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IGNORED

Verfassungsbeschwerde


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich spekuliere mal:

Das Geheule (nicht nur der StZ) wird in die Richtung gehen "wenn die Waffenfreunde keine Kontrollen zulassen wollen, dann dürfen sie eben auch keine Waffen mehr haben".

Aber das war uns/FvLW seit längerem klar und wir gehen diese "mediale Konsequenz" ein.

Geschrieben (bearbeitet)
...

Das Geheule (nicht nur der StZ) wird in die Richtung gehen "wenn die Waffenfreunde keine Kontrollen zulassen wollen, dann dürfen sie eben auch keine Waffen mehr haben".

...

Nach der Ansicht dieser Leute sollen wir grundsätzlich keine Waffen haben.

Der Rest ist nur Salami-Taktik und reine Retorik.

Bearbeitet von snafubar
Geschrieben
Nach der Ansicht dieser Leute sollen wir grundsätzlich keine Waffen haben.

Der Rest ist nur Salami-Taktik und reine Retorik.

UNS ist das klar.

Aber mit dem von mir (s.o.) wiedergegebenen Satz wird Stimmung in Richtung der Politik gemacht.

Geschrieben
UNS ist das klar.

Aber mit dem von mir (s.o.) wiedergegebenen Satz wird Stimmung in Richtung der Politik gemacht.

Das ist klar und war auch abzusehen.

Wir habe auch ein Grundrecht auf Eigentum.

Und über mein Eigentum bestimme ich!

Geschrieben (bearbeitet)
Das Geheule (nicht nur der StZ) wird in die Richtung gehen "wenn die Waffenfreunde keine Kontrollen zulassen wollen, dann dürfen sie eben auch keine Waffen mehr haben".

Hier muss aber konsequent (auch beim FvLW) darauf hingewiesen werden, dass Aufbewahrungsmängel NICHT die Regel sind, wie es in den Medien leider sinnentstellend kolportiert wurde, denn es wurden vorallem die Besitzer kontrolliert, die mehrfach ihrer Auskunftspflicht nicht nachgekommen sind, was vorwiegend auf Erben oder Altbesitzer hinweist, denn 8 von 23 kontrollierten gaben daraufhin ihre Waffen ab - undenkbar für aktive Jäger, Sammler oder Sportschützen.

Eine Nachschau bei Verdacht war zudem bereits im alten WaffG verankert.

Ohne weitere Hintergründe zu kennen wurden in Niedersachsen zwar immer noch etwa 12 % leicht behebbare Mängel festgestellt, jedoch waren lediglich 2,2 % einer Ordnungswidrigkeitsanschuldigung ausgesetzt und ganze 0,2x % im strafwürdigen Rahmen.

Eine Meldung (die ich leider auf die schnelle nicht wiederfinde) sprach dem gegenüber sogar von 0 Mängel in einem Landkreis in den neuen Bundesländern.

Die Verfassungsbeschwerde der FvLW wendet sich defacto auch gegen die Eigenmächtigkeit der Gemeinden, die trotz erklärtem öffentlichen Interesse den Legalwaffenbesitzer als Melkkuh sehen und in den Kontrollen (Momentaufnahmen) eine willkommene Einnahmenquelle erkennen.

Bearbeitet von tar
Geschrieben
...

Hi tar,

das wurde ja alles von der FvLW schon mehrfach richtig gestellt, nur wurde es nicht veröffentlicht.

Sende mir eine PM mit Deinen Bankdaten, dann überweise ich Dir 12 Euro und Du kannst in der FvLW Mitglied werden.

Gruß

Geschrieben
Das muß ganz noch oben oder auf eine extra Seite, sorry für mein Generve aber das ist sowas von wichtig...!

Korrekt! Und dazu am Besten noch eine schöne grafische Übersicht, so wie die angefügte.

Gruß Jägermeister

Geschrieben (bearbeitet)
@tar: schau mal hier- letzter Absatz ;)

Die Mehrheit schaut aber (noch) nicht beim FvLw, sondern lässt sich von:

Kritiker bemängeln jedoch, dass diese Bestimmungen kaum beachtet und auch nicht durchgesetzt würden. So wurden Ende Oktober 2009 in Baden-Württemberg 1073 Kontrollen gemacht. Bei jeder zweiten musste etwas beanstandet werden.

"berieseln." IMHO ist es ein günstiger Augenblick diese Zahlen mal in's rechte Licht zu rücken. Das Problem dabei ist, dass die Journaille (ja, ich meine das so) zugeben müsste, unsauber recherchiert zu haben, bzw. einfach beim "Anderen" abgeschrieben hat, was aber auf das Selbe raus kommt, oder?

Bearbeitet von Gromit
Geschrieben
IMHO ist es ein günstiger Augenblick diese Zahlen mal in's rechte Licht zu rücken.

Reuters, Spiegel und die anderen Agenturen/Nachrichtenmagazine, die sich jetzt nach Einlegung unserer Verfassungsbeschwerde bei Reiner angemeldet haben -

das wäre sogar eine SPITZEN-Gelegenheit dafür!

Geschrieben

zumindest in unserem Lokalen Käseblatt " Hanauer Anzeiger" war es drin und sogar mit einem vernünftigen Text,

in der "Frankfurter Rundschau" habe ich es nicht gefunden.........

Geschrieben
Ok... umgestellt. Extraseite macht mE keinen Sinn. ;)

Super schnell reagiert, Ralf, meine Hochachtung dazu! :appl::icon14:

Gruß Jägermeister

Geschrieben
Auch Wolfgang Bosbach (CDU), Vorsitzender des Innenausschusses, hält das Gesetz für einen "vernünftigen Kompromiss". Die Argumentation der Waffenlobby sei "nicht überzeugend". Auch in anderen Rechtsbereichen, etwa der Bauaufsicht, gebe es seit Jahrzehnten die Möglichkeit, Kontrollen durchzuführen. "Ob Schusswaffen ordnungsgemäß aufbewahrt werden, kann man nicht aus der Ferne beurteilen. Hier muss es auch die Möglichkeit einer Nachschau geben." Zwar verstehe er, dass sich die Angehörigen der Winnenden-Opfer weiter gehende Vorschriften wünschten, sagte Bosbach. Er verwies jedoch auf die noch ausstehende Regelung über die biometrische Sicherung von Waffenschränken. Sie sollen künftig nur nach einer Kontrolle der Fingerabdrücke des Besitzers zu öffnen sein. Das Bundesinnenministerium kann auf Grundlage des Waffengesetzes dazu eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen. "Ich rechne damit, dass es in den nächsten Monaten dazu kommt", sagte Bosbach.

Das ganze Waffenrecht besteht nur aus Kompromissen, zu unseren Lasten.

Wer soll die Fimngerabdrücke denn kontrollieren?

Auf der anderen Seite, gibt er ja damit eigentlich preis, dass A.....x aus dem Rennen ist, da diese Sicehrungen nicht erwähnt wurden.

Geschrieben

ich hatte ende letztes jahres mal mit hartmann tresore über das thema gesprochen und die halten das für ausgeschlossen da keine biometrische sicherung nicht die sicherheitsstufe erreicht die zur klassifizierung notwendig wäre

Geschrieben (bearbeitet)
Sehr interessant, vor allem der letzte Absatz..!

Ja, und da hat er Recht.

SGB VII

"§ 19

Befugnisse der Aufsichtspersonen

(1) Zur Überwachung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe sind die Aufsichtspersonen insbesondere befugt,

1. zu den Betriebs- und Geschäftszeiten Grundstücke und Betriebsstätten zu betreten, zu besichtigen und zu prüfen,

...

Der Unternehmer hat die Maßnahmen nach Satz 1 Nr. 1 und 3 bis 7 zu dulden. Zur Verhütung dringender Gefahren können die Maßnahmen nach Satz 1 auch in Wohnräumen und zu jeder Tages- und Nachtzeit getroffen werden. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. Die Eigentümer und Besitzer der Grundstücke, auf denen der Unternehmer tätig ist, haben das Betreten der Grundstücke zu gestatten.

....

Bearbeitet von Balder

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