Zum Inhalt springen
IGNORED

Anatomie einer Hausdurchsuchung und die Folgen


baer42

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
...

Polizei und Staatsanwalt stehen außerhalb des Gesetezs.

...

Nein,

leider nicht. Was z.B. Uwe hier schildert ist (weitestgehend?) immer noch lange nicht außerhalb der Gesetze. Auch die "wirtschaftliche und sparsame Haushaltsführung", die ich so gerne bemühe, ist nur ein Gebot und dürfte vorallem Rechnungshöfe und Petitionsausschüsse und diese dann wiederum Vorgesetzte beschäftigen.

Das Problem ist, dass viele Gesetze und ihre z.T. fast schon gewohnheitsmäßigen Auslegungen weitaus seltener mit den Vorstellungen der tatsächlichen Mehrheit der billig und gerecht denkenden Menschen von einem freiheitlichen, demokatischen Rechtstaat vereinbar sind, als der "gewöhnliche Mann auf der Straße" denkt. :closedeyes:

Es war nicht ohne Zynismus, dass ich weiter oben Prediger 1,18 zitierte. (wenn auch aus esthetischen Gründen auf Spanisch)

Dein

Mausebaer

.

.

Geschrieben

Bitte entschuldigt, aber ich kann nicht so ganz nachvollziehen, was hier von sich gegeben wird: Der Brechung des Grundrechts auf Unverletzbarkeit der Wohnung mit all ihren Folgen seitens der Exekutive soll durch eine (anonyme) Denunziation genüge getan worden sein?

Geschrieben

Es war nicht ohne Zynismus, dass ich weiter oben Prediger 1,18 zitierte. (wenn auch aus esthetischen Gründen auf Spanisch)

Denn in der Fülle von Weisheit gibt es eine Fülle von Verdruß, so daß, wer Erkenntnis mehrt, Schmerz mehrt.

Geschrieben
Bitte entschuldigt, aber ich kann nicht so ganz nachvollziehen, was hier von sich gegeben wird: Der Brechung des Grundrechts auf Unverletzbarkeit der Wohnung mit all ihren Folgen seitens der Exekutive soll durch eine (anonyme) Denunziation genüge getan worden sein?

Wo denn anonym, es war ein Telefongesprächsmitschnitt während einer TKÜ.

Da diese "Mithörer" Beamte sind, sind sie zur Anzeigenerstattung verpflichtet, wenn sie von Straftaten Kenntnis erhalten.

Was dort nun besprochen wurde und warum, wissen nur Wenige!

Auf jeden Fall wurde ein Anfangsverdacht des illegalen Waffenbesitzes zu Papier gebracht.

Der Vorgang wird einem zuständigen Sb übergeben, der noch einmal prüft und recherchiert.

Der Vorgang geht dann an die StA, die prüft und beantragt beim Richter einen DB (keine Auto), der diesen auch prompt erläßt und der Vorgang geht dann mit der Anordnung der Ausführung des Beschlusses an den Sb zurück.

Der vollstreckt dann im Rahmen seiner Möglichkeiten den Durchsuchungsbeschluß.

Wo siehst Du hier eine Verletzung des GG???

Mitnichten!

Eine Durchsuchung dient auch der Entlastung des Beschuldigten/Verdächtigen!

Geschrieben

Hallo Uwe.

Was wäre Deiner Einschätzung nach bei einer Denunzation passiert ?

Wie würde man da vorgehen ?

Geschrieben
Nö, aber beim LWB weiß man, dass er bewaffnet ist!

Ich weiss schon,warum ich gegen das Zentralregister bin.

Aber eigentlich lohnt es sich gar nicht,Dir in diesem Thread noch zu antworten...

Geschrieben
Nö, aber beim LWB weiß man, dass er bewaffnet ist!

Das ist doch aber töricht von Dir, so zu argumentieren!

Die Exekutive sollte IMMER davon ausgehen, dass die/der Gegenüber bewaffnet ist.

Schließlich gibts weit mehr illegale als legale Waffen.

Wenn ein Beamter dann lediglich beim legalen Waffenbesitzer davon ausginge, dass dieser bewaffnet sein könne, so möge Darwin Recht behalten... :rolleyes:

Geschrieben
Das ist doch aber töricht von Dir, so zu argumentieren!

Finde ich nicht!

Auch der Täter von Winnenden befand sich in der Wohnung eines LWB!

Was wäre passiert, wenn kurz vor Tatausführung eine WD erfolgte?

Wissen wir beide nicht!

Wenn Du meinst, dass die Exekutive immer davon ausgehen muß, dass jemand bewaffnet ist, warum dann die seitenlange Hackerei???

Geschrieben
...

Der Vorgang geht dann an die StA, die prüft und beantragt beim Richter einen DB (keine Auto), der diesen auch prompt erläßt und ...

... und das sind die beiden Knackpunkte. Beide müßten auch die Interessen des Beschuldigten verteten. Dass auch fröhlich mit DB durchsucht wird, obwohl die Beweis- und Verdachtslage eher schwach ist, liegt an der Arbeitsqualität dieser beiden Institutionen. Wenn beide ihre Arbeit "gut" machten, dann gäbe es diese hier dokumentierte geringe Akzeptanz von DB nicht. Doch leider kommt es immer wieder zu Fällen, in dem sich ein StA als Jäger statt als Anwalt versteht und wo StA und Richter einfach Anträge "durchwinken", weil es ihnen egal ist oder sie sich einfach immer alle auf die anderen Verlassen - die Polizei auf StA und Richter, der StA auf Polizei und Richter und der Richter auf Polizei und StA.

... und wenn sich alle auf alle verlassen, sind alle verlassen. :closedeyes:

Geschrieben
... und das sind die beiden Knackpunkte. Beide müßten auch die Interessen des Beschuldigten verteten.

... und wenn sich alle auf alle verlassen, sind alle verlassen. :closedeyes:

Für die Interessen des Beschuldigten ist der Rechtsanwalt da und nicht der Staatsanwalt!

Du wirst lachen, aber ich hatte auch schon Fälle, wo ich im Schlußbericht darauf hingewiesen habe, dass keinerlei berechtigte Verdachtsgründe vorliegen und keine Durchsuchung notwendig wäre.

Ha, es wurde DB erlassen, eben zur Entlastung!

Hatte aber auch schon, dass ein von angeregter DB abgelehnt wurde.

War eine resolute Staatsanwältin mit österreichischen Akzent, Hut ab vor der Dame!

Geschrieben

Damals bekam man Hausdurchsuchungen wenn man Menschen versteckt hatte und vor dem Tod bewahrte.

Danach stand dann die Todesstrafe auf Waffenbesitz durch die ja so liberalen Amerikaner.

Heute gibts wohl Durchsuchungen im Sonderangebot wenn man eine Milchkanne zum Karbidschiessen per Telefon bestellt.

Kranke Welt, bzw. die Welt ist nicht krank, nur die, die sie "regieren".

Untertan bleibt Untertan und der ist immer als verdächtig an zu sehen.

Geschrieben
Für die Interessen des Beschuldigten ist der Rechtsanwalt da und nicht der Staatsanwalt!

Womit wiedereinmal belegt ist, dass § 160 Abs. 2 StPO gerne vergessen wird.

Geschrieben
... Wo siehst Du hier eine Verletzung des GG??? ...
... Der Vorgang geht dann an die StA, die prüft und beantragt beim Richter einen DB ..., der diesen auch prompt erläßt ...

Hier, in diesem "prompt"!

Geschrieben
Nicht jeder Beamte darf eine Ramme einsetzen.

Für Berlin mag das gelten.

In anderen Bundesländern (kann nicht für alle sprechen) ist das anders.

Hier darf z.B. jeder die Ramme mitnehmen und nutzen (er sollte kräftiger sein ...)

Jede größere Wache hat auch eine Ramme falls sie mal sehr schnell irgendwo reinmüssen.

Geschrieben
Womit wiedereinmal belegt ist, dass § 160 Abs. 2 StPO gerne vergessen wird.

Ja,

alles "selbsternannte Jäger, die nur den Beschuldigten zur Strecke bringen wollen". :sad:

Hier mal der Text von § 160 Abs. 2 StPO:

(2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.

Aber ich meine, da gab es noch mehr relevante Stellen. :closedeyes:

Geschrieben

Leute regt Euch nicht so auf!

Habt Ihr es noch nicht gemerkt?

Worauf ich hinweisen wollte, ist diese verdammte Strafvereitelung im Amt, die jeden Beamten zwingt eine Strafanzeige aufzunehmen und weiterzuleiten, egal was er davon hält.

Da wird nun mal jeder Sche...... zu Papier gebracht, wo es dann mit deutscher Gründlichkeit seinen Weg geht.

Früher, als die Polizei noch dezentralisiert war, gab es noch Revierkriminalstellen, wo wir uns mit dem anzeigenden Bürger auseinandergesetzt haben.

Wir haben ihn beraten und auch ins Gewissen geredet, so wurde manch schwachsinnige Anzeige unterlassen.

Sicher wird es wieder jemanden geben, dem das nicht gefallen hat, oder dem was anderes widerfahren ist.

Sicher haben wir dort auch Vorgänge bearbeitet, die uns nicht "geschmeckt" haben, aber das ist nun mal Geschichte.

Eins ist nun einmal ganz sicher, wenn wir damals schon so einfach WD's hätten durchführen können, wäre unsere Straftatenaufklärungsquote noch höher gewesen, aber das war eben nicht so einfach!

Nun ja, über die Stasi will ich nicht reden, das ist ein anderes Thema, da kenne ich mich zum Glück nicht so aus.

Jeder muß selbst wissen, wie er sich verhält, aber Fakt ist eins, liegt ein Beschluß vor, wird er auch vollstreckt, es sei denn er ist fehlerhaft!

In jedem Bundesland gibt es andere Vorgehensweisen und sogar unterschiedliche auf den einzelnen Dienststellen.

Meine Beiträge widerspiegeln nicht meine Einstellung, sie sollen nur warnen, mehr nicht.

Viele haben es verstanden, wie ich es auch über PN erfahren habe, aber viele eben nicht, obwohl wir alle auf dem gleichen Dampfer sind, wo aber jeder Kapitän sein will, aber das funktioniert so nicht!

So ich widme mich jetzt meinem Haus und werden meinem Schießstand noch einen Besuch abstatten.

Nein, keine Kontrolle, sondern 50 Wurftauben und ev. 2 Bier.

Schönes WE an alle!

Gruß

Uwe

Gast 249-walter@fvlw.de
Geschrieben
Damals bekam man Hausdurchsuchungen wenn man Menschen versteckt hatte und vor dem Tod bewahrte.

Danach stand dann die Todesstrafe auf Waffenbesitz durch die ja so liberalen Amerikaner.

Heute gibts wohl Durchsuchungen im Sonderangebot wenn man eine Milchkanne zum Karbidschiessen per Telefon bestellt.

Kranke Welt, bzw. die Welt ist nicht krank, nur die, die sie "regieren".

Untertan bleibt Untertan und der ist immer als verdächtig an zu sehen.

Unser Ex-Innen Oberregierer Schäuble sagte ja mal sinngemäß (in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung...)

"Ist es nicht schön für den Bürger, wenn sich IM NACHHINEIN seine Unschuld herausstellt.." :wub:

Geschrieben
Falsch, sie machen Ihre Arbeit und zwar immer besser!

Eigenlob stinkt, und zwar Gewaltig.

Du findest diese Zustände wohl auch noch gut?

Nun, wes Brot ich fress des Lied ich sing....

Nimms nicht ganz os Hart, nur als Denkanstoß... :s3:

Geschrieben
Eigenlob stinkt, und zwar Gewaltig.

Ooooch, es gibt schlimmeren Gestank!

Du findest diese Zustände wohl auch noch gut.

Habe ich nie behauptet!

Nun, wes Brot ich fress des Lied ich sing....

Soll ich denn verhungern?

Ich habe das Singen schon in meiner Schulzeit hartnäckig verweigert!

Nimms nicht ganz os Hart, nur als Denkanstoß... :s3:

Bin hart im Nehmen und kann einstecken!

Nur ich weiß wie ich es meine!

Geschrieben

Nu lasst euch mal nicht aufs Glatteis führen, nur weil der gute Uwe sich in diesem Thread verrannt hat und mehrfach ganz gewaltig falsch liegt.

Wenn bei diesen Durchsuchungen derartige Verstöße (wie hier genannt) auftauchen kann der Beamte sich disziplinarrechtlich warm anziehen. Hier ist viel geschildert was der eingesetzte Beamte gern hätte (weil er meist nur den eingeschränkten Blickwinkel des Vollstreckers hat) aber für den er richtig eins übergebraten bekommt.

Das kenne ich aus Erfahrung.

Gruß

P.S.: Das Beispiel mit dem SEK Beamten ist mehr als peinlich. Da war man im Einsatz gegen echte Verbrecher (i.d.F. Libanesen) und zur Vollstreckung eines Haftbefehls, nicht zur Wohnungsdurchsuchung. Einer verstorben, der Zweite bekam den Schuss ins Bein (war nach Behandlung weiter dienstfähig)

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.