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IGNORED

Gebühr für unangemeldete Kontrolle


A-9

Empfohlene Beiträge

Bei uns stand gestern in der "Dorf-Zeitung" folgendes:

Information für alle Waffenbesitzer

Zitat: "Alle Waffenbesitzer, also auch dijenigen die der Selbstauskunft bereits nachgekommen sind,...

müssen ab sofort mit unangemeldeten, gebührenpflichtigen Kontrollen .. rechnen.

Hat irgendwer ne Ahnung in welcher Gebührenordnung das festgelegt ist?

Ist das überhaupt rechtens?

Wie hoch sind die Gebühren?????

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Was ist denn das fürn Mumpitz,

Unangemeldet, ??? und was ist wenn ich nicht Zuhause bin ???, wird dann die Tür vom SChlüsseldienst geöffnet, das Haus durchsucht und die Tresore von einem Schlosser aufgeschweißt.

Da schießt wohl jemand übers Ziel hinaus, oder du hast da wa fehlinterpretiert.

LG

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Was ist denn das fürn Mumpitz,

Unangemeldet, ??? und was ist wenn ich nicht Zuhause bin ???, wird dann die Tür vom SChlüsseldienst geöffnet, das Haus durchsucht und die Tresore von einem Schlosser aufgeschweißt.

Da schießt wohl jemand übers Ziel hinaus, oder du hast da wa fehlinterpretiert.

LG

Nein die kommen so oft wieder bis du zuahuse bist.

Aber natürlich wird jede Anfahrt generös berechnet :rolleyes:

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Nein. Wurde hier im Fachforum schon geklärt.

Als Betroffener würde ich sofort den Rechtsweg beschreiten und die Brüder vor den Kadi zerren.

die müssten die gebühren nur so tief ansetzen, z.b. 15 euro, dass sich der rechtweg für den grossteil der betroffenen nicht lohnt. auch mit rechtschutzversicherung, allein schon wegen dem zeitaufwand.

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Diesen Thread kenn ich, jedoch ist auch dieses keine 100ige Aussage-

Dann ruf DEINEN SB an, Frage nach und frage auf welcher GRUNDLAGE das so sein soll.

Was erwartest du dir hier sobnst für ne 100% Aussage?

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Kannst du mir mal den Link reinstellen wo das behandelt wird/wurde?

Beispielsweise:

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=388115

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=392235

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=393055

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=391313

die müssten die gebühren nur so tief ansetzen, z.b. 15 euro, dass sich der rechtweg für den grossteil der betroffenen nicht lohnt. auch mit rechtschutzversicherung, allein schon wegen dem zeitaufwand.

Mir wäre das vollkommen egal, weil es darum geht, ein Exempel zu statuieren und dem einreißenden Unrecht Einhalt zu gebieten.

Was glaubst Du, was als nächstes kommt? Denkst Du, das hört bei einer niedrigen Gebühr auf? Mit so einer Praxis werden Fässer aufgerissen, die hinterher keiner mehr dicht bekommt.

Ist dann das künftige Szenario:
So, Herr Meier.

Bei Ihnen war ja alles in Ordnung.

Warndreieck, Verbandkasten hatten Sie.

Alkohol konnten wir bei Ihnen auch nicht feststellen.

Jetzt bekomme ich nur noch 25 Euro für die Kontrolle.

?????

Bei LWB wird das dann zum Normalfall!!?? :confused:

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Drejenige der gegen die Gebührenerhebung bei der 3 Jahre Regelüberprüfung geklagt hat, dachte sicherlich auch das der Sachverhalt nicht rechtmäßig ist und ist "eines Besseren" belehrt worden.

Und dazu hats anscheinen erst ein Urteil gebraucht.

Egal-

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Du willst hier 100%ige Sicherheit? Die gibt es nicht, nirgends. Das ganze Leben ist ein einziges Risiko, was bei der allenthalben vorhandenen Vollkaskomentalität zu merkwürdigen Schlussfolgerungen führen kann. Auch das ABW ist nichts anderes als ein Opfer einer nur vermeintlich zu erreichenden Sicherheit und jagd einer Illusion, einer Unmöglichkeit hinterher. Absolute Sicherheit kann niemand garantieren? Warum also aufbegehren?

Wie hat jemand gestern geschrieben:

Fragen über Fragen. Soll ich morgen früh aufstehen, ich weis ja nicht, ob ich mich abends wieder hinlegen kann und was bringt es?

Wo soll auch jetzt in der Kürze der Zeit schon ein Urteil zu Gebühren für Vorortkontrollen herkommen?

Es gibt noch nicht einmal Evidenz dafür, dass überhaupt jemand mit Gebühren dafür beaufschlagt wurde.

Und wenn Du heute dagegen vorgehst hast Du vielleicht in einem Jahr einen Gerichtstermin dazu...

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Drejenige der gegen die Gebührenerhebung bei der 3 Jahre Regelüberprüfung geklagt hat, dachte sicherlich auch das der Sachverhalt nicht rechtmäßig ist und ist "eines Besseren" belehrt worden.

Auch zu diesem Punkt hatte ich in "dem anderen Thread", auf den HornerArms hier verwiesen bzw. verlinkt hatte,

etwas geschrieben. Anlasslose Kontrollen sind eben (das liegt schon in der Natur der Sache...) KEINE Regelüberprüfungen

und können m.E. auch nicht rechtlich vergleichbar behandelt werden.

Auf die Gefahr der Wiederholung hin (aber ganz kurz): bei anlasslosen Kontrollen dürfte es an der gebührenrechtlich notwendigen

Veranlassung des Verwaltungshandelns fehlen. Sie sind in diesem Punkt sehr mit der polizeilichen "Anhaltekontrolle" im Straßenverkehr

vergleichbar.

Wenn die Waffenbehörde der (auch mir bekannten) kleineren Stadt, in der du wohnst, Gebühren für anlasslose Waffenaufbewahrungs-Kontrollen

kassieren will, dann muss sie zunächst mal einen entsprechenden Tatbestand in ihrer Gebührensatzung haben.

Wobei allein das dann auch nicht die Rechtmäßigkeit herstellt, sondern trotzdem im Widerspruch zum Gebührengesetz Ba.-Wü. stehen kann.

Eben aufgrund der Verletzung allgemein anerkannter gebührenrechtlicher Grundsätze wie dem der Veranlassung.

Gruß,

karlyman

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By the way....

ein probates Mittel gegen "unangemeldete Kontrollen" habe ich mir bereits zugelegt....

Eine portable, spritzwasser-geschützte, mobile Videoüberwachungskamera mit infrarot-Nachtsicht....

Das Dingen klemmt in einem Baum vom meinem Haus....

Geöffnet wird erst nach einem blick in den Monitor und Erkennung der Person vor der Türe !

Alle anderen bleiben draußen !

Punkt . AUS ! ENDE !

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Wer sich auf Dauer der Kontrolle entzieht, wird wohl Probleme mit seiner Zuverlässigkeit bekommen.

Wer redet hier von "entziehen" ?

Wenn ich nicht jedem, der bei mir klingelt, die Türe öffne, als wäre ich" die Bahnhofsmission, wo alle

Benachteiligten dieser Welt 24 Stunden am Tag reinschlurfen können " :rolleyes:

dann gefährde ich nicht meine Zuverlässigkeit sondern ich bringe die anderen, egal wen,

dazu, sich so zu benehmen, wie das unter gesitteten Menschen üblich ist und wie es einem anständigen

und unbescholtenen Bürger auch zusteht, wenn eine Behörde etwas von ihm will :

Begehren schriftlich erläutern, Besuch termingenau ankündigen - im Verhinderungsfall um passenden Terminvorschlag

bitten.

Dem wird dann auch entsprochen werden, weil das Gesetz eine Überprüfung der Aufbewahrung hergibt.

SO gehört sich ein ordentlicher Ablauf anstandshalber !

Mein Haus ist nämlich grundgesetzlich geschützte Privatsphäre und nicht Taubenschlag für Behörden, Vertreter,

Hausierer, Bettler, Schornsteinfeger, Wasser-Gas-Stromableser etc.etc. !

Solange ich nicht kriminell wurde bestimme ICH , wer und wann da reinkommt !

Gruß

G.T.

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Drejenige der gegen die Gebührenerhebung bei der 3 Jahre Regelüberprüfung geklagt hat, dachte sicherlich auch das der Sachverhalt nicht rechtmäßig ist und ist "eines Besseren" belehrt worden.

Der Unterschied liegt - abgesehen davon, dass der Sachverhalt nicht mit dem der Hauskontrollen vergleichbar ist - darin, dass in Fachkreisen schon vor diesen Urteilen die Rechtmäßigkeit einer Gebührenerhebung klar war. Es gab nur wenige Behörden, die sich die Mühe gemacht haben, auch noch Rechnungen nach den erfolgten Prüfungen zu schreiben. Der Kläger hat vielen anderen Waffenbesitzern einen Bärendienst erwiesen, weil seitdem immer mehr Waffenbehörden dafür ihren Aufwand berechnen.

Beim Thema hier ist es aber genau umgekehrt. Da ist die Rechtswidrigkeit von vornherein klar. :rolleyes:

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Anbei die Antwort des Leiters der Ordnungsbehörde auf meine Nachfrage:

Sehr geehrter XXXX

am 25.7.2009 wurde der § 36 Absatz 3 des Waffengesetzes geändert.

Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen besitzt oder beantragt hat der Waffenbehörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen nachzuweisen.

Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden.

Der Gesetzgeber hat den Waffenbehörden hier ein neues Kontrollrecht eingeräumt. Allerdings dürfen Wohnräume nicht gegen den Willen des Wohnungsinhabers betreten werden. Hierzu wäre ein richterlicher Beschluss erforderlich.

Ich kann Sie jedoch beruhigen: Im Normalfall werden wir Waffenbesitzer die ihrer Nachweispflicht nachgekommen sind, nicht besucht.

Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung ist die Städt. Verwaltungsgebührensatzung. Im Moment noch die sogenannte allgemeine Verwaltungsgebühr, nach dem tatsächlich entstandenen Zeitaufwand.

( Siehe lfd. Nr.2 Allgemeine Verwaltungsgebühr, Zeitgebühr Stundensatz 42,50 €). Evtl. werden wir durch eine Änderungssatzung Pauschalbeträge festlegen.

Für eine erste Kontrolle gehen wir von 2 Stunden a 2 Personen a 42,50 € aus. In diesen 2 Stunden ist die Vorbereitungszeit, Anfahrtszeit, Protokollierung einberechnet.

Eine erforderlicher zweiter Besuch würde dann sicher angekündigt werden.

Sie haben bereits die sichere Aufbewahrung nachgewiesen, sodass Sie nicht zu befürchten haben

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