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IGNORED

Freiburger Stadtverwaltung will 155 € für die anlasslosen Aufbewahrungskontrollen


Lusumi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
...

Schön blöd, wer diese "Verwaltungsgebühr" - für eine anlasslose Kontrolle - tatsächlich zahlt.

"Schoen bloed", wer eine anlasslose Kontrolle ueberhaupt zulaesst.

:heuldoch:

Geschrieben
Ja was nun? Zugesagt oder in Aussicht gestellt?

Es ging ein paar mal hin und her. Mehrere Reaktionen verschiedener Beteiligter.

Habe eben noch mal nachgesehen, ein paar mails habe ich noch gefunden:

Eine Reaktion war diese:

Sehr geehrter Herr Löffler,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir mit Interesse gelesen haben. Für eine Veröffentlichung allerdings ist der Text etwas zu umfangreich. Wäre es Ihnen deshalb möglich, ihn um ein Drittel zu kürzen.

Habe ich getan, mir wurde auch freundlich für die Kürzung gedankt... geschehen ist nix.

Im anderen Fall wurde für die Infos gedankt und weiter:

Wir werden uns nächste Woche noch mal um das Thema kümmern.

Wir können dann ja noch mal telefonieren.

Gewartet habe ich, gehört habe ich leider nix mehr.

Macht aber nichts, du scheinst in dieser Sache ja weiter zu sein als ich und auch näher dran zu sein.

Es reicht wenn sie einen Ansprechpartner haben.

Geschrieben

Sehr sachlicher Bericht in der "Südwespresse":

http://www.swp.de/hechingen/nachrichten/su.../art4319,390737

Winnenden/Stuttgart. Schärfere Gesetze, eine Amnestie für illegale Waffen - seit Winnenden hat sich vieles getan. Doch in der Praxis knirscht es gewaltig. Jüngster Aufreger: Viele Kommunen wollen Waffenbesitzer zur Kasse bitten.

In Freiburg nimmt man sich noch einmal Bedenkzeit. Mit 155 Euro will die Stadt künftig Waffenbesitzer zur Kasse bitten, wenn turnusgemäß Kontrollen anstehen. So will die Verwaltung den enormen Personalaufwand der Hausbesuche finanzieren. "Die Regelung ist noch nicht vom Gemeinderat verabschiedet", sagt eine Sprecherin. Nach dem Aufschrei der "Waffen-Lobby" und "vielen Leserbriefen" sei man ins Grübeln gekommen. "Wir wollen bis zur Entscheidung im April Erkundigungen aus anderen Städten und vom Städtetag einholen", sagt die Sprecherin.

Andere Kommunen, etwa der Kreis Esslingen und die Stadt Donaueschingen, versenden bereits Gebührenbescheide an Schützen, Jäger und Sammler, die kontrolliert wurden. "Viele Kommunen erwägen das derzeit", sagt Kathrin Hochmuth vom Württembergischen Schützenverband. Das sei "keine gute Lösung." Erhard Jauch vom Landesjagdverband wird deutlicher: "Wenn bei Leuten, die sich genau an alle Vorschriften halten, Gebühren erhoben werden, ist das eine Sauerei und Abzocke", sagt der Geschäftsführer. Notfalls sollen Einsprüche dagegen juristisch durchgefochten werden. Laut Innenministerium haben die Kommunen aber bei dem Thema völlig freie Hand.

(...)

Der Streit um die Gebühren ist nur der jüngste Aufreger in der Debatte ums Waffenrecht. Seit dem Amoklauf von Winnenden hat das Thema Politik und Medien beschäftigt. Weil der Täter Tim K. mit der ungesichert im Schlafzimmer aufbewahrten Pistole seines Vaters 15 Menschen erschossen hatte, wurden Rufe nach schärferen Kontrollen laut. Im Juli 2009 wurde denn auch das Waffengesetz geändert (siehe Infokasten). Wichtigste Neuerung: Die Behörden dürfen bei unangemeldeten Kontrollen prüfen, ob Waffenbesitzer ihre Schießeisen ordnungsgemäß aufbewahren.

Was simpel klingt, warf eine Reihe von Fragen auf, mit denen die Waffenbehörden vor Ort - Landratsämter und Gemeinden - ringen. Nicht nur bei den Gebühren, auch bei Umfang und Kriterien der Kontrollen gibt es große Unterschiede. Viele Behörden schreiben die Waffenbesitzer an und geben sich mit Nachweisen für die vorgeschriebenen Waffenschränke zufrieden, etwa Kaufbelegen oder Fotos. Andere Kommunen wie Freiburg haben sich vorgenommen, jeden Besitzer persönlich zu besuchen.

In einer ersten Kontroll-Aktion wurde im Oktober 2009 den rund 219 000 Waffenbesitzern im Land auf den Zahn gefühlt. Hausbesuche gab es bei 1500 Waffenbesitzern, 700 davon verstießen gegen Vorschriften. In der Deutung dieser Zahlen kristallisierte sich ein Fakt heraus: Waffenbesitzer ist nicht gleich Waffenbesitzer. Während aktive Schützen und Jäger in der Kritik stehen, aber meist die Vorschriften einhalten, sorgte eine andere Gruppe für die meisten Verstöße: die so genannten Altbesitzer. Bevor das Waffengesetz 1973 in Kraft trat, war der Erwerb quasi genehmigungsfrei. Wer eine Waffe vor 1973 gekauft hatte, hat bis heute ein Besitzrecht - und kann sie auch vererben. "Schützen und Jäger sind dauernd sehr eng mit dem Gesetz konfrontiert", sagt Kathrin Hochmuth. "Aber wer vor 20 Jahren mal eine Flinte geerbt hat, kümmert sich kaum um Gesetzesänderungen." Jauch: "In vielen Haushalten hat die Witwe noch das Gewehr des Gatten aufbewahrt und nie angerührt, auch alte Wehrmachtspistolen sind keine Seltenheit."

Beobachter sind überrascht, wie viele solcher Waffen offenbar bei "Altbesitzern" noch lagerten. Denn auch bei den freiwilligen Abgaben spielte die Gruppe eine besonders große Rolle. Insgesamt 53 200 Waffen, davon 7000 illegale, wurden laut Innenministerium zwischen Juli und Dezember 2009 abgegeben.

Geschrieben

Die Badische Zeitung scheint in einem veritablen Konflikt, so mutet es an.

Wahrheit Betroffener Menschen oder Kalkül Politisierender Gutmenschen.

Diesen evtl. Konflikt durch viele Zuschriften herbeigeschafft zu haben muss man schon als Sieg der Vernunft sehen.

"Chapeau" den Teilhabenden.

Vielleicht wartet man ja aber auch taktisch ganz simpel auf den Jahrestag nächste Woche.

Dann wird es schon kommen. Passt ja, funzt ja, ist kalendarisch stimmig.

Für das Fernsehprogramm am Vortag 10.3.10 ist laut meiner TV14 ein Bericht im ZDF und im SWR angekündigt.

Dabei wird es bestimmt nicht bleiben. Obwohl man weiss, dass Amokberichte Täter anlocken.

Sehen "die" doch dann all das Leid, was sie erwirken könnten, wenn sie allen zeigen ... was auch immer.

Es ist schon Sch§§§§§e, wenn man sich Journalist nennt, aber zu blöd zum Denken ist und keinerlei soziales Gewissen besitzt.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben
Kommt vielleicht noch. Irgendwann.... Irgendwo .....: Zitat:

Hallo Michael!

Na also, ein bisschen hartnäckig sein und schon läufts......

Kommenden Montag wird ein Termin vereinbart und es wurde ein ausführlicher Artikel über dieses Thema zugesagt.

Gruß, .....

Hallo!

War es mit dem Termin was?

Einen Artikel habe bisher keinen finden können - es sind nun fast schon 3 Wochen durchs Land...

Geschrieben
War es mit dem Termin was?

Einen Artikel habe bisher keinen finden können - es sind nun fast schon 3 Wochen durchs Land...

Kam bislang nicht (war wohl ein leeres Versprechen), dafür kam in der betreffenden Zeitung heute ein unverschämter Artikel. Musste heute deswegen ein Massenmail zwecks Richtigstellung versenden. Ging auch an Funktionäre des SBSV und Politiker. Werde deshalb noch diese Woche die Zeitung kündigen. Ich kann Dir aber eine andere Zeitung empfehlen, die sachlich über den gleichen Vorgang berichtet hat. Der sachlich korrekte Bericht findet sich hier: http://www.badische-zeitung.de/efringen-ki...--28609743.html

Ich möchte nur einen Satz aus der betreffenden "anderen" Zeitung zitieren: "Nicht jeder wollte einer weiteren Verschärfung tatenlos zu sehen. Deshalb wollte man einen Waffenlobbyisten einladen, der mal hautnah erzählt, wie man beispielsweise Politiker bearbeitet, damit sich am Waffengesetz nicht viel ändert".

Alles, was nach dem Wort Politiker steht, ist frei erfunden und wurde nicht annähernd so geäußert. Davor wurde auch ein bißchen dazugedichtet, dass lasse ich aber noch durchgehen. Ich habe dem Vorstand vorgeschlagen eine Gegendarstellung in die Wege zu leiten und die Übernahme der Kosten (Anwalt etc.) angeboten. Aber da gibt es halt mal wieder die FÜR und WIDER. Ich bin da mittlerweile halt ein ziemlich radikaler Zeitgenosse.

Heute morgen hatte ich noch einen ziemlich dicken Hals. Momentan amüsiere ich mich darüber. Vielleicht hätten wir nur alkoholfreie Getränke in der GV anbieten sollen. Jedesmal, wenn ich den Satz lese, muss ich jetzt lachen :rotfl2: Das war übrigens eine der wenigen Zeitungen, die am 12.03. auf der Titelseite berichtet haben, dass "Köhler Großkaliber verbieten möchte". War ja auch frei erfunden.

Wer aber einen sachlich korrekten Bericht im Bereich der Badischen Zeitung möchte (sieh Link oben), der kann sich jetzt an mich wenden, denn ich kenne jetzt einen entsprechenden unvoreingenommenen Mitarbeiter der Zeitung.

EDIT: Hab mich natürlich gleich bei der Politikerin entschuldigt, die ich persönlich "bearbeitet" habe. :rotfl2:

EDIT: Habe heute noch mehr erfahren, kann ich aber hier nicht niederschreiben.

Geschrieben

Hallo Michael!

Heute waren zwei Leserbriefe in der BZ.

Einer von dir - der ist gelungen!

Besonders gelungen ist der Leserbrief mit der Verbindung mit dem abgedruckten Bild von Magdalena Neuner im Stehendanschlag mit folgender Bildunterschrift:

"Eine Sympathieträgerin als potentielle Killerin?: Biathletin Magdalena Neuner"

Einen weiteren Leserbrief eines Schützenkollegen aus Freiburg sehe ich eher skeptisch und kann seine Meinung nicht teilen.

Besonders in Sachen Waffenrecht sollte er sich auf einen aktuellen Stand bringen, besonders wenn er als OSM ein Multiplikator in seinem Verein darstellt.

Vielleicht wurde der Leserbrief aber auch gekürzt und so etwas entstellt - man weiß es nicht.

Nur zu gerne würde ich in einem Leserbrief dies richtig stellen… gehe aber davon aus, dass der wie die bisherigen nicht veröffentlicht werden würde und lasse es.

Letztendlich ist aber auch nicht so wichtig - der Legalwaffenbesitzer hat sicherlich andere Quellen und alle anderen interessiert es nicht.

Geschrieben

Bin mal gespannt, wann Schleswig-Holstein/ Hamburg anfängt eine Durchsuchungsgebühr zu verlangen. Da sind die Kassen auch immer knapp.

Gruß Jägermeister

Geschrieben
Einer von dir - der ist gelungen!

Besonders gelungen ist der Leserbrief mit der Verbindung mit dem abgedruckten Bild von Magdalena Neuner im Stehendanschlag mit folgender Bildunterschrift:

"Eine Sympathieträgerin als potentielle Killerin?: Biathletin Magdalena Neuner"

Oooooh !!! Ich habe leider nur die Online-Ausgabe gelesen. Da ist kein Bild von Magdalena Neuner mit drin :traurig_16:

Bitte, bitte, bitte sendet mir einen Scan aus der BZ-Print-Ausgabe mit Magdalena zu!!!!

Habe vor zwei Tagen meine Hauszeitung gekündigt. Werde wohl ab 1.7. die BZ abonnieren.

Geschrieben

Hallo Michael,

ich schliesse mich den Glückwünschen mit Freuden an!

Gruß,

J. :icon14:

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Kleines Update:

Nach heutigem Artikel im Regionalteil der Stuttgarter Zeitung wollen die Waffenbehörden des Landratsamts Ludwigsburg

und der Städte Vaihingen/Enz und Bietigheim für ihre unangekündigten Kontrollen der Waffen-Aufbewahrung

demnächst Gebühren verlangen (Landratsamt LB 90 Euro, Stadt Vaihingen/Enz 42 Euro).

Die Landratsamts-Sprecherin Stephanie Mayer fragt rhetorisch "Warum sollten wir diesen Service umsonst machen?"

Und für die Stadt Vaihingen/Enz sind die Kontrollen ein "ganz normaler Fall der städtischen Gebührensatzung".

Kann schon sein...

unvereinbar mit dem baden-württembergischen Landesgebührengesetz sind sie übrigens auch

(fehlende "Veranlassung" des Verwaltungshandelns... aber IHR wisst das ja inzwischen).

Ich würde für solche Kontrollen (ein "Service", den ich nie bestellt habe..) jedenfalls keine Gebühren zahlen.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
....

"Warum sollten wir diesen Service umsonst machen?"

...

:rotfl2:

Sacht mal versteht die Frau überhaupt was sie da sagt?

Ich fass es nicht.... :fool:

Geschrieben
:rotfl2:

Sacht mal versteht die Frau überhaupt was sie da sagt?

Nein, das versteht Frau S. Mayer nicht.

Oder sie soll es (schließlich ist sie ja im LRA "nur" Sprecherin) nicht anders verstehen bzw. kommunizieren.

P.S.: Leicht unsachlicher Kommentar meines Sohnes: Bei dem Namen kann ja nichts anderes herauskommen...

(so weit ist er immerhin auch schon in der Materie drin...) :rolleyes:

Geschrieben

wenn es ein service ist dann würde ich denen einfach mitteilen das ich auf diesen verzichte - und die sache in aller ruhe vor gericht laufen lassen

Geschrieben

Ich versuchs mal auf den Punkt zu bringen: auch die anlasslosen Aufbewahrungskontrollen sind für die Waffenbehörden eine Pflicht geworden und im Prinzip vergleichbar mit allgemeinen Straßenverkehrskontrollen der Polizei.

Sie sind nach den gebührenrechtlichen Bestimmungen gebührenfrei.

Mit Service hat das alles nichts zu tun. Es geht lediglich darum, die öffentliche Sicherheit zu schützen.

Geschrieben

>Ich versuchs mal auf den Punkt zu bringen: auch die anlasslosen Aufbewahrungskontrollen sind für die Waffenbehörden eine Pflicht geworden

Du meinst wohl eher "Kür". ;)

Geschrieben

Nein, Pflicht trifft schon zu.

Ganz aktuell ist mir heute bekanntgeworden, dass von Seiten des IM Baden-Württemberg eine Gebührenerhebung auch dann bei verdachtsunabhängigen Kontrollen als rechtens erachtet wird, wenn dabei Verstöße festgestellt werden. <_<

Meines Erachtens ist das grenzwertig in den Fällen, wo keine Verfügungen erforderlich werden, sondern der Betroffene freiwillig und ohne zu zögern den Mangel abstellt und dies auch sofort nachweist. Ist bei einer Straßenverkehrskontrolle der Polizei ja auch so. Da muss man unter Umständen höchstens auf der Wache antanzen und Bericht erstatten, aber auch dann nichts bezahlen (falls es keine OWI war, aber das ist eine andere Geschichte...).

Geschrieben

Genau. Die sogenannte Mängelkarte. Mangel beseitigen und innerhalb von 7 Tagen bei irgendeiner Polizeidienststelle die Mängelbeseitigung nachweisen und gut ist.

Geschrieben
Ganz aktuell ist mir heute bekanntgeworden, dass von Seiten des IM Baden-Württemberg eine Gebührenerhebung auch dann bei verdachtsunabhängigen Kontrollen als rechtens erachtet wird, wenn dabei Verstöße festgestellt werden.

Für die Nachkontrolle könnte in dem Fall wohl - konform mit dem ba.-wü. Gebührengesetz - eine Gebühr erhoben werden.

Für die anlasslose Kontrolle selbst m.E. nicht.

Was ich bei diesem Thema besonders ekelhaft empfinde, ist der sich verdichtende Eindruck, dass Verwaltungsgebühren

quasi "politisch" als Lenkungs- (oder gar "Bestrafungs"?-)Instrument erhoben werden.

Geschrieben

Bei Nachkontrolle gäbs eine Veranlassung, klar.

Wenn die Beanstandung aber unverzüglich freiwillig beseitigt und dies sofort nachgewiesen wird, bin ich stark im Zweifel, ob eine Gebührenerhebung dann statthaft ist - auch wenn der Aufwand der Behörde in diesem Fall wegen Überwachung Mängelbeseitigung zweifellos geringfügig höher ist.

Eine Veranlassung ist meines Erachtens nur dann gegeben, wenn VOR der Kontrolle ein Grund dafür bestand bzw. wenn die Kontrolle erforderliche schriftliche Verfügungen oder ohne Alternative eine Nachschau vor Ort nach sich zieht.

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