Zum Inhalt springen
IGNORED

VdS-Schrank Stufe I - Gut? Verankerungspflicht?


Reimemonster

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen.

Ich möchte mir einen Schrank anschaffen, da bald die ersten Waffen anstehen.

Eigentlich plane ich "nur" drei Waffen - eine LW, zwei KW.

Dennoch möchte ich in einen guten VdS Klasse I investieren, zumal der 0er gerade einmal

30 Euro günstiger ist.

Mir schwebt folgender Schrank vor:

http://www.tresore.net/Waffenschrank-OSM.html

Einfachste Ausführung

Meine Frage nun: Muss der Schrank verankert werden, damit er VdS I zertifiziert ist?

Ich bin beim Wühlen durch's Forum auf diverse Aussagen gestoßen...

Was ich bislang sicher weiß:

Es ist ein Ier, also unbegrenzt KW, LW, Munition etc.

Befestigung bei A, B, 0 ist keine Pflicht (mit Bedingungen, klar, aber erst mal keine Pflicht).

Es ist kein Möbeltresor, den ich irgendwie "verstecken" müsste.

VdS rät(!) unbedingt zu einer Verankerung bei weniger als 1t Gewicht.

Bin über Hilfe, Tips und Meinungen jeder Art dankbar.

Viele Grüße,

Monster

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Waffengesetz zieht an mehrere Stellen eine Grenze von 200kg.

Die Versicherungen sehen das meist ganz anders, und auch der Tresorhersteller rät grundsätzlich zu einer Verankerung. Waffenrechtlich ist es aber nicht nötig.

EDIT:

Unterschreitet der Tresor allerdings die 200kg, veringert sich die Menge der darin zu verstauenden Waffen. Zumindest bei B-Schränken. Laut der Aufbewahrungstabelle im Frankonia-Katalog scheint dies für Ier Schränke aber nicht zu gelten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Gewicht des Schrankes unter 200 kg. der Klasse B un 0 reduziert die darin aufzubewahrenden Kurzwaffen von 10 auf 5.

Bei Stufe 1 gibt es diese Gewichtsbeschränkung nicht.

Bei 160 kg. ist eine zusätzliche Verankerung bestimmt nicht verkehrt.

Ansonsten gebe ich Baumax Recht.

Die 55 Euro für 10 cm mehr Einstellhöhe würde ich investieren.

Gruß

Rainer

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo

Verankert muß der Schrank nur werden, wenn davon die Zertifizierung abhängt. Also, der Hersteller gibt als Auflage zur Erfüllung von VDS1 die Pflicht, den Schrank mit diesen Dübeln und Schrauben zu verankern. Es ist aber auf alle Fälle vorteilhaft, das Teil anzuschrauben. 160 KG sind gut wegzutragen.

Überlege dir gut, ob du nicht ein elektronisches Zahlenschloss dazunimmst. Du ersparst dir den Ärger mit der Aufbewahrung des Schlüssesl. Die Meisten die ich kenne, haben später den Geiz bereut.

Ansonsten ist es löblich, gleich oben einzusteigen.

Steven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In der Norm DIN EN 1143-1 heißt es:

Freistehende Wertschutzschränke mit einem Gewicht unter 1000kg müssen über mindestens eine Öffnung verfügen, durch die sie verankert werden können. Die Verankerung muss an jeder Verankerungsöffnung der in Tabelle 1 angeführten Kraft widerstehen.

Für Klasse Eins muss die Verankerungsöffnung 50 kN aushalten, entspricht 5000kg.

5

Technische Dokumentation

Die Technische Dokumentation muss folgende Informationen enthalten:

...

5.8 Installationsanleitung mit mindestens den folgenden Angaben:

a)

Verankerungsmethode freistehender Wertschutzschränke mit einer Masse < 1000 kg;

...

Also eine Verankerungspflicht findet sich in der Norm nicht. Eventuell in der Anleitung des Herstellers.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist das wirklich Sicherheitsstufe 1 ? Mein 'Nuller' wiegt, bei mit OSM 3 vergleichbaren Abmessungen, lockere 130kg mehr und war leider auch erheblich teurer. Ist das eine neue Technik oder ist 'Klasse 1' evtl. nicht 'Sicherheitsstufe 1'???

Edit: Nimm den größten Schrank der reinpasst und sich noch transportieren (aufstellen) läßt. Selbst der ist nach kurzer Zeit zu klein!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vielen Dank für die Erleuchtung.

Auch Herr Schonert schrieb heute, dass eine Verankerung nur für versicherungstechnische Angelegenheiten relevant ist.

Nichtsdestotrotz wird das Ding im Boden verankert werden. Auch ein Elektronikschloss ist Pflicht. Ist vergleichsweise günstig für

112 Euro zu haben.

Der ist wirklich Sicherheitsstufe 1. Gibt sicher viele, die zusätzlich mit Gewicht aufgefüllt werden.

Und nein, ich werde nicht den größten Schrank nehmen, der reinpasst. Ich könnte auch einen 2-Tonnen-Koloss da aufstellen,

der mich ein, zwei Monatsgehälter kostet und Platz für einen halben Schützenverein bietet ;)

Aber über die ~10-15 KW und 3-4 LW in dem oben genannten 1er werde ich sicher nicht kommen (was die ersten 10-20 Jahre angeht ^^).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

.....

Aber über die ~10-15 KW und 3-4 LW in dem oben genannten 1er werde ich sicher nicht kommen (was die ersten 10-20 Jahre angeht ^^).

Das habe ich auch gedacht und ich bin auch erst (nach 2,5 Jahren) bei 5 'Grünen' und 4 'Gelben', aber hast Du auch an die Mun gedacht? Besonders bei Schrot wird es schnell eng und ich muß mir deshalb demnächst einen Munschrank daneben stellen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Thomas: Ach, wegen der Mun mach ich mir keine Gedanken :)

Schrot(t) kommt mir nicht ins Haus :D

Und im Falle eines Falles könnte ich mir hierfür einen "billigen Blechschrank" (kleine Übertreibung)

in den Unterkeller stellen. Billiger, als den 1er-Schrank in einer anderen Größe zu kaufen :gutidee:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dann zeig uns doch mal die Stelle im WaffG etc. wo das steht.

Michael

Warum sollte das im Waffengesetz stehen?

Gut, hätte ich anders ausdrücken müssen. Bei vielen Waffenschränken ist eine Verankerung Voraussetzung für die entsprechende Zertifizierung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Clavis scheint nur der Wiederverkäufer, nicht der Hersteller (wie auch bei Ingo Schonert).

Der Schrank, der sich hinter deinem Link befindet, ist der gleiche wie meiner (OSM oder auch Osnabruck-Melle).

Man vergleiche nur mal die Bilder ;)

Auf Anfrage beim Händler wurde mir bestätigt, dass eine Verankerung keine Pflicht für die Klassifizierung ist.

Die (Pflicht-)Verankerung spielt allerdings sehr wohl eine versicherungstechnische Rolle.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Für alle, die noch überlegen sich einen neuen Schrank zu kaufen:

Der Hersteller, dessen Schränke Frankonia verkauft, ist www.gst-tresore.de. Ich habe mir bei beiden ein angebot machen lassen, direkt beim Hersteller bekommt man mehr Leistung für knapp die Hälfte! Und die Auswahl ist riesig. Ein Blick kann sich lohnen. Allerdings muß man sich Angebote erstellen lassen, die Preise sind für Privatleute nicht online einsehbar.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gut, hätte ich anders ausdrücken müssen. Bei vielen Waffenschränken ist eine Verankerung Voraussetzung für die entsprechende Zertifizierung.

Stimmt nicht! Nach der VdS Publikation 2450 hat die Zertifizierung nichts, aber auch überhaupt NICHTS mit der Verankerung eines Wertbehältnisses zu tun. Die Einteilung in einen Widerstandsgrad wird immer für ein freistehendes Wertbehältnis vorgenommen. Entscheidend für eine Zuordnung zu einer Widerstandsklasse ist der Widerstandswert (in RU -Resistance Unit) der bei der Angriffsprüfung (teil- und vollständiger Durchbruch) geprüft und ermittelt wurde. Das der technische Aufbau eines Wertbehältnisses im Widerstandsgrad I anders ist wie z.B. im Grad VII (auch Gewicht usw.) dürfte klar sein. Weiterhin werden noch die eingesetzten Schlösser bewertet; nach Anzahl und Klasse (siehe VdS 2323). So hat ein Behältnis im Grad I z.B. 1 Schloss in der Klasse A und im Grad V z.B. 2 Schlösser in der Klasse B, usw.

Nachfolgend ein Auszug aus der VdS 2450 zur Verdeutlichung bedeutet dies in RU ausgedrückt:

Widerstandsgrad Teildurchbruch in RU Volldurchbruch in RU Schlösser (Anzahl und Klasse)

N (0) 30 30 1 Klasse A

I 30 50 1 Klasse A

IV 120 180 2 Klasse B

VIII 550 825 2 Klasse C

X 900 1.350 2 Klasse C

Ein Teildurchbruch bedeutet:

Kreis 125 mm Durchmesser

Quadrat 112 mm Seitenlänge

Rechteck 100x125 Seitenlänge

ein Volldurchbruch bedeutet:

Kreis 350 mm Durchmesser

Quadrat 315 mm Seitenlänge

Rechteck 300x330 mm Seitenlänge

Für die Prüfung und damit für die Berechnung des Widerstandswertes spielt natürlich auch die Zeit eine entscheidende Rolle. Der Widerstandswert wird vereinfacht gesagt wie folgt Berechnet:

a) Summe aller Hauptzeiten

B) höchster Werkzeugkoeffizient der eingesetzten Werkzeuge (gibt es verschiedene Klassen)

c) die Summe der Basiswerte aller eingesetzten Angriffswerkzeuge

der errechnete Wert ist der Widerstandswert und wird eben in RU ausgedrückt.

Was hier möglicherweise manche noch Verwechseln ist die sogenannte Verankerungsprüfung. Hier wird die Widerstandsfähigkeit der Verankerung durch eine Abrissprüfung ermittelt. Eine zusätzliche Verankerung oder ein bestimmtest Mindestgewicht hat also nichts mit dem Widerstandsgrad des Behältnisses zu tun, sondern mit der durch den Versicherer gedeckten Versicherungssumme.

Die Versicherer können zusätzliche Auflagen machen, d.h. vereinfacht gesagt hat das nichts mit dem Widerstandsgrad zu tun, sondern mit der möglichen Versicherungssumme. Hierzu ein Beispiel

Nach VdMA 24992 (Sicherheitsstufe A und B und nur private Nutzung)

Behältnis Stufe B unter 200 Kg Versicherungssumme 2.500 Euro

Behältnis Stufe B über 200 Kg Versicherungssumme 40.000 Euro

oder VdS Klassifizierung

Widerstands Grad I ohne Einbruchmeldeanlage Versicherungssumme 20.000 Euro

mit Einbruchmeldeanlage 40.000 Euro

Ich hoffe es wurde nun deutlicher.

Gruß

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was für einen Schrank kannst Du, nach Einholung der Angebote, denn empfehlen?

Ich habe nur das Angebot für einen einzigen Schrank eingeholt, das war der Emmerich Elten (Art.Nr. 65662) HxBxT 1470 x 800 x 415mm, Sicherheitsgrad N/0, Gewicht 205kg, für 13 Langwaffen, mit Innentresor und senkrechter Trennwand, sowie elektronischen Zahlenschloß, Lieferung inklusive 60 Minuten Arbeitszeit der beiden Aufsteller, für insgesamt ca. 840 Euro.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.