuführen, wenn der Landrat das nicht untersagt hätte.

Der Berchtesgadener Beamte hat sie ihm für seine private Sammlung überlassen. Auch das ist doch ok!

Somit ist auch noch keinesfalls bewiesen, dass er hier wirklich kriminell gehandelt hat.

Was lernen wir daraus?

Abgegebene Waffen gehören verwertet und nicht vernichtet!

Geschrieben
Es spräche doch überhaupt nichts dagegen, sie uns Erwerbsberechtigten zu verkaufen und den Erlös der Landkreiskasse zuzuführen, wenn der Landrat das nicht untersagt hätte.

Der Berchtesgadener Beamte hat sie ihm für seine private Sammlung überlassen. Auch das ist doch ok!

Das sehe ich aber ganz anders. Die Waffenbehörde ist kein Waffenhändler und der Vertrauensschutz wird hier mit Füßen getreten !!!

Im Standardfall werden die Waffen doch zur Vernichtung abgegeben. Es kann nicht sein, dass sich dann andere Leute persönlich daran bereichern, wenn der Vorbesitzer zurecht davon ausgeht, dass die Teile wie gewünscht verschrottet werden.

Anders wäre der Fall nur dann, wenn der Vorbesitzer ausdrücklich darum bittet, dass die Waffen einem anderen Berechtigten überlassen werden. Das macht er aber in aller Regel beim Waffenhändler, Schützenverein oder via Internet.

Geschrieben
Im Standardfall werden die Waffen doch zur Vernichtung abgegeben. Es kann nicht sein, dass sich dann andere Leute persönlich daran bereichern, wenn der Vorbesitzer zurecht davon ausgeht, dass die Teile wie gewünscht verschrottet werden.

Das interpretiert lediglich die Waffenbehörde so. Die meisten "Abgeber" wollen die Dinger einfach nur ohne großen Aufwand los werden. Das Ziel der Vernichtung verfolgt lediglich der Gesetzgeber.

Geschrieben

Ich sehe das so, das Eigentum wird aufgegeben, somit sind die Waffen herrenlos und können von jedem mit entsprechender Berechtigung erworben werden. :)

Wenn es einen Vernichtungsauftrag gegeben hätte, müsste die Behörde dafür eigentlich Geld verlangen, denn die Abgabe war eigentlich für illegale Waffen gedacht und nicht damit die Bürger ihren alten Schrott kostenlos entsorgen.

Geschrieben
Es kann nicht sein, dass sich dann andere Leute persönlich daran bereichern, wenn der Vorbesitzer zurecht davon ausgeht, dass die Teile wie gewünscht verschrottet werden.

Deshalb schrieb ich auch, dass der Erlös der Landkreiskasse zufließen soll.

Wie der das dann verwendet ist mir letztlich egal.

Förderung des Sports oder für sonstige gemeinnützige Projekte?

Hätte der gute Schneider Erwin (Landrat Altötting) nicht die Vernichtung angeordnet, hätte er jetzt Geld um z.B. der Gemeinde in Burgkirchen mit ihren Problemen beim Unterhalt von Sportverein und Swimmbad zur Seite zu stehen und hätte sich nicht durch eine Hausdurchsuchung im eigenen LRA blamiert.

Nur mal so meine Meinung...

Geschrieben
Ich sehe das so, das Eigentum wird aufgegeben, somit sind die Waffen herrenlos und können von jedem mit entsprechender Berechtigung erworben werden. :)

Nach meinem Rechtsverständnis fallen zur Verschrottung abgegebene Waffen aus dem Waffenkreislauf. Wer sollte im übrigen Deines Erachtens als Überlasser auftreten ? Die Waffenbehörde ist ja kein Berechtigter im eigentlichen Sinne sondern lediglich hinsichtlich des Waffenbesitzes von den Bestimmungen des WaffG freigestellt und der Vorbesitzer hat bereits überlassen.

"Erworben von LRA Altötting (Schrottwaffe)" ? :D

Geschrieben

Unbeachtet dessen erwirbt die Behörde Eigentum an den Waffen. Damit ist die Waffe ins Volksvermögen übergegangen.

Es gibt für Behörden die Pflicht, das Volksvermögen nicht zu verprassen. Die mutwillige und kostenpflichtige Zerstörung werthaltiger Gegenstände ohne einen vernünftigen Grund verstößt eindeutig gegen diese Pflicht, solange sie durch Verkauf das Volksvermögen mehren könnten.

Ich halte die Zerstörung dieser abgegebenen Waffen sogar für rechtswidrig.

Vergleichbar ist es, was die Intention des Abgebenenden angeht, in etwa mit der Müllabfuhr. Wer Abfall auf die Straße stellt, will ihn loswerden. Vielleicht will man sogar, daß er verschrottet wird. Es gibt aber keinen Rechtsanspruch darauf, daß die Müllabfuhr den Gegenstand tatsächlich verbrennt oder verschrottet, sie könnten ihn auch vergolden und verkaufen. Der Vorbesitzer kann sich da auf den Kopf stellen.

Geschrieben
Es gibt aber keinen Rechtsanspruch darauf, daß die Müllabfuhr den Gegenstand tatsächlich verbrennt oder verschrottet, sie könnten ihn auch vergolden und verkaufen. Der Vorbesitzer kann sich da auf den Kopf stellen.

Haben wir doch schon. Das Zauberwort heisst in diesem Fall Recycling.

LG

Manfred

Geschrieben
Unbeachtet dessen erwirbt die Behörde Eigentum an den Waffen. Damit ist die Waffe ins Volksvermögen übergegangen.

Das ist richtig, aber was geschieht - in Bezug auf Staatseigentum vergleichbar - nach einer Einziehung von Waffen ? Bei Verwertungen ist nach § 46 Abs. 5 WaffG geregelt, dass der erzielte Erlös dem bisher Berechtigten auszukehren ist.

Ich halte die Zerstörung dieser abgegebenen Waffen sogar für rechtswidrig.

Nach Einziehung aber per Gesetz gestattet. Nach freiwilligem Verzicht auf weitere Eigentumsansprüche ist das deshalb um so mehr vollkommen in Ordnung.

Geschrieben

Ich bin nicht sicher, ob der Staat so einfach eben auf "weitere Eigentumsansprüche" verzichten darf.

Es geht hier nicht um eingezogene Waffen, die der Vorbesitzer nicht mehr besitzen darf. Bei diesen ist der erzielte Erlös selbstverständlich dem Vorbesitzer auszuzahlen, da ihm ansonsten, über die gerichtlich verhängte Strafe hinaus, eine Zusatzstrafe zu Teil käme. Hier geht es aber um Waffen, die von gesetzestreuen Bürgern dem Staat geschenkt werden. Er nimmt diese an, und erwirbt somit Eigentum daran. Bei einer Vernichtung verzichtet hier der Staat auf "weitere Eigentumsansprüche". Das verträgt sich meiner Meinung nach gar nicht mit dem oben genannten Grundsatz auf Schonung des Volksvermögens.

Geschrieben

Die betroffenen Bürger geben die Waffen ab, weil sie sie nicht mehr haben wollen.

Oder fragst Du vorher jeden einzelnen, ob er unbedingt darauf besteht, daß die Waffen verschrottet werden? Nein? Woher willst Du das dann zweifelsfrei wissen? Oder Du stellst ihm diese Frage? Ist das dann nicht eine Provokation, einfach "Ja, was auch immer" zu antworten? Oder fragst Du jeden einzelnen "Was sollen wir damit machen?"? Und da antworten wirklich alle "Verschrotten!"?

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