Guest Posted November 9, 2009 Share Posted November 9, 2009 Bin vor kurzer Zeit von der Waffenbehörde zurückgekehrt. Und bin noch immer ganz platt. Habe dort erstmals zwei sehr kompetente und hilfsbereite Sachbearbeiterinnen erlebt. Als ich wieder zu Hause war der Blick in den Briefkasten. Darin folgendes Schreiben des LKA (Scan zweigeteilt wegen der Dateigröße) : Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted November 9, 2009 Share Posted November 9, 2009 Teil 2: Bemerkenswert ist eigentlich nur der Hinweis zur Erben-WBK. Kling für mich so, als meinte man mit "Sobald ausreichend Blockiersysteme in möglichst vielen Kalibern tatsächlich erhältlich sind, ..." - das es tatsächlich erstmal mehrere Konkurrenzprodukte geben muss. Aber das bleibt abzuwarten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest solideogloria Posted November 9, 2009 Share Posted November 9, 2009 Ich fände es sinnvoll, wenn bei der Waffenabgabeaufforderung auch gleich ein Hinweis zum legalen Transport beigefügt würde. Sonst hat man gleich wieder eine Straftat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
uwewittenburg Posted November 9, 2009 Share Posted November 9, 2009 Bin vor kurzer Zeit von der Waffenbehörde zurückgekehrt. Und bin noch immer ganz platt. Habe dort erstmals zwei sehr kompetente und hilfsbereite Sachbearbeiterinnen erlebt. Die sind doch eigentlich alle nett! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted November 9, 2009 Share Posted November 9, 2009 Kann ich von den Leuten, mit denen ich noch am Kaiserdamm zu tun hatte nicht behaupten. Und am PladeLu bin ich bisher immer ins erste Zimmer links eingekehrt... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sinu7 Posted November 9, 2009 Share Posted November 9, 2009 Was bedeutet der letzte Abschnitt bezüglich Altbesitzer und Munition. Ist eine grüne WBK von 1973 inkl. der Munitionserwerbserlaubnis noch gültig, oder fällt das unter Altbesitzer ? Sprich - die Munition müßte abgegeben werden, sofern noch welche vorhanden wäre ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted November 9, 2009 Share Posted November 9, 2009 ... Hinweis zum legalen Transport beigefügt ... Sollte man mal anregen. Kann mir aber nicht vorstellen das die noch ein zweites Schreiben absenden - Porto und Papier... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted November 9, 2009 Share Posted November 9, 2009 Altbesitz? Na bis zum 31.08.03 musste doch vorhandene Munition angemeldet werden, oder nicht? Und wenn du das vergessen hast, dann fällst du erneut unter eine Amnestie. Link to comment Share on other sites More sharing options...
hselapidae Posted November 9, 2009 Share Posted November 9, 2009 Kann ich von den Leuten, mit denen ich noch am Kaiserdamm zu tun hatte nicht behaupten. Und am PladeLu bin ich bisher immer ins erste Zimmer links eingekehrt... Ach du Schande...... Du meinst bei dem SB, der mal in der Visier eine Doppelseite bekommen hatte...? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sinu7 Posted November 9, 2009 Share Posted November 9, 2009 Ich habe garnichts - 2003 hatte ich noch nichts mit WBK etc. am Hut. Aber ein Bekannter. Bezweifle allerdings, ob der das 2003 wußte bzw. gemacht hat. Muß ich wohl mal nach nachfragen . Edit sagt: falsche Zahl geändert Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted November 9, 2009 Share Posted November 9, 2009 Welche Visier-Ausgabe war das denn bitte, muss ich mir unbedingt besorgen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gottfried Tabor Posted November 9, 2009 Share Posted November 9, 2009 Bezüglich der "unaufgeforderten Erbringung des Nachweises" scheinen zumindest die Behörden anderer Bundesländer andere Rechtsauffassung zu haben. Immerhin fordert die Behörde in Berlin mit dem Schreiben auch auf, den Nachweis, falls noch nicht erbracht usw....................... Also sind sie sich vielleicht doch nicht ganz so sicher, wie sie vorgeben ? B) . Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sinu7 Posted November 9, 2009 Share Posted November 9, 2009 Was bedeutet der letzte Abschnitt bezüglich Altbesitzer und Munition.Ist eine grüne WBK von 1973 inkl. der Munitionserwerbserlaubnis noch gültig, oder fällt das unter Altbesitzer ? Sprich - die Munition müßte abgegeben werden, sofern noch welche vorhanden wäre ? So - die grüne WBK eines guten Bekannten ist von 1973 - unbefristet. Die Berechtigung zum Munitionserwerb für alle eingetragenen Waffen ist von 1984. Darf derjenige nun heute noch Mun kaufen bzw. besitzen ? Im Waffengesetz vom 11.10.2002 steht im § 58-Altbesitz: "Hat jemand berechtigt Munition vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erworben, für die auf Grund dieses Gesetzes eine Erlaubnis erforderlich ist, und übt er über diese bei Inkrafttreten dieses Gesetzes noch den Besitz aus, so hat er diese Munition bis 31. August 2003 der zuständigen Behörde schriftlich anzumelden. Die Anmeldung muss die Personalien des Besitzers sowie die Munitionsarten enthalten. Die nachgewiesene fristgerechte Anmeldung gilt als Erlaubnis zum Besitz." Heist das, er darf heute keine Mun mehr besitzen oder kaufen ? Hätte ja sein können, das er zum Zeitpunkt des oben genannten Gesetzes und der Meldefrist gar keine Mun in seinem Besitz gehabt hat und somit auch nichts anzumelden. Aber hätte er "danach" wieder welche kaufen können/dürfen ?? Fragen über Fragen. Warum können Gesetze nicht "lesbar" sein Link to comment Share on other sites More sharing options...
pancho lobo Posted November 9, 2009 Share Posted November 9, 2009 hola amigo Sinu7, donde está el problema (wo ist das Problem)? Du scheibst das der Muni erwerb für ALLE eingetragene Waffen von 1984 ist...die Anmeldefrist bis zum 31 August 2003 bezog sich NUR auf Muni für die man keine Erwerbserlaubnis (nach WaffG/Neu 2003) hat. Bis 2003 war der Besitz von Muni (ohne Erwerbserlaubniss) ERLAUBT also auch Straffrei! Die Rechtzeitige Anmeldung (bis 31. 08. 2003) war zugleich die Erlaubnis für den Besitz der Muni, das hat man gemacht um die Altbestände(ohne Eerwerbserlaubnis) zu legalisieren. Du musst mal im WaffG nachlesen da steht es klar und deutlich drin! saludo de pancho lobo Link to comment Share on other sites More sharing options...
archangel Posted November 9, 2009 Share Posted November 9, 2009 So - die grüne WBK eines guten Bekannten ist von 1973 - unbefristet.Die Berechtigung zum Munitionserwerb für alle eingetragenen Waffen ist von 1984. Darf derjenige nun heute noch Mun kaufen bzw. besitzen ? Ja, für die Waffen, für die er den Munitionserwerb hat. WBK 73 unbefristet, Munerwerb und -besitz von 84 dazu ebenfalls unbefristet. Gilt jetzt auch. Im Waffengesetz vom 11.10.2002 steht im § 58-Altbesitz:"Hat jemand berechtigt Munition vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erworben, für die auf Grund dieses Gesetzes eine Erlaubnis erforderlich ist, und übt er über diese bei Inkrafttreten dieses Gesetzes noch den Besitz aus, so hat er diese Munition bis 31. August 2003 der zuständigen Behörde schriftlich anzumelden. Die Anmeldung muss die Personalien des Besitzers sowie die Munitionsarten enthalten. Die nachgewiesene fristgerechte Anmeldung gilt als Erlaubnis zum Besitz." Das bezieht sich auf Munition, die man vor dem Gesetz vom 11.10.2002 erlaubnisfrei erwerben und besitzen durfte und nach dem, 10.11.2002 nicht mehr besitzen darf. Die hätter er bis zum Stichtag anmelden müssen um sie weiterhin besitzen zu dürfen. Zu langsam und Dreckfühler Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sinu7 Posted November 9, 2009 Share Posted November 9, 2009 Super - besten Dank Leute - WO -hier werden sie geholfen Link to comment Share on other sites More sharing options...
RonaldR Posted November 9, 2009 Share Posted November 9, 2009 Bemerkenswert ist eigentlich nur der Hinweis zur Erben-WBK. Kling für mich so, als meinte man mit "Sobald ausreichend Blockiersysteme in möglichst vielen Kalibern tatsächlich erhältlich sind, ..." - das es tatsächlich erstmal mehrere Konkurrenzprodukte geben muss. Aber das bleibt abzuwarten. Bemerkenswert finde ich, dass da von einer Amnestie auch für (nicht legal besessene) Munition die Rede ist. Das kann ich im neuen Gesetz von 2009 nämlich nirgends finden. Dort ist nur von Waffen die Rede!!! Wenn die Behörde Euch da mal nicht aufs Glatteis führen möchte... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted November 10, 2009 Share Posted November 10, 2009 Ich denke da haben sich Innen- und Justizsenator mal was ausgekungelt. Denn durch eine weitergehende Amnestieregelung wird der Grundsatz Bundes- vor Landesrecht nicht gebrochen. Wenn nicht, dann muss sich der Verfasser dieses Schreibens gegebenenfalls mit dem Vorwurf der öffentlichen Aufforderung zu einer Straftat auseinandersetzen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Norbert_S Posted November 10, 2009 Share Posted November 10, 2009 http://www.visier.de/1260.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest solideogloria Posted November 10, 2009 Share Posted November 10, 2009 http://www.visier.de/1260.html Datt is nich wahr ne..... Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted November 10, 2009 Share Posted November 10, 2009 http://www.visier.de/1260.html Da kommt einem ja die Galle hoch Berlin... Link to comment Share on other sites More sharing options...
RonaldR Posted November 11, 2009 Share Posted November 11, 2009 Ich denke da haben sich Innen- und Justizsenator mal was ausgekungelt. Denn durch eine weitergehende Amnestieregelung wird der Grundsatz Bundes- vor Landesrecht nicht gebrochen. Hast Du das von den genannten Herren schriftlich? Denken reicht da nicht! Ein SB redet sich da ohne Probleme heraus. Wenn jemand unberechtigt besessene Mun abgibt, wird er mit Namen und Anschrift registriert, da er eine Eigentums-Verzichtserklärung unterzeichnen muss (ist so bei uns im Falle der Abgabe von Waffen im Zuge der Amnestieregelung). Wenn dann nach einem halben Jahr z.B. sein Vorgesetzter diese Schreiben sichtet und auf die Mun-Fälle stößt, kommt das dicke Ende. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted November 11, 2009 Share Posted November 11, 2009 Habe gerade mit meiner Sachbearbeiterin telefoniert. "Das Problem ist bekannt. Seit das Schreiben raus ist herrscht bei uns das Chaos. Aber keine Angst, niemand will sie aufs Glatteis führen. Diese erweiterte Amnestieregelung wurde hier für Berlin beschlossen." Sobald ihr Telefon nicht mehr ununterbrochen klingelt will sie mir mehr Informationen zu dieser Regelung mitteilen, z.B. wer in welcher Behörde das wann erlassen hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Pistolero Posted November 11, 2009 Share Posted November 11, 2009 Solange man die Waffen/Munition nicht anonym abgeben kann, ist die Amnestieregelung doch eher im Bereich der Comedy anzusiedeln. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Olt d.R. Posted November 11, 2009 Share Posted November 11, 2009 Solange man die Waffen/Munition nicht anonym abgeben kann, Wieso kann man das nicht? Bei der Behörde in den Briefkasten ( ohne Absender ).... Link to comment Share on other sites More sharing options...
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