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IGNORED

Einheitsblatt VDMA 24992


Jochen.

Empfohlene Beiträge

Kannst Du die Passage abtippen, fotografieren, oder sonstwie dem Forum zugänglich machen?

Sorry - Kommando zurück - hätte besser gestern erst noch mal auf den Zettel geschaut :peinlich:

Da steht nur: "Der Tresor erreicht seine vorgesehene Schutz-Funktion erst nach der Befestigung an einem massiven Gebäudeteil... "

Asche auf mein Haupt - nochmals SORRY :s2::s2:

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Wer leichte B-Würfel nicht verankert, begibt sich zumindest auf dünnes Eis, wenn er nach Diebstahl des Tresors in Erklärungsnotstand kommt. Auch wenn die Verankerung im WaffG bei unter fünf KW nicht speziell genannt ist, wird man sich trotzdem zu § 36 Abs. 1 Satz 1 WaffG äußern müssen:

"Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen."

Ob das in diesen Fällen in ausreichendem Maße geschehen ist, darf dann schon hinterfragt werden. Ein ganz misstrauischer Mensch könnte Dir am Ende gar unterstellen, dass Du gar keinen Tresor hattest <_< und die Waffe freiliegend abhandengekommen ist. Wenn zum B-Würfel kein Nachweis in der Waffenakte liegt, könnte es dann sehr eng für Dich werden...

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Wer leichte B-Würfel nicht verankert, begibt sich zumindest auf dünnes Eis, wenn er nach Diebstahl des Tresors in Erklärungsnotstand kommt. Auch wenn die Verankerung im WaffG bei unter fünf KW nicht speziell genannt ist, wird man sich trotzdem zu § 36 Abs. 1 Satz 1 WaffG äußern müssen:

"Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen."

Ob das in diesen Fällen in ausreichendem Maße geschehen ist, darf dann schon hinterfragt werden. Ein ganz misstrauischer Mensch könnte Dir am Ende gar unterstellen, dass Du gar keinen Tresor hattest <_< und die Waffe freiliegend abhandengekommen ist. Wenn zum B-Würfel kein Nachweis in der Waffenakte liegt, könnte es dann sehr eng für Dich werden...

Über all Deine Aussagen in diesem Post kann man nur den Kopf schütteln.

Wurde Dein Account geknackt, SB/SBine?

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"Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen."

Diese erforderlichen Vorkehrungen sind im Waffenrecht sogar wörtlich genannt:

§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

[...]

(2) Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, und verbotene Waffen sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; als gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA 2) 3) 24992 (Stand Mai 1995). Für bis zu zehn Langwaffen gilt die sichere Aufbewahrung auch in einem Behältnis als gewährleistet, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedstaates entspricht. Vergleichbar gesicherte Räume sind als gleichwertig anzusehen.

Als gleichwertig gilt insbesondere Klasse B nach VDMA 24992. Also ganz besonders, und nicht nur einfach so ein bißchen.

Klasse B VDMA 24992 kennt aber keine Gewichtsbegrenzung.

Punkt.

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Na aber Hallo. Ich würde auch behaupten daß das Gesetz die erforderlichen Vorkehrungen und das ausreichende Maß eindeutig umschreibt. Ob ich das jetzt noch ein bischen erweitere, ist mein persönliches Vergnügen.

Die Verankerung unter 5KW wird nicht nur nicht speziell genannt sondern, es wird explizit nur eine Verankerung über 5KW bei einem Gewicht unter 200Kg gefordert. So wie das SB schreibt, klingt`s so als ob diese Forderung einfach nur vergessen wurde, was nicht stimmt.

Ein ganz misstrauischer Mensch könnte Dir am Ende gar unterstellen, dass Du gar keinen Tresor hattest

Da würde ich dann dem ganz besonders misstrauischen Menschen meine beiden Schlüssel vorlegen und ihn auf das Bild in den Akten meines SB`s verweisen (den Nachweis wird mittlerweile wohl fast jeder hinterlegt haben). Und unterstellen kann er gerne, nur beweisen nicht. Vielleicht unterstelle ich ihm dann was ganz anderes.

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