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IGNORED

Zwingend neue WBK bei Namensänderung?


Sigges

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Hallo beisammen,

ich habe vor ein paar Wochen geheiratet. Dabei hat meine Frau meinen Familiennamen angenommen.

Da sie Schützin ist, muß sie nun ihre WBKs ändern lassen.

Von meinem Ordnungsamt kenne ich das so, daß da handschriftlich die Namenseintragung geändert wird, Stempel daneben, fertig. Habe ich schon auf vielen WBKs gesehen.

Beim LRA, bei dem meine Frau gemeldet ist (wir haben verschiedene Wohnsitze), werden ihr nun Ersatz-WBKs ausgestellt!

Bei der Abgabe der WBKs (die wurden gleich mal einbehalten!!) wurden Gebühren angekündigt, die Ausstellung der neuen WBKs soll 4-6 Wochen dauern! Solange soll sie sich mit Kopien ausweisen, bei Fragen soll man sich ans LRA wenden!

Das mit der Dauer mag evtl. damit zusammenhängen, daß sie gleich noch einen Voreintrag beantragt hat. Wobei die letzte Überprüfung eigentlich weniger als 1 Jahr her ist ....

Nun meine Frage: Ist das Ausstellen einer Ersatz-WBK hier vorgeschrieben? Können wir gegen die Gebühren vorgehen? Bei Ausstellung einer Ersatz-WBK bei Verlust sind schließlich die vollen Gebühren nochmal fällig - das würde ich in diesem Fall NICHT einsehen! <_<

Ich frage mich auch, wieso hier die WBK einbehalten werden muß, bis die neue ausgestellt wird?? :angry2:

Ich muß sagen, ich bin ziemlich angep***t, daß hier so ein Faß aufgemacht wird - oder ist hier tatsächlich die Neuausstellung nötig??

Gruß

Sigges

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Hallo Sigges,

war bei meiner Frau das gleiche. Mir wurde erklärt, dass ich durch die Heirat der " Status " und der Name ändert und dies auch erfasst werden muss. Hier würde nicht reichen, nur den alten Namen auf der Urkunde ( denn das ist ja ne WBK ) zu ändern, sondern es muss eine neue Urkunde ausgestellt werden. Da diese vom Landratsamt verschickt wird, hat der Sachbearbeiter damals auch die alte WBK gleich einbehalten. Seine Begründung war für mich einleuchend, denn er sagte, oft wäre er früher den WBK´s nachgerannt, nachdem die neue ausgestellt war. Meine Frau bekam für die Zeit sogar von Ihm eine Kopie und sollte jemand kontroliieren, so solle dieser beim Sachbearbeiter anrufen. Nach 2 Wochen war dann die neue / Ersatz-WBK da. Unschön waren die kosten, aber auch hier hat man keine Chance, da das Landratsamt diese selbst erheben kann!

Also cool zurücklehnen und abwahrten bis die Ersatz-WBK da ist.

gruß

sts

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Hallo,

... Mir wurde erklärt, dass ich durch die Heirat der " Status " und der Name ändert und dies auch erfasst werden muss.

DAMIT habe ich auch kein Problem!

Aber DAS hier:

Hier würde nicht reichen, nur den alten Namen auf der Urkunde ( denn das ist ja ne WBK ) zu ändern, sondern es muss eine neue Urkunde ausgestellt werden.

sehe ich überhaupt nicht ein!!

Da diese vom Landratsamt verschickt wird, hat der Sachbearbeiter damals auch die alte WBK gleich einbehalten. Seine Begründung war für mich einleuchend, denn er sagte, oft wäre er früher den WBK´s nachgerannt, nachdem die neue ausgestellt war. ...

Ok, ist noch einzusehen, wobei das mit den Kopien unschön ist, wenn man kontrolliert wird ...

Aber DAS kann ich eigentlich nicht akzeptieren:

Unschön waren die kosten, aber auch hier hat man keine Chance, da das Landratsamt diese selbst erheben kann!

Also cool zurücklehnen und abwahrten bis die Ersatz-WBK da ist.

...

und schon gar nicht cool zurückgelehnt. Meine Frau hat die WBKs nicht verloren oder verschlampt, sie hat GEHEIRATET!

FALLS(!) da wirklich die Kosten einer Neubeantragung angesetzt würden, würde ich versuchen, dagegen vorzugehen.

Aber ok, über die genaue Höhe der Gebühren wurde noch nix gesagt. Bei dem Begriff "Ersatz-WBKs" gingen aber bei mir sofort alle Alarmglocken los!

Wieviel hat man denn bei Euch dafür berechnet? Die volle Summe wie für eine Beantragung?

Gruß

Sigges

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Beim LRA, bei dem meine Frau gemeldet ist (wir haben verschiedene Wohnsitze),

Du glücklicher! :rolleyes:

Wieviel hat man denn bei Euch dafür berechnet? Die volle Summe wie für eine Beantragung?

Beim Diebstahl meiner beiden WBK (gelb und grün) hat jede Ersatz-WBK so viel gekostet wie bei der Erstausstellung (also die Kosten für den ersten Eintrag).

Das sind nach:

WaffKostV Abschnitt II Nr. 2 für die Sport-WBK 56,24 € (110 DM) und nach

WaffKostV Abschnitt II Nr. 6 für die WBK 40,90 € (80 DM).

Das hält sich also in Grenzen. Ich hatte auch befürchtet, für jeden Stempel wieder extra bezahlen zu müssen, aber z.B. für Munerwerb wurde nix berechnet.

Also 1x bezahlen - egal wie viele Waffen oder Mun-Erwerbs schon daruf waren.

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FALLS(!) da wirklich die Kosten einer Neubeantragung angesetzt würden, würde ich versuchen, dagegen vorzugehen.

Das würde ich an eurer Stelle auch machen.

Denn hier geht es nicht um die Neubeantragung/Neuausstellung einer waffenrechtlichen Erlaubnis.

Hier geht es um die Vornahme einer (personenstandsrechtlich bedingten!) Namensänderung auf einem Nachweisdokument.

Das sind m.E. zwei völlig verschiedene Paar Stiefel.

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Das würde ich an eurer Stelle auch machen.

Denn hier geht es nicht um die Neubeantragung/Neuausstellung einer waffenrechtlichen Erlaubnis.

Hier geht es um die Vornahme einer (personenstandsrechtlich bedingten!) Namensänderung auf einem Nachweisdokument.

Das sind m.E. zwei völlig verschiedene Paar Stiefel.

Eben - hier sind die WBKs ja nicht weg (durch Schussligkeit, Diebstahl etc.) - sie sind ja noch DA!

Wieso man die nicht einfach abändern können soll will mir nicht in den Kopf! <_<

...

Das sind nach:

WaffKostV Abschnitt II Nr. 2 für die Sport-WBK 56,24 € (110 DM) und nach

WaffKostV Abschnitt II Nr. 6 für die WBK 40,90 € (80 DM).

Das hält sich also in Grenzen.

...

"Hält sich in Grenzen"? EUR 100,- für eine Namensänderung (sie hat 1x grün & 1x gelb)?? :angry2:

Gruß

Sigges

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...

Hier geht es um die Vornahme einer (personenstandsrechtlich bedingten!) Namensänderung auf einem Nachweisdokument.

...

Ist doch ganz einfach: Der Verursacher des Verwaltungshandelns zahlt die Kosten. Ihr habt doch freiwillig geheiratet und damit den Anlass gesetzt, oder war das ein Fall von Shotgun-Weddig? :rotfl2:

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Ärgerlich sind die Kosten, aber das Wichtigste: Alles Gute zur Hochzeit !! :allesgute:

Für euren gemeinsamen Schützenweg allzeit Gut Schuß!

Oh - vielen Dank! :s75:

Ist doch ganz einfach: Der Verursacher des Verwaltungshandelns zahlt die Kosten. Ihr habt doch freiwillig geheiratet und damit den Anlass gesetzt, oder war das ein Fall von Shotgun-Weddig? :rotfl2:

Hm - ich bin ja auch gewillt, den TATSÄCHLICHEN(!) Aufwand zu zahlen - aber irgendwie glaube ich nicht, daß der 100,- Euro beträgt! :angry2:

Und NEIN, die Willenserklärungen wurden tatsächlich freiwillig abgegeben! :rolleyes:

Gruß

Sigges

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Meinen Glückwunsch ebenfalls!

Aber warum hast Du dann nicht den Namen Deiner Frau angenommen?

Hm - ich bin ja auch gewillt, den TATSÄCHLICHEN(!) Aufwand zu zahlen - aber irgendwie glaube ich nicht, daß der 100,- Euro beträgt! :angry2:

Gruß

Sigges

Da kommt noch Führerschein, Personalausweis, Geldkarte und andere Dokumentenänderungen hinzu!

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Meinen Glückwunsch ebenfalls!

Auch Dir Danke! :)

Aber warum hast Du dann nicht den Namen Deiner Frau angenommen?

...

Uiuiui - dann wäre es noch DEUTLICH teurer geworden, falls mein OA auch auf die dämliche Idee gekommen wäre! :rolleyes:

Bin seit 23 Jahren Sportschütze, da hat sich was angesammelt .....

Außerdem wollten wir's klassisch ..... und die Namensänderung auf den WBKs war sicherlich nicht ausschlaggebend für die Namenswahl. :)

...

Da kommt noch Führerschein, Personalausweis, Geldkarte und andere Dokumentenänderungen hinzu!

Das ist alles bekannt, und auch schon umgesetzt - aber irgenwie wollte da KEINER 100,- für die Änderung!!! :angry2:

Gruß

Sigges

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Uiuiui - dann wäre es noch DEUTLICH teurer geworden, falls mein OA auch auf die dämliche Idee gekommen wäre! :rolleyes:

Bin seit 23 Jahren Sportschütze, da hat sich was angesammelt .....

Als Sportschütze hast du auch nur "nur Gelb und Grün". Das wäre auch nicht teurer geworden.

Ich habe schon geschrieben, dass die Anzahl der Eintragung keine Rolle spielt.

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Als Sportschütze hast du auch nur "nur Gelb und Grün". Das wäre auch nicht teurer geworden.

Ich habe schon geschrieben, dass die Anzahl der Eintragung keine Rolle spielt.

Auch die Anzahl an WBKs ist egal?

Hatte das so verstanden, daß egal ist, wieviele Eintragungen jeweils in der WBK sind (1 bis 8), aber eben pro WBK zu zahlen ist.

Habe deutlich mehr als 1x gelb und 1x grün ... :rolleyes:

Gruß

Sigges

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Dass da nur 8 Zeilen auf der Karte Platz haben, ist nicht Dein Problem - und stellt waffenrechtlich auch keine Grenze dar.

Als hätte das manchen SB schon interessiert ... ich sage nur "Neuantrag bei weiterer Gelber " ... aber das ist wieder eine andere Sache, will nicht abschweifen ...

Gruß

Sigges

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:confused: hola amigas e amigos,

primeramente mis mejores deseos para vuestra vida comun(erstmal meine besten Wünsche für euer gemeinsames leben)...

bei dem ganzen Quatsch mit der Namensänderung auf AMTLICHEERLAUBNISSE bei Heirat, gibt mir zu denken dass die Dokumente ihre gültigkeit NICHT verlieren, und um die Namensänderung zu beweisen genügt 1 Dokument, nämlich der Perso Ausweis...da steht zB. auch der GEBURTSNAME drin, damit ist doch alles geklärt.

Alles Andere ist nur Schikane und Geldabzocke!

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

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...

bei dem ganzen Quatsch mit der Namensänderung auf AMTLICHEERLAUBNISSE bei Heirat, gibt mir zu denken dass die Dokumente ihre gültigkeit NICHT verlieren, und um die Namensänderung zu beweisen genügt 1 Dokument, nämlich der Perso Ausweis...da steht zB. auch der GEBURTSNAME drin, damit ist doch alles geklärt.

...

Servus,

wie gesagt, das mit der Namensänderung sehe ich ja noch ein - aber doch nicht für EUR 100,-!!!

Naja, mal die Rechnung (Gebührenbescheid) abwarten, dann ist noch genug Zeit zum Aufregen und Widerspruch einlegen.

@all: Nochmals besten Dank für die Glückwünsche!!! :s75:

Gruß

Sigges

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wie gesagt, das mit der Namensänderung sehe ich ja noch ein - aber doch nicht für EUR 100,-!!!

Nun vor zwei Jahren hat das ganze bei meiner Frau nichts gekostest. Nach der Hochzeit gingen wir aufs LRA, und fragten bei unserem SB nach, ob die Namensänderung sein müsse. Er meinte ja, änderte den Nachnamen meiner Frau handschriftlich ab, neuer Nachname, geb. Name und dazu dazu den Dienststempel neben hin.

Der SB gratulierte noch, gekostet hat es nichts.

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Wo findet man eigentlich die Rechtsgrundlage, das aufgrund Heirat bestehende Urkunden geändert werden müssen?

Zeugnisse, Diplome etc., schreibt man deswegen doch auch nicht um, oder?

Ich befürchte, meine Frau fährt nämlich seit über 22 Jahren mit einem Führerschein rum, in dem unser gemeinsamer Nachname noch nicht steht...

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Die Neuausstellung einer WBK nach Heirat würde ich mir nicht gefallen lassen !

Ziff. 28.14 WaffVwV zählt lediglich folgende Fälle auf:"

Wird eine Waffenbesitzkarte unübersichtlich, unleserlich oder gerät sie

in Verlust, so ist eine neue mit dem Datum der Erstausfertigung

auszustellen, die als Zweitausfertigung zu kennzeichnen ist.

Gegebenenfalls ist die Erstausfertigung einzuziehen."

Zu finden so fast deckungsgleich auch in Ziff. 10.12. des letzten VwV-Entwurfs aus 2006.

Im Prinzip reicht hier doch eine Schreibmaschine und ein Dienstsiegel hinter die Aktualisierung in der WBK. In einer Minute bewerkstelligt und deshalb auch gebührenfrei möglich, maximal eine kleine Zeiteinheit für den Aufwand.

Aber wahrscheinlich ist das so eine Behörde, die alle WBK nach altem Muster (ohne Munitionsfeld) einzieht und dafür gebührenpflichtig neue WBK ausstellt.

:angry2:

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Die Neuausstellung einer WBK nach Heirat würde ich mir nicht gefallen lassen !

...

Im Prinzip reicht hier doch eine Schreibmaschine und ein Dienstsiegel hinter die Aktualisierung in der WBK. In einer Minute bewerkstelligt und deshalb auch gebührenfrei möglich, maximal eine kleine Zeiteinheit für den Aufwand.

Sehe ich genauso! <_<

Aber wahrscheinlich ist das so eine Behörde, die alle WBK nach altem Muster (ohne Munitionsfeld) einzieht und dafür gebührenpflichtig neue WBK ausstellt.

:angry2:

In diesem Fall wohl kaum - die WBKs sind nur 1 bzw. 1,5 Jahre alt! Das sind die aktuellen Formulare!

Aussage: "Ja, ich weiß, in anderen Ämtern wird das abgeändert. Wir machen das nicht, wir stellen neue WBKs aus. Eine Gebühr wird da schon auf sie zukommen!"

Ich warte jetzt mal ab, was das kosten soll - wenn mehr als ein paar Euro wird sofort Widerspruch eingelegt!

"Ziff. 28.14 WaffVwV " -> aus welcher WaffVwV? Aktuell gibt es ja keine?!

Gruß

Sigges

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Momentan ist die gute alte WaffVwV aus 1976

http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenre...svorschrift.pdf

noch in Kraft (zumindest in soweit, wie die Regelungen dort noch zur aktuellen Rechtslage passen) aber die Geschichte hier wurde 1:1 (plus die Wörter "oder zu entwerten" am Ende) in Ziff. 10.12 des Entwurfs aus 2006, der ja nach Passierung des Bundesrates auf Eis gelegt wurde, übernommen.

http://www.bundesrat.de/cln_050/nn_6906/Sh...e.pdf/81-06.pdf

Wenn Deine Behörde bereits ein eigenes Gebührenverzeichnis hat und dort was zur WBK-Änderung nach Namensänderung geregelt wurde, wird es heikel. Dann müsstest Du nämlich schon die Rechtmäßigkeit desselben angreifen. Mehr als eine geringe Zeitgebühr für den Aufwand bzw. ein minimaler Festbetrag kann dann aber eigentlich nicht bestehen. Sonst würde ich Widerspruch einlegen mit der Bitte um Darlegung, warum das so teuer ist.

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