Zum Inhalt springen
IGNORED

Einheitsblatt VDMA 24992


Jochen.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
.... haben wir bei den Kontrollen bisher verstärkt feststellen müssen, das kleinere B-Behältnisse nicht verankert waren.

Danke für deine Ausführung, a b e r , wo steht geschrieben, das der B verankert sein muß?

Ich habe bislang nur den Passus gelesen, das bei über 5 Kurzwaffen eine Befestigung mit über 200kg Abscherkraft bzw. Schrankgewicht über 200kg notwendig ist.

Gast solideogloria
Geschrieben
Wenn das Eigengewicht des Verwahrbehältnisses geringer als 200 kg ist.

Mist und sowas wie ich soll am Sonntag Sachkundeausbildung machen :)

Gast solideogloria
Geschrieben

Eigentlich wollte ich nur den "unangekündigt Kontrollierenden" drauf hinweisen, noch mal an seiner Sachkunde zu feilen. Dass du das weißt hatte ich geahnt.

Geschrieben
Und was ich vergessen habe (neben der Aussage: Wichtig ist, dass die Waffe DRIN ist), haben wir bei den Kontrollen bisher verstärkt feststellen müssen, das kleinere B-Behältnisse nicht verankert waren. Da steht der Schrank auf einem Holzhocker, oder unter'm Wäschekorb - bitte mitnehmen, wer will... "Ja, wir wollen doch renovieren (oder: haben renoviert), und da steht der noch da..." - "Aha, und wo war der mal verankert?" - "Naja, durch die Renovierung sieht man das jetzt nicht mehr..." usw.

einfach nur :peinlich: und das von einem Kontrolleur...

Gast solideogloria
Geschrieben
einfach nur

Ich finde die inflationäre Verwendung des Peinlichsmileys nicht so gut, daher hatte ich es erst mal höflich auf die subtile Art versucht. Wo er doch wohl auch Sportschütze zu sein scheint.

Geschrieben
Ich finde es auch erstaunlich, dass vom WaffG (bis auf die Geschichte mit mehr als fünf KW in Behältnissen unter 200 KG) keine Verankerungspflicht gefordert wird und auch für die Munitionsverwahrung ein läppischer Wackelspind oder eine Geldkassette reicht.

Wenn auf diese Weise vier KW verschwinden, halte ich das für sehr bedenklich. <_<

Wenn die Anerkennung der VDMA-Normen irgendwann mal abgeschafft wird, wird wohl eine Besitzstandswahrung vorhandener Tresore erfolgen. Meines Erachtens wäre es unzumutbar, wegen neuer Normen den Tresorwechsel zu fordern, zumal die alten Teile zum Teil eingemauert, zusammengeschweißt, verklebt o.ä. sind und nur mit erheblichem Aufwand von dort wieder entfernt werden können. Man könnte es so regeln, dass jeder Erstantragsteller mindestens Widerstandsgrad 0 nachweisen muss und der Rest freiwillig aufrüsten darf, es aber nicht zwingend muss. Im Laufe der Zeit gäbe es dann irgendwann nur noch mindestens 0-Schränke.

Alles schön und gut. ABER:

Was ist denn in den Jahrzehnten vor dieser mehr oder weniger sinnvollen Bevormundung in Bezug auf die Qualität der Behältnisse passiert??

Wohlgemerkt, ich rede hier nicht den Holzschränken mit Glasscheibe das Wort, aber wir sollten mal bedenken, dass nach dem Gesetz mündige Mitglieder unserer Gesellschaft gezwungen werden, ihr Hobbygerät hinter Tresortüren zu verwahren.

Kein anderer muss seine noch so gefährlichen Hobbygegenstände verschließen, geschweige denn einbunkern.

Wenn man es vernünftig betrachtet könnte die Grundregel des Straßenverkehrs auch heri angewendet werden:

Jeder hat so zu verwahren, dass Unbefugten der Zugriff ohne Arbeit mit Werkzeug nicht möglich ist.

Punkt und Ende. Sind die Dinger dann aus einem Plasteschrank durch Ruck an der Tür verschwunden und auch noch gleich die passende Munition dazu, dnn gibt`s eben die Klatsche.

Alles andere ist m.M. nach Sache der Versicherungen und des Eigentümers.

Dass es unter diesen auch D****n gibt, ist allseits bekannt. Aber die jetzt z.T. erforderlichen Klimmzüge bei Vorhandensein eines nicht zertifizierten alten Banktresors oder gleichwertigem Stahlschrank bzw. z.B. einem gemauerten Gelass mit F 30 Tür, Zylinderschloss und Schnappriegel mit Vorhängeschloss sind einfach nur lächerlich.

Gleichzeitig lagern an anderer Stelle Waffen/Munition/Sprengstoffe nahezu offen im Gelände.

Ebenso hanebüchen sind die Transportvorschriften. Auch hier sollte man wie in allen anderen Lebensbereichen den gesunden Menschenverstand benutzen. Wer sich fahrlässig verhält, hat die Konsequenzen zu tragen.

Dass hier über das Pinkeln bei längerer Anfahrt zu Wettkämpfen diskutiert werden muss zeigt die ganze Krankheit des Gesetzes.

Geschrieben

Die Grundsicherung der Wohnung ist ja wohl erstmal das wichtigste, denn wenn die Einbrecher drin sind, ist es schon zu spät (außer der Wachhund beißt sie noch aus). ;)

Geschrieben
Ich finde die inflationäre Verwendung des Peinlichsmileys nicht so gut, daher hatte ich es erst mal höflich auf die subtile Art versucht. Wo er doch wohl auch Sportschütze zu sein scheint.

Inflationäre Verwendung....mit EINEM Smiley?

Wenn einer das so oberlehrerhaft schreibt und sich dann selber nicht auskennt, dann IST das auch einfach peinlich. Was für ein Spaß wenn mir mal einer bei einer Kontrolle so von der Seite kommen würde...

Gast solideogloria
Geschrieben
wenn mir mal einer bei einer Kontrolle so von der Seite kommen würde...

Aber den würde ich dir dann auch gönnen :)

Geschrieben
Alles schön und gut. ABER:

Was ist denn in den Jahrzehnten vor dieser mehr oder weniger sinnvollen Bevormundung in Bezug auf die Qualität der Behältnisse passiert??

Einerseits richtig, andererseits muss aber ja nicht immer erst was passieren, bevor vom Waffenbesitzer gehandelt wird, oder ?

Nicht verankerte Tresore sind im übrigen schon geklaut worden. Inzwischen ist das Bewusstsein der Waffenbesitzer stark gestiegen.

Geschrieben

Mein Tresor wird übrigens nicht verankert.

Es geht nämlich gar nicht, da ich in einem nachträglich ausgebauten Dachgeschoß wohne, und daher die Wände allesamt nur aus Gipskarton und Isolation bestehen. Irgendwo dazwischen verlaufen vereinzelte Holzbalken, die das Dach halten, aber auch der Vermieter konnte mir deren Position nicht sagen. Selbst wenn ich einen finde, kann ich nicht beide Schrauben dort verankern, dazu diese zu weit auseinander stehen. Nebenbei weiß ich nicht ob ich tragende Holzbalken mit so großen Löchern vorbohren und anschließend durch enorme Spreizkräfte schwächen und belasten darf.

Geschrieben

Du läufts damit zumindest Gefahr den Versicherungsschutz zu verlieren und auch unter Umständen die vom Hersteller nur bei Verankerung versicherte Norm nicht zu erreichen.

Bei Tresordiebstahl könnten weitere Probleme auf Dich zukommen... :rolleyes:

Geschrieben

Dann sag mir wie ich es machen soll?

Im Gipskarton verankern?

Im Parket verankern?

Da ich nicht mehr als 5 Kurzwaffen in den Tresor bekomme, genügt er auch mit weniger als 200kg Abreißgewicht (oder eben Eigengewicht) dem Waffengesetz.

Geschrieben
Inzwischen ist das Bewusstsein der Waffenbesitzer stark gestiegen.

Schön, aber ich sehe das etwas anders. Zum einen wo ist die konkrete Bedrohungslage , das hier anmaß B-Schränke weggeschleppt werden und zum anderen ärgert es mich das hier schon wieder versucht wird Verschärfungen aufzuzeigen, die es im jetzigen Gesetz - Gottseidank(!)nicht gibt. Mit welchem Recht wird hier von mir als LWB am besten verlangt Wände anzubohren und Verankerungen einzubringen, wo nirgends es gefordert ist, ja wo bisher noch nichtmal eine Notwendigkeit sei es gesetzlich oder durch Gefahrenlage besteht. Muß denn alles immer fast wie Fort Knox like gesichert werden, nur um des sicherns willens? "Es könnte ja irgendwann was damit passieren.. Sorry - inakzeptabel! Was wenn der Vermieter kein Einverständnis gibt zum Einmauern etc.? Ich nicht immer in den Keller ziehen will. Was ist mit kombinierten Schränken A mit Innenfach B ? Auch die Forderung gleich Schrank Klasse 0 zu nehmen ist etwas schräg um es mal vorsichtig auszudrücken, was bitte schön soll das? Ein B-Schrank ist für manchen schon nicht billig, aber nein das ist ja immer uninteressant also immer schön weiter fordern.

Geschrieben
Einerseits richtig, andererseits muss aber ja nicht immer erst was passieren, bevor vom Waffenbesitzer gehandelt wird, oder ?

Nicht verankerte Tresore sind im übrigen schon geklaut worden. Inzwischen ist das Bewusstsein der Waffenbesitzer stark gestiegen.

Mit diesem Argument könntest du nahezu alles verbieten, u.a. das rauchen oder das autofahren oder das Bahnfahren. Es könnte ja mal was passieren ist eben das richtige Leben. Bestimmte Risiken gehören dazu.

Dass man (soweit man helle genug ist) diese Risiken von sich aus möglichst gering halten will, sehe ich als selbstverständlich an.

Aber es gibt gerade wegen der jahrzehntelangen problemlosen Aufbewahrung vorher keinen Grund, jetzt wegen der Ansichten einiger "Spezialisten" mal wieder das Kind mit dem Bade ins Klo zu spülen.

Ich habe schon Tresore gehabt und zusätzlich vernünftige Türschlösser, als es noch nicht Vorschrift war. Aber jetzt mit Klassifizierungen und auf Teufel komm raus sämtliche vernünftige Lösungen einem Diktat zu unterwerfen ist einfach nicht in Ordnung. Sinnvoll schon gar nicht.

Geschrieben
Auch die Forderung gleich Schrank Klasse 0 zu nehmen ist etwas schräg um es mal vorsichtig auszudrücken, was bitte schön soll das?

WG 0 ist momentan der unterste Standard der geltenden Normen. Und wenn die in größerer Serie produziert werden, werden sie auch günstiger werden.

Manche Hobbies kosten halt Geld. Frag mal einen Golfspieler - schon Tennis ist mit allem drum und dran nicht gerade preiswert.

Gast solideogloria
Geschrieben
Bankschließfach

Nur mal so interessehalber, wie ist denn das Bankschließfach klassifiziert? Ist das eine anerkannte Möglichkeit?

Geschrieben
Aber den würde ich dir dann auch gönnen :)

...und zwar aus welcher Veranlassung heraus? Und was würdest Du mir überhaupt gönnen, den Spaß oder einen der mir bei einer Kontrolle so von der Seite kommt? B)

Ich bin eigentlich recht umgänglich aber ich lasse mich z.B. äußerst ungern in eine Bittstellerrolle zwängen.

Natürlich könnte das "lichtscheue Gesindel" einen kleinen B-Tresor evtl wegtragen und bei entsprechender Ausrüstung auch einen großen. Dann gäbs auch noch Durchbruchhämmer oder Sprengstoff für die Eingemauerten oder Kettenbagger oder oder oder. Alles eine Frage des Aufwandes und der Ausrüstung.

Zur Sinnhaftigkeit mancher Vorschriften oder Gesetze: Ein geparktes Cabrio mit offenem Verdeck und runtergelassenen Scheiben gilt als nicht ausreichend gegen Diebstahl gesichert (Verleitung zum Diebstahl). Ein geparktes Cabrio mit offenem Verdeck und hochgefahrenen Scheiben dagegen schon.

P.S.

Meine Tresore sind übrigends ALLE verankert. Da das aber nur meine persöhnliche Vorsichtsmaßnahme ist und nicht in allen Fällen vom Gesetz gefordert wird, war es in dem speziellen Fall(-beispiel) unerheblich.

Achja und wenn der Tresorhersteller angibt daß sein Tresor die entsprechende Sicherheitsstufe nur unter diesen oder jenen Voraussetzungen (z.B. Verankerung) erfüllt, dann muß das eben so gemacht werden sonst wird diese Stufe eben nicht erreicht. Sollte klar sein und war auch nicht grundsätzlich Gegenstand der Diskussion.

Gast solideogloria
Geschrieben

Selbstverständlich den Spaß :)

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.