Reimemonster Posted February 1, 2010 Share Posted February 1, 2010 Hallo zusammen. Ich möchte mir einen Schrank anschaffen, da bald die ersten Waffen anstehen. Eigentlich plane ich "nur" drei Waffen - eine LW, zwei KW. Dennoch möchte ich in einen guten VdS Klasse I investieren, zumal der 0er gerade einmal 30 Euro günstiger ist. Mir schwebt folgender Schrank vor: http://www.tresore.net/Waffenschrank-OSM.html Einfachste Ausführung Meine Frage nun: Muss der Schrank verankert werden, damit er VdS I zertifiziert ist? Ich bin beim Wühlen durch's Forum auf diverse Aussagen gestoßen... Was ich bislang sicher weiß: Es ist ein Ier, also unbegrenzt KW, LW, Munition etc. Befestigung bei A, B, 0 ist keine Pflicht (mit Bedingungen, klar, aber erst mal keine Pflicht). Es ist kein Möbeltresor, den ich irgendwie "verstecken" müsste. VdS rät(!) unbedingt zu einer Verankerung bei weniger als 1t Gewicht. Bin über Hilfe, Tips und Meinungen jeder Art dankbar. Viele Grüße, Monster Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fyodor Posted February 1, 2010 Share Posted February 1, 2010 Das Waffengesetz zieht an mehrere Stellen eine Grenze von 200kg. Die Versicherungen sehen das meist ganz anders, und auch der Tresorhersteller rät grundsätzlich zu einer Verankerung. Waffenrechtlich ist es aber nicht nötig. EDIT: Unterschreitet der Tresor allerdings die 200kg, veringert sich die Menge der darin zu verstauenden Waffen. Zumindest bei B-Schränken. Laut der Aufbewahrungstabelle im Frankonia-Katalog scheint dies für Ier Schränke aber nicht zu gelten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Reimemonster Posted February 1, 2010 Author Share Posted February 1, 2010 Also wäre der Schrank völlig ok. Ich werde auf jeden Fall noch versuchen, zwei Leute aus'm Verein "mit reinzuziehen". Ich weiß, dass die noch einen Schrank brauchen Auch das Konzept der Seite finde ich top: 10% Nachlass für alle Sportschützen und Jäger. Link to comment Share on other sites More sharing options...
hexoplast75 Posted February 1, 2010 Share Posted February 1, 2010 Der Tresor wird von anderen Händlern als Modell Osnabruck-Melle vertrieben. Günstigster Preis zur Zeit 650 Euro inkl. Versand, 750 mit Elektronikschloss. http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewIt...em=150369218446 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Baumax Posted February 1, 2010 Share Posted February 1, 2010 Überleg Dir die allereinfachste Ausführung nochmal. 120 cm Einstellhöhe könnten irgendwann mal knapp werden. Die Investition für die 10 Zusatz-cm können sich in Zukunft durchaus mal lohnen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
rainers-messerwelt Posted February 1, 2010 Share Posted February 1, 2010 Das Gewicht des Schrankes unter 200 kg. der Klasse B un 0 reduziert die darin aufzubewahrenden Kurzwaffen von 10 auf 5. Bei Stufe 1 gibt es diese Gewichtsbeschränkung nicht. Bei 160 kg. ist eine zusätzliche Verankerung bestimmt nicht verkehrt. Ansonsten gebe ich Baumax Recht. Die 55 Euro für 10 cm mehr Einstellhöhe würde ich investieren. Gruß Rainer Link to comment Share on other sites More sharing options...
Reimemonster Posted February 1, 2010 Author Share Posted February 1, 2010 Erst mal vielen Dank für den eBay-Link - den hatte ich dort nicht gefunden. Max: Ich werd's mir überlegen Verankert wird der Schrank, da habe ich eine praktische, massive Betonwand im Keller für stehen Link to comment Share on other sites More sharing options...
hors-sch Posted February 1, 2010 Share Posted February 1, 2010 M.W. gilt bei Stufe-1-Schränken Boden-verankerungspflicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Michael Grote Posted February 2, 2010 Share Posted February 2, 2010 Dann zeig uns doch mal die Stelle im WaffG etc. wo das steht. Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
steven Posted February 2, 2010 Share Posted February 2, 2010 Hallo Verankert muß der Schrank nur werden, wenn davon die Zertifizierung abhängt. Also, der Hersteller gibt als Auflage zur Erfüllung von VDS1 die Pflicht, den Schrank mit diesen Dübeln und Schrauben zu verankern. Es ist aber auf alle Fälle vorteilhaft, das Teil anzuschrauben. 160 KG sind gut wegzutragen. Überlege dir gut, ob du nicht ein elektronisches Zahlenschloss dazunimmst. Du ersparst dir den Ärger mit der Aufbewahrung des Schlüssesl. Die Meisten die ich kenne, haben später den Geiz bereut. Ansonsten ist es löblich, gleich oben einzusteigen. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
hexoplast75 Posted February 2, 2010 Share Posted February 2, 2010 In der Norm DIN EN 1143-1 heißt es: Freistehende Wertschutzschränke mit einem Gewicht unter 1000kg müssen über mindestens eine Öffnung verfügen, durch die sie verankert werden können. Die Verankerung muss an jeder Verankerungsöffnung der in Tabelle 1 angeführten Kraft widerstehen. Für Klasse Eins muss die Verankerungsöffnung 50 kN aushalten, entspricht 5000kg. 5 Technische Dokumentation Die Technische Dokumentation muss folgende Informationen enthalten: ... 5.8 Installationsanleitung mit mindestens den folgenden Angaben: a) Verankerungsmethode freistehender Wertschutzschränke mit einer Masse < 1000 kg; ... Also eine Verankerungspflicht findet sich in der Norm nicht. Eventuell in der Anleitung des Herstellers. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ThomasFHH Posted February 2, 2010 Share Posted February 2, 2010 Ist das wirklich Sicherheitsstufe 1 ? Mein 'Nuller' wiegt, bei mit OSM 3 vergleichbaren Abmessungen, lockere 130kg mehr und war leider auch erheblich teurer. Ist das eine neue Technik oder ist 'Klasse 1' evtl. nicht 'Sicherheitsstufe 1'??? Edit: Nimm den größten Schrank der reinpasst und sich noch transportieren (aufstellen) läßt. Selbst der ist nach kurzer Zeit zu klein! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Reimemonster Posted February 2, 2010 Author Share Posted February 2, 2010 Vielen Dank für die Erleuchtung. Auch Herr Schonert schrieb heute, dass eine Verankerung nur für versicherungstechnische Angelegenheiten relevant ist. Nichtsdestotrotz wird das Ding im Boden verankert werden. Auch ein Elektronikschloss ist Pflicht. Ist vergleichsweise günstig für 112 Euro zu haben. Der ist wirklich Sicherheitsstufe 1. Gibt sicher viele, die zusätzlich mit Gewicht aufgefüllt werden. Und nein, ich werde nicht den größten Schrank nehmen, der reinpasst. Ich könnte auch einen 2-Tonnen-Koloss da aufstellen, der mich ein, zwei Monatsgehälter kostet und Platz für einen halben Schützenverein bietet Aber über die ~10-15 KW und 3-4 LW in dem oben genannten 1er werde ich sicher nicht kommen (was die ersten 10-20 Jahre angeht ^^). Link to comment Share on other sites More sharing options...
ThomasFHH Posted February 2, 2010 Share Posted February 2, 2010 .....Aber über die ~10-15 KW und 3-4 LW in dem oben genannten 1er werde ich sicher nicht kommen (was die ersten 10-20 Jahre angeht ^^). Das habe ich auch gedacht und ich bin auch erst (nach 2,5 Jahren) bei 5 'Grünen' und 4 'Gelben', aber hast Du auch an die Mun gedacht? Besonders bei Schrot wird es schnell eng und ich muß mir deshalb demnächst einen Munschrank daneben stellen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schießsportler Posted February 2, 2010 Share Posted February 2, 2010 M.W. gilt bei Stufe-1-Schränken Boden-verankerungspflicht. Dann ist dein Wissen falsch .... http://www.fvlw.de/fakten/aufbewahrung-von-waffen/ Link to comment Share on other sites More sharing options...
Reimemonster Posted February 3, 2010 Author Share Posted February 3, 2010 Thomas: Ach, wegen der Mun mach ich mir keine Gedanken Schrot(t) kommt mir nicht ins Haus Und im Falle eines Falles könnte ich mir hierfür einen "billigen Blechschrank" (kleine Übertreibung) in den Unterkeller stellen. Billiger, als den 1er-Schrank in einer anderen Größe zu kaufen Link to comment Share on other sites More sharing options...
hors-sch Posted February 3, 2010 Share Posted February 3, 2010 Dann zeig uns doch mal die Stelle im WaffG etc. wo das steht.Michael Warum sollte das im Waffengesetz stehen? Dann ist dein Wissen falsch ....http://www.fvlw.de/fakten/aufbewahrung-von-waffen/ Gut, hätte ich anders ausdrücken müssen. Bei vielen Waffenschränken ist eine Verankerung Voraussetzung für die entsprechende Zertifizierung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted February 3, 2010 Share Posted February 3, 2010 hors-sch: Belege Deine falschen Aussagen mit Quellenangaben, oder wenigstens Beispielen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
hors-sch Posted February 3, 2010 Share Posted February 3, 2010 Ich habe Schränke von Clavis: http://cgi.ebay.de/Waffenschrank-1-Tresor-...=item27aef92110 Der Schrank muß allerdings für die Klasse 1 verankert werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Reimemonster Posted February 3, 2010 Author Share Posted February 3, 2010 Clavis scheint nur der Wiederverkäufer, nicht der Hersteller (wie auch bei Ingo Schonert). Der Schrank, der sich hinter deinem Link befindet, ist der gleiche wie meiner (OSM oder auch Osnabruck-Melle). Man vergleiche nur mal die Bilder Auf Anfrage beim Händler wurde mir bestätigt, dass eine Verankerung keine Pflicht für die Klassifizierung ist. Die (Pflicht-)Verankerung spielt allerdings sehr wohl eine versicherungstechnische Rolle. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fyodor Posted February 3, 2010 Share Posted February 3, 2010 Für alle, die noch überlegen sich einen neuen Schrank zu kaufen: Der Hersteller, dessen Schränke Frankonia verkauft, ist www.gst-tresore.de. Ich habe mir bei beiden ein angebot machen lassen, direkt beim Hersteller bekommt man mehr Leistung für knapp die Hälfte! Und die Auswahl ist riesig. Ein Blick kann sich lohnen. Allerdings muß man sich Angebote erstellen lassen, die Preise sind für Privatleute nicht online einsehbar. Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted February 3, 2010 Share Posted February 3, 2010 Was für einen Schrank kannst Du, nach Einholung der Angebote, denn empfehlen? Gere auch per PN... IMI Link to comment Share on other sites More sharing options...
General Posted February 3, 2010 Share Posted February 3, 2010 Gut, hätte ich anders ausdrücken müssen. Bei vielen Waffenschränken ist eine Verankerung Voraussetzung für die entsprechende Zertifizierung. Stimmt nicht! Nach der VdS Publikation 2450 hat die Zertifizierung nichts, aber auch überhaupt NICHTS mit der Verankerung eines Wertbehältnisses zu tun. Die Einteilung in einen Widerstandsgrad wird immer für ein freistehendes Wertbehältnis vorgenommen. Entscheidend für eine Zuordnung zu einer Widerstandsklasse ist der Widerstandswert (in RU -Resistance Unit) der bei der Angriffsprüfung (teil- und vollständiger Durchbruch) geprüft und ermittelt wurde. Das der technische Aufbau eines Wertbehältnisses im Widerstandsgrad I anders ist wie z.B. im Grad VII (auch Gewicht usw.) dürfte klar sein. Weiterhin werden noch die eingesetzten Schlösser bewertet; nach Anzahl und Klasse (siehe VdS 2323). So hat ein Behältnis im Grad I z.B. 1 Schloss in der Klasse A und im Grad V z.B. 2 Schlösser in der Klasse B, usw. Nachfolgend ein Auszug aus der VdS 2450 zur Verdeutlichung bedeutet dies in RU ausgedrückt: Widerstandsgrad Teildurchbruch in RU Volldurchbruch in RU Schlösser (Anzahl und Klasse) N (0) 30 30 1 Klasse A I 30 50 1 Klasse A IV 120 180 2 Klasse B VIII 550 825 2 Klasse C X 900 1.350 2 Klasse C Ein Teildurchbruch bedeutet: Kreis 125 mm Durchmesser Quadrat 112 mm Seitenlänge Rechteck 100x125 Seitenlänge ein Volldurchbruch bedeutet: Kreis 350 mm Durchmesser Quadrat 315 mm Seitenlänge Rechteck 300x330 mm Seitenlänge Für die Prüfung und damit für die Berechnung des Widerstandswertes spielt natürlich auch die Zeit eine entscheidende Rolle. Der Widerstandswert wird vereinfacht gesagt wie folgt Berechnet: a) Summe aller Hauptzeiten B) höchster Werkzeugkoeffizient der eingesetzten Werkzeuge (gibt es verschiedene Klassen) c) die Summe der Basiswerte aller eingesetzten Angriffswerkzeuge der errechnete Wert ist der Widerstandswert und wird eben in RU ausgedrückt. Was hier möglicherweise manche noch Verwechseln ist die sogenannte Verankerungsprüfung. Hier wird die Widerstandsfähigkeit der Verankerung durch eine Abrissprüfung ermittelt. Eine zusätzliche Verankerung oder ein bestimmtest Mindestgewicht hat also nichts mit dem Widerstandsgrad des Behältnisses zu tun, sondern mit der durch den Versicherer gedeckten Versicherungssumme. Die Versicherer können zusätzliche Auflagen machen, d.h. vereinfacht gesagt hat das nichts mit dem Widerstandsgrad zu tun, sondern mit der möglichen Versicherungssumme. Hierzu ein Beispiel Nach VdMA 24992 (Sicherheitsstufe A und B und nur private Nutzung) Behältnis Stufe B unter 200 Kg Versicherungssumme 2.500 Euro Behältnis Stufe B über 200 Kg Versicherungssumme 40.000 Euro oder VdS Klassifizierung Widerstands Grad I ohne Einbruchmeldeanlage Versicherungssumme 20.000 Euro mit Einbruchmeldeanlage 40.000 Euro Ich hoffe es wurde nun deutlicher. Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fyodor Posted February 3, 2010 Share Posted February 3, 2010 Was für einen Schrank kannst Du, nach Einholung der Angebote, denn empfehlen? Ich habe nur das Angebot für einen einzigen Schrank eingeholt, das war der Emmerich Elten (Art.Nr. 65662) HxBxT 1470 x 800 x 415mm, Sicherheitsgrad N/0, Gewicht 205kg, für 13 Langwaffen, mit Innentresor und senkrechter Trennwand, sowie elektronischen Zahlenschloß, Lieferung inklusive 60 Minuten Arbeitszeit der beiden Aufsteller, für insgesamt ca. 840 Euro. Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted February 3, 2010 Share Posted February 3, 2010 Danke Fyodor. Das ist also der hier: http://cgi.ebay.de/Waffenschrank-PN-EN-114...8#ht_1764wt_941 Dann könnte der hier auch interessant für Dich sein: http://cgi.ebay.de/Waffenschrank-PN-EN-114...d#ht_1785wt_941 Zusätzlich Elektronik, Drehschloss, der BEIDES(!) ist nicht teuer. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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