Zum Inhalt springen
IGNORED

Die 18 Trainingsregel / über 1 Jahr verteilt


Hufi

Empfohlene Beiträge

§15 WaffG bezieht sich ja auf die ersten drei Jahre nach Ausstellung einer WBK. Meine WBK wurde 2005 ausgestellt. Fällt also somit nicht in diese Regelung.

Mehr Waffen als das Grundkontingent sind auf grün nicht vorhanden (zwei Einträge). Gelb zählt ja nicht zum Grundkontingent.

Vom Verein wird ein Schießbuch geführt, in welches man sich einträgt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wo steht das geschrieben? Wikipedia oder ein "Merkblatt" irgendeiner Behörde zählt nicht.

reicht der Gesetzestext?? :rolleyes:

§15 Abs. 1 Nr. 7b

7. im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden

schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diese

a) die ihnen nach diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes obliegenden Pflichten erfüllen,

b ) einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten

jedes ihrer Mitglieder während der ersten drei Jahre, nachdem diesem

erstmalig eine Waffenbesitzkarte als Sportschütze erteilt wurde, führen und...

Das der Verein seine Mitglieder zum Schießen anhalten muss, steht dort nicht! <_<

Nachtrag, andere waren schneller 8)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Servus,

Jetzt muss man konstruieren:

- Das Bedürfnis besteht für den Sportschützen auch darin begründet, regelmäßig zu schießen. Maßstab sind die 18x/Jahr oder mehrere Male Intensiv. (Was das auch immer meint :confused: )

2.2 Definition „regelmäßig“

Innerhalb des DSB/BSSB gilt:

Grundsätzlich sind alle schießsportlichen Aktivitäten des Mitglieds zu berücksichtigen. D.h. neben

den Trainingseinheiten gem. Sportordnung zählt dazu auch die Teilnahme an Wettkämpfen. Der

Nachweis erfolgt über das Formblatt „Nachweis der Sportschützeneigenschaften“ oder über das per-

sönliche Schießbuch des Mitglieds sofern es alle Angaben beinhaltet, das in Kopie dem Antrag bei-

zulegen ist (Kopie der letzten 12 Monate). Als Mindestzahl werden in den vergangenen 12 Monaten

jeweils 1 Trainingseinheit pro Monat oder insgesamt 18 Trainingseinheiten gefordert, wenn nicht

mindestens einmal monatlich geschossen wurde. Den Sport übt also auch der regelmäßig aus, der

nicht jeden Monat trainiert, aber statt eines regelmäßigen Trainings ein intensiveres Trainingspro-

gramm (aber dafür mit längeren Pausen) absolviert. Mindestens 12 hiervon müssen im befürworten-

den Verein absolviert worden sein.

Maßstab sind die 12x im Jahr regelmäßig oder 18x im Jahr intensiv. (Was das auch immer meint :confused: )

So passt`s :)

Gruß Tauschi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich wurde nun von meinem Verein angeschrieben, ich solle bei Ihnen vorstellig werden wegen Ungereimtheiten der nicht erfüllten Pflichtserien

für WBK-Besitzer.

Einmal ganz unabhängig von der rechtlichen Situation:

Allein bei diesem Satz, wenn er seitens des Vereins so gefallen ist, kommt mir das große :kotz: .

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

§15 WaffG bezieht sich ja auf die ersten drei Jahre nach Ausstellung einer WBK. Meine WBK wurde 2005 ausgestellt. Fällt also somit nicht in diese Regelung.

da macht sich also ein Verein zum Erfüllungsgehilfe der Behörde nach §4 Abs. 4 :icon13:

4) Die zuständige Behörde hat drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen

Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen. Dies kann im Rahmen der

Prüfung nach Absatz 3 erfolgen.

Die zuständige Behörde kann auch nach Ablauf des in Satz 1 genannten Zeitraums das

Fortbestehen des Bedürfnisses prüfen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja, die unterschreibt er wohl. Aber dann verliesen sie ihn. Ich erhalte weder vom Verband, noch von der Behörde

eine Information, und der Schütze ist auch nicht verpflichtet es mir mitzuteilen. Muss ich also präventiv den

Vereinsblockwart aktivieren? Oder muss der Schütze im eigenen Interesse aktiv werden, weil sonst in den Aufzeichungen des Vereins eben - keine Aktivität - verzeichnet wird.

Fragen über Fragen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich erhalte weder vom Verband, noch von der Behörde eine Information, und der Schütze ist auch nicht verpflichtet es mir mitzuteilen.

Dieses Thema war doch letzte Woche schon mal da. :rolleyes:

Oder muss der Schütze im eigenen Interesse aktiv werden, weil sonst in den Aufzeichungen des Vereins eben - keine Aktivität - verzeichnet wird.

Wenn die Aufzeichnungen des Vereines so geführt werden, stimmt etwas nicht. :ninja:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn die Aufzeichnungen des Vereines so geführt werden, stimmt etwas nicht.

Was soll nicht stimmen? In den Aufzeichnungen des Verein wird jeder in die Schießkladde eingetragen, ohne Unterschied, Gast, Mitglied, mit oder ohne WBK. Also so eine Art - Vorratsdatenspeicherung -. Da mir ja keiner

(offiziell) sagt wer eine WBK hat, müssen eben alle vermerkt werden.

Stimmt, das Thema hatten wir schon an anderer Stelle.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was soll nicht stimmen? In den Aufzeichnungen des Verein wird jeder in die Schießkladde eingetragen, ohne Unterschied, Gast, Mitglied, mit oder ohne WBK. Also so eine Art - Vorratsdatenspeicherung -.

Dann ist doch alles nachvollziehbar. Oder schreddert ihr die Schießkladden jährlich?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was soll nicht stimmen? In den Aufzeichnungen des Verein wird jeder in die Schießkladde eingetragen, ohne Unterschied, Gast, Mitglied, mit oder ohne WBK. Also so eine Art - Vorratsdatenspeicherung -. Da mir ja keiner

(offiziell) sagt wer eine WBK hat, müssen eben alle vermerkt werden.

Das ist keine Vorratsdatenspeicherung, sondern eine Nutzungskontrolle. :rolleyes:

Da wir das ähnlich handhaben, ein Tip von mir: Der WBK-Neuling, dessen Antrag über den Verein läuft, wird zur Führung eines Schießbuches angehalten. Im Fall der Behördenanfrage wird dieses Buch mit dem Standbuch auf Übereinstimmung geprüft und kann damit, für diesen Stand, bestätigt werden.

Erst auf eine mögliche Anfrage wird diese Arbeit erledigt, davor ist jeder Schütze selbst verantwortlich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

seid Ihr schon mal auf die Idee gekommen, dass ein Verein oder ein Verband Regularien aufstellen kann wie er es möchte?

Kann es sein, dass nicht nur der Schütze sich seinen Verein aussuchen darf, sondern, dass dies auch für den Verein gilt?

Wenn der Verein festgelegte Regeln hat, die man erfüllen muss um ein Bedürfnis zu bekommen dann kann man sich daran halten oder austreten.

Lt. der GO des VdRBW ist jedes Mitglied in einer RAG zum dauernden Schießen verpflichtet, nicht nur 3 Jahre.

Unser Verband mag er auch noch so oft gescholten werden will, dass unsere Schützen dauernd schießen, Wettkämpfe durchführen. Das Schießen wird anerkannt wenn unsere Kriterien der Regelmäßigkeit erfüllt werden, d.h 12 x schießtraining im Jahr (jeden Monat 1x) bei Pausen darin gilt 18 Termine verteilt auf die letzten 12 Monate.

Der Schütze hat nach der SPO des Verbandes zu schießen, d.h. er muss die Diesziplinen eintragen und bestätigen lassen.

Schießen bei anderen Verbänden und nach anderen SPO dürfen gewertet werden, wenn die SPO der anderen Verbände ähnliche Übungen zulässt wie die unsere. Es werden allerdings 2/3 Schießen nach unserer SPO verlangt.

Die Entscheidung ob längere intensive Trainings doppelt gewertet werden trägt der Unterschriftsleistende der Befürwortung.

Dies ist meiner Meinung nach eine klare Regel des Verbandes, wer sie nicht anerkennen mag beantragt seine Waffen eben über einen anderen Verband.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Unser Verband mag er auch noch so oft gescholten werden will, dass unsere Schützen dauernd schießen, Wettkämpfe durchführen. Das Schießen wird anerkannt wenn unsere Kriterien der Regelmäßigkeit erfüllt werden, d.h 12 x schießtraining im Jahr (jeden Monat 1x) bei Pausen darin gilt 18 Termine verteilt auf die letzten 12 Monate.

Dies ist meiner Meinung nach eine klare Regel des Verbandes, wer sie nicht anerkennen mag beantragt seine Waffen eben über einen anderen Verband.

Zur ersten Aussage: beziehst du deine Aussage auf den Ersterwerb (incl. 3 Jahre) oder gilt diese Aussage grundsätzlich? Wo finde ich hinterlegt, daß ich 12x/18x als VdRBW-/RAG-Angehöriger trainieren muß?

Wenn er will daß die Schützen des VdRBw "dauernd schießen", dann frage ich mich, warum es der Verband bis zum heutigen Tag nicht geschafft hat, einheitliche Mitbenutzungsverträge für die StOSchAnlagen auf Bundesebene zu schaffen und heute noch jede RAG sich mit den übergeordneten "Standortschießanlagenverwaltungsstellen" herumschlagen muß. Wieso schafft es der Verband nicht, mit dem BMVg einen Vertrag zu schließen, in dem festgelegt ist, welche Kaliber geschossen werden dürfen - meinetwegen auch abhängig davon, ob Granulat- oder Sandgeschoßfang.

zweite Aussage: Du wirst es vielleicht nicht glauben, aber das wird bereits in einem extrem großen Umfang praktiziert. Wenn Reservisten nur mit den Waffen schießen dürften, die über den Verband beantragt/"genehmigt" wurden, würden viele "Wartezeiten wegen Überfüllung des Standes" schlagartig wegfallen.

Man kann die Fahne seines Verbandes gern hochhalten; man sollte die Fahne aber nicht dazu benutzen, um Schwachstellen zu verdecken.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wo ist die Message?

Das, wenn vom Verband geschrieben wurde, tatsächlich konkret eine Landesgruppe gemeint war. Denn bislang werden viele Dinge von Landesgruppe zu Landesgruppe (auch auf Kreis- und was-weiß-ich-nicht-Ebene) verschieden gehandhabt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

seid Ihr schon mal auf die Idee gekommen, dass ein Verein oder ein Verband Regularien aufstellen kann wie er es möchte?

Kann es sein, dass nicht nur der Schütze sich seinen Verein aussuchen darf, sondern, dass dies auch für den Verein gilt?

Wenn der Verein festgelegte Regeln hat, die man erfüllen muss um ein Bedürfnis zu bekommen dann kann man sich daran halten oder austreten.

Da haste vollkommen wahr.

Um so mehr gilt natürlich der Hinweis, den Verein oder sogar den Verband zu wechseln, wenn:

- der Vereinsvorstand es seine Mitglieder spüren läßt, ob ihm die Nasen passen oder nicht und zeigen will, wo der Hammer hängt

- die Vereinsregeln eine Verschärfung des WaffG und der jeweiligen Durchführungsverordnungen darstellen

- die Mitglieder nicht als Partner sondern als Bittsteller gesehen werden

- rotnäsige Thekenschützen anderen erklären wollen, was Sportschießen und Waffenrecht ist

Ich würde mir in diesen Fällen tatsächlich nicht überlegen, wie ich zu meinem Recht in einem solchen Verein komme, sondern davon ausgehen, daß die mich nicht mögen und mich nicht als Mitglied haben wollen.

In meiner Natur liegt es, daß ich mich nicht aufdrängen will...

Man kann/sollte auch Vereine, die sich nicht so verhalten, mit seiner Mitgliedschaft und seinen Beiträgen "belohnen". Da macht es dann auch Spaß, was für den Verein zu tun.

Das hat dann alles zusammen eine vierfache Wirkung:

1. Die Rotnasen können ungestört unter sich bleiben,

2. das Problem mit den Rotnasenvereinen erledigt sich dann mit der Zeit durch Mitgliederschwund von alleine,

3. man selbst hat wieder Spaß am Schießen und am Verein (Hobby!!!!, Freizeit!!!!, Freude!!!! -> Ja! - das gibt es auch!!!!),

4. man unterstützt Vereine mit einem gesunden Sozialverhalten.

Gruß,

André

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zur ersten Aussage: beziehst du deine Aussage auf den Ersterwerb (incl. 3 Jahre) oder gilt diese Aussage grundsätzlich? Wo finde ich hinterlegt, daß ich 12x/18x als VdRBW-/RAG-Angehöriger trainieren muß?

Wenn er will daß die Schützen des VdRBw "dauernd schießen", dann frage ich mich, warum es der Verband bis zum heutigen Tag nicht geschafft hat, einheitliche Mitbenutzungsverträge für die StOSchAnlagen auf Bundesebene zu schaffen und heute noch jede RAG sich mit den übergeordneten "Standortschießanlagenverwaltungsstellen" herumschlagen muß. Wieso schafft es der Verband nicht, mit dem BMVg einen Vertrag zu schließen, in dem festgelegt ist, welche Kaliber geschossen werden dürfen - meinetwegen auch abhängig davon, ob Granulat- oder Sandgeschoßfang.

Die Regeln wirst Du in der nächsten SPO finden.

Das mit dem dauernden Schießen und den Trainingshäufigkeiten ist ein Beschluss aller LandesBea und wird auf jeder Sitzung wieder bestätigt.

RAG können keine BW Stände anmieten, muss über die Kreisgruppe geschehen.

Es bestehen Vorgaben welche Kaliber geschossen werden dürfen. Das ist Munition die nur VM ist. Die nicht wiedergeladen ist und die nicht über 3800 J. Mündungsenergie hat und die nicht über 1000 m/S VO hat.

Wenn die eine oder andere RAG noch andere Mun Schießen darf ist es toll.

Wir werden bald KEINE BW Schießstätten mehr haben. Andere Verbände haben meist auch keine eigenen . Dann werden wir wie alle anderen auch nur Schießen für entsprechende Nutzungsgebühren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Regeln wirst Du in der nächsten SPO finden.

Also gibt es sie noch nicht?!

Das mit dem dauernden Schießen und den Trainingshäufigkeiten ist ein Beschluss aller LandesBea und wird auf jeder Sitzung wieder bestätigt.

Habt ihr nichts besseres zu tun oder seid ihr so weltfremd?

RAG können keine BW Stände anmieten, muss über die Kreisgruppe geschehen.

bei mir war die Rede von bundeseinheitlicher Regelung und damit war der Verband als solcher gemeint, der für alle RAG`n verbindliche Verträge abschließen sollte

Es bestehen Vorgaben welche Kaliber geschossen werden dürfen. Das ist Munition die nur VM ist. Die nicht wiedergeladen ist und die nicht über 3800 J. Mündungsenergie hat und die nicht über 1000 m/S VO hat.

Wenn die eine oder andere RAG noch andere Mun Schießen darf ist es toll.

Diese Regelungen sind bekannt und darauf zielte meine "bundeseinheitliche Vertragswerkregelung" auch nicht ab. Abgesehen davon ist über den Sinn oder Unsinn dieser Regelungen bereits mehrfach diskutiert worden; hier haben wir allerdings das Hausrecht zu akzeptieren

Wir werden bald KEINE BW Schießstätten mehr haben. Andere Verbände haben meist auch keine eigenen . Dann werden wir wie alle anderen auch nur Schießen für entsprechende Nutzungsgebühren.

Na, denn man viel Spaß bei der Mitgliederwerbung/-erhaltung auf dem flachen Land und außerhalb der Ballungszentren.

Was hast du zuvor gesagt? Der Verband will, daß wir viel/dauernd schießen? Im AGSHP oder wo?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also gibt es sie noch nicht?!

Nein, es gibt einen Änderungsantrag der Beauftragten der demnächst dem Bundesvorstand vorgelegt werden soll. Wenn der zustimmt fehlt noch die Genehmigung durch das BVA.

Die Regeln wirst Du in der nächsten SPO finden.

Aber nur wenn die beiden o.a. Gremien alles abnicken...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.